Personalsituation bei der niedersächsischen Landespolizei - wo bleiben die versprochenen Verstärkungen?
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Biallas (CDU), eingegangen am 12. Juli 1999 Personalsituation bei der niedersächsischen Landespolizei – wo bleiben die ver- sprochenen Verstärkungen? Immer wieder spielte, insbesondere bei den Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre, die Personalausstattung der nds. Landespolizei eine herausragende Rolle. Hatte die SPD noch im Landtagswahlkampf 1994 ausdrücklich versprochen, für „mehr Polizei“ sorgen zu wollen, ließ die Umsetzung dieses Versprechens im Hinblick auf das konkrete Handeln der Landesregierung nach Auffassung von Polizeiexperten sehr zu wünschen übrig. Daß die Polizei personell verstärkt worden ist, ließ sich nach den Haus- haltszahlen nicht feststellen. Besucht man Polizeiinspektionen im Lande Niedersachsen, wird von den Polizeiführern regelmäßig vorgetragen, daß die Ist-Stärke der Polizeiinspektionen in der Regel deutlich hinter der Soll-Stärke zurückbleibt. Daraus ergibt sich, daß sich in hohem Maße Über- stunden angehäuft haben, die in der Regel nicht ausgeglichen werden können, ohne den täglichen Dienstbetrieb zu beeinträchtigen. Darüber hinaus hat die Landesregierung immer wieder in Aussicht gestellt, die Einstel- lung von Tarifpersonal zur Entlastung der Exekutivbeamten zu verstärken. Dies ist tat- sächlich nur vereinzelt geschehen. Häufig wurde die Nichteinstellung von Tarifpersonal im nachhinein dadurch begründet, daß zwischenzeitlich eine Haushaltssperre verhängt worden sei, die solche Neueinstellungen verbiete. Aufgrund dieser Situation frage ich die Landesregierung: 1. In wie vielen Polizeiinspektionen der nds. Landespolizei liegt die gegenwärtige Ist- Stärke hinter der nach dem jetzt geltenden Personalberechnungsmodell ermittelten Soll-Stärke zurück? Dabei bitte ich um eine separate Darstellung für jede Polizeiin- spektion im Bereich der nds. Landespolizei. 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren und sind im aktiven Dienst der nds. Landespolizei (in absoluten Zahlen) in 1994, in 1995, in 1996, in 1997, in 1998, in 1999? 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte scheiden voraussichtlich 1999 pensions- bedingt aus dem Dienst der nds. Landespolizei aus? 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte werden tatsächlich im Jahr 1999 neu einge- stellt? 1
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 5. Wie viele Stellen für Tarifpersonal sind insgesamt im Bereich der nds. Landespolizei für 1999 in den Stellenplänen ausgewiesen? 6. Wie viele dieser in den Stellenplänen für 1999 ausgewiesenen Stellen für Tarifperso- nal werden für 1999 insgesamt besetzt sein? 7. Steht die Landesregierung zu dem von ihr 1994 gegebenen Versprechen „Wir sorgen für mehr Polizei“? Wenn ja, wie gedenkt sie dieses Versprechen einzulösen? Wenn nein, warum nicht? 8. Ist der Landesregierung bekannt, daß sich im Bereich der meisten Polizeiinspektionen in hohem Maße Überstunden angehäuft haben, die nicht ausgeglichen werden können, ohne den Dienstbetrieb nachhaltig zu gefährden? Wenn ja, was unternimmt sie, um dieses Problem personalverträglich und aufgaben- gerecht zu lösen? (An die Staatskanzlei übersandt am 16. Juli 1999 – II/721 – 350) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 28. September 1999 – 24.3 – 01425 – Die Niedersächsische Landesregierung hat der Funktionalität der Landespolizei, u. a. mit einer angemessenen Personalausstattung, stets besondere Bedeutung beigemessen. I. Im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts hat die Landesregierung beschlos- sen, für die niedersächsische Landespolizei lediglich im Haushaltsjahr 1997 102 Stellen einzusparen, also deutlich weniger als in der übrigen Landesverwaltung. Zur Gegenfinan- zierung der zweigeteilten Polizeilaufbahn wurden darüber hinaus 78 Stellenabgänge vollzogen. Weitere 78 Stellenabgänge p. a. sind auch in den folgenden Jahren zur Kom- pensation für die Einführung der zweigeteilten Laufbahn zu erbringen. In einem Vergleich der Stellenpläne der Schutz- und Kriminalpolizei der Jahre 1994 und 1999 ist ein Stellenabgang von insgesamt 266 Stellen zu verzeichnen, von denen 216 Stellen zur Finanzierung der zweigeteilten Polizeilaufbahn erbracht wurden bzw. werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Zuge der Umsetzung der Polizeireform und der damit angestrebten Entlastung der Polizeivollzugs- beamtinnen und -beamten von vollzugsfremden Tätigkeiten in den Haushalten 1994, 1995 und 1996 insgesamt 228 zusätzliche Stellen für Tarifpersonal geschaffen wurden. Entsprechend den Empfehlungen der Reformkommission wurden und werden auch wei- terhin Funktionsbereiche des Polizeidienstes mit Verwaltungsbeamtinnen und -beamten bzw. Tarifpersonal nachbesetzt und diese Stellen in den Haushaltsaufstellungen zur Um- wandlung in Verwaltungs- bzw. Tarifstellen angemeldet. Vor diesem Hintergrund muß der Gesamtstellenbestand zur Verbesserung der Funktio- nalität der Polizei berücksichtigt werden. Trotz der erbrachten Einsparungen hat sich der haushaltsmäßige Gesamtstellenbestand der niedersächsischen Landespolizei im Zeitraum von 1990 bis 1999 um 250 Stellen von 21 171 auf 21 421 (ohne Stellen für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst) 2
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 erhöht. Dieses bedeutet eine Steigerung um 1,18 %. Hiervon entfallen 17 559 Stellen auf den Bereich der Schutz- und Kriminalpolizei. Der Stellenbestand für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst hat sich darüber hinaus im gleichen Zeitraum um 598 Stellen auf 1287 Stellen erhöht. Das entspricht einer Steigerung um 86,79 %. II. Die mit der o. a. Haushaltskonsolidierung und der Gegenfinanzierung der zweigeteilten Laufbahn einhergehenden rechnerischen Stellenverluste des Polizeivollzugsdienstes wurden durch die Umstellung der Nachwuchsausbildung auf eine Direktausbildung für den gehobenen Dienst, also Vermeidung einer Doppelausbildung, durch die Einführung der 40-Stunden-Woche sowie durch die Effizienzsteigerung beim Personaleinsatz auf- grund der Organisationsreform kompensiert und führten zu einer deutlichen Stärkung insbesondere der Bereiche des Polizeieinzeldienstes, die unmittelbar exekutivpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Im Vergleich April 1994 zu April 1998 wurde – der Einsatz- und Streifendienst personell um ca. 13 % (= 753 Beamtinnen und Be- amte) verstärkt, – die Ermittlungsbereiche um ca. 8 % (= 315 Beamtinnen und Beamte) erheblich aus- gebaut, – die Polizeikommissariate mit Bedarfsdienst sowie Polizeistationen um ca. 6 % (= 122 Beamtinnen und Beamte) verstärkt, – die Personalstärke der Dienststellen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität um ca. 30 % (= 76 Beamtinnen und Beamte) deutlich erhöht und – die Zahl der Dienststellenleiter um ca. 23 % (= 79 Beamtinnen und Beamte) und Stabs- und sonstige Funktionen um ca. 26 % (= 624 Beamtinnen und Beamte) deut- lich verringert. Die personelle Stärkung der einzeldienstlichen Funktionen ist im Wesentlichen zurückzu- führen auf – eine Straffung der Organisation (Wegfall von Leitungs- und Stabsfunktionen), – die Eingliederung früher gesondert vorgehaltener Organisationseinheiten (insbeson- dere Einsatzstaffeln) in umfassender zuständige Einsatz- und Streifendienste, – die Neuorganisation der Landesbereitschaftspolizei und – die Auflösung der Landespolizeischule (und Einrichtung des Bildungsinstitutes der Polizei). Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1: Mit Erlass vom 4. 11. 1998 wurde für den polizeilichen Einzeldienst ein neues Personal- verteilungsmodell eingeführt. Im Gegensatz zur bisherigen Zielstärkenberechnung basiert das neue Modell auf der Verteilung der entsprechend dem Haushaltsplan besetzbaren Stellen. Das neue Berechnungsmodell berücksichtigt die gewachsene Organisations- struktur, zielt auf eine aufgaben- und belastungsorientierte Personalverteilung auf die Behörden ab und soll ein hohes Maß an ausgleichender Gerechtigkeit in der Personalaus- stattung der Polizeieinzeldienstbehörden bewirken. Es trägt damit den unterschiedlichen Strukturen und Belastungen der Behörden gleicher- maßen Rechnung, ohne dass es im Ergebnis zu umfangreichen Personalverschiebungen führen wird. Mit dem Personalverteilungsmodell wird auf der Grundlage der mit Haushaltsgesetz 1998 zur Verfügung gestellten Planstellen für den Zeitraum von 3
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 1998 bis 2001 die Planstellenverteilung für den Polizeivollzugsdienst in den Regierungs- bezirken und den Polizeidirektionen festgelegt. Das Verteilungsmodell geht dabei rechne- risch von der Verteilung aller besetzbaren Planstellen aus. Das den Bezirksregierungen und Polizeidirektionen tatsächlich zugewiesene Planstellenkontingent ist aus personal- wirtschaftlichen Gründen minimal geringer als das rechnerisch zugrunde gelegte Vertei- lungspotential und zugleich abhängig vom vorgegebenen Beschäftigungsvolumen für den Polizeivollzugsdienst (zum Beschäftigungsvolumen allgemein siehe zu Frage 6). Insofern kann die für die Polizeibehörden vorgesehene Soll-Stärke tatsächlich nur zu annähernd 100 % erreicht werden, da zu keinem Zeitpunkt 100 % der vorhandenen Stellen genutzt werden können. Unter Berücksichtigung behördenspezifischer und personalplanerischer Belange wird das neue Personalverteilungsmodell im Einvernehmen mit den Polizeibehörden sukzessive innerhalb von 5 Jahren bis Oktober 2003 umgesetzt werden. Es legt lediglich das Vertei- lungspotential für die Polizeibehörden fest, regelt aber nicht die Planstellenzuweisung für deren nachgeordneten Bereich. Unter Berücksichtigung spezifischer regionaler Belange und des tatsächlich zur Verfügung stehenden Personalkörpers entwickeln die Behörden eigene Berechnungsmodelle für ihren nachgeordneten Bereich. Die Grundstrukturen der Planstellenverteilung für den Polizeivollzugsdienst in den Regierungsbezirken und Polizeidirektionen dienen hierbei als Anhalt für die Bemessung der Planstellenverteilung auf die nachgeordneten Dienststellen und Dienstzweige. In der Anlage wird in einem Vergleich die von den Behörden festgelegte Soll-Stärke für die einzelnen Polizeiinspektionen mit der voraussichtlichen Ist-Stärke am 1. 10. 1999 gegenüber gestellt. Die insbesondere bei der Bezirksregierung Braunschweig und der Polizeidirektion Hannover festzustellenden Personalüberhänge sind zurückzuführen auf sog. Reformüberhänge und eine Vorabzuweisung von Personal für zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der EXPO 2000. Zu 2: Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl der niedersächsischen Polizeivollzugs- beamtinnen und -beamten in den Jahren 1994 bis 1999 zu den entsprechenden Stichtagen dar. