Durchführung und Überwachung von Planfeststellungsbeschlüssen durch die Bezirksregierung Braunschweig; hier: Hausmülldeponie Blankenhagen, Landkreis Northeim

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4772

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/4244 —

Betr.: Durchführung und Überwachung von Planfeststellungsbeschlüssen durch die
Bezirksregierung Braunschweig;
hier: Hausmülldeponie Blankenhagen, Landkreis Northeim

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Graeber (SPD) vom 11. 8. 1989

Das Magazin „Der Stern“ testete vor einiger Zeit die Hausmülldeponien in der Bundes-
republik und kam dabei zu folgender Feststellung: „Niedersachsen bekam die meisten
‚Sechsen‘. 57 % seiner Deponien wurden mit Noten schlechter als ‚Drei‘ bewertet.
Northeim /Blankenhagen erhielt die Note ‚Fünf‘. Muß das so sein, wenn die im Plan-
feststellungsbeschluß gemachten Auflagen eingehalten werden?

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die Unschädlichkeit von Gewerbe- und Industrieabfällen durch das Was-
serwirtschaftsamt festgestellt?

2. Welchen Inhalt hat der Bericht des Bodensachverständigen über Eignung des Dich-
tungsmaterials und über die Handhabung der Überwachung?

3. In welchen Zeitabständen prüft das Wasserwirtschaftsamt Göttingen die Funktions-
tüchtigkeit der Sickerwasserkontrollschächte, und in welchen Zeitabständen wer-
den die Protokolle der Stadt Moringen zugänglich gemacht?

4. Werden die Sickerwasserstände monatlich geprüft, und werden die Prüfberichte
der Stadt Moringen zugeleiter?

5. In welchen Zeitabständen werden die Gasemissionen gemessen? Wurden Gas-
migrationen im Deponiefeld festgestellt?

6. Wann werden die Geruchsbelästigungen beseitigt?

7. Wer prüft den Zustand des Rückhaltebeckens für Oberflächenwasser und an wen
und wann wurden die Prüfberichte ausgehändigt?

8. Wie groß ist die jetzt bestehende Betriebsfläche und wie groß die offene Müllober-
fläche?

9. Werden die Müllfahrzeuge in Käfigen, bestehend aus Netzen, entladen?

10. Wurden die vorgeschriebenen Müllsickerwasseruntersuchungen (jährlich zwei Voll-
und vier Kurzanalysen) termingerecht durchgeführt? Wurden diese unverzüglich
geprüft und die Ergebnisse an die zuständigen Stellen weitergeleitet? In welchen
Zeitabständen wurde die Stadt Moringen unterrichtet?

11. Wer gibt Auskunft über Eigenüberwachung, Wiegen der Abfälle und Setzungsver-
halten der Deponie?
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12. Welchen Inhalt hat der Rekultivierungsplan?

13. Wie ist sichergestellt, daß alle Maßnahmen, die zur Betreibung einer geordneten
Hausmülldeponie vorgeschrieben sind, auch eingehalten werden; wie oft wird
durch die Aufsichtsbehörde der laufende Betrieb geprüft, und ist dies durch eine
ausreichende personelle Besetzung sichergestellt?

14. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um sicherzustellen, daß die
Aufsichtsbehörde ihren Verpflichtungen nachkommt und der Betreiber die Auf-
lagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen unverzüglich erfüllt?

15. Durch welche Maßnahmen stellt die Aufsichtsbehörde sicher, daß im Landkreis
Northeim der Müllnotstand verhindert wird?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 15. 12. 1989
— Z4 — 01 425/13 — 100 —

In Niedersachsen werden derzeit 69 Deponien zur Ablagerung von Siedlungsabfällen
betrieben, von denen bereits

— 43 über eine natürliche oder künstliche Basisabdichtung,
— 44 über eine Sickerwassererfassung und
—— 26 über ein Gaserfassungssystem

verfügen.

Die Zulassung der Deponien erfolgte nach dem Abfallgesetz. Zur Wahrung des Wohls
der Allgemeinheit wurden die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen mit Auflagen
und Bedingungen verbunden, um einen sicheren Betrieb zum Schutz der Umwelt zu
gewährleisten.

Durch landeseinheitliche Regelungen ist u.a. vorgegeben, daß regelmäßig

— das Grundwasser im Umfeld der Deponie sowie das auf der Deponie anfallende
Sickerwasser zu untersuchen ist und
— die Anlagen durch die Aufsichtsbehörden zu überwachen sind.

Die Ergebnisse der Untersuchungen und Überwachungen werden dem Betreiber mitge-
teilt und bei festgestellten Mängeln m:: der Aufforderung verbunden, daß diese umge-
hend zu beheben sind.

Eine Unterrichtung anderer Stellen durch die Aufsichtsbehörden ist nicht vorgeschrie-
ben. Dem Betreiber steht es aber frei, andere Stellen, wıe z.B. betroffene Gemeinden
zu informieren.

Die Anforderungen und damit die Sicherheitsstandards der niedersächsischen Depo-
nien sind in den letzten Jahren ständig angehoben worden.

