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wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 7.1 Finanzen und Steuern Lohn- und Einkommensteuer 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 12. Juni 2019 Artikelnummer: 2140710157004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon: +49 (0) 611 / 75 24 05 © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
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Inhaltsübersicht Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015 Teil A: Darstellung des Besteuerungsprozesses für das Veranlagungsjahr 2015 Teil B: Tabellenanhang Teil C: Qualitätsbericht zur Lohn- und Einkommensteuer Zeichenerklärung – r } = = = nichts vorhanden berichtigte Zahl wegen des Steuergeheimnisses zusammengefasst Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 2
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Stand: Juni 2019 Anmerkungen zur Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1. Gesetzliche Grundlagen Gesetz über Steuerstatistiken, Einkommensteuergesetz, Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Einkommensteuer-Richtlinien, Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und Lohnsteuer-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. 2. Periodizität Auf Grundlage des Jahressteuergesetzes 2013 wurde die bisher dreijährliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik ab dem Veranlagungsjahr 2012 auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Es handelt sich um eine dezentrale Sekundärstatistik. Die aus der maschinell durchgeführten Einkommensteuerveranlagung und den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen stammenden Daten werden von den Statistischen Landesämtern einer statistisch differenzierten Plausibilitätskontrolle unterzogen und nach einem bundeseinheitlichen Tabellenprogramm aufbereitet. Aus den Länderergebnissen werden anschließend nach Prüfung im Statistischen Bundesamt die Bundesergebnisse erstellt. 3. Aktualität Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik liegen regelmäßig erst 3 ½ bis 4 Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres vor (das bedeutete für 2015 frühestens im Sommer 2019). Da die Statistik zum weitaus größten Teil auf den Ergebnissen der maschinellen Einkommensteuerveranlagungen der Finanzverwaltung beruht, muss die Fertigstellung der Veranlagungen erst abgewartet werden, bevor man die Daten verarbeiten kann. Hier liegt der Hauptgrund für die späte Vorlage der Ergebnisse. Der Anteil der Steuerpflichtigen, deren Daten ausschließlich aus Lohnsteuerbelegen (Lohnsteuerkarte und elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Elster-Lohn)) erfasst werden, liegt bei rund einem Viertel. Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen können sich bis zu zwei Jahre (in begründeten Einzelfällen noch länger) nach Ende des Veranlagungsjahres erstrecken; zusätzlich ist die Bearbeitungsdauer in der Finanzverwaltung zu berücksichtigen. Schlusstermin für die Lieferung der Daten seitens der Länderfinanzverwaltungen an die Statistischen Landesämter ist für die Lohn- und Einkommensteuerstatistik der 30. September des dritten Jahres, das dem Veranlagungsjahr (= Statistikjahr) folgt. Durch die notwendige Plausibilisierung der Daten in den Statistischen Landesämtern ergeben sich zusätzliche Verzögerungen. 4. Definitionen Die Begriffe und Inhalte sind steuerrechtlich abgegrenzt. Erhebungseinheit ist die unbeschränkt/beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die als Steuerpflichtige/r erfasst und nachgewiesen wird, und zwar: => als alleinstehende Person (das ist auch ein im Haushalt der Eltern lebendes Kind mit eigenen Einkünften oder getrennt veranlagte Ehepaare oder Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften) => als Ehepaar oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die zusammenveranlagt werden (ein Ehepaar/Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft = ein Steuerpflichtiger). Neben dieser Erfassung von Steuerpflichtigen gibt es zusätzlich Individual-Tabellen, in denen neben den Daten der alleinstehenden Personen auch die der Ehepaare oder Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit eigenen Einkünften einzeln nachgewiesen werden (= Steuerfälle), und zwar nach Größenklassen des individuellen Bruttolohns und der individuellen Summe der Einkünfte. Die Begriffe und Inhalte sind steuerrechtlich abgegrenzt. 