Topf Secret bei der Senatsverwaltung für Justiz Berlin
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zu "Topf Secret"“
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I SenJustVA Dr. Natalie-Emilienne Florack VB6· Senatsverwäl~ilii~Wr Justiz, verbröuc.hers.~ ut% und P..n<.l ciiskri rni.nle·rung_ 2 4. JUNI -- Anlage: -.- . ·-· zotW· 17.06.2019 App.2769 Zrr~3 V 1.. Adressaten laut Liste Gutachten zur Zulässigkeit von VIG-Anträgen über die Plattform "Topf Secrer' Sehr geehrte/sehr geehrter Die Aktion "Topf Secret" von foodwatch und FragDenStaat betreffend, leite ich· Ihnen zwei Gutachten zur Kenntnis weiter, die zu ~er Zulässigkeit von Anfragen nach dem Verbraucher- informationsgesetz (VIG) über die Plattform zum einen im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA - Anlage 1) und zum anderen von foodwatch (Anlage 2) erstellt worden sind. · ~ '1. .::= · r_ 1 • - .- · Cll'-e.. ='-';.:. ~..,_._._. ~ ,...._ . ln diesem Zusammenhang weise ich auf mei'l&_chreiben vom 01.02.2019 an Sie zum Um- gang mit Anfragen nach dem VIG über die Plattform "Topf Secrer hin. An der dort vertrete- · nen Rechtsauffassung halte ich nach wie ver fest Mit freundlichen Grüßen Im AUftrag Margit Gottstein Anlagen: . 1) Gutachten irn.Auftrag von DEHOGA vom 12.04.2019 und Antw().rtschreiben an Hr. &&!!§ 2) Gutachten im Auftrag von foodwatch vom 13.05.2019 2. Schreiben z~ an 1 an Adressaten laut Liste ~r Post { 3.ZV S!Sin VA (EU): · r 2 5', f..
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Von: Dobslaw, Anka Mittwoch, 19. Juni·2019 14:15 Gesendet· An: Ce: • • • • • • ; Schmid, Claudia; Florack,· Dr. Natalie-Emilienne WG: Verfügung Schreiben BzStR Gutachten Topf Secret. BzStR Vetleb Mail und Anschrift- Stand 21_01_19.doc; rechtsgutachten_topf_secret_geulenkfinger.pdf; Rechtsgutachten DEHOGA Topf Secret.pdf; Verfügung Schreiben an BezStR Gutachten.doc Betreff. Anlagen: Wichtigkeit:· Hoch Liebe••a. noch ein Hinweis zu dem Vorgang, der entweder schon bei euch ist oder in Kürze dort auftauchen wird. Frau Dr. Florack hatte ursprünglich vorgeschlagen das Schreiben perPost zu schicken, vielleicht ist doch eine Versendung per -~il besser, insbesondere versenden sich die Gutachten natürlich per Mail deutlich besser. Aber am Ende sollte die Stsin das entscheiden. VG Anka Von: Florack, Dr. Natalie-Emilienne Gesendet: Montag, ·17. Juni 2019 11:05 An: Dobslaw, Anka Ce: : Beb"eff: WG: Verfügung Schreiben BzStR Gutachten Topf Secret Wichtigkeit: Hoch Liebe Frau Dobslaw, ich habe den Text noch abgeändert, da ich beim Überarbeiten des Textes für das .Antwortschreiben an DEHOGA wiederum gesehen habe, dass die StSin wünscht ebenfalls das Antwortschreiben an DEHOGA an die bezirke zu ~en. . · !2;; Jas ist nun der aktuelle Text {vorbehaltlich Änderungen von VB, VALin oder StSin VA}. Viele Grüße Natalie Florack Von: Florack, Dr. Natalie-Ernilienne Gesendet: Montag, 17; Juni 2019 10:51 An: Dobslaw, Anka · Ce: 7 I . I §) 510 , Betreff: Verfügung Schreiben BzStR Gu1 I Liebe Frau Dobslaw, i I anbei sende ich Ihnen die Verfügung z~ Frau Gottstein hatte ja verfügt, beide hinzuweisen. . I Frau 7 · · fertigt netterweise noc~
