Verschärfte Abschiebepraxis in Niedersachsen 2004/2005

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Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode                                                    Drucksache 15/3224 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Georgia Langhans, Filiz Polat (GRÜNE), eingegangen am 13.06.2006 Verschärfte Abschiebepraxis in Niedersachsen 2004/2005 Im Jahr 2005 hat Deutschland 16 865 Menschen auf dem Luftweg abgeschoben. Bei 1 983 Perso- nen ist das unter Anwendung von „Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt“ geschehen. Auch in Nie- dersachsen werden kritische Stimmen gegen eine harte Abschiebepolitik laut. Abschiebung von lang in Niedersachsen lebenden und gut integrierten Menschen, das Auseinanderreißen von Fami- lien, die Abschiebung von Kindern und Jugendlichen und die Ausweisung von gesundheitlich be- einträchtigten Personen sind keine Ausnahmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1.    Wie viele Menschen wurden 2004/2005 aus Niedersachsen abgeschoben a)   unter Begleitung der Landespolizei/Bundespolizei, b)   unter Begleitung von Beamten der Zielländer (bitte aufschlüsseln), c)   unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen (welcher Art?), d)   unter Begleitung von Ärzten, e)   unter Anwendung von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (nach § 69 Abs. 3 Nds. SOG)? 2.    In welche Zielländer wurde im angegebenen Zeitraum abgeschoben? 3.    Wie viele Personen wurden mit Charterflügen bzw. Linienflügen abgeschoben (Fluggesell- schaften bitte aufschlüsseln)? 4.    Was passiert mit dem zurückgelassenen Besitz der abgeschobenen Personen? 5.    Wie viele Kinder unter 16 Jahren wurden im benannten Zeitraum in Abschiebehaft genommen bzw. abgeschoben? 6.    Wie viele Personen haben nach einer Aufenthaltsaufkündigung das Land freiwillig verlassen? 6.    Wie viele Abschiebungsversuche mussten 2004/2005 abgebrochen werden a)   im Vergleich zum Zeitraum 1999 bis 2002, b)   im Vergleich zum Zeitraum 2003 bis 2005, c)   aufgrund des aktiven Widerstands des/der Betroffenen, d)   aus gesundheitlichen bzw. medizinischen Gründen (z. B. Schwangerschaft), e)   aus humanitären Gründen, f)   weil sich die Person der Rückführung entzogen hat, g)   wegen Kapazitätsmangels einer Chartermaschine, h)   weil die Zielländer die Aufnahme verweigerten, i)   wegen fehlender Papiere/unklarer Identität? 8.    Bei Abschiebungen in das Kosovo gilt seit dem 26. April 2005 ein Abkommen zwischen BAMF und der UNMIK über ein individuelles Screeningverfahren, um die Rückkehr der Flüchtlinge 1
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                       Drucksache 15/3224 humaner zu gestalten. Deutschland und damit Niedersachsen übernehmen darin eine beson- dere Verantwortung. a)    Wie viele Personen welcher Volksgruppen wurden im Jahr 2004/2005 in das Kosovo ab- geschoben? b)    Wie viele Personen wurden seit 2005 aus Niedersachsen in das Kosovo abgeschoben, die das Screeningverfahren durchlaufen haben? c)    Wie viele Personen wurden ohne das Screeningverfahren in das Kosovo abgeschoben? d)    Welche zuständigen Stellen übermitteln die Daten aus Niedersachsen an die UNMIK? e)    Wie vielen Personen wurde die Aufnahme in Priština seitens der UNMIK verweigert? f)    Wie viele Personen wurden im benannten Zeitraum getrennt von ihren Familien abge- schoben? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.06.2006 - II/721 - 541) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium                                           Hannover, den 04.10.2006 für Inneres und Sport - 45.10 - 12231/3-70 N 39 - Nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes (bis 31.12.2004 des Ausländergesetzes) sind die Ausländerbehörden verpflichtet, den Aufenthalt vollziehbar ausreispflichtiger Ausländerinnen und Ausländer durch Abschiebung zu beenden, wenn sie ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachkommen. Diese bundesgesetzlichen Bestimmungen eröffnen den Ländern keinen Ermessens- spielraum, sodass die im Titel der Anfrage zum Ausdruck kommende Wertung unzutreffend ist. Die Zahl der Abschiebungen bestimmt sich nicht durch Anweisung eines Landesministers, sondern durch die Zahl der zur Ausreise verpflichteten, aber nicht ausreisebereiten Ausländerinnen und Ausländer. Die Zahl der seit 1990 abgeschobenen Personen ergibt sich aus folgender Übersicht: 1990                    833 1991                  1.158 1993                  4.720 1994                  4.489 1995                  3.256 1996                  2.533 1997                  3.160 1998                  3.480 1999                  2.604 2000                  2.752 2001                  2.181 2002                  2.390 2003                  2.090 2004                  1.843 2005                  1.336 2