5. Umfang Die vorliegende Fachserie umfasst zwei Teile. Im ersten Teil wird der Besteuerungsprozess in seinen monetären Auswirkungen in stark vereinfachter Form dargestellt. Im zweiten Teil werden die Daten aller unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Größenklassen gegliedert nachgewiesen (nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Tab. B 1) und nach dem zu versteuernden Einkommen (Tab. B 2)). In Tabelle B 1 werden zudem in 1 einer gesonderten Zeile die Verlustfälle (= Steuerpflichtige mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte ) 1 Definition s. § 2 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit Abschnitt 3 der Einkommensteuer-Richtlinien. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 3
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Stand: Juni 2019 dargestellt. Außerdem sind Informationen über die Einkunftssituation aller Steuerindividuen mit überwiegenden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Tab. B 4), nach Alter (Tab. B 3) und für Berufsgruppen ausgewählter Freiberufler und deren Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit enthalten (Tab. B 6). Die wichtigsten Eckdaten der Steuerpflichtigen nach Bundesländern finden Sie in der Tabelle B 5. Daten auf Kreis- und Gemeindeebene erhalten Sie bei den jeweiligen Statistischen Landesämtern. 6. Weitere methodische Hinweise Aufgrund der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird nur noch ein geringer Teil der Einkünfte in der Einkommensteuer veranlagt. Daher sind die Ergebnisse ab 2010 nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Weitere Informationen können Sie dem Qualitätsbericht zur Lohn- und Einkommensteuer im Anhang dieser Fachserie entnehmen. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 4
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Teil A: Darstellung des Besteuerungsprozesses für das Veranlagungsjahr 2015 1 Betrachtung der Entstehung der Steuerschuld ................................................................................... 6 2 Überblick über die Einkommensverteilung ......................................................................................... 9 3 Verteilung der Einkünfte nach Einkunftsarten .................................................................................. 11 4 Entstehung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ............................................................... 14 Tabellenverzeichnis Tabelle A 1: Eckzahlen des vereinfachten Besteuerungsschemas der Einkommensteuer für 2014 und 2015 ....................................................................................................................... 7 Tabelle A 2: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2015 insgesamt ........................................................... 8 Tabelle A 3: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2015 nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte ........................................................................... 9 Tabelle A 4: Beitrag der Steuerpflichtigen zum Steueraufkommen 2015 .................................................... 10 Tabelle A 5: Positive und negative Einkünfte der Steuerpflichtigen 2015 nach Einkunftsarten ..................................................................................................... 11 Tabelle A 6: Entstehung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 2015 ............................................. 