Werbung von Finanzmaklern im Niedersächsischen Umweltministerium
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/ 2794 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Pörtner (CDU), eingegangen am 7. 1. 1997 Betr.: Werbung von Finanzmaklern im Niedersächsischen Umweltministerium In den „Schaumburger Nachrichten“ vom 16. 11. 1996 ist in dem Bericht „CDU-Fraktion befürchtet Kungel mit Versicherungsunternehmen“ der Hinweis enthalten, daß die Referen- tinnen der Fima „FrauenFinanzService“ im Niedersächsischen Umweltministerrium aufge- treten seien, um dort wie auch in anderen öffentlichen Institutionen über die Altersversor- gung von Frauen zu referieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Handelt es sich bei dem FrauenFinanzService um eine gewerberechtlich gemeldete Fir- ma, deren Ziel die Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen, Kapitalanlagen und Immobilien ist? 2. Ist das Niedersächsische Umweltministerium bei Abschlüssen von Versicherungsverträ- gen durch diesen FrauenFinanzService an den Provisionseinnahmen beteiligt? ww . Hält die Landesregierung es mit ihren Aufgaben für vereinbar, gewerblichen Unterneh- men in den