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                          Drucksache 15/3224 Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 a: 2004                 2005 Landespolizei         1.843 Personen       1.336 Personen Bundespolizei           553 Personen         420 Personen Zu 1 b: Rückführungen unter Begleitung von Sicherheitskräften eines Ziellandes erfolgen bisher nur in das Kosovo; 2004: 112 Personen, 2005: 110 Personen. Zu 1 c: Zahlenmäßige Angaben zu abgeschobenen Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die deren Flugreisetauglichkeit jedoch nicht beeinträchtigte, können nicht gemacht werden, da dies den mit der Aufenthaltsbeendigung befassten Behörden regelmäßig nicht bekannt wird. Zu 1 d: 2004: 45 Personen, 2005: 50 Personen. Zu 1 e: Die Anwendung von körperlicher Gewalt durch Polizeivollzugsbeamte auf der Grundlage des Nds. SOG bei der Durchsetzung von Polizeivollzugsmaßnahmen wird statistisch nicht erfasst. Zu 2: In folgende Länder (gegliedert nach Erdteilen) wurde im Jahr 2004 abgeschoben: Europa Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedo- nien, Moldau, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien und Monte- negro einschließlich Kosovo, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Un- garn, Ukraine. Afrika Ägypten, Algerien, Angola, Cote d‘Ivoire, Dem. Rep. Kongo, Kongo (Brazzaville) Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Libyen, Marokko, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Togo, Tune- sien. Asien Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Jordanien, Ka- sachstan, Kirgistan, Libanon, Mongolei, Nepal, Pakistan, Palästina, Sri Lanka, Syrien, Tadschikis- tan, Thailand, VR China, Vietnam. Amerika Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Kanada, Kolumbien, Paraguay, Peru, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika In folgende Länder (gegliedert nach Erdteilen) wurde im Jahr 2005 abgeschoben: Europa Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldau, Niederlande, Norwegen, 3
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                        Drucksache 15/3224 Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien und Montenegro (einschließlich Koso- vo), Spanien, Türkei, Ukraine, Ungarn. Afrika Ägypten, Algerien, Angola, Cote d‘Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Dem. Rep. Kongo, Liberia, Libyen, Marokko, Niger, Nigeria, Sierra Leone, Sudan, Togo, Tunesien. Asien Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Jordanien, Ka- sachstan, Rep. Korea, Libanon, Mongolei, Nepal, Pakistan, Sri Lanka, Syrien, Tadschikistan, Thai- land, Usbekistan, VR China, Vietnam. Amerika Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Ecuador, Kanada, Peru, Venezuela. Zu 3: Mit der Erfassung und Dokumentierung der für Abschiebungen in Anspruch genommenen Flugge- sellschaften wurde im Jahr 2004 begonnen. Die Datenbank befindet sich derzeit in einer Aufbau- und Erprobungsphase, sodass für die Beantwortung dieser Frage für die zurückliegenden Jahre 2004 und 2005 eine manuelle Nacherfassung durchgeführt werden musste. Das Ergebnis ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Eine vollständige Zuordnung aller in den beiden Jahren abgescho- benen Personen war dabei nicht mehr zu rekonstruieren. Abschiebungen mit Linienflügen Fluggesellschaft                                 2004         2005 Georgian Airlines                                 16           16 Air Berlin                                         0            1 Air France                                         3             5 Air Algerie                                        6             9 Condor                                             