14 Abbildungsverzeichnis Abbildung A 1: Anteil der Einkunftsarten an positiven und negativen Einkünften 2015 in Prozent ........................................................................................................................ 12 Abbildung A 2: Relative Verteilung der Einkünfte 2015 nach der Höhe der Einkünfte von -20 bis 90 Tausend Euro .................................................................................................... 13 Abbildung A 3: Relative Verteilung der Einkünfte 2015 nach der Höhe der Einkünfte von 90 bis 200 Tausend Euro .................................................................................................. 13 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 5
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1 Betrachtung der Entstehung der Steuerschuld Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik weist für 2015 Daten von 40,6 Millionen unbeschränkt und gut 648 000 beschränkt Steuerpflichtigen nach. Die Tabellen und Berechnungen der vorliegenden Publikation beziehen sich, soweit im Text nicht anders angegeben, nur auf die unbeschränkt Steuerpflichtigen. Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik umfasst die Daten der Steuerpflichtigen, deren Einkommensteuer veranlagt wurde, sowie die Daten aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen der nicht veranlag- ten Lohnsteuerfälle. Ein vereinfachtes Berechnungsschema der Einkommensteuer für die Jahre 2014 und 2015 ist in Tabelle A1 dargestellt. Der Einkommensteuer unterliegen die Einkommen der natürlichen Personen, wobei sieben Einkunftsarten unterschieden werden. Bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit entsprechen die Einkünfte dem Gewinn. Bei den übrigen Einkunftsarten (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und Sonstige Einkünfte) werden zur Ermittlung der Einkünf- te alle Aufwendungen von den Einnahmen abgezogen, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen bestimmt sind (Werbungskosten). Diese Einkünfte werden daher auch als Überschusseinkünf- te bezeichnet. Die Verrechnung von Verlusten ist zwischen den Einkunftsarten begrenzt möglich. 2015 betrug die so gebildete Summe der Einkünfte (SdE) 1 551,9 Milliarden Euro. Nach Abzug insbesonde- re des Altersentlastungsbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ergibt sich der Gesamt- betrag der Einkünfte (GdE) in Höhe von 1 545,2 Milliarden Euro. Hiervon werden in Anspruch genommene Verlustrück- und -vorträge aus anderen Jahren (4,8 Mrd. Euro), Sonderausgaben (196,0 Mrd. Euro), außer- gewöhnliche Belastungen (13,1 Mrd. Euro), Altersvorsorgebeiträge (5,9 Mrd. Euro) und Steuerbegünsti- 1 gungen zur Förderung des Wohnungseigentums einschließlich Vorkostenabzug (0,4 Mrd. Euro) abgezo- gen, um zum Einkommen (1 325,1 Mrd. Euro) zu gelangen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkom- mensteuerveranlagung, ob für den Steuerpflichtigen Kinderfreibeträge oder Kindergeld zu einem günstige- ren Ergebnis führen. In den Fällen, in denen die Kinderfreibeträge günstiger sind, werden diese vom Ein- kommen abgezogen. Nach Verrechnung insbesondere dieser Position ergibt sich das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das zvE (1 295,7 Mrd. Euro) bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer (272,4 Mrd. Euro). Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die anzurechnenden ausländischen Steuern und ggf. Steu- erermäßigungen, erhöht um das anzurechnende Kindergeld (in den Fällen in denen ein Kinderfreibetrag gewährt wurde), den Anspruch auf Altersvorsorgezulage nach § 10a Abs.2 EStG und um die Steuer nach § 32d EStG (gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen) ergibt die festzusetzende Einkom- mensteuer bzw. einbehaltene Lohnsteuer (276,1 Mrd. Euro). Im Vergleich zu 2014 stieg der GdE von 1 475,3 Milliarden Euro auf 1 545,2 Milliarden Euro (+4,7 %), das zvE erhöhte sich um 59,4 Milliarden Euro (+4,8 %) auf 1 236,3 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu stieg die festzusetzende Einkommensteuer bzw. einbehaltene Lohnsteuer um 6,3 % von 259,6 Milliarden Euro auf 276,1 Milliarden Euro. Der Eingangssteuersatz blieb mit 14 % gegenüber dem Vorjahr unverändert, ebenso der Reichensteuersatz für hohe Einkommen mit einem zvE ab 250 731 Euro für Alleinstehende bzw. 501 462 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Er betrug wie im Vorjahr 45 %. Hiervon waren 47 771 alleinveranlagte sowie 48 128 zusammenveranlagte Steuerpflichtige betroffen. Der Grundfreibetrag stieg von 8 354 Euro auf 8 472 Euro. Bei veranlagten Steu- erpflichtigen lag der Grenzsteuersatz im Durchschnitt (Median) bei 27,2 % (+0,2 Prozentpunkte im Ver- gleich zum Vorjahr) und der Durchschnittssteuersatz bei 13,9 % (+0,2 Prozentpunkte). 1 Es wird nach den Regelungen des § 10e und § 10i EStG verfahren. Diese Regelung, bei der ein Betrag wie Sonder- ausgaben von den Einkünften abgezogen wurde, gilt nur für Objekte, die vor dem 1. Januar 1995 (§ 10e EStG) bzw. 1. Januar 1999 (§ 10i EStG) begonnen bzw. gekauft wurden. Danach gelten die Regelungen des Eigenheimzulagen- gesetzes, die im Rahmen der Einkommensteuerstatistik nicht nachgewiesen werden. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 6
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Tabelle A 1: Eckzahlen des vereinfachten Besteuerungsschemas der Einkommensteuer für 2015 und 2014 2015 2014 8,9 Mrd. € 9,7 Mrd. € Gewinn- 136,5 Mrd. € 81,5 Mrd. € 1 159,7 Mrd. € 8,4 Mrd. € 26,5 Mrd. € 58,8 Mrd. € einkünfte + nichtselbstständiger Arbeit + Kapitalvermögen + Vermietung und Verpachtung + Sonstige 147,1 Mrd. € 84,3 Mrd. € 1 208,4 Mrd. € 7,7 Mrd. € 29,5 Mrd. € 66,0 Mrd. € = Summe der Einkünfte 1 551,9 Mrd. € 1 481,1 Mrd. € – Altersentlastungsbetrag 4,1 Mrd. € 4,1 Mrd. € – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2,3 Mrd. € 1,5 Mrd. € 1 545,2 Mrd. € 1 475,3 Mrd. € 4,8 Mrd. € 196,0 Mrd. € 13,1 Mrd. € 5,9 Mrd. € 0,4 Mrd. € 5,1 Mrd. € 187,7 Mrd. € 12,6 Mrd. € 2) 5,7 Mrd. € 0,4 Mrd. € 1 325,1 Mrd. € 1 264,1 Mrd. € 29,2 Mrd. € 27,5 Mrd. € 1 295,7 Mrd. € 1 236,3 Mrd. € 272,4 Mrd. € 256,6 Mrd. € 14,4 Mrd. € 9,4 Mrd. € 0,8 Mrd. € 8,2 Mrd. € 13,2 Mrd. € 8,9 Mrd. € 0,8 Mrd. € 6,9 Mrd. € 276,1 Mrd. € 259,6 Mrd. € Einkünfte aus: Land- und Forstwirtschaft + Gewerbebetrieb + selbstständiger Arbeit = Gesamtbetrag der Einkünfte – Verlustabzug – Sonderausgaben – außergewöhnliche Belastungen – Altersvorsorgebeiträge – Steuerbegünstigungen = Einkommen – Kinderfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen = tarifliche Einkommensteuer – Steuerermäßigungen + hinzuzurechnendes Kindergeld + Anspruch auf Altersvorsorgezulage + hinzuzurechnende Steuer nach § 32d EStG = festzusetzende Einkommensteuer 1) Über- schuss- einkünfte 1) Für Fälle ohne Einkommensteuer-Veranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. 2) Korrigiertes Ergebnis. In fast allen Einkunftsarten – außer bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie bei den Ein- künften aus Kapitalvermögen – konnte 2015 ein Anstieg gegenüber 2014 verzeichnet werden. Dabei wie- sen die sonstigen Einkünften mit +12,3 %, gefolgt von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (+10,9 %) und den Einkünften aus Gewerbebetrieb (+7,8 %) den höchsten Zuwachs auf. Die nachgewiesenen Einkünfte aus Kapitalvermögen sind schon seit dem Veranlagungsjahr 2009 rückläu- fig bzw. stagnieren, was mit der Einführung der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte 2009 zusammen hängt (siehe hierzu auch Fachserie 14, Reihe 7.1.1, 2009). Der Rückgang bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um fast 9 % könnte u.a. an den gefallenen 2 Preisen für Milch und Schweine sowie den geringeren Erlösen für Getreide und Zuckerrüben liegen . 2 Siehe hierzu auch „Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe - Buchführungsergebnisse der Testbe- triebe, Wirtschaftsjahr 2015/16“ vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 7
