Schlüsselzuweisungen an die Kommunen im Jahr 2018 - Wirkung des Nachtragshaushalts
Landtag Brandenburg Drucksache 6/8652 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3427 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8413 Schlüsselzuweisungen an die Kommunen im Jahr 2018 – Wirkung des Nachtrags- haushalts Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Gemäß Rundschreiben des Finanzministeriums vom Juni 2017 zu den Orientierungsdaten für das Haushaltsjahr 2018 müssen die Kommunen trotz der weiterhin guten Einnahmesituation mit geringeren Schlüsselzuweisungen als im Jahr zuvor rechnen. Mit dem Nachtragshaushalt 2018 wurde der Kommunale Finanzausgleich aufgrund der positiven November-Steuerschätzung mit gut 100 Millionen Euro verstärkt. Frage 1: Wie hoch ist im Jahr 2018 die Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs ohne Vorwegabzüge und Abrechnung des Steuerverbundes aus den Vorjahren im Ver- gleich zum Jahr 2017? Welche Gründe sind für die Differenz ursächlich? zu Frage 1: Die Verbundmasse für das Haushaltsjahr 2018 beträgt - gemäß Nachtrags- haushalt 2018 - 1.924.864.980 Euro. Im Haushaltsjahr 2017 betrug die Verbundmasse 1.867.658.380 Euro. Damit hat sich die Verbundmasse von 2017 zu 2018 um 57.206.600 Euro erhöht. Die Erhöhung der Verbundmasse geht auf erwartete Steuermehreinnahmen des Landes aus der November-Steuerschätzung 2017 zurück, sodass trotz des Rückgangs der Son- derbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (Kapitel 20 020 Titel 211 12) eine Erhöhung der Verbundmasse erzielt wird. Frage 2: Auf welche Summe belaufen sich im Jahr 2018 jeweils die einzelnen Vorwegab- züge und Verrechnungen gemäß BbgFAG im Vergleich zum Jahr 2017? (bitte einzeln auf- schlüsseln) Welche Gründe sind für die jeweiligen Differenzen ursächlich? zu Frage 2: Die Angaben zu den in der Finanzausgleichsmasse der Jahre 2017 und 2018 enthaltenen Vorwegabzügen und Verrechnungen können im Detail der Anlage 1 entnom- men werden. Eingegangen: 20.04.2018 / Ausgegeben: 25.04.2018
Landtag Brandenburg Drucksache 6/8652 Die in § 3 Absatz 2 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz normierte Minderung des Anteils an der Verbundmasse nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 um 20 Prozent des Landesanteils an der Umsatzsteuer, der dem Land zur Kostenbeteiligung des Bundes an den Asylbewerber- und Flüchtlingskosten zufließt, beträgt im Jahr 2018 rund 29,3 Mio. Euro. Gegenüber 2017 reduzierte sich dieser Betrag demnach um ca. 6,4 Mio. Euro. Die- ser Rückgang resultiert aus entsprechend gesunkenen Bundesmitteln. Maßgeblich sind die in den ausgewiesenen Erläuterungen zum Kapitel 20 010 Titel 015 10 des Haushalts- planes des Landes angegebenen geschätzten kassenwirksamen Umsatzsteuereinnah- men. Gemäß § 3 Absatz 3 BbgFAG erfolgt zudem eine Abrechnung des Vorwegabzuges Asyl für das Jahr 2016 in Höhe von insgesamt ca. 8,1 Mio. Euro, die im Haushaltsjahr 2017 vorläufig und im Haushaltsjahr 2018 endgültig berücksichtigt wurde. Die Abrechnung des Steuerverbundes nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BbgFAG er- folgt nach Feststellung der Ergebnisse eines Haushaltsjahres und ist gemäß § 3 Absatz 3 BbgFAG spätestens im übernächsten Haushaltsjahr vorzunehmen. Während im Haus- haltsjahr 2017 insgesamt ca. 42,5 Mio. Euro aus Abrechnungen aus den Vorjahren be- rücksichtigt wurden, sind es im Haushaltsjahr 2018 rund 57 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2017 wurden ebenso die Abrechnungen der Finanzausgleichsumlage nach § 17a BbgFAG aus den Jahren 2015 und 2016 berücksichtigt. Für das Jahr 2015 resultiert die Höhe der Abrechnung aus der rundungsbedingten Differenz zwischen Fest- setzung der Finanzausgleichsumlage und der entsprechenden Veranschlagung im Haus- haltsplan des Landes. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 für das Jahr 2016 noch keine endgültigen Daten zur Berechnung der Finanz- ausgleichsumlage nach vorlagen, wurde zur Veranschlagung des entsprechenden Haus- haltsansatzes 2016 der Ansatz des Haushaltsjahres 2015 „überrollt“. Die gegenüber 2015 gestiegenen Einnahmen aus der Finanzausgleichsumlage schlagen sich dementspre- chend in einer höheren Abrechnung nieder. Im Nachtragshaushalt 2018 sind die aktuelle- ren Berechnungsgrundlagen der Finanzausgleichsumlage berücksichtigt und die Ansätze entsprechend angepasst. Für die Berechnung des Schullastenausgleichs wird ein Grundbetrag je Schülerin und Schüler nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland fortgeschrieben. Dieser wird mit den prognostizierten Schülerzahlen für das