Wohnungsfehlbestand im Landkreis Hildesheim

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2734

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/2243 —

Bett.: Wohnungsfehlbestand im Landkreis Hildesheim

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Bannier (FDP) vom 23. 10. 1991

Das Eduard-Pestel-Institut für Systemforschung e. V. aus Hannover hat Anfang des Jah-
res seinen Bericht über den regionalen Bedarfsdruck am Wohnungsmarkt in Nieder-
sachsen vorgelegt. Dort wird unter anderem der derzeitige Wohnungsfehlbestand der
einzelnen Landkreise und seine Entwicklung bis zum Jahr 1995 aufgeführt.

Im Landkreis Hildesheim besteht zur Zeit ein Defizit von 6700 Wohnungen, bis 1995
wird es 11 700 Wohnungen betragen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Förderanträge liegen für den Landkreis Hildesheim aufgrund des Woh-
nungsbauprogrammes 1991 vor, und wann ist mit der Bezugsfertigkeit der
Wohnungen zu rechnen?

2. Auf welche Förderwege verteilen sich die Anträge?

3. Wie hoch war die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen im Landkreis
Hildesheim im Jahr 1991 bisher?

4. Wird die Landesregierung aus den Ergebnissen der Studie für den Landkreis Hildes-
heim Konsequenzen für ihr Wohnungsbauprogramm ziehen, und was wird sie ins-
besondere tun, um dem Anwachsen des Fehlbestandes entgegenzuwirken?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 7. 2. 1992
— Z/1 — 01 425/01 —

Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen in meiner Antwort auf Ihre gleichlautende An-
frage bezogen auf den Landkreis Wesermarsch (Drs 12/2135) beantworte ich die einzel-
nen Fragen wie folgt:
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2734

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Zu I:

Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms 1991 sind vom Landkreis Hildesheim bis No-
vernber 1991 insgesamt 183 Förderungsanträge vorgelegt worden.

Der genaue Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der im Wohnungsbauprogramm 1991 ge-
förderten Wohnungen kann im voraus nicht bestimmt werden. Es ist jedoch damit zu
rechnen, daß der Großteil der Wohnungen in diesem Jahr bezogen werden kann.

Zu 2:
Die 183 Förderungsanträge verteilen sich auf die einzelnen Förderungswege wie folgt:

Anträge Wohnungen

Erster Förderungsweg 61 61
Zweiter Förderungsweg 60 60
Vereinbarte Förderung 62 263
insgesamt 183 384
Zu 3:

Untersuchungsergebnisse und andere Erkenntnisse über die Wohnungsnachfrage spe-
ziell im Bereich des Landkreises Hildesheim liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu 4:

Der Landesregierung ist an einem landesweiten Abbau des Wohnungsdefizites gelegen.
Dabei wird regional differenziert. Regionale Schwerpunkte des Förderungsprogramms
1992 sind die „Regionen mit erhöhter Wohnungsnachfrage“; hierzu gehören die Ge-
meinden mit der Mietenstufe 4 und 5 sowie die durch Rechtsverordnung des Landes
festgelegten Gebiete mit erhöhtem Wohnbedarf.

Sollte sich auf Grund der regionalen Untersuchungen ergeben, daß auch in einem bis-
her nicht festgelegten Gebiet ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht, wird die Landesre-
gierung prüfen, ob eine Einbeziehung in den Geltungsbereich der 0.2. Verordnung ge-
boten ist.

Hiller

2 (Ausgegeben am 21. 2. 1992)
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