Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/3675 — Betr.: Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU) vom 20. 8. 1992 Die Pressesprecherin des Frauenministeriums, Frau Petzold, ist mit Datum vom 1. 8. 1992 aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrt. Während des Erziehungsurlaubes der Pressesprecherin besetzte das Frauenministerium ihre Position mit einer Mitarbeiterin, die lediglich mit einem Zeitvertrag verpflichtet wurde. Die Frauenministerin soll beab- sichtigen, der „Übergangskraft‘ das Amt der Pressesprecherin unbefristet zu übertra- gen. Der aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrten Pressesprecherin Petzold soll eine andere Aufgabe innerhalb des Frauenministeriums übertragen werden. Ich meine, daß gerade das Frauenministerium eine Vorbildfunktion gegenüber Frauen, aber auch Arbeitgebern gerade in der Frage „Mutterschutz“ hat und allen Kritikern des „Erziehungsurlaubes mit Rückkehrgarantie‘‘ zeigen müßte, wie aus dem Erziehungsur- laub zurückgekehrte Mütter wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz integriert werden kön- nen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Trifft es zu, daß die aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrte Pressesprecherin des Frauenministeriums nicht mehr ihre Tätigkeit als Pressesprecherin ausüben darf? 2. Trifft es zu, daß die Stelle der Pressesprecherin mit einer anderen Person besetzt wird? 3. Auf welche Stelle wird Frau Petzold versetzt, nach welcher Besoldungsgruppe wird diese Position vergütet? 4. Ist diese Position zusätzlich, also außerhalb des bislang genehmigten Stellenplanes, für Frau Petzold „geschaffen‘‘ worden? \ 5. Wie viele Deutsche Mack muß der Steuerzahler für diese „Umsetzung“ ım Frauen- ministerium jährlich aufbringen? 6. Hat Frau Petzold die für diese Tätigkeit notwendige Aus- und Vorbildung? 7. Ist die Landesregierung der Meinung, daß aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehr- ten Müttern möglichst der alte Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte und daß das Frauenministerium in dieser Frage eine besondere Vorbildfunktion har?
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Frauenministerium Hannover, den 9. 10. 1992 — 11 — 01 425/11 — 7/92 — Nach geltender Rechtslage haben Beschäftigte, die aus dem Erziehungsurlaub zurück- kehren, keinen Anspruch darauf, wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz eingesetzt zu werden. Die Landesregierung ist jedoch bestrebt, die Zurückkehrenden grundsätzlich wieder auf den früheren Arbeitsplätzen einzusetzen, soweit dienstliche Belange dem nicht im Wege stehen. Die Landesregierung ist der Auffassung, daß ein großer Teil der Arbeitsplätze teilzeit- geeignet ist. Es gibt allerdings Ausnahmen, zu denen auch die Funktion einer Presse- sprecherin gehört. Der Grund hierfür liegt darin, daß diese Aufgabe es unverzichtbar erfordert, daß auf Grund aktueller Geschehnisse unvorhersehbar Arbeit auch ın den Abendstunden und am Wochenende erledigt werden muß und daß kurzfristig Dienst- reisen und Dienstgänge anfallen. Die hierfür erforderliche Flexibilität und Belastbarkeit hinsichtlich des Umfanges und der zeitlichen Lage der Arbeit kann — zu Recht — von Teilzeitbeschäftigten nicht erwartet werden. Aus diesen Gründen ist der aus dem Erzie- hungsurlaub zurückkehrenden Pressesprecherin, die Teilzeitarbeit leisten wollte, ein gleichwertiger anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt worden. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu 1: Ja. Zu 2: Ja. Zu 3: Frau Petzold wurde die — bisher freie — Leitung eines Referates übertragen. Sie erhält eine Vergütung nach Vergütungsgruppe I BAT. Zu 4: Nein. Zu 5: Die Umsetzung von Frau Petzold führt zu keiner haushaltsmäßigen Mehrbelastung. Zu 6: Ja. Zu ?: Die Landesregierung ist der Meinung, daß aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrten Beschäftigten möglichst der alte Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte, soweit nicht dienstliche Belange dem ım Wege stehen.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926 Das Niedersächsische Frauenministerium hat seine Vorbildfunktion im vorliegenden Fall erfüllt. Es wurde dem Wunsch der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrenden Pressesprecherin auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf zwei Drittel nachgekommen. Zugleich hat das Frauenministerium der Beschäftigten mit der Leitung des Referates eine Leitungsposition übertragen, die ihrer früheren Funktion gleichwertig ist. Da in den niedersächsischen Ministerien bisher insgesamt nur drei Teilzeitbeschäftigte auf Re- feratsleitungspositionen eingesetzt sind, hat das Frauenministerium diese Zahl mit Frau Petzold auf vier Teilzeitbeschäftigte in Leitungspositionen erhöht. Schoppe (Ausgegeben am 5. 11. 1992) 3