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Tabelle A 2 zeigt wichtige Eckzahlen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Die durchschnittliche SdE beträgt bei den 39,1 Millionen Steuerpflichtigen 39 653 Euro, wobei die Hälfte der Steuerpflichtigen bei 3 einem Wert von bis zu 27 910 Euro lagen, die andere Hälfte lag darüber (Median ). Aufgrund der Abzugs- möglichkeiten ist das durchschnittliche zvE deutlich geringer: 33 203 Euro beim arithmetischen Mittel und 23 068 Euro beim Median. Eine Einkommensteuer wurde bei 31,1 Millionen Steuerpflichtigen festgesetzt bzw. bei den Fällen ohne Einkommensteuer-Veranlagung eine Lohnsteuer einbehalten. Die durchschnittli- che Steuerbelastung lag bei 8 884 Euro (arithmetisches Mittel), wobei die Hälfte der Steuerpflichtigen maximal 4 116 Euro zahlte (Median). Tabelle A 2: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2015 insgesamt Steuer- pflichtige Einkunftsarten Summe der Einkünfte 1 000 € Durchschnitt in € Median in € 39 136 134 1 551 883 775 39 653 27 910 - positiv 38 919 888 1 555 553 190 39 968 28 087 - negativ 216 246 -3 669 415 -16 969 -3 232 40 624 541 1 545 156 166 38 035 26 482 - positiv 40 393 185 1 548 864 461 38 345 26 665 - negativ 231 356 -3 708 295 -16 029 -2 914 39 229 825 195 975 428 4 996 3 783 6 903 645 13 070 522 1 893 890 39 025 063 1 295 743 161 33 203 23 068 31 079 832 276 120 486 8 884 4 116 Gesamtbetrag der Einkünfte 1) Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Zu versteuerndes Einkommen Festgesetzte Einkommensteuer 2) 1) Im Gegensatz zu allen anderen Kategorien werden hier Nullfälle mitgezählt (bspw. Fälle ohne Einkommensteuer- Veranlagung, deren Bruttolohn unter dem Pauschbetrag für Werbungskosten liegt). 2) Für Fälle ohne Einkommensteuer-Veranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. 3 = Zentralwert, d.h., die Hälfte der Werte ist größer bzw. kleiner als der Median. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 8
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2 Überblick über die Einkommensverteilung Von den 40,6 Millionen Steuerpflichtigen weisen – gemessen am GdE – 40,4 Millionen positive Einkünfte in Höhe von 1 548,9 Milliarden Euro auf (sogenannte Gewinnfälle). Die restlichen 231 356 Steuerpflichti- gen haben einen negativen GdE in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Tabelle A 3 stellt die Verteilung des GdE und der festgesetzten Einkommensteuer bzw. einbehaltenen Lohnsteuer nach Einkommensgrößenklassen dar. 46,4 % aller Steuerpflichtigen mit einem positiven GdE befinden sich in der Einkommensklasse von 15 000 Euro bis unter 50 000 Euro. 30,8 % haben einen geringeren und die restlichen 22,8 % einen höhe- ren GdE. Tabelle A 3: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2015 nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte von … bis unter … € Gesamtbetrag der Einkünfte Stpfl. % 1 000 € Festgesetzte Einkommensteuer % Stpfl. % 1) 1 000 € % Verlustfälle (Gesamtbetrag der Einkünfte < 0 € ) - 500 000 - 250 000 - 125 000 - 50 000 - 25 000 0 zusammen 756 986 2.062 6.582 10.883 210.087 0,3 0,4 0,9 2,8 4,7 90,8 -1 181 531 - 341 410 - 355 654 - 503 522 - 379 279 - 946 899 31,9 9,2 9,6 13,6 10,2 25,5 231 356 100 -3 708 295 100 0 - 2 500 2 500 - 5 000 5 000 - 7 500 7 500 - 10 000 10 000 - 12 500 12 500 - 15 000 15 000 - 20 000 20 000 - 25 000 25 000 - 30 000 30 000 - 40 000 40 000 - 50 000 50 000 - 70 000 70 000 - 100 000 100 000 - 125 000 125 000 - 175 000 175 000 - 250 000 250 000 - 375 000 375 000 - 500 000 500 000 - 1 000 000 1 000 000 - 2 500 000 2 500 000 - 5 000 000 5 000 000 oder mehr zusammen 4 465 782 1 670 460 1 381 721 1 486 637 1 730 760 1 724 537 3 422 455 3 267 683 3 062 907 5 296 967 3 673 574 4 220 753 2 734 013 939 664 708 110 320 606 158 795 54 884 51 702 16 199 3 178 1 798 40 393 185 11,1 4,1 3,4 3,7 4,3 4,3 8,5 8,1 7,6 13,1 9,1 10,4 6,8 2,3 1,8 0,8 0,4 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 100 3 169 885 6 098 770 8 638 129 13 021 190 19 505 878 23 682 199 59 838 924 73 433 893 84 138 231 184 006 723 164 119 642 248 067 537 225 733 553 104 245 152 102 651 815 