Landesförderung der Georgsmarienhütte GmbH
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3444 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Golibrzuch (GRÜNE), eingegangen am 10. 9. 1997 Betr.: Landesförderung der Georgsmarienhütte GmbH Die Landesregierung hatte während des Vergleichsverfahrens der ehemaligen Klöckner Edelstahl GmbH in Georgsmarienhütte das Unternehmen von der Pflicht zur Entsorgung von Konverterstahl- und Gichtstäuben befreit. In der Folge wurde die Hütte vom früheren Klöckner-Vorstand Jürgen Großmann übernommen und als Georgsmarienhütte GmbH fortgeführt. Die neue Gesellschaft zeigte sich daran interessiert, die auf dem Firmengelände lagernden 250.000 t Konverterstahlstaub als Schrottersatz umweltgerecht durch Einschmel- zen zu verwenden, und die Landesregierung sicherte im Mai 1993 zu, dieses „aussichtsreiche Verfahren zur umweltverträglichen Verwertung“ (Kabinettsvorlage) zu fördern. Über die Niedersächsische Landesentwicklungsgesellschaft mbH (Nileg) wurden der Georgsmarien- hütte GmbH 61,64 Mio. DM gezahlt, um den Staub zu entsorgen. Vier Jahre später ist das vom Land gezahlte Geld weg, der Industriestaub aber immer noch da. Obwohl sein Unternehmen mit der Landesregierung eine Vereinbarung über die Entsor- gung der Stahlstäube geschlossen hat, erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Georgsmarienhütte GmbH, Jürgen Großmann, dazu laut dpa, es handele sich bei den Stäu- ben um eine „historische Altlast“, die mit dem Neuanfang der Georgsmarienhütte „nichts zu tun“ habe. Das Wirtschaftsministerium hat dem mittlerweile eine neue Sprachregelung hin- zugefügt, wonach mit dem Geld ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt der Hütte sowie der Universitäten Clausthal-Zellerfeld und Patras gefördert werde, das bis zum Jahre 2000 abgeschlossen sein soll. “ Ich frage die Landesregierung: 1. Was genau ist Inhalt der 1993 zwischen der Landesregierung und der Georgsmarienhütte GmbH geschlossenen Vereinbarung zur umweltverträglichen Verwertung von Konver- terstahlstaub? 2. Ist sie bereit, den Landtagsfraktionen Einblick in diese Vereinbarung zu geben? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie, durch wen und bis wann soll nach ihrer Auffassung eine Entsorgung des Konver- terstahlstaubs nun erfolgen, nachdem das dafür vorgesehene Landesgeld offenbar an- derweitig verwendet worden ist? 4. Wie ist es möglich, daß die bewilligten Landesmittel 1994/95 bereits abgeflossen sind, das von der Landesregierung behauptete FuE-Projekt aber noch bis zum Jahre 2000 Iau- fen soll? Wofür ist das Geld im einzelnen verbraucht worden? Wie werden die laufenden Forschungsarbeiten finanziert? 5. Wann und mit welchem Inhalt sind Forschungsberichte zu dem behaupteten FuE- Projekt vorgelegt worden? Wo sind diese Berichte veröffentlicht worden? Ist die Landes- regierung bereit, den Landtagsfraktionen diese Berichte vorzulegen? Wenn nein, warum nicht?
