Schulungsunterlagen_geschwaerzt.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dienstanweisungen und Schulungsunterlagen des Ordnungs- und Verkehrsdienstes“
Fahrtrichtung links:Fahrbahnrand richtig falsch Gehweg In Fahrtrichtung links am Fahrbahnrand
Grenzmarkierung Z.299 für Parkverbote oder Haltverbote Firmen Ein- und Ausfahrt für größere Fahrzeuge LKW oder
Beispiel: Absolutes Haltverbot mit Grenzmarkierung
Grünfläche außerhalb öffentlicher Straßen Grünflächen im Sinne der Grünflächenverordnung sind alle Gärtnerisch gestalteten Anlagen, sowie die darin enthaltenen Wiesen, waldähnlichen Flächen oder sonstige Flächen z.B. innerer und äußerer Grüngürtel. Ebenfalls zugehörig sind alle darin liegenden Wege und Plätze. Straßenbegleitgrün Hiermit sind Grünstreifen gemeint,diesich zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. Radweg hinziehen.(nicht am rechten Fahrbahnrand)
Verkehrsberuhigter Bereich Zeichen 325 Die zum Parken bestimmten Flächen müssennichtdurch 325.2: Ende eines Parkplatzschilder gekennzeichnet sein. Es genügt eine verkehrsberuhigten Bereichs Kenzeichnung wie z.B. eine Bodenmakierung, farbige Gestaltung oder Pflasterwechsel Das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen ist P P P unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. P P P 325.1: Beginn einesverkehrsberuhigten Bereichs
Beispiel: Verkehrsberuhigter Bereich Zeichen 325
Kfz- ANHÄNGER LÄNGER ALS 2 Wochen Mit Kfz- Anhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Damit will die Straßenverkehrs-Ordnung den Missbrauch von Parkraum durch das längerfristige Abstellen ungenutzter Kfz- Anhänger bekämpfen.
Regelmäßiges Parken in Wohngebieten von LKW und LKW Anhängern Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2t zulässigem Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossen Ortschaften das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Dies Vorschrift gilt in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in Sondergebieten die der Erholung dienen, in Kurgebieten und in Klinikgebieten.
Nicht platzsparendes Aufstellen Gehweg 1 2 3 3 4 Seitenstreifen
Nicht platzsparendes Aufstellen 17 1 15 2 13 3 4 11 5 6