Viele Grüße Natalie Florack Dr. Natalie-Emilienne Florack Referentin Wirtschaftlicher Verbraucherschutz -VB 6- Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Wirtschaftlicher Verbraucherschutz D-10825 Berlin; Salzburger Straße 21-25 Tel.: +49 30 9013 2769. Fax: +49 30 9013 2000 Neue· E-Mail.: Natalie-Emilienne. Florack@senjustva.berlin.de Internet www. berlin. de/senjust . . Bitte be~chten Sie: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Der Inhalt ist ausschließlich fOr die. bezeichnete Adressatin/den bezeichneten Adressaten bestimmt: Wenn Sie. nicht die richtige Adressatin/der richtige Adressat oder deren Vertreterin/dessen Vertreter sind, setzen Sie sich bitte mit der Absenderin dieser E-Mail in Verbindung. Jede Form der Veröffentlichung, VervielfältigunQ oder Weitergabe des Inhalts fehlgeleiteter E-Mails ist unzulässig. · V 2
Senatsverwaltung für Justiz, .VerbraucherschutZ und Antidiskriminierung Die Staatssekretärin GeschäftsZeichen (bitt~ immer angeben) Seni:itsver>Naltung für Justiz, Verbraucherschutz und· Antidiskriminierung • .Salzburger Str. 21 - 25 • · 10825 Berlin VB 6 Bearb.: Dr. Natalie-Emilienne Florack :relefon: (0'30) !:!0 13 - 2769 (Ve.rmittlg.) (Intern). 9Q 13 - 0 · 9 13 - 2769 Telefax: · 9013-2000. lr:~ternet: www.bertin.de/sen/iustva E-Mail: Natalie-Emilienne.Fiorack@senjustva:berlin.de-. Elektronische Zugangseröffnung gemäß § 3a Abs.1 VwVfG: www.egvp.de Datum:· d ~- .OS.201S DEHOGA Berlin in Sachen Topf Secret- Ihre Nachricht vom 16.04.2019 \ ) Sehr geehrter vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16.04.2019 und die Zusendung des Rechtsgutachtens der Kanzlei Gleiss Lutz zu rechtliche:n Voraussetzungen der Veröffentlichung von. Hygieneberichten auf der Online-Piattform Topf Secret und Handlungsmöglichkeiten von Gaststättenbetrieben vom . 12.04.2019, welches im Auftrag de~ bEHOGA Bundesverbands erstellt wurde. Das Rechtsgutachten und die dort erarbeiteten Ergebnisse habe ·ich zur Kenntnis genommen. Nach wie vor bin ich der Ansicht, ~ass die Anträge über Topf Secret im Grunde zulässig sind. Ob die Anträge positiv zu bescheiden. sind, muss im jeweiligen Einzelfall von der zuständig.en Behörde-.· geprüft. werden. Dies ist auch das Ergebnis einer engen Abstimmung zwischen den .Ländern. Ich teile die Auffassung, dass das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) keinen Anspruch auf .Her- ausgabe der .Kontrollberichte als. solche begründet, sondern ein Anspruch nur hinsichtlich festge- stellter nicht zulässiger Abweichungen von Anforderungen lebensmittelrechtlicher Vorschriften i.S.v. § 2 Abs. 1 VIG besteht. Dies habe ich den Bezirksstadträten in einem Schreiben mit Hinwei- sen zum Umgang mit VIG:-Anträgen über Topf Secret so mitgeteilt. · Das Vorlieg~neines generellen Ausschlussgrundes gem. § 3 S. 1 Nr. 2 lit. a VIG (Herausgabe personenbezogener Daten) bei EinzeJinhaber-Betrfeben oder. Kleinstgesellschaften sehe ich so pauschal nicht. Der Name und die An~chrift des Betriebs sind öffentlic;h bekannt. Zudem werden. di~se Daten zur· Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem VIG i.S.v. Art. 6 Abs. 1· S. 1 Jit.·· Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von der Behörde herausgegeben. Sonstige personen- . bezogene Daten sind bei der Herausgabe von l~formationen stets unkenntlich zu machen. Das faktische. Anlegen der. Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 a Lebensmittel~ und Futtermittelge- · setzbuch (lFGB) an Anträge nach dem VIG sehe ich .kritisch. Das VIG und das LFGB sind zwei voneinander unabhängige Rechtsregime m~ unterschiedlicher Zielsetzung ..Eine ITiög_liche Veröf- fentlichung der. herausgegebenen Informationen stellt m.E. kein der jeweiligen Behörde zurechen- bares Informationshandeln dar. Diese Möglichkeit besteht bei jeder Herausgabe einer Information. Insofern lehne ich eine Pflicht der Behörd~n. Bescheide mit der .Auflage zu versehen, nur. erhebli- che Verstöße i.S.d. § 40 Abs. 1a LFGB zeitlich begrenzt veröffentlichen zu dqrten, ab. · ·c . . ' . ·_, . . . Verkehrsverbindungen: lj:lll 104, M 46 bis Rathaus Schöneberg, 1!1 4 bis Rathaus Schöneberg -~ , 1!1 7 bis Bayerisoher Platz ~ · Eingan11 zum Dienstgebäude: SalzburgE!riEcke Badensehe Straße, 10825 Berlin-Schöneberg . · Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin, 10789 Berlin, auf eines der folgenden Konten: BIC: Geldinstitut . IBAN: Geldinstitut iBAN: Postbank Berlin DE47100100100000058100 PBNKDEFF100 Bundesbank, Rliale Berlin DE53100000000010001520 BIC: MARKDEF1100
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tZZ -2- . Die Bezirksstadträte erhalten. dieses Schreiben und das Rechtsgutachten zur Kenntnis. . · Mit freundlichen GrüBen .· · Im Auftrag /L;~ 7 ../- . .·, I J VVlCJ.,- '-/- Margit Gottstein
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)ruckvorschau - Bürgerservice http://www.gesetze-bayem.de/Content/DocumentN-300-Z-BECK. .. ~~ VG Würzburg, Beschluss v. 11.04.2019- W 8 S 19.289 Titel: Foodwatch/FragDenStaat - Herausgabe von Kontrollberichten Normenketten: VwGO § 42 Abs. 2, § 65, § 80 Abs. 5, § 88 VIG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 S. 2 VIG § 4, § 5, § 6 LFGB § 40 Abs. 1a Nr. 2 GG Art. 19 Abs. 4 Leitsätze: 1. Es ist im Hauptsacheverfahren zu klären, ob ein über die von foodwatch/FragDenStaat betriebene Plattform "Topf Secret" gestellter Antrag rechtsmissbräuchlich ist und einer unzulässigen Umgehung des § 40 Abs. 1a LFGB gleichkommt sowie aufgrund der zu erwartenden f'\ Veröffentlichung auf der Plattform in ihren Auswirkungen nicht einer unmittelbaren staatlichen Information sehr nahe kommt (siehe auch BeckRS 2019, 3917). (Rn. 19- 20) (redaktioneller Leitsatz) 2. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG ist einschlägig für Daten über nicht zulässige Abweichungen vom gesamten geltenden nationalen und unionsrechtlichen Lebensmittel- und Futtermittelrecht, nicht hingegen etwa für festgestellte Mängel hinsichtlich der Anforderungen der Preisangabenverordnung und der Dokumentationspflichten nach dem lnfektionsschutzgesetz. (Rn. 22) (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Sofortverfahren, Sofortantrag gegen beabsichtigte Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz an beigeladenen Dritten, .TopSecret" (Foodwatch/FragDen.Staat), Antrag über lnternetplattform, beantragte Auskunft zum Zweck der Veröffentlichung auf lnternetplattform, Umfang des Antrags auf lnformationsgewährung, fehlende Rechtskraft und fragliche Wirksamkeit der Feststellung, Frage des Missbrauchs, Vorwegnahme der Hauptsache, lilteressensabwägung, notwendige Beiladung, lnformationsanspruch, Lebensmittelrecht, Kontrollbericht, Produktsicherheitsrecht Fundstelle: " BeckRS 2019, 6555 Tenor I. .. . wird zum Verfahren beigeladen. II. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den an den Beigeladenen adressierten Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 13. März 2019 in der Fassung des Änderungsbescheids des Landratsamtes Würzburg vom 29. März 2019, wird angeordnet. 111. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. IV. Der Streitwert wird auf 2:500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners (vertreten durch das Landratsamt Würzburg) vom 13. März 2019, mll