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich die Zahlenwerte im Verlauf eines Jahres durch Personalabgänge (Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, vorzeitige Beendigung des Beamtenverhältnisses) und Personalzugänge (Einstellungen in den Vorbereitungs- dienst zu bestimmten Stichtagen) stetig verändern. Polizeibeamtinnen / Anwärterinnen /Anwärter Stand -beamte 1994 17 625 985 März 1994 1995 17 708 1194 März 1995 1996 17 723 1071 März 1996 1997 17 819 876 Januar 1997 1998 17 895 710 Januar 1998 1999 *17 814 958 Januar 1999 * In der Zahlenangabe sind die im Rahmen des Sonderprogramms vorgesehenen Übernahmen von Polizeivollzugs- beamtinnen und -beamten anderer Länder und des Bundes in 1999 bereits enthalten. Zu 3: Im Jahre 1999 werden insgesamt 362 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte aufgrund des Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand eintreten. Zu 4: Einstellungen in den Vorbereitungsdienst der Polizei werden auf der Grundlage der Berechnungen der voraussichtlich in drei Jahren besetzbaren Planstellen unter Berück- 4
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 sichtigung der Entwicklung der natürlichen (Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze) und unnatürlichen Abgänge (vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Entlassung, Ausschei- den durch Tod) sowie von Haushaltsvorgaben vorgenommen. Insofern sind die Einstel- lungsberechnungen an die sich stetig verändernden Rahmenvorgaben anzupassen. Für die Einstellungsberechnungen des Jahres 1999 ist deshalb eine Hochrechnung der im Jahre 2002 besetzbaren Planstellen erforderlich. Zum Einstellungsstichtag 1. April wur- den insgesamt 144 Anwärterinnen und Anwärter in den Vorbereitungsdienst der Polizei eingestellt; zum 1. Oktober ist beabsichtigt, weitere 170 Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Der Personalnachersatz für den Polizeivollzugsdienst für das Jahr 1999 basiert auf den Einstellungsberechnungen des Jahres 1996. Da für die Einstellungsgröße des Jahres 1996 insgesamt 180 kw-Vermerke in 1999 zur Konsolidierung des Landeshaushaltes und zur Gegenfinanzierung der zweigeteilten Polizeilaufbahn zu berücksichtigen waren, wurde die Anzahl an Einstellungen um diesen Wert reduziert. In 1996 wurden insgesamt 270 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Mit der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltsplanes 1998 hat die Niedersäch- sische Landesregierung durch Aufhebung von kw-Vermerken in den Jahren 1998, 1999 und 2000 insgesamt 384 Stellen des Polizeivollzugsdienstes wieder zur Nutzung zur Verfügung gestellt und somit eine Korrektur der Einsparverpflichtungen für die Polizei vorgenommen. Das Konzept zur Nutzung der 384 kw-Stellen sieht für die mittelfristige Planung – auch unter Berücksichtigung der Initiativen der Bundes- und Landesregierung zur Schaffung von Ausbildungsplätzen – u. a. eine Erhöhung der Einstellungszahlen in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes vor. Bereits zum 1. 10. 