Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/3675 —

Betr.: Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU) vom 20. 8. 1992

Die Pressesprecherin des Frauenministeriums, Frau Petzold, ist mit Datum vom 1. 8.
1992 aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrt. Während des Erziehungsurlaubes der
Pressesprecherin besetzte das Frauenministerium ihre Position mit einer Mitarbeiterin,
die lediglich mit einem Zeitvertrag verpflichtet wurde. Die Frauenministerin soll beab-
sichtigen, der „Übergangskraft‘ das Amt der Pressesprecherin unbefristet zu übertra-
gen. Der aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrten Pressesprecherin Petzold soll eine
andere Aufgabe innerhalb des Frauenministeriums übertragen werden.

Ich meine, daß gerade das Frauenministerium eine Vorbildfunktion gegenüber Frauen,
aber auch Arbeitgebern gerade in der Frage „Mutterschutz“ hat und allen Kritikern des
„Erziehungsurlaubes mit Rückkehrgarantie‘‘ zeigen müßte, wie aus dem Erziehungsur-
laub zurückgekehrte Mütter wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz integriert werden kön-
nen.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Trifft es zu, daß die aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrte Pressesprecherin des
Frauenministeriums nicht mehr ihre Tätigkeit als Pressesprecherin ausüben darf?

2. Trifft es zu, daß die Stelle der Pressesprecherin mit einer anderen Person besetzt
wird?

3. Auf welche Stelle wird Frau Petzold versetzt, nach welcher Besoldungsgruppe wird
diese Position vergütet?

4. Ist diese Position zusätzlich, also außerhalb des bislang genehmigten Stellenplanes,
für Frau Petzold „geschaffen‘‘ worden? \

5. Wie viele Deutsche Mack muß der Steuerzahler für diese „Umsetzung“ ım Frauen-
ministerium jährlich aufbringen?

6. Hat Frau Petzold die für diese Tätigkeit notwendige Aus- und Vorbildung?

7. Ist die Landesregierung der Meinung, daß aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehr-
ten Müttern möglichst der alte Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte und daß das
Frauenministerium in dieser Frage eine besondere Vorbildfunktion har?
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Frauenministerium Hannover, den 9. 10. 1992
— 11 — 01 425/11 — 7/92 —

Nach geltender Rechtslage haben Beschäftigte, die aus dem Erziehungsurlaub zurück-
kehren, keinen Anspruch darauf, wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz eingesetzt zu
werden.

Die Landesregierung ist jedoch bestrebt, die Zurückkehrenden grundsätzlich wieder auf
den früheren Arbeitsplätzen einzusetzen, soweit dienstliche Belange dem nicht im
Wege stehen.

Die Landesregierung ist der Auffassung, daß ein großer Teil der Arbeitsplätze teilzeit-
geeignet ist. Es gibt allerdings Ausnahmen, zu denen auch die Funktion einer Presse-
sprecherin gehört. Der Grund hierfür liegt darin, daß diese Aufgabe es unverzichtbar
erfordert, daß auf Grund aktueller Geschehnisse unvorhersehbar Arbeit auch ın den
Abendstunden und am Wochenende erledigt werden muß und daß kurzfristig Dienst-
reisen und Dienstgänge anfallen. Die hierfür erforderliche Flexibilität und Belastbarkeit
hinsichtlich des Umfanges und der zeitlichen Lage der Arbeit kann — zu Recht — von
Teilzeitbeschäftigten nicht erwartet werden. Aus diesen Gründen ist der aus dem Erzie-
hungsurlaub zurückkehrenden Pressesprecherin, die Teilzeitarbeit leisten wollte, ein
gleichwertiger anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt worden.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Ja.
Zu 3:

Frau Petzold wurde die — bisher freie — Leitung eines Referates übertragen. Sie erhält
eine Vergütung nach Vergütungsgruppe I BAT.

Zu 4:
Nein.

Zu 5:

Die Umsetzung von Frau Petzold führt zu keiner haushaltsmäßigen Mehrbelastung.
Zu 6:

Ja.

Zu ?:

Die Landesregierung ist der Meinung, daß aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrten
Beschäftigten möglichst der alte Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte, soweit nicht
dienstliche Belange dem ım Wege stehen.
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926

Das Niedersächsische Frauenministerium hat seine Vorbildfunktion im vorliegenden
Fall erfüllt. Es wurde dem Wunsch der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrenden
Pressesprecherin auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf zwei Drittel nachgekommen.
Zugleich hat das Frauenministerium der Beschäftigten mit der Leitung des Referates
eine Leitungsposition übertragen, die ihrer früheren Funktion gleichwertig ist. Da in
den niedersächsischen Ministerien bisher insgesamt nur drei Teilzeitbeschäftigte auf Re-
feratsleitungspositionen eingesetzt sind, hat das Frauenministerium diese Zahl mit Frau
Petzold auf vier Teilzeitbeschäftigte in Leitungspositionen erhöht.

Schoppe

(Ausgegeben am 5. 11. 1992) 3
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