2            1 Bulgaria Air                                       6            0 Ariana Afghan Airlines                             1           11 Free Bird Airlines                                 1            0 Pulkova Aviation Enterprise                        1            0 Macedonian Airlines                                5            8 Adria Airways                                     18            11 JAT Airways                                        3            46 Blue 1                                             1             0 KLM, Royal Dutch Airlines                         11           17 KLM, Afriqiyah Airways                             0             1 KLM, Kenia Airways                                 6            3 KLM, Air Ivoire                                    1            2 Kenia Airways                                      1            0 Lufthansa                                         105          134 Lufthansa, Air Algerie                             1            0 Lufhansa, Air One                                  0            1 Lufthansa, Avianca                                 1            4 4
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                    Drucksache 15/3224 Abschiebungen mit Linienflügen Fluggesellschaft                          2004 2005 Lufthansa, Santa Barbara Airlines           1    0 Lufthansa, SN Brussels Airlines             6   12 Lufthansa, Taca Intl. Air Airlines         0    1 Lufthansa, Thai Airways Intl.              0    1 Lufthansa, Air Europe                      0    1 Lufthansa Alitalia                         1     0 LOT Polish, Airlines                       0    1 Albanian Airlines                          1     0 Malev Hungarian Airlines                   2    22 Middle East Airlines                       4    18 Czech Airlines CSA                         3    6 Pegasus Airlines                           0    1 Pakistan International                      0    4 Ukraine Intl. Airlines                      1    3 Qatar Airways                               0   17 Quatar Airways, Airblue                    0    5 Syrian Arab Airlines                       4     1 Tarom                                      1    3 Siberia Airlines                           0    3 Siberia Airlines, Pulkovo Aviation Enter-  0    2 prise Skandinavian Airlines                      4     3 Singapore Airlines                          0    1 Aeroflot                                   23   23 Lithuanian Airlines                        0     1 Thai Airways International                 1    15 Turkish Airlines                          109  237 Air Lithuania                              0    1 Tunisair                                   0     1 Armavia                                    0    2 Sirlankan Airlines                         1     6 Transaero Airlines                         2     6 Transaero Airlines, Uzbekistan Airways     0    1 Transaero Airlines, Siberia Airlines       1     7 Montenegro Airlines                        47   70 Öger Türk Tours                            1    1 Gesamt                                    402  728 5
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                            Drucksache 15/3224 Abschiebungen mit Charterflügen Fluggesellschaft                                   2004          2005 Aero Flight                                           1            5 Kosovo Flights                                       56           105 LTU International Airways                            94            29 Singapore Airlines                                   26            40 Aeroflot                                              1            4 Gesamt                                              178           183 Zu 4: Die abzuschiebenden Ausländerinnen und Ausländer erhalten Gelegenheit, mit einer schriftlichen Erklärung eine Person ihres Vertrauens als Verfügungsberechtigte zu benennen, die die Verant- wortung für das zurückgelassene Eigentum übernimmt. Zu 5: Im Jahr 2004 wurde ein Jugendlicher unter 16 Jahre in Abschiebungshaft genommen und in der Jugendanstalt Hameln untergebracht. Im Jahr 2005 wurde kein Jugendlicher unter 16 Jahre in Abschiebungshaft genommen. Die Zahl der abgeschobenen