1998 wurden über die geplante Einstellungsgröße von 265 weitere 60 Anwärte- rinnen und Anwärter eingestellt. Im Interesse einer möglichst kurzfristigen Nutzung der wieder zur Verfügung stehenden Stellen wurde im Rahmen eines Sonderprogramms in 1999 die Möglichkeit geschaffen, insgesamt 150 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte anderer Länder bzw. des Bundes ohne Tauschpartner in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen zu über- nehmen. Damit stehen im Jahre 1999 insgesamt 420 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (270 im Jahr 1996 eingestellt, 150 im Jahr 1999 übernommen) zur Verfügung. Zudem sind in den kommenden Jahren nach derzeitigem Planungsstand folgende Ein- stellungen in den Vorbereitungsdienst geplant: 2000: 360 Einstellungen, 2001: 340 Einstellungen. Zu 5: In den Stellenübersichten und den Bedarfsnachweisungen sind für das Haushalts- jahr 1999 für den Bereich der niedersächsischen Landespolizei – Kapitel 0320 – für das Tarifpersonal insgesamt 3493 Stellen (1998: 3467 Stellen) davon 2393 Stellen im Ange- stellten- und 1100 Stellen im Arbeiterbereich ausgewiesen. Das entspricht einer Erhö- hung des Stellenbestandes um ca. 0,75 %. Zusätzlich zu den 3493 Stellen für das Tarif- personal sind im Kapitel 0320 im Stellenplan für das Haushaltsjahr 1999 noch 369 Stel- len für Verwaltungsbeamte ausgewiesen, so dass für den Bereich der Polizeiverwaltung insgesamt 3862 Stellen zur Verfügung stehen. Zu 6: Zum 1. 1. 1998 wurde für den Bereich der Landespolizei die Personalkostenbudgetierung eingeführt. Die Personalkostenbudgetierung ist ein System zur detaillierten Veranschla- gung und Bewirtschaftung sowie zur besseren Steuerung der Personalausgaben. Teil dieses Systems ist die Einführung des sog. Beschäftigungsvolumens. Das Beschäfti- gungsvolumen ist die in Vollzeitbeschäftigung umgerechnete jahresdurchschnittliche 5
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 Beschäftigungszahl und wird in sog. Vollzeiteinheiten ausgedrückt. Es ist die verbind- liche Zielvorgabe für die Personalmenge, die im Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden darf. Die Vollzeiteinheiten bilden so die Grundlage für die Ermittlung des mone- tären Personalkostenbudgets. Die in den Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarfsnachweisungen ausgebrachten Stellen bilden lediglich noch die Vorgabe für die Besoldungs- und Vergütungsstruktur, nicht jedoch für den quantitativen Personalbedarf. Im Ergebnis ist für eine Neueinstellung nicht mehr nur eine freie Stelle erforderlich. Es muss grundsätzlich zumindest im Jahres- durchschnitt hierfür auch freies Beschäftigungsvolumen vorliegen. Nur so sind die Per- sonalausgaben effektiv planbar und gleichzeitig kann auf traditionelle personalwirt- schaftliche Instrumente (z. B. landesweiter Einstellungsstopp) verzichtet werden. Es ist systembedingt folgerichtig, dass durch die Festlegung des Beschäftigungsvolumens nicht mehr jede etatisierte Stelle genutzt werden kann; eine vollständige Stellennutzung hat es aber auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Für die Ermittlung von Personal- vakanzen ist deshalb die Differenz der besetzten Stellen zu den in den Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarfsnachweisungen ausgewiesenen Stellen nicht mehr von Bedeutung. Für das Haushaltsjahr 1999 wurde dem Bereich der Polizeiverwaltung ein Beschäf- tigungsvolumen von 3 700,44 Vollzeiteinheiten zugewiesen. Es ist das Ziel der Polizei- behörden und polizeilichen Einrichtungen, die ihnen zugewiesenen Stellen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Beschäftigungsvolumens 1999 auch in vollem Umfang zu besetzen. Zu 7: Ja, wie vorstehende Zahlen belegen, ist das Versprechen bereits eingelöst. Zu 8: Mehrarbeitsstunden im Bereich des Polizeidienstes sind grundsätzlich Folge der beson- deren polizeilichen Aufgabenstellung und -erfüllung und somit unvermeidbar. Die Pro- blematik angeordneter Mehrarbeit im Polizeibereich besteht landesweit mit graduellen Unterschieden, beispielsweise bei Sonderkommissionen (Sokos) und