Einstellung der britischen Panzerübungen im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2497

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/2244 —

Betr.: Einstellung der britischen Panzerübungen im Naturschutzgebiet Lüneburger
Heide

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Ahrens, Schurreit, Dr. Riege (SPD) vom
1. 3. 1988

Die ständigen Panzerübungen britischer Verbände im Raum Soltau-Lüneburg haben
besonders innerhalb der den Briten zur Verfügung gestellten „roten Flächen‘‘ zu erheb-
lichen ökologischen Schäden geführt. Betroffen ist u.a. eine Fläche von 1464 ha im
südlichen Teil des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide. Die Schäden im Natur-
schutzgebiet müssen als alarmierend angesehen werden; zerstörte Baumkulturen, groß-
flächige Pflanzen- und Bodenzerstörung mit nachfolgender Erosion, Bodeneinbrüchen
und ökologisch folgenschwerer Bodenverdichtung.

Appelle verschiedener überparteilicher Organisationen und zahlreicher Persönlichkei-
ten an die Briten, auf ihr im Soltau-Lüneburg-Abkommen geregeltes Nutzungsrecht im
Naturschutzgebiet zu verzichten, blieben bisher fruchtlos.

Angesichts der immer deutlicher werdenden Bedrohung unserer natürlichen Umwelt
halten die Genannten die verheerenden Zustände im Südteil des Naturschutzgebiets
der Lüneburger Heide für nicht mehr hinnehmbar.

Dort, wo das Naturschutzgebiet nicht durch Panzerübungen verwüstet wurde, zeigt sich
eine einzigartige Flora und Fauna. Deswegen hat der Europarat in diesen Tagen dem
Naturschutzgebiet das Europäische Naturschutzdiplom erneut zugesprochen, jedoch an
die Verlängening der Auszeichnung Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung besagt,
daß die deutschen Behörden in Verhandlungen den Rückzug der Briten aus den ökolo-
gisch wertvollen Flächen bewirken sollen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die durch die ständigen Panzerübungen im Südteil des Naturpar-
kes angerichteten Verwüstungen aus ökologischer Sicht?

2. Da nach den Worten des Britischen Botschafters, Sir Julian Bullard, für die Nutzung
des Gebietes ‚‚jedes Jahr eine beträchtliche Summe an die für das Naturschutzgebiet
zuständige Stelle‘‘ gezahlt sein soll, fragen wir

a) wie hoch waren die Zahlungen pro Jahr in den letzten zehn Jahren,
b) an welche Stellen sind die Mittel gezahlt worden,
c) wofür sind die Gelder verwendet worden?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Empfehlung des

Eurorates zu verwirklichen, den Rückzug der Briten aus ökologisch wichtigen Gebie-
ten zu erwirken?

4. Wird sie, ggf. im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und europäischen In-
stitutionen, die Abänderung des Soltau-Lüneburg-Abkommens betreiben, damit das
Naturschutzgebiet wieder voll seinem eigentlichen Zweck dienen kann?
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2497

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 24. 4. 1988
— 53.2 — 15505/02 —

Nach dem Soltau-Lüneburg-Abkommen dürfen die britischen und kanadischen Streit-
_ kräfte die im Geltungsbereich dieses Abkommens liegenden Teile des Naturschutzge-

bietes für die Durchführung von Manövern und Übungen ohne Einwilligung des Be-

rechtigten nutzen. Besonders intensiv werden die sog. „Roten Flächen“ genutzt.

Das Soltau-Lüneburg-Abkommen ist ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
Kanada und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland auf der
Grundlage des Artikel 45 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ge-
schlossener völkerrechtlicher Vertrag, der nur von den Vertragspartnern gekündigt oder
überprüft werden kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu il:

Die intensive Nutzung der „Roten Flächen“ als Panzerübungsgelände führt auf den be-
anspruchten Flächen zur weitgehenden Zerstörung der Vegetationsdecke. Hiervon sind
für die Landschaft typische Vegetationseinheiten wie Heiden, Mager- und Trockenra-
sen, Wald u.a. betroffen.

Darüber hinaus ist durch das ständige Befahren der Panzerübungsflächen eine erhebli-
che Verarmung der Fauna festzustellen. Aufgrund der fehlenden oder in ihrer Artenzu-
sarnmenstellung stark reduzierten Pflanzendecke und der damit verbundenen ungehin-
derten Einwirkung von Sonneneinstrahlung, Niederschlägen und Wind ergeben sich
für die gebietstypischen Tierarten lebensfeindliche Bedingungen. Nur auf einigen we-
nigen Restflächen können sich noch gebietstypische Tierarten halten.

Auch der Bodenhaushalt ist durch den Übungsbetrieb in physikalischer, chemischer
und biologischer Hinsicht gestört.

Die Eingriffe haben Erosionsprozesse ausgelöst und Bodenverlagerungen durch Wasser
und Wind haben zu Veränderungen des Oberbodens geführt. Flächenhafter Bodenab-
trag, Bildung von Erosionsrinnen und Ablagerung des Bodens in Geländesenken, Nie-
derungen und Tallagen, eine Trübung und Versandung einzelner Gewässer sowie eine
Verschlechterung der Lebensbedingungen der an klare Heidebäche und Moorstandorte
gebundenen Organismen sind die Folge.

Zu 2:

An den Verein „Naturschutzpark e. V.“ zahlten die britischen Streitkräfte

1. vom 1. 7. 1963 bis 30. 9. 1988 5 323 631,79 DM
“ 2. Härteausgleich vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme
bis zum 30. 6. 1963 ca. 600000,— DM
3. Nachzahlung infolge Einigung über eine Entgelt-
anpassung vom 1. 10. 1983 bis 30. 9. 1988 ca. 510000,— DM

Es handelt sich hierbei um Nutzungsentschädigungs- bzw. Pachtzahlungen für die Be-
reitstellung von innerhalb der „Roten Flächen“ gelegenen Eigentumsflächen für die
Übungstätigkeit der britischen Streitkräfte, wie sie jeder betroffene Eigentümer erhält.

Ein Verwendungsnachweis wird nicht verlangt.
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=

Zu 3 und 4:

Die Landesregierung ist — wie die Bundesregierung auch — zu der Überzeugung ge-
langt, daß eine Herausnahme von ökologisch wichtigen Gebieten und damit eine Än-
derung oder Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens z.Z. nicht erreichbar ist.

Die britische Seite hat in zahlreichen Äußerungen führender Politiker und in der zur
Lösung von Problemen im Gebiet des Soltau-Lüneburg-Abkommens eigens gegründe-
ten deutsch-britischen Koordinierungsgruppe unter Leitung von Staatssekretär Rühl zu
derartigem Verlangen eindeutig negativ Stellung bezogen.

Deshalb zielen die Bemühungen der Landesregierung zunächst in erster Linie darauf,
über eine Nutzungsanpassung Verbesserungen der Situation der betroffenen Bevölke-
rung im Rahmen des Abkommens zu erreichen. Hierzu gehören die Einführung einer
Sommerpause, die Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe und die Schaffung von Puf-
ferzonen zur Wohnbebauung. Die Landesregierung hat im Februar dieses Jahres unter
umfassender Darstellung der Gesamtproblematik erneut einen hierauf gerichteten Vor-
stoß beim Auswärtigen Amt unternommen. In diese Initiative ist auch die Verlänge-
tung des „Europäischen Diploms für das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide“ durch
die Europäische Gemeinschaft einschließlich Großbritanniens einbezogen.

Hasselmann

(Ausgegeben am 10. 5. 1988) 3
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