Parteinahe Stiftungen in Hamburg – Zuwendungen für die Friedrich-Ebert-Stiftung (Jahresabfrage 2019)

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                        Drucksache   22/1320 22. Wahlperiode                                                                                 15.09.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 07.09.20 und Antwort des Senats Betr.:     Parteinahe Stiftungen in Hamburg – Zuwendungen für die Friedrich- Ebert-Stiftung (Jahresabfrage 2019) Einleitung für die Fragen: In Drs. 22/1031 teilt der Senat mit, dass die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahr 2019 Zuwendungen in Höhe von 42.250 Euro aus öffentlichen Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg erhielt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert 14 anerkannte Bildungsträger auf Basis der Förderrichtlinie für die politische Bildung („Amtlicher Anzeiger“ Nummer 15 vom 22. Februar 2019, Seiten 173 bis 177). Zu diesen 14 Bildungsträgern gehören auch die in Drs. 22/1031 abgefragten Bildungsträger. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form von Festbetragsfinanzierung als Zuwendungen für die Jahresprogramme zur Förderung der politischen Bildung auf Basis von Ziffer 3.3 der Förderrichtlinie für die politische Bildung. Die Zwecke der För­ derung sind in der Förderrichtlinie für die politische Bildung in den Ziffern 1 und 2 fest­ gelegt; die Förderfähigkeit der Einrichtungen ist in Ziffer 3 festgelegt. Die von der Landeszentrale geförderten Veranstaltungen der anerkannten Bildungsträ­ ger können über das „Kursportal für politische Bildung – WISY“ eingesehen werden http://politische-bildung-hamburg.de/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1:             Für welche Stiftungszwecke erhielt die Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahr 2019 Zuwendungen in Höhe von 42.250 Euro aus öffentlichen Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte die Teilbeträge und Verwendungszwecke der bewilligten Zuwendungen aufschlüsseln. (Bei geförderten Einzelveranstaltungen bitte nach Titel, Referent(en), Beschreibung des Projekts/der Veran­ staltung und Zuwendungssumme aufschlüsseln.) Antwort zu Frage 1: Die Zuwendung an die Friedrich-Ebert-Stiftung wurde gemäß Zuwendungsbescheid der für Bildung zuständigen Behörde vom 22. Januar 2019 als Festbetragsfinanzierung mit dem Zuwendungszweck: „Der Zuschuss dient der Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung gemäß der Förderrichtlinie für die politische Bildung“ beschieden.
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