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3444 L—€—ee bt _ m - 6. Wie viele Mitarbeiter/innen der Universität Clausthal bzw. der Georgsmarienhütte GmbH sind an dem behaupteten FuE-Projekt beteiligt? 7. Welche Verwendungsnachweise existieren für den vom Land gewährten Millionenzu- schuß? 8. Wann hat das Landeskabinett die Abweichungen seines Beschlusses vom 11. Mai 1993, ‘der eine Förderung der Georgsmarienhütte GmbH bei gleichzeitiger Entsorgung der In- dustriestäube zum Inhalt hatte, vorgenommen? 9. Wie hoch fiel der Bilanzgewinn der Georgsmarienhütte GmbH im Geschäftsjahr 1995/96 aus? (An die Staatskanzlei übersandt am 17. 9. 1997 — II/721 - 979) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministenum Hannover, den 17. 11. 1997 für Wirtschaft, Technologie und Verkehr — 17 - 57.00 (201.1 - 32302) — Hinsichtlich der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung wird auf die zwischenzeit- lich zusätzlich gestellte mündliche Anfrage des Abgeordneten verwiesen, die am 10. 10. 1997 von der Landestegierung beantwortet wurde. Im Rahmen der Beantwortung der münd- lichen Anfrage sind die Fragen 1 und 3 der schriftlichen Anfrage, die einen identischen Wortlaut haben, bereits beantwortet worden, die Frage 4 zum Teil. Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu 1: Bereits beantwortet. Zu 2: Ent£ällt. Zu 3: Bereits beantwortet. Zu 4: . Eiste Teilfrage bereits beantwortet. Antwort zur 2. und 3. Teilfrage: Im einzelnen sind die Mittel von der Georgsmarienhütte GmbH für folgende Teilprojekte verausgabt worden: — FuE-spezifische Software — Inbetriebnahme des Gleichstrom-Lichtbogenofens (FuE-Anteil) — Einblasen von Filterstäuben durch die Hohlelektrode — Nachverbrennung primärer Reaktionsgase
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/3444 — Zeitliches Trennen abgeschiedener Filterstäube — Begleitende Beratung und Forschungsaufwand. Die laufenden Forschungsarbeiten werden von der Georgsmarienhütte GmbH finanziert. Zu 5: Der Bezirksregierung Weser-Ems liegen Zwischenbetichte zum FuE-Projekt vor. Eine Ver- öffentlichung ist aus Gründen der Vertraulichkeit nicht möglich. Zu 6: An dem obigen FuE-Projekt arbeiten Mitarbeiter aus der Arbeitsgruppe von Herrn Prof. Dr. Schwerdtfeger, Universität Clausthal, der Universität Patras, Griechenland, unter Prof. Papamantellos sowie wissenschaftliche Mitarbeiter der Georgsmarienhütte GmbH. Eine genaue Quantifizierung der beteiligten Mitarbeiter der Georgsmarienhütte GmbH ist nicht möglich. Neben einigen wissenschaftlichen Mitarbeitern, die sich fast ausschließlich mit diesem Projekt befassen, sind in der Versuchsphase alle Mitarbeiter des Stahlwerkes an dem FuE-Projekt beteiligt — ca. 40 bis 50 Leute pro Schicht sowie alle Ingenieure des Stahlwerkes und der Neubau- und Konstruktionsabteilung. Zu: Die Nachweise für das Revitalisierungsprojekt wurden von der Antragstellerin erbracht und von der zuständigen Bewilligungsbehörde geprüft. Für das FuE-Projekt wird darauf hingewiesen, daß das Projekt derzeit bis zum Jahre 2002 (Vorlage des Verwertungsberichts) läuft; der Verwendungsnachweis wird deshalb zu gegebe- ner Zeit vorzulegen und zu prüfen sein. Zu 8: Im Laufe des Jahres 1993 hat die Landesregierung sich mit diesem Thema mehrfach be- schäftigt. Bei der Umsetzung des Konzeptes vom Mai 1993 ergaben sich notwendige Weiter- entwicklungen, die innerhalb der Landesregierung diskutiert und gebilligt wurden. Zu 9: Nach Kenntnis der Landesregierung betrug der Bilanzgewinn der Georgsmarienhütte GmbH im Geschäftsjahr 1995/96 27,4 Mio. DM. Dieser stammte sowohl aus dem operati- ven Geschäft als auch aus außerordentlichen bzw. periodenfremden Erträgen. Dr. Fischer (Ausgegeben am 10. 12. 1997) 3