Altenpflegeausbildung in Niedersachsen

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Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode                                                    Drucksache 15/3265 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 15/3163 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.09.2006 Altenpflegeausbildung in Niedersachsen In den vergangenen Jahren gab es zu Schuljahresbeginn für die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger immer wieder eine hohe Zahl von Anfragen und Bewerbungen bei den Fachschulen für Altenpflege. Aufgenommen werden konnte trotz ausreichender Ausbildungskapazitäten aber je- weils nur ein Teil der Bewerberinnen und Bewerber, da es an Praxisstellen für die Schülerinnen und Schüler mangelt. Die stationären Einrichtungen der Altenhilfe bilden zu einem immer geringer werdenden Anteil Altenpflegerinnen und Altenpfleger aus, weil ihnen nach eigenen Angaben die Refinanzierung durch die Pflegekassen im Verhältnis zu den Kosten nicht ausreicht. Ambulante Pflegeeinrichtungen wiederum stellen in der Regel überhaupt keine Praxisplätze zur Verfügung, obwohl die wachsende Bedeutung ambulanter Pflege von allen Beteiligten anerkannt wird. Unabhängig davon hat die Bundesagentur für Arbeit kontinuierlich ihre Maßnahmen für Umschüle- rinnen und Umschüler zur Altenpflege zurückgefahren und die Förderdauer auf zwei Jahre verkürzt. Angesichts des ständig steigenden Anteils älterer Menschen in der Gesellschaft steigt auch der Bedarf an Pflegeleistungen insbesondere bei den hoch Betagten. Ein erheblicher Anstieg ist auch bei den demenziell Erkrankten zu verzeichnen. Der Landespflegebericht geht hier von einer Zu- nahme bis 2020 um 39 000 Personen aus. Die Pflege und Betreuung der Betroffenen kann nicht allein von Angehörigen und ehrenamtlich tätigen Menschen geleistet werden. Diese benötigen professionelle Anleitung und Unterstützung durch Fachpersonal, um die ihnen gestellten Anforde- rungen bewältigen zu können. Wir fragen die Landesregierung: I.  Fachschulen für Altenpflege, Ausbildungszahlen 1.   Wie viele Schulen für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpfleger und wie viele Schulen zur Ausbildung von Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer gibt es in welcher Trägerschaft in Niedersachsen? 2.   Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich seit Schuljahresbeginn 2003 jährlich um einen Ausbildungsplatz a)    zur Altenpfllegerin/zum Altenpfleger an einer Fachschule und b)    zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer an einer dafür zugelassenen Ausbildungsstätte in Niedersachsen beworben? 3.   Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden seit 2003 jährlich von den Schulen zum Schuljahresbeginn aufgenommen: a)    zur Altenpflegeausbildung, b)    zur Altenpflegehilfeausbildung? c)    Waren damit die Kapazitäten der einzelnen Schulen ausgelastet? 4.   Wie viele der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler erreichten einen Abschluss? 5.   Wie viele Bewerberinnen und Bewerber a)    zur Altenpflege und 1
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                         Drucksache 15/3265 b)    zur Altenpflegehilfe mussten aufgrund nicht ausreichend vorhandener Praxisplätze abgewiesen werden? 6.   Welche Möglichkeiten haben Absolventinnen und Absolventen der Altenpflegehilfe, sich für die Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger weiterzubilden, und von wie vielen wird dieses Angebot genutzt? 7.   Wie viele Fachschulen für Altenpflege in Niedersachsen erheben von den angehenden Altenpflegerinnen und Altenpfleger Schulgelder, wie viele nicht? 8.   Wie ist die durchschnittliche Höhe der Schulgelder, und in welcher Varianzbreite bewe- gen sie sich? II. Praxisstellen 1.   Wie viele a)    stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege und b)    wie viele ambulante Altenpflegeeinrichtungen halten zurzeit Stellen für Auszubildende vor, wie viele nicht? 2.   Wie viele Einrichtungen der Altenpflege unterschreiten die tariflich vorgesehene Vergü- tung für Auszubildende? In welchem Maße wird die Vergütung jeweils gekürzt? 3.   Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Träger a)    der stationären und teilstationären und b)    der ambulanten Altenpflege zur Bereitstellung einer größeren Anzahl von Ausbildungs- bzw. Praxisstellen zu bewe- gen? c)    Wie werden die nicht ausbildenden Einrichtungen bisher an den Kosten der Ausbil- dung beteiligt? III. Refinanzierung der Ausbildungskosten 1.   Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass Einrichtungen, die ausbilden und ihre Ausbildungsvergütung auf die Pflegesätze angerechnet bekommen, von den Be- wohnern zusätzliche Kosten verlangen können und verlangen und dadurch in einen Wettbewerbsnachteil mit denjenigen Altenpflegeinrichtungen geraten, die nicht ausbil- den? 2.   a)    Wie hoch ist die Refinanzierungsquote für die Auszubildenden seitens der Pflege- kassen, gemessen an den tatsächlichen Kosten, die den Trägern der Altenpflege dafür entstehen? b)    Gibt es eine Refinanzierung für Ausbildungsstellen oder Teile der Ausbildung im Bereich der ambulanten Altenpflege? c)    Reichen diese so genannten Refinanzierungen nach Ansicht der Landesregierung aus? d)    Wie viele Praxisplätze für Auszubildende könnten im Fall einer ausreichenden Re- finanzierung in ambulanten Pflegeeinrichtungen eingerichtet werden? 3.   Wie hoch ist der Anrechungsschlüssel für Auszubildende in der Altenpflege in Bezug auf volle Fachkraftstellen a)    im stationären/teilstationären Bereich, b)    in der ambulanten Altenpflege? 2
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