Werbung von Finanzmaklern im Niedersächsischen Umweltministerium

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Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/ 2794

 

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Pörtner (CDU), eingegangen am 7. 1. 1997

Betr.: Werbung von Finanzmaklern im Niedersächsischen Umweltministerium

In den „Schaumburger Nachrichten“ vom 16. 11. 1996 ist in dem Bericht „CDU-Fraktion
befürchtet Kungel mit Versicherungsunternehmen“ der Hinweis enthalten, daß die Referen-
tinnen der Fima „FrauenFinanzService“ im Niedersächsischen Umweltministerrium aufge-
treten seien, um dort wie auch in anderen öffentlichen Institutionen über die Altersversor-
gung von Frauen zu referieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei dem FrauenFinanzService um eine gewerberechtlich gemeldete Fir-
ma, deren Ziel die Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen, Kapitalanlagen und
Immobilien ist?

2. Ist das Niedersächsische Umweltministerium bei Abschlüssen von Versicherungsverträ-
gen durch diesen FrauenFinanzService an den Provisionseinnahmen beteiligt?

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. Hält die Landesregierung es mit ihren Aufgaben für vereinbar, gewerblichen Unterneh-
men in den Räumen des Umweltministeriums Gelegenheit zu geben, für sich zu werben?

4. Wann haben Veranstaltungen mit dem FrauenFinanzService im Niedersächsischen Um-
weltministerium stattgefunden?

5. In welchen anderen Ministerien haben Veranstaltungen mit der Firma FrauenFinanzSer-
vice stattgefunden?

6. In welchen anderen öffentlichen Instutitionen haben Veranstaltungen mit der Firma
FrauenFinanzService stattgefunden?

7. Gibt die Landesregierung, insbesondere das Umweltministerium, auch anderen Makler-
firmen die Gelegenheit, in ihren Räumen Vorträge zu halten oder gar für ihre Produkte
zu werben?

8. Hält es die Landesregierung mit den Aufgaben von Frauenbeauftragten für vereinbar,
Finanzmaklerfirmen Gelegenheit zur Werbung zu verschaffen?

9. In welcher Höhe sind aus den Kassen des Landes bislang Honorare an Maklerinnen der
Firma FrauenFinanzService oder ähnlichen Firmen gezahlt worden?

10. Ist den Teilnehmerinnen an einem Vortrag von Angehörigen der Firma FrauenFinanz-
Service bekannt gewesen, daß es bei dieser Firma um ein Unternehmen handelt, das Ver-
sicherungen, Bausparverträge, Finanzierungen, Kapitalanlagen und Immobilien vermit-
teln will?

(An die Staatskanzlei übersandt am 16. 1. 1997 - 11/721 - 717)
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 14. 3. 1997
- 109 - 01425/7/10 - 24 -

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verpflichtet die Dienststellen,
Beschäftigte, die eine Beurlaubung oder eine Ermäßigung der Arbeitszeit beantragen, aus-
drücklich auf die beamten-, arbeits- und versorgungsrechtlichen Folgen hinzuweisen. Die
Informationspflicht soll gewährleisten, daß die Beschäftigten umfassend über die Auswir-
kungen aufgeklärt werden. Neben der Beratung in jedem Einzelfall kommt das Niedersächsi-
sche Umweltministerium dieser Verpflichtung durch ein Angebot an allgemeinen Informati-
onsveranstaltungen zu dieser Thematik nach. Für beamtete Beschäftigte hatte die Frauenbe-
auftragte bereits 1995 eine Veranstaltung durchgeführt. Für die übrigen Beschäftigtengrup-
pen hat 1996 die Fortbildungsveranstaltung „Zusatzversorgungsrecht im öffentlichen Dienst
(VBL)“ stattgefunden. Im Fortbildungsprogramm 1997 wird das Thema „Altersvorsorge für
Frauen“ angeboten. Für diese Themen konnten kompetente und anerkannte Fachleute als
Referentinnen und Referenten gewonnen werden.

Im Zuge der Vorbereitung des Jahresfortbildungsprogramms 1997 wurde das Thema
„Altersvorsorge für Frauen“ am 26. 8. 1996 vom Umweltministerium mit der in Betracht
gezogenen Referentin vorbesprochen. Beide Seiten waren darüber einig, daß im Rahmen
einer derartigen Veranstaltung weder für die Firma, in der die Referentin tätig ist, noch für
ein bestimmtes Produkt geworben wird. Nur unter dieser Voraussetzung ist es zu der ver-
einbarten Zusammenarbeit gekommen. Die Absprachen werden vertraglich abgesichert. Wie
bei allen Fortbildungsveranstaltungen des Niedersächsischen Umweltministeriums bisher
üblich, wird auch an der vorgesehenen Veranstaltung eine Bedienstete des für Fortbildung
zuständigen Referates teilnehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu:

Ja.

Zu 2 und 3:

Aus der Vorbemerkung ergibt sich, daß sich diese Fragen nicht stellen.
Zu 4 und 5:

Es haben keine Veranstaltungen stattgefunden. Im Niedersächsischen Umweltministerium ist
eine Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesellschafterin des FrauenFinanzService als Refe-
rentin vorgesehen.

Zu 6:

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Von einer Erhebung bei allen in Frage kommenden
anderen öffentlichen Institutionen wurde wegen des damit verbundenen unverhältnismäßi-
gen Aufwandes abgesehen.

Zu 7:
Nein.

Zu 8:
Ich verweise auf die Antwort zu Nr. 3.
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Zu 9:
Siehe Antwort zu den Fragen 4 bis 6.

Zu 10:

Den Teilnehmerinnen ist aus dem Fortbildungsprogramm 1997 ersichtlich, daß es sich bei
der Referentin um eine Finanzberaterin handelt.

In Vertretung
Schulz

(Ausgegeben am 4. 4. 1997) 3
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