Jugendlichen wird statistisch nicht gesondert erfasst. Zu 6: Die Gesamtzahl derjenigen Ausländerinnen und Ausländer, die das Land freiwillig und undokumen- tiert verlassen, lässt sich nicht ermitteln, da diese Zahlen typischerweise nicht erfasst werden kön- nen. Es können lediglich Angaben zu den freiwilligen Ausreisen unter Inanspruchnahme von Rück- kehrhilfen und den freiwilligen Ausreisen aus den Gemeinschaftsunterkünften der Zentralen Auf- nahme- und Ausländerbehörden in Braunschweig und Oldenburg gemacht werden. Mit finanziellen Rückkehrhilfen sind im Jahr 2004: 756 Personen und im Jahr 2005 771 Personen freiwillig aus Niedersachsen ausgereist. Aus den Gemeinschaftsunterkünften der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden sind im Jahr 2004 1 233 Personen und im Jahr 2005 721 Personen freiwillig ausgereist. Zu 7 a und b: 1999               1.797 2000               1.929 2001               1.312 2002               1.389 2003               1.504 2004               1.420 2005               1.222 Zu 7 c: In 22 Fällen mussten in den Jahren 2004 und 2005 Abschiebungsversuche abgebrochen werden, weil die Betroffenen während der Abschiebungsmaßnahme aktiv Widerstand geleistet haben. Zu 7 d: In 154 Fällen mussten eingeleitete Abschiebungen storniert werden, weil von den Betroffenen ge- sundheitliche Beeinträchtigungen geltend gemacht wurden. 6
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                     Drucksache 15/3224 Zu 7 e: In fünf Fällen wurden bereits eingeleitete Abschiebungen im Jahr 2005 aus humanitären Gründen wegen der Tsunami-Katastrophe in Südostasien abgebrochen. Zu 7 f: 538 Personen haben sich der Abschiebung entzogen. Zu 7 g: Zwei Personen konnten 2004 und 2005 zunächst nicht abgeschoben werden, weil für den vorgese- henen Charterflug eine Überbuchung eingetreten war. Zu 7 h: Für 12 Personen haben die Zielländer die Aufnahme verweigert. Zu 7 i: Bei 51 Personen musste die eingeleitete Abschiebung wegen fehlender Passersatzpapiere ab- gebrochen werden Zu 8 a: Volkszugehörigkeit               2004             2005 Ägypter                           0                 1 Albaner                          101               68 Ashkali                           0                29 Bosniaken                         4                 2 Gorani                            0                 1 Roma                              0                 2 Gesamt                      105 Personen    103 Personen Zu 8 b: 32 Personen wurden 2005 in das Kosovo abgeschoben, für die zuvor das Screeningverfahren durchgeführt wurde. In einem Expertengespräch zwischen Vertretern des Bundesministerium des Innern, der Länder und UNMIK in Berlin am 25./26.04.2005 wurde das sogenannte Screeningverfahren zur Rückfüh- rung nur für Angehörige der Volksgruppen der Ägypter, Ashkali und Roma vereinbart. Für die An- gehörigen der Volksgruppe der Roma waren die Rückführung und das Screeningverfahren nur auf in Deutschland straffällig gewordene Personen beschränkt. Zu 8 c: Es wurden keine Personen ohne das vereinbarte Screeningverfahren in das Kosovo abgeschoben Zu 8 d: Das Landeskriminalamt Niedersachsen als für die Organisation von Flugabschiebungen zuständige Behörde und die Ausländerbehörden übermitteln Daten über das Deutsche Verbindungsbüro in Pristina an UNMIK. Zu 8 e: Insgesamt sind von UNMIK in den Jahren 2004 und 2005 die Rückübernahmeersuchen für 239 Personen abgelehnt worden. 7
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                        Drucksache 15/3224 Zu 8 f: Zahlenangaben zu Fällen der getrennten Rückführung liegen nicht vor und können auch nachträg- lich nicht ermittelt werden. Da UNMIK einem Rückübernahmeersuchen nicht zustimmt, wenn eine Familie (Eltern mit minderjährigen Kindern) getrennt zur Rückführung angemeldet wird, kommt es jedoch grundsätzlich nicht zur getrennten Rückführung der Familie. In den Fällen, in denen ein Fa- miliemitglied unmittelbar vor der Abschiebung versucht, sich durch Untertauchen der Rückführung zu entziehen, bzw. die Rückführung der Familie scheitern zu lassen, stimmt UNMIK ausnahmswei- se einer getrennten Rückführung der Familiemitglieder zu. Uwe Schünemann 8          (Ausgegeben am 12.10.2006)
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