„Flexible Grundschule“ – Hamburg eines der Schlusslichter?

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                       Drucksache    22/166 22. Wahlperiode                                                                             12.05.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 05.05.20 und  Antwort des Senats Betr.:   „Flexible Grundschule“ – Hamburg eines der Schlusslichter? Einleitung für die Fragen: „Flexible Schuleingangsphasen bieten die Möglichkeit, die ersten beiden Schuljahre entsprechend den individuellen Fähigkeiten in 1-3 Jahren zu durch­ laufen. Ziel ist es, alle Kinder termingemäß in die Grundschule aufzunehmen, um Zurückstellungen vom Schulbesuch zu vermeiden. Das Prinzip der Jahr­ gangsmischung erlaubt die zielgruppenspezifische Förderung von schneller und langsam lernenden Kindern.“ (PISA 2000 - Zentrale Handlungsfelder Zusammenfassende Darstellung der laufenden und geplanten Maßnahmen in den Ländern), dies ist dem Beschluss der 299. Kultusministerkonferenz vom 17./18.10.2002 zu entnehmen. Viele Bundesländer haben sich dieser Empfeh­ lung angenommen und schon Schulversuche zur flexiblen Schuleingangs­ phase gestartet und dieses Modell eingeführt. Kernelemente darin sind „Kooperation von Kita und Schule, keine Zurückstellung. Jahrgangsübergrei­ fendes Lernen, flexibles Verweilen, Aufnahme aller Kinder, individuelle Förde­ rung und frühere Einschulung“ (Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin-Mitte). Einige Grund­ schulen zumindest bieten in Hamburg bereits das Konzept Jahrgangsübergrei­ fendes Lernen (JÜL) an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Hamburg verfolgt andere Ansätze als die flexible Eingangsphase, um den besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder gerecht zu werden. So zielen die Arbeit der Vorschulklassen und die Maßnahmen im Bereich „Fördern statt Wiederholen“ darauf ab, der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft und den besonderen Entwicklungsbedürfnissen der Kinder und ihren individuellen Lernwegen Rechnung zu tragen. Schülerinnen und Schüler sollen dadurch in ihrer Lernentwicklung so unterstützt werden, dass sie Bildungslücken schließen können und erfolgreiches Ler­ nen in den folgenden Jahrgangsstufen möglich werden kann. In Hamburg haben die Vorschulklassen als zu den Grundschulen gehörende Bildungs­ angebote eine lange Tradition. Mit Stand April 2020 werden zum Schuljahr 2020/2021 an den Grundschulen 466 Vorschulklassen für 9.396 Kinder eingerichtet. Das sind zwölf Vorschulklassen und 238 Aufnahmen mehr als im Vorjahr. Die Vorschulklassen sind in ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bisher bundesweit einzigartig. In den Vorschulklassen steht die Förderung und Entwicklung der Kompetenzen im Fokus, die die Basis für das Lernen in der Schuleingangsphase bilden. Ein zentraler Fokus der Arbeit in den Vorschulklassen liegt dabei auf der Entwicklung sprachlicher Kompetenzen. Ein vergleichbares Vorschulklassenkonzept existiert deutschlandweit nicht. Siehe https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13493408/2019-12-17-bsb-bil­ dungsplan-vsk/.
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Drucksache 22/166         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Darüber hinaus regelt § 38 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) die Zurück­ stellung eines Kindes vom Schulbesuch unter Berücksichtigung seiner seelischen, kör­ perlichen oder sprachlichen Entwicklung mit der Maßgabe zum Besuch einer Vorschul­ klasse mit dem Ziel, die individuellen Lernvoraussetzungen für einen gelingenden Über­ gang in Klasse 1 zu fördern. Auch vorzeitige Einschulungen werden im Hamburgischen Schulgesetz geregelt, was zu einer entsprechenden Flexibilität beiträgt. An die Stelle der bisherigen Wiederholungen einer Jahrgangsstufe trat zum Schuljahr 2011/2012 das Prinzip einer ergänzenden Förderung für Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern absehbar die in den Rahmenplänen festgelegten oder von ihnen abgeleiteten Leistungsanforderungen nicht erreichen werden, ein. Das Programm „Fördern statt Wiederholen“ unterstützt gemäß § 45 HmbSG Schülerin­ nen und Schüler in ihrer Lernentwicklung durch individuelle Fördermaßnahmen in zusätzlicher Lernzeit, sodass sie Lücken im Kompetenzerwerb schließen können und erfolgreiches Lernen wieder möglich wird. Den Schulen werden für die Umsetzung der Lernförderung zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt. Nachteilige Effekte einer Klassenwiederholung (Wechsel der