Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3759
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3580 —
Betr.: Radwege an Landesstraßen
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Vajen (CDU) vom 16. 2. 1989
In den vergangenen zehn Jahren sind im Altkreis Rotenburg/ Wümme mehrere Landes-
straßen erneuert und Radwege an Landesstraßen gebaut worden.
Das Straßenbauamt Verden hat Planungen für weitere Baumaßnahmen erstelit bzw. ist
mit der Planung beauftragt.
Wegen fehlender Mittel konnten folgende Baumaßnahmen bisher nicht realisiert
werden:
Radwege: L 161 Visselhövede — Kettenburg
L 130 Scheeßel — Helvesiek
L 166 Ahausen — Hellwege
L 166 Kirchwalsede — Westerwalsede
L 171 Visselhövede — Hiddingen
Straßen: L 131 Hemslingen — Deepen
L 171 Visselhövede — Schwitschen
L 171 Visselhövede — Bahnhof
L 166 Ahausen — Westerwalsede
L 166 Kirchwalsede Ortsdurchfahrt
Ich frage die Landesregierung:
1. Für welche der o.a. Baumaßnahmen ist eine baureife Planung vorhanden?
2. Wann ist mit der Planung für die übrigen Bauabschnitte zu rechnen?
3. Wann können die Baumaßnahmen realisiert werden?
Antwort der Landesregierung
Der Niedersächsische Minister . Hannover, den 30. 3. 1989
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
— 01.2 — 57.00 —
Die finanziellen Möglichkeiten des Landes lassen es nicht zu, alle wünschenswerten
Radwege an Landesstraßen mittelfristig zu bauen. Um den dringendsten Bedarf und die
Mittel in Einklang zu bringen, ist nach landeseinheitlich festgelegten Kriterien ein Rad-
wegebedarfsplan aufgestellt und fortgeschrieben worden. Danach haben die angespro-
chenen Radwege an der L 161 (Visselhövede — Kettenburg); L 130 (Scheeßel — Helver-
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siek); L 166 (Ahausen — Hellwege, Kirchwalsede — Westerwalsede) keine Priorität, so
daß mittelfristig mit dem Bau eines Radweges durch das Land nicht zu rechnen ist. Auf
derL 171 ist zwischen Visselhövede und Hiddingen ein Radweg vorhanden. Es fehlt cin
Teilabschnitt in der Ortsdurchfahrt Visselhövede, der im Zusammenhang ınit dem Aus-
bau der Fahrbahn hergestellt werden soll.
Auch beim Um- oder Ausbau von Landesstraßen sieht sich das Land gezwungen, wegen
der begrenzten Mittel kostenaufwendige Verlegungsplanungen aufzugeben und die
Landesstraßen auf vorhandener Trasse instandzusetzen. Die L 131 soll zwischen Hems-
lingen und Deepen geringfügig verbreitert, ihre Tragschicht verstärkt und eine neue
Decke aufgebracht werden. Eine erste Rate ist für 1989 vorgesehen. Die L 171 (Visselhi -
vede — Schwitschen) befindet sich zwar nicht in einem sehr guten, aber immerhin noch
brauchbaren Zustand. Irı Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln er-
wägt die Straßenbauverwaltung, demnächst eine neue Fahrbahndecke aufzubringen.
Ein genauer Termin läßt sich aber noch nicht angeben. Die Bahnhofstraße in Visselhö-
vede (Landesstraße 171) befindet sich in einem weniger guten Unterhaltungszustand.
Der kann aber erst verbessert werden, wenn Regenwasser- und Schmutizwasserkanäle ge-
baut sind. Ein genauer Zeitpunkt läßt sich wegen der Entsorgungsmaßnahmen heute
noch nicht angegeben.
Die Landesstraße 166 zwischen Ahausen und Westerwalsede ist nach Auffassung der
Straßenbauverwaltung noch in einem brauchbaren Zustand, so daß Instandsetzungs-
maßnahmen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind. Für den Ausbau der L 166 in
der Ortsdurchfahrt Kirchwalsede läuft ein Planfeststellungsverfahren, das 2.2. nicht
zum Abschluß gebracht werden kann, weil die Erfordernisse aus der Dorferneuerung
und den Kanalisationsmaßnahmen nicht abschließend geklärt sind.
Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Baureife Pläne liegen für folgene Maßnahmen vor: L 171 in Visselhövede; L 161 zwi-
schen Visselhövede und Kettenburg und die L 131 Hemslingen Deepen. Für die L 171
(Bahnhofstraße in Visselhövede) und die L 166 (Ortsdurchfahrt Kirchwalsede) liegen
Planfeststellungsunterlagen vor.
Zu 2:
Zunächst ist nicht beabsichtigt, bei der oben aufgeführten Sachlage weitere Planungs-
aufträge zu erteilen, zumal ein Teil der Vorhaben im Rahmen von Instandsetzungsmaß-
nahmen ohne große Planungsarbeiten erledigt werden sollen.
Zu 3:
Soweit Baumaßnahmen angelaufen sind (L 131) werden sie zum Abschluß gebracht.
Wann weitere Baußmaßnahmen angefangen werden können, ist zunächst von der pla-
nungsrechtlichen Sicherung und von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel
abhängig.
In Vertretung
Dr. Wien
2 (Ausgegeben am 12. 4. 1989)