Spezialeinheiten, aber auch aus Anlass geschlossener Einsätze der Polizei. Gerade in diesen Aufgabenbe- reichen ist der Arbeitsansatz durch das aktuelle Kriminalitäts- und Einsatzgeschehen bestimmt und ist deshalb häufig nicht im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit exakt planbar. Die vorhandenen Organisationsstrukturen werden der Aufgabenstellung und einer effek- tiven und effizienten Aufgabenwahrnehmung gerecht. Grundsätzlicher Organisations- änderungsbedarf besteht nicht. Die Abgeltung dienstlich angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit von mehr als fünf Stunden im Monat richtet sich nach § 80 Abs. 2 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) i.d.F. vom 11. 12. 1985, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. 1. 1999 (Nds. GVBl. S. 310) i.V.m. § 3 der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung (MVergV) in der Fassung vom 3. 12. 1998 (BGBl. I S. 3494). Nach diesen Vorschriften ist Mehrarbeit vorrangig durch entsprechende Dienstbefreiung (Freizeitausgleich) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten nach und nach abzubauen. Soweit aus zwingen- den dienstlichen Gründen ein sog. Freizeitausgleich nicht möglich ist, kann eine Mehr- arbeitsvergütung in Geld zz. bis 40 Stunden pro Monat erfolgen. Eine Anhebung auf 480 Stunden im Jahr – ohne Limitierung auf einzelne Monate – ist als Vorschlag in den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Richtergesetzes aufgenommen worden. 6
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 Der Niedersächsische Landtag hatte 1998 für die Vergütung von Mehrarbeits- und Über- stunden für Beamte, Angestellte und Arbeiter im Kapitel 0320 – Landespolizei – einen Sollansatz von insgesamt 1 783 800 DM in den Haushaltsplan eingestellt. In Anspruch genommen wurden in 1998 von diesem Ansatz 1 628 697 DM. Bartling 7
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 Anlage Personalstärke voraussichtliche Ist-Stärke Behörde/Polizeiinspektion – Soll – am 1.10.1999 Bezirksregierung Braunschweig PI Wolfsburg 311 312 PI Gifhorn 192 189 PI Helmstedt 182 180 PI Salzgitter 280 276 PI Wolfenbüttel 140 137 PI Peine 154 152 PI Goslar 304 306 PI Osterode 148 150 PI Northeim 230 231 PI Göttingen 564 601 KPI-OK Braunschweig 81 88 Bezirksregierung Hannover PI Diepholz 267 268 PI Nienburg 200 199 PI Schaumburg 230 228 PI Hannover-Land 826 816 PI Hildesheim 486 481 PI Hameln 269 268 PI Holzminden 116 116 KPI OK Hannover 66 62 Bezirksregierung Lüneburg PI Celle 291 286 PI Soltau-Fallingbostel 285 265 PI Lüneburg 280 272 PI Harburg 345 327 PI Lüchow-Dannenberg 92 102 PI Uelzen 140 132 PI Stade 279 267 PI Cuxhaven 309 290 PI Verden 269 243 PI Osterholz 153 147 PI Rotenburg/W. 249 230 KPI OK Lüneburg 68 63 8
Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/1080 Anlage Personalstärke voraussichtliche Ist-Stärke Behörde/Polizeiinspektion – Soll – am 1.10.1999 Bezirksregierung Weser-Ems PI Aurich 296 286 PI Emden 93 91 PI Leer 230 226 PI Wittmund 81 80 PI Delmenhorst 253 241 PI Oldenburg-Land 140 136 PI Oldenburg-Stadt 421 401 PI Wesermarsch 139 132 PI Emsland 414 412 PI Grafschaft Bentheim 156 155 PI Ammerland 139 137 PI Cloppenburg 212 206 PI Vechta 144 141 PI Osnabrück-Stadt 464 459 PI Osnabrück-Land 377 371 PI Wilhelmshaven 212 201 PI Friesland 144 135 KPI OK Oldenburg 91 90 Polizeidirektion Hannover PI Nord 308 321 PI Süd 269 281 PI West 286 308 PI Ost 363 416 PI Mitte 235 245 Polizeidirektion Braunschweig Gesamt* 806 844 * Bei der PD Braunschweig besteht keine Gliederung in Polizeiinspektionen (Ausgegeben am 1. November 1999) 9