Ausgleichsjahr multipliziert und gemäß § 14 Absatz 1 BbgFAG fortgeschrieben. Frage 3: Wie hoch ist im Jahr 2018 die Schlüsselmasse des kommunalen Finanzaus- gleichs nach allen Vorwegabzügen und Verrechnungen gemäß BbgFAG im Vergleich zum Jahr 2017? zu Frage 3: Die Schlüsselmasse für das Haushaltsjahr 2018 beträgt - gemäß Nachtrags- haushalt - 1.825.489.301 Euro. Im Haushaltsjahr 2017 betrug die Schlüsselmasse 1.754.947.921 Euro. Damit hat sich die Schlüsselmasse von 2017 zu 2018 um 70.541.380 Euro erhöht. Frage 4: Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2018 jeweils für den Land- kreis Potsdam-Mittelmark und die kreisfreie Stadt Potsdam sowie jeweils für sämtliche Städte und Gemeinden im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Vergleich zum Jahr 2017? (bitte einzeln aufschlüsseln) -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 6/8652 zu Frage 4: Die Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 5: Wann und wie werden die im Nachtragshaushalt 2018 aufgrund der positiven Steuerschätzung zusätzlich eingestellten Mittel für den kommunalen Finanzausgleich bei den Orientierungsdaten berücksichtigt, bzw. wann und wie können die Kommunen konkret mit diesen Mitteln planen? zu Frage 5: Die Festsetzungsbescheide für die Schlüsselzuweisungen 2018 sind - auf Grundlage des Nachtragshaushaltes - am 28. März 2018 an die Kommunen versandt wor- den. Die festgesetzten Zuweisungen werden ab April 2018 (unter Verrechnung mit den Abschlagszahlungen für Januar bis März 2018) gezahlt. Eine Aktualisierung der Orientie- rungsdaten 2018 hat sich somit erübrigt. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 -3-
Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Nr. 3427 Übersicht über Verrechnungen und Vorwegabzüge Abrechnungsarten 2017 in Euro 2018 in Euro Differenz in Euro Verrechnungen „Vorwegabzug Asyl“ nach § 3 Absatz 2 - 25.722.000 - 19.320.000 - 6.402.000 Abrechnungen „Vorwegabzug Asyl“ -4.788.569 - 3.338.754 - 1.449.815 Vorl. Abrechnungen 2016 - 4.788.569 Abrechnung 2016 - 3.338.754 Abrechnung Steuerverbund § 3 Absatz 42.494.272 57.006.951 +14.512.679 3 Abrechnung 2015 - 6.151.728 Vorl. Abrechnung 2016 48.646.000 Abrechnung 2016 1.212.751 Vorl. Abrechnung 2017 55.794.200 Abrechnung Finanzausgleichsumlage 6.798.637 - 6.798.637 Abrechnung 2015 1.174 Abrechnung 2016 6.797.463 Einnahmen aus der Finanzausgleichs- 25.955.300 25.370.224 -585.076 umlage nach § 17 Absatz 3 Einnahmen nach § 11 Absatz 3a FAG – 95.760.000 95.760.000 0 SoBEZ (Hartz IV) Vorwegabzüge: Theaterpauschale 17.000.000 17.000.000 0 Ausgleichsfonds 40.000.000 40.000.000 0 Schullastenausgleich 80.448.100 82.094.100 + 1.646.000 Soziallastenausgleich 95.760.000 95.760.000 0 Jugendhilfeausgleich 20.000.000 20.000.000 0 Seite 1 von 1
Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Nr. 3427 Übersicht Schlüsselzuweisungen 2017 und 2018 Schlüsselzuweisungen Gebietskörperschaft Festsetzung 2017 Festsetzung 2018 Differenz absolut Stadt Potsdam 141.678.650 146.658.322 4.979.672 Landkreis Potsdam-Mittelmark 52.371.892 53.900.057 1.528.165 Beelitz* 5.382.051 5.311.076 -70.975 Beetzsee 718.392 788.634 70.242 Beetzseeheide 338.795 342.182 3.387 Bad Belzig** 6.376.174 6.506.781 130.607 Bensdorf 581.958 612.896 30.938 Borkheide 0 0 0 Borkwalde 669.504 666.385 -3.119 Brück 1.810.911 1.568.025 -242.886 Buckautal 0 204.056 204.056 Golzow 514.620 591.503 76.883 Görzke 741.102 759.877 18.775 Gräben 326.238 317.855 -8.383 Groß Kreutz (Havel) 3.335.793 2.719.653 -616.140 Havelsee 1.608.253 1.502.390 -105.863 Kleinmachnow 497.604 0 -497.604 Kloster Lehnin 4.373.418 4.424.767 51.349 Linthe 0 0 0 Michendorf 3.740.441 3.589.781 -150.660 Mühlenfließ 485.132 442.492 -42.640 Niemegk 441.718 479.192 37.474 Nuthetal 2.218.388 2.119.038 -99.350 Päwesin 295.631 286.172 -9.459 Planebruch 581.939 591.880 9.941 Planetal 499.035 532.923 33.888 Rabenstein/Fläming 409.028 378.310 -30.718 Rosenau 486.881 494.014 7.133 Roskow 566.909 618.884 51.975 Schwielowsee 3.535.618 3.370.052 -165.566 Seddiner See 1.557.423 1.412.922 -144.501 Stahnsdorf 3.414.077 3.503.991 89.914 Teltow** 7.495.591 9.032.284 1.536.693 Treuenbrietzen 3.544.709 3.532.826 -11.883 Wenzlow 214.448 237.479 23.031 Werder (Havel)* 11.253.731 11.611.857 358.126 Wiesenburg/Mark 2.434.704 2.472.904 38.200 Wollin 425.071 445.600 20.529 Wusterwitz 1.415.505 1.413.082 -2.423 Ziesar 1.010.004 1.106.574 96.570 * Schlüsselzuweisungen inklusive Mehrbelastungsausgleich gem. § 14 a BbgFAG in Höhe von 400.000 Euro ** Schlüsselzuweisungen inklusive Mehrbelastungsausgleich gem. § 14 a BbgFAG in Höhe von 800.000 Euro Seite 1 von 1