So wurde z.B. im Jahre 1988 ın Niedersachsen die kombinierte Basisabdichtung für
Siedlungsabfalldeponien, bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn und einer drei-
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lagigen mineralischen Dichtungsschicht, für alle neu zu ertichtenden und zu erweitern-
den Deponien vorgeschrieben. Damit ist Niedersachsen das erste Bundesland, in dem
dieser hohe Standard verbindlich eingeführt worden ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu |:

Bei der Ablagerung von Abfällen auf der Hausmülldeponie Blankenhagen wird — wie
bei allen Hausmülldeponien — unterschieden zwischen

— Abfällen, die durch Planfeststellungsbeschluß generell zugelassen sind, und
— Abfällen, deren Ablagerung auf Einzelantrag der entsorgungspflichtigen Körper-
schaft durch die Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) zugelassen werden.

Die Einzelzulassung wird wie folgt durchgeführt:

Am Entstehungsort des Abfalles wird vom Staatlichen Amt für Wasser und Ab-
fall (StAWA) und einem Gutachter eine Probe zur Analyse entnommen.

Den Parameterumfang der Analyse legt das SIAWA fest.

Nach Vorlage der Analyse beurteilt das SCAWA den Antrag aus fachtechnischer Sicht
und schlägt einen Entsorgungsweg — Hausmülldeponie oder anderweitige Entsor-
gung — vor.

Sofern sich keine Bedenken gegen die Ablagerung auf der Hausmülldeponie ergeben
haben, wird dem Antrag in jedem Einzelfall durch die Bezirksregierung zugestimmt.
Zu 2:

Seit Inbetriebnahme wurden mehrere Gutachten zu den anstehenden Bodenverhältnis-
sen der einzelnen Deponieabschnitte eingeholt.

Für die ersten Deponieabschnitte hat der Gutachter naturdichten Untergrund, der kei-
ne zusätzlichen Dichtungsmaßnahmen erfordert, festgestellt.

Die weiteren Deponieabschnitte wurden jeweils den Anforderungen der Gutachter und
dem Stand der Technik entsprechend mit künstlichen Dichtungen versehen.

Die Ausführung dieser Arbeiten hat das StAWA Göttingen überwacht und abge-
nommen.

Zu 3:

Die Funktionsfähigkeit der Sickerwassersammelschächte wird vierteljählich überprüft.

Die Überwachungsprotokolle erhält laut Planfeststellungsbeschluß ausschließlich der
Betreiber.

Zu 4:

Der Sickerwasserhaushalt wird durch tägliche Mengenmessungen vom Deponieberrei-
ber überwacht.

Eine Versendung der Protokolle an Dritte ist im Planfeststellungsbeschluß nicht vor-
gesehen.

Zu 5 und 6:

Gasmessungen werden vom Landkreis in unregelmäßigen Zeitabständen durchgeführt.
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Von an 34 Stellen entnommenen Proben wurden bei einer außerhalb des Deponiege-
ländes liegenden Stelle Deponiegasanteile nachgewiesen.

Seit Inbetriebnahme der aktiven Deponieentgasung im Jahre 1984 sind keine Geruchs-
belästigungen mehr gemeldet worden.
Zu 7:

Das Rückhaltebecken für Oberflächenwasser ist nicht gebaut worden. Der hydraulische
Nachweis hat erbracht, daß auf diese Anlage verzichtet werden kann.

Der Planfeststellungsbeschluß wurde entsprechend geändert.

Zu 8:

Die täglich bewirtschaftere und sich täglich verlagernde Berriebsfläche beträgt ca.
500 m’.

Die offene Müllfläche ist zur Zeit ca. Aha groß.

Zu 9:

Nein. Um eine Verunreinigung der Umgebung durch Papier- und Plastiktüten zu ver-
meiden, ist die Betriebsfläche mit Fangzäunen umstellt.

Zu 10:

Für die Sickerwasseruntersuchung maßgeblich ist der Erlaß über „Physikalische und
chemische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen —
Umfang der Überwachung von Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich von
Abfallentsorgungsanlagen —“. Danach sind 1 Vollanalyse und 3 Kurzanalysen pro Jahr
vorgeschrieben.

Der Landkreis hat pro Jahr 2 Voll- und 2 Kurzanalysen durchführen lassen und damit
die Vorgaben des Erlasses eingehalten.

Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden den zuständigen Behörden und dem Be-
treiber umgehend zur Prüfung zugeleitet. Zur Weitergabe der Berichte verweise ich auf
meine Ausführungen in der Vorbemerkung und meine Antworten auf die Fragen 3
und 4.
Zu 11:

Der Landkreis Northeim als Deponieberreiber.

Zu 12:

Der im Planfeststellungsbeschluß vom Betreiber geforderte Rekultivierungsplan liegt
der Bezirksregierung zur Genehmigung vor.

Eine Einsichtnahme bei der Bezirksregierung ist möglich.

Zu 13:

Ein ordnungsgemäßer Deponiebetrieb ist dadurch sichergestellt, daß der Deponiebe-
treiber Fachpersonal beschäftigt und eine Eigenüberwachung durchführt.

Der Betrieb wird vom StCAWA im Auftrage der Aufsichtsbehörde entsprechend dem
Überwachungserlaß überwacht.
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Zu 14:

Mit den bestehenden Vorschriften und Regelungen sind die Aufsichtsbehörden in der
Lage, die im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht erforderlichen Anordnungen
durchzusetzen.

Zu 15:

Ein Müllnotstand ist für den Landkreis Northeim zur Zeit nicht erkennbar und bei zügi-
ger Umsetzung des Abfallwirtschaftsprogrammes Niedersachsen auch nicht zu er-
warten.

Dr. Remmerıs

(Ausgegeben am 9. 1. 1990) 5
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