65 848 595 47 522 320 23 525 213 34 457 325 23 561 458 10 801 357 22 796 674 1 548 864 461 0,2 0,4 0,6 0,8 1,3 1,5 3,9 4,7 5,4 11,9 10,6 16,0 14,6 6,7 6,6 4,3 3,1 1,5 2,2 1,5 0,7 1,5 100 insgesamt 40 624 541 - 500 000 - 250 000 - 125 000 - 50 000 - 25 000 < - - - - - 3,4 2,7 3,9 8,7 9,8 71,4 77 863 15 916 14 803 32 949 20 078 64 097 34,5 7,1 6,6 14,6 8,9 28,4 3 277 100,0 Gewinnfälle (Gesamtbetrag der Einkünfte ≥ 0 € ) 225 706 100,0 162 237 136 169 184 827 246 080 419 793 810 342 3 388 205 5 758 634 8 218 082 22 320 846 23 387 789 40 930 264 44 122 591 23 587 769 26 683 858 19 570 175 15 444 686 8 058 284 12 379 865 8 668 716 3 835 789 7 579 779 275 894 780 0,1 0,0 0,1 0,1 0,2 0,3 1,2 2,1 3,0 8,1 8,5 14,8 16,0 8,5 9,7 7,1 5,6 2,9 4,5 3,1 1,4 2,7 100 1 545 156 166 111 89 128 286 322 2 341 691 904 453 350 393 735 439 510 1 073 927 1 351 046 2 724 415 2 877 760 2 966 432 5 251 116 3 661 237 4 212 764 2 729 998 938 166 706 622 319 640 158 098 54 577 51 236 16 055 3 171 1 796 31 076 555 31 079 832 2,2 1,5 1,3 1,4 3,5 4,3 8,8 9,3 9,5 16,9 11,8 13,6 8,8 3,0 2,3 1,0 0,5 0,2 0,2 0,1 0,0 0,0 100 276 120 486 1) Für Fälle ohne Einkommensteuerveranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. Rund 21 180 (0,05 %) Steuerpflichtige erzielten für das Veranlagungsjahr 2015 einen GdE von über 1 Million Euro. Diese Einkommensmillionäre zahlten für ihre Einkünfte rund 20,1 Milliarden Euro Einkom- mensteuer. Dies entspricht 7,3 % der gesamten festgesetzten Einkommensteuer bzw. einbehaltenen Lohnsteuer von 276,1 Milliarden Euro. Die 12,5 Millionen Steuerpflichtigen (30,8 %) mit einem positiven GdE von weniger als 15 000 Euro mussten hingegen nur rund 2,0 Milliarden Euro Einkommensteuer bezah- len. Sie tragen damit rund 0,7 % der gesamten Einkommensteuerlast. Der Gini-Koeffizient als Maß der Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 9
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4 Ungleichheit beträgt bei der festgesetzten Einkommensteuer 0,739 und liegt damit deutlich über dem beim GdE berechneten Wert von 0,530. Die ungleiche Verteilung der Steuerlast ist durch den progressiven Verlauf des Steuertarifs begründet. Die ungleiche Verteilung der Einkommen und der Steuerlast wird nochmals in Tabelle A 4 deutlich, die im Gegensatz zu Tabelle A 3 die „höchsten“ und die „niedrigsten“ Einkünfte genauer betrachtet. Tabelle A 4 zeigt, dass die 1 % (0,1 %) der Steuerpflichtigen mit den höchsten Summen der Einkünfte (SdE) mindes- tens eine SdE von 212 141 Euro (687 861 Euro) aufweisen. Sie besitzen dabei einen Anteil von 12,2 % (4,7 %) am GdE und zahlen 23,3 % (9,3 %) der festgesetzten Einkommensteuer bzw. einbehaltenen Lohn- steuer. Die untersten 20 %, die eine SdE von maximal 8 597 Euro erzielten, haben dagegen einen Anteil am GdE von 1,4 % und zahlen 0,2 % der festgesetzten Einkommensteuer bzw. einbehaltenen Lohnsteuer. Tabelle A 4: Beitrag der Steuerpflichtigen zum Steueraufkommen 2015 Obere … % der Steuerpflichtigen Summe der Einkünfte ab … € 0,1 1 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 687 861 212 141 104 819 77 553 63 520 54 237 47 382 41 960 37 484 33 677 30 200 26 892 Untere ... % der Steuerpflichtigen Summe der Einkünfte bis ... € 10 20 25 30 35 40 45 50 2 058 8 597 11 811 14 743 17 679 20 648 23 724 26 892 Kumulierter Anteil in % an der festgesetzten am Gesamtbetrag der 1) Einkommensteuer Einkünfte 9,3 4,7 23,3 12,2 43,7 26,6 56,9 38,2 66,1 47,3 73,1 54,9 78,8 61,5 83,4 67,3 87,2 72,4 90,4 77,0 93,0 81,2 95,0 84,9 Kumulierter Anteil in % an der festgesetzten am Gesamtbetrag der 1) Einkommensteuer Einkünfte 0,1 0,1 0,2 1,4 0,4 2,8 0,6 4,5 1,2 6,6 2,1 9,0 3,3 11,9 5,0 15,1 1) Für Fälle ohne Einkommensteuer-Veranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. 4 Der Gini-Koeffizient nimmt einen Wert von 0 bei einer gleichmäßigen Verteilung und 1 bei maximaler Ungleichvertei- lung an. Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 7.1, 2015 10
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