Lerngruppe, Verlust der Bezugspersonen, keine nachhaltig günstige Wirkung auf Selbstkonzept und Lernentwicklung) werden durch diese Maßnahme vermieden. Das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung wurde beauftragt, die Umsetzung der ergänzenden Lernförderung nach § 45 HmbSG durch ein Monitoring zu unterstützen. Siehe https://www.hamburg.de/bsb/monitoring-evaluation-diagnosever­ fahren/4540148/artikel-lernfoerderung/. Ferner gibt es in Hamburg zurzeit 13 Grundschulen, in denen Schülerinnen und Schüler jahrgangsgemischt unterrichtet werden. Es handelt sich dabei um eine Organisations­ form des Unterrichts, die in der Entscheidung der selbstverantworteten Schule liegt. Beim „jahresübergreifenden Lernen“ (JÜL) kann die Jahrgangsmischung unterschiedli­ che Jahrgänge und auch die Vorschulklasse einbeziehen. Das pädagogische Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens zielt darauf ab, den individuellen Lernbedürfnis­ sen und Lernwegen jedes Kindes den notwendigen Raum und die erforderliche Unter­ stützung zu geben. Jedes Kind hat die Möglichkeit in seinem Tempo an Aufgaben und Inhalten zu arbeiten, die seinem aktuellen Leistungsvermögen entsprechen und seine Lernentwicklung voranbringen. Dieses pädagogische Konzept liegt auch der Arbeit in jahrgangshomogenen Lerngruppen zugrunde und findet sich im Bildungsplan der Grundschule wieder. Die Heterogenität der Lernausgangslagen ist in einer jahrgangs­ gemischten Lerngruppe breiter. Seit Mai 2013 unterstützt die für Bildung zuständige Behörde im Rahmen des Pro­ gramms „23+ Starke Schulen“ Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in sozial besonders benachteiligten Stadtteilen (teilnehmende Schulen: www.hamburg.de/ 23plus/schulen/). Im Rahmen des Projektes gibt es die Möglichkeit für Kinder mit erheblichen Lernrückständen die Schulzeit bis Klassenstufe 6 um ein Jahr zu verlän­ gern, um erhebliche Lernrückstände auszugleichen und den Anschluss an die Sekun­ darstufe I sicherzustellen. Die Schulen „Schule an der Burgweide“ und die „Schule Ma­ retstraße“ arbeiten in jahrgangsübergreifenden Konzepten und machen von dieser Maßnahme in begrenztem Umfang Gebrauch. Siehe hierzu: https://www.hamburg.de/ contentblob/6054334/f503b64b779b5059fe0e23be648dbb7e/data/pm.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1:           Gibt es auch in Hamburg einen Schulversuch „Flexible Grund­ schule“? a) Wenn ja, welche Schule führt den Schulversuch durch? b) Wenn nein, ist ein solcher Schulversuch geplant? c) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen einen Schulversuch? Antwort zu Fragen 1 bis 1 c): Siehe Vorbemerkung. 2
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode       Drucksache 22/166 Frage 2:           Welche Grundschulen bieten Jahrgangsübergreifendes Lernen (JÜL) an? Bitte nach Bezirk auflisten. Frage 3:           Welche Grundschulen haben JÜL im Schulprogramm fest installiert und wie lange schon? Antwort zu Fragen 2 und 3: Im Rahmen der Selbstverantwortung legen die Schulen gemäß § 51 Absatz 1 HmbSG besondere Organisationsformen, Schwerpunkte und Ziele ihrer pädagogischen Arbeit im Schulprogramm fest. Daten, seit welchem Zeitpunkt die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Schulen JÜL anbieten, werden in der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst. Tabelle 1 Bezirk               Name der Schule Hamburg-Mitte        Schule An der Burgweide Elbinselschule Altona               Schule Langbargheide Eimsbüttel           Schule Rellinger Straße Schule Rönnkamp Hamburg-Nord         Stadtteilschule Winterhude mit Grundschulabteilung Wandsbek             Schule Charlottenburger Straße Schule An den Teichwiesen Grundschule Bramfeld Bergedorf            Clara-Grunwald-Schule Stadtteilschule Kirchwerder mit Grundschulabteilung Harburg              Schule Maretstraße Schule Grumbrechtstraße Frage 4:           Wie ist die Resonanz von JÜL bei Grundschulen und Eltern? Antwort zu Frage 4: Hierzu liegen der für Bildung zuständigen Behörde keine Daten vor. Frage 5:           Wurde das Konzept wissenschaftlich evaluiert? Wenn ja, von wem? Antwort zu Frage 5: Das Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens ist eine Organisationsform des Unterrichts und kein Schulversuch. Daher wird es von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral evaluiert. Frage 6:           Gibt es weitere Schulversuche, bei denen Teilelemente der „Flexiblen Grundschule“ erprobt werden? Antwort zu Frage 6: Siehe Vorbemerkung. 3
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