Radwegeausbau im Landkreis Lüneburg
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3104 mn Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 10/2945 — Betr.: Radwegeausbau im Landkreis Lüneburg Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Schurreit (SPD) vom 28. 6. 1984 Die Klasse 7 c der Hauptschule Bleckede machte vom 4. 6. 1984 bis zum 8. 6. 1984 eine Klassenfahrt mit dem Rad. Auf dem Wege von ihrem Heimatort zum Schullandheim wie auch bei der Rückfahrt kam es jeweils zu Beinaheunfällen mit Autos auf der stark befahrenen L221. Bleckede ist der zentrale Schulstandort für Schüler aus dem Umkreis, u.a. auch aus Neetze. Sie gehen in Bleckede in die Orientierungsstufe, die Hauptschule und die Real- schule. In den Sommermonaten fahren bei gutem Wetter viele Schüler mit dem Rad nach Bieckede und müssen die stark befahrene Landesstraße benutzen. Der Landkreis Lüneburg bemüht sich um ein attraktives Angebot von Radwanderwe- gen, vor allem im unterstrukturierten Ostkreis auch aus Gründen des Fremdenverkehrs und der Naherholung im Bereich des „Naturparks Elbufer-Drawehn“. Ich frage die Landesregierung: 1. Kann aus diesen Gründen die Dringlichkeitsliste des Landesausbauprogramms von Radwegen an Landesstraßen zugunsten eines beschleunigten Ausbaus dieses Radwe- ges verändert werden? 2. Ist kurzfristig mit einem Ausbau dieses Radweges zu technen? 3, Ist sie bereit, nicht verwendete Straßenbaumittel für Landesstraßen für diese Maß- nahme vorrangig einzusetzen? Antwort der Landesregierung Der Niedersächsische Minister Hannover, den 16. 8. 1984 für Wirtschaft und Verkehr — 01.2 — 57.00 — Um den Radwegebau an Landesstraßen auf eine landesweite, vergleichbare und be- darfsgerechte Grundlage zu stellen, hat das Land im Jahre 1976 den „Bedarfsplan Rad- wege an Landesstraßen“ eingeführt und fortgeschrieben. Wichtige Ziele waren und sind dabei die Berücksichtigung des Schülerverkehres mit dem Fahrrad und die Erhö- hung der Verkehrssicherheit. Bei den beengten finanziellen Möglichkeiten kann nicht
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3104 —,—,—, . , , . — — —. nn. jeder Bedarf kurz- und mittelfristig realisiert werden. Für den in der Kleinen Anfrage angesprochenen Straßenabschnitt im Zuge der L 221 ergibt sich ein nachrangiger Be- darf, d.h., daß mit der Planung und dem Bau dieses Radweges in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Bei der Ermittlung des Radwegebedarfes sind nicht nur Schülerverkehre, sondern auch die Naherholung und der Radwanderverkehr berücksichtigt worden, so daß sich auf- grund dieser Kriterien keine Notwendigkeit für eine Bedarfsänderung ergibt. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der o.a. Kleinen Anfrage wie folgt: Zul. Nein. Zu 2. Nein. Zu 3. Nein, die Mittel der Titelgruppen 75 und 81 sind zweckgebunden und gegenseitig nicht deckungsfähig. Sollten bei einer Ortsbaudienststelle möglicherweise zugewiesene Mittel durch Aufträge nicht gebunden werden können, so werden diese Mittel anderen Dienststellen für die gleiche Zweckbestimmung zugewiesen, denn der jährliche Aus- baubedarf übersteigt die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel. In Vertretung Prof. Dr. Hellwege 2 (Ausgegeben am 31. 8. 1984)