U5-Neubau City Nord bis Bramfeld – 2 ha großer Wald soll in Schleswig-Holstein nachgepflanzt werden (II)
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2055 22. Wahlperiode 13.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Sandro Kappe (CDU) vom 05.11.20 und Antwort des Senats Betr.: U5-Neubau City Nord bis Bramfeld – 2 ha großer Wald soll in Schleswig- Holstein nachgepflanzt werden (II) Einleitung für die Fragen: Mit Drs. 22/1892 teilt der Senat mit, dass die Aufforstungsfläche naturschutz rechtlich im Naturraum D22 „Schleswig-Holsteinische Geest“ liegen muss. Die Recherchen des Vorhabenträgers ergeben, dass es in Hamburg keine bezie hungsweise nicht ausreichende verfügbare oder geeignete Ersatzflächen in diesem Naturraum gibt. Daher hat sich die Suche nach geeigneten Flächen auch auf Schleswig-Holstein erstreckt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage muss die Aufforstungsflä che naturschutzrechtlich im Naturraum D22 „Schleswig-Holsteinische Geest“ liegen? Antwort zu Frage 1: Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 15 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach die Kompensation im betroffenen Naturraum zu erfolgen hat. Auch waldrechtlich gilt die Aufforstung im selben Naturraum als räumliche Mindestan forderung für eine Neuwaldbildung, die als Ersatz für eine gerodete und umgewandelte Waldfläche dienen soll. Frage 2: Welche potenziellen Aufforstungsflächen, mit welcher Größe, sind in Hamburg bekannt? Antwort zu Frage 2: Aufgrund eines Abgleichs der in Hamburg vorhandenen Waldfläche mit der in den Kar ten Arten- und Biotopschutz planerisch als Teil des Landschaftsprogramms dargestell ten Waldfläche wurden im Jahr 2019 überschlägig circa 1.400 ha noch nicht umgesetzte Waldfläche ermittelt. Eine Aussage über die Verfügbarkeit der Flächen ist mit dem Abgleich nicht verbunden. Diese ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Überwiegend stehen die Potenzialflächen insbesondere aus eigentumsrechtlichen, agrarstrukturellen oder tatsächlichen Gründen sowie aufgrund anderer planerischer Interessen – vor allem kurzfristig – nicht für Waldersatzmaßnahmen zur Verfügung. Tatsächliche Gründe lie gen zum Beispiel bei privaten Grünflächen oder verpachteten Flächen vor.
Drucksache 22/2055 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 3: Welche Aufforstungsflächen, mit welcher Größe, wurden vom Vorha benträger in Hamburg geprüft und warum verworfen? Antwort zu Frage 3: Nach Aussage des Vorhabenträgers sind 30 Flächen innerhalb der Freien und Hanse stadt Hamburg geprüft und aus unterschiedlichen Gründen als ungeeignet verworfen worden. Zu möglichen Gründen siehe Antwort zu 2. Frage 4: Welche Aufforstungsflächen, mit welcher Größe, wurden vom Vorha benträger in Schleswig-Holstein geprüft und warum verworfen? Antwort zu Frage 4: Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein wurde vom Vorhabenträger mit der Suche und Prüfung betraut, im Ergebnis wurde von dort die Fläche in Kattendorf vorgeschla gen. Frage 5: Wie viele Kilometer ist die Gemeinde Kattendorf, Gemarkung Katten dorf, Flur 6, Flurstück 121, vom Eingriffsort entfernt? Frage 6: Kann bei der Entfernung vom Eingriffsort zum Nachpflanzungsort von einem nahen Eingriffsort gesprochen werden? Frage 7: Wenn ja, wieso? Antwort zu Fragen 5, 6 und 7: Die Entfernung beträgt circa 25 km Luftlinie. Die Ersatzpflanzung ist nicht in unmittelba rer Nähe zum Ort des Eingriffs vorgesehen. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen, zur Rechtsgrundlage siehe Antwort zu 1. Frage 8: Wann ist die Nachpflanzung in Kattendorf geplant? Antwort zu Frage 8: Die Pflanzung ist im April 2020 erfolgt. Frage 9: Wann soll das Landschaftsprogramm Hamburg fertiggestellt werden? Antwort zu Frage 9: Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 wird anlassbezogen laufend fortgeschrieben. Frage 10: Wieso kann die Nachpflanzung nicht im Landschaftsprogramm Ham burg, in den in dem betroffenen Gebiet dargestellten, aber noch nicht umgesetzten Neuaufforstungsflächen, erfolgen? Antwort zu Frage 10: Siehe Antwort zu 2 sowie Drs. 22/1892. Vorbemerkung: Die HOCHBAHN plant eine Nachpflanzung außerhalb von Hamburg. Die Umweltbehörde hat gegen diese Maßnahme keine Einwände, weil diese im selben Naturraum liegt. Eine Nachpflanzung außerhalb von Hamburg sei von der Umweltbehörde nicht geplant. Mit Drs. 22/1892 teilt der Senat mit, dass eine Aufforstung von Wäldern außerhalb von Hamburg nicht geplant ist. Eine Verknüpfung der ver schiedenen Fach- und Rechtsgebiete sei nicht zielführend. Frage 11: Wieso ist eine Verknüpfung der verschiedenen Fach- und Rechtsge biete nicht zielführend? Antwort zu Frage 11: Die Ersatzpflanzung der HOCHBAHN im dem der Fragestellung zugrunde liegenden Verfahren erfolgt außerhalb Hamburgs auf der Grundlage von Wald- und Naturschutz recht. Bei der Nachpflanzung von Straßenbäumen ist jedoch das Ziel des Senats, dass 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2055 entsprechende Nachpflanzungen an Straßen in Hamburg erfolgen, dies erfolgt nicht nach Waldrecht. Für die Erhaltung des Straßenbaumbestandes in Hamburg ist es nicht sinnvoll, Nachpflanzungen im Umland vorzunehmen. Frage 12: Welche Naturräume, mit welcher Größe, gibt es in Hamburg und wo sind diese veröffentlicht? Antwort zu Frage 12: Eine Karte der Naturräume Deutschlands hat das Bundesamt für Naturschutz auf seiner Internetseite unter: https://www.bfn.de/themen/natura-2000/richtlinien-grund saetze.html veröffentlicht. Demnach liegt Hamburg innerhalb folgender Naturräume: • D22 – „Schleswig-Holsteinische Geest“ (Hamburger Anteil rund 360 km²), • D24 – „Unterelbeniederung (Elbmarsch)“ (Hamburger Anteil rund 340 km²), • D28 – „Lüneburger Heide“ (Hamburger Anteil rund 50 km²). Frage 13: Was spricht dagegen, das Baumdefizit der jeweiligen Naturräume innerhalb des Naturraumes auch außerhalb von Hamburg nachzu pflanzen? Antwort zu Frage 13: Siehe Antwort zu 11. 3