Studiengebühren für Zweitstudium

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode

 

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Stratmann (CDU), eingegangen am 27. 8. 1996

Betr.: Studiengebühren für Zweitstudium

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung von Studiengebühren, die, bezo-
gen auf ein Erststudium, einhellig abgelehnt werden, findet sich eine solche strikte Ablelı-
nung, bezogen auf ein Zweitstudium, offensichtlich nicht. So hat die bildungspolitische Spre-
cherin der SPD-Bundestagsftaktion, Edelgard Bulmahn erklärt, sie halte Studiengebühren für
ein Zweitstudium für zulässig (vgl. „rb“, 18. 7. 1996).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Studenten gehen in Niedersachsen einem Zweitstudium nach?

2. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, Studiengebühren für ein Zweitstudium einzuführen?
Welche Gebührenhöhe hält die Landesregierung für angemessen und durchsetzbar?

3. Teilt sie die Auffassung, daß die Zahl der Studenten, die einem Zweitstudium nachgehen,
nach Einführung von Studiengebühren drastisch sinken wird?

4. Wenn ja, wo legen nach Auffassung der Landesregierung die Gründe dafür?

5. Wie hoch ist zur Zeit in Niedersachsen die Zahl der Studienabbrecher, und wie schlüsselt
sich diese Zahl, bezogen auf bisher absolvierte Semester, auf?

(An die Staatskanzlei übersandt am 30. 8. 1996 - 11/722 - 591)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministenum Hannover, den 18. 10. 1996
für Wissenschaft und Kultur
— 401 - 01 420/5 -

In Niedersachsen ist die Erhebung von Gebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnah-
me von Lehrangeboten (Studiengebühren) mangels einer entsprechenden gesetzlichen Er-
mächtigungsgrundlage grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Erhebung von
Studiengebühren für ein Zweitstudium. Lediglich für die Teilnahme an einem Weiterbil-
dungsstudium, von Gasthörerinnen und Gasthörern sowie von Studierenden, die das 60.
Lebensjahr vollendet haben, sollen die Hochschulen gemäß $ 81 NHG Gebühren oder Ent-
gelte erheben; dabei kann es sich auch um Studiengebühren handeln.

Drucksache 13 / 2324
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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode , Drucksache 13/2324

Fi u en \ ä — —

In Niedersachsen soll auch zukünftig der Erwerb eines Studienabschlusses, der der berufli-
chen Qualifizierung und Existenzsicherung dient, gebührenftei bleiben. Auch ein Zweitstu-
dium, sei es als zweites grundständiges Studium, als Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder
Promotionsstudium dient regelmäßig diesem Zweck. Anders verhält es sich bei den in g81
NHG normierten Ausnahmetatbeständen: Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht für
Studiengänge eingeschrieben und verfolgen daher auch keinen Studienabschluß. Studierende,
die das 60. Lebensjahr vollendet haben, studieren meist nicht mehr zum Zwecke der berufli-
chen Qualifizierung, jedenfalls nicht zur beruflichen Existenzsicherung, Das Weiterbildungs-
studium, das vornehmlich für Fach- und Führungskräfte angeboten wird, wird rcgelmäßig
aus einer gesicherten beruflichen Position heraus und häufig auch im Interesse und finanziert
von den jeweiligen Arbeitgebern betrieben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zul:

Im Wintersemester 1994/95 waren insgesamt 10980 deutsche Studierende!) an den nieder-
sächsischen Hochschulen immatrikuliert, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen @
haben, davon

10243 an Universitäten
177 an künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen
555 an Fachhochschulen.

Insgesamt betrug die Zahl der deutschen Studierenden im Wintersemester 1994/95 147915.
Der Anteil der deutschen Studierenden mit einer bereits bestandenen Abschlußprüfung lag
somit bei 7,4 % (Universitäten 8,8 %, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen 9,8%,
Fachhochschulen 1,8 %).

Von den insgesamt 10 980 deutschen Studierenden waren

4461 für ein Zweitstudium,
1569 für ein Aufbaustudium,
1612 für ein Ergänzungs- bzw. Zusatzstudium,
3205 mit dem Ziel der Promotion und
133 für einen sonstigen Abschluß

eingeschrieben.

Es wird davon ausgegangen, daß — bedingt durch technische Schwierigkeiten beim Anlaufen
einer neuen Statistik — die Zahl der Studierenden mit bereits abgelegter Abschlußprüfung
tatsächlich etwas höher ist als in der Statistik abgebildet.

 

Zu 2:

Es bestehen derzeit keinerlei Absichten, Studiengebühren für ein Zweitstudium einzuführen.

Zu 3 und 4;

Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu 2 wird hingewiesen.

Zu 5:

Die amtliche Statistik ermittelt keine Daten über Studienabbrecher. Es kann jedoch auf von
der IHIS GmbH auf anderem Wege ermittelte Daten über den Studienabbruch zurückgegrif-

» Die Angaben beziehen sich nur auf deutsche Studierende. Die amtliche Statistik sieht eine Auswertung, die die
ausländischen Studierenden in einem Zweitstudium einbezieht, nicht vor, weil ein sinnvoller Vergleich zwischen
Prüfungen im Ausland und den Prüfungen, mit denen in Deutschland ein (Erst-)Studium erfulgreich abge-
schlossen wird, nicht möglich ist.
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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2324

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fen werden: HIS hat auf der Grundlage bundesweit repräsentativer Umfragen bei Studienan-
fängern, Studierenden und Exmatrikulierten Angaben über den Studienabbruch und seine
Begleitumstände gewonnen. Durch Verknüpfung dieser Daten mit solchen der amtlichen
Statistik konnten Angaben über den Umfang des Studienabbruchs errechnet werden. Die
Ermittlung länderspezifischer Studienabbruchquoten erweist sich dabei als praktisch unmäg-
lich wegen der Ungenauigkeiten, die Hochschulwechselbewegungen der Studierenden über
Landesgrenzen verursachen. Die bundesweiten Daten über Studienabbruchyuoten ermögli-
chen jedoch unter der Annahme, daß landesspezifische Abweichungen von diesen Quoten
sich in Grenzen halten, näherungsweise länderspezifische Aussagen.

Die bundesweiten Studienabbruchquoten von ca. 19 % bei Studienanfängern an Fachhach-
schulen (ohne diejenigen der Verwaltung) sowie von ca. 30 % bei Studienanfängern an Uni-
versitäten vorausgesetzt, ist für Niedersachsen auf der Basis der Studienanfängerzahlen in
den Studienjahren 1992 bis 1994 von jährlich zwischen 5000 und 6000 Studienabbrechern
auszugehen.

Von den Studienabbrechern verlassen das Hochschulsystem

— 30 % im oder im Anschluß an das 1. Studienjahr,

— 20 % im oder im Anschluß an das 2. Studienjahr,

- 17 % im oder im Anschluß an das 3. Studienjahr,

- 10 % im oder im Anschluß an das 4. Studienjahr,

— 6% im oder im Anschluß an das 5. Studienjahr,

- 8% im oder im Anschluß an das 6. und 7. Studienjahr und
—- 9% später.

Damit studieren drei Zehntel der Studienabbrecher zwei Semester oder weniger bis zum
Studienabbruch, die Hälfte aller Studienabbrecher hat bis zum Ende des vierten Hlochschul-
semesters das Hochschulsystem wieder verlassen. Weniger als ein Viertel befindet sich nach
dem achten Semester noch im Studium, also zu einem Zeitpunkt, zu dem es möglich ist, das
Examen zu absolvieren.

Schuchardt

(Ausgegeben am 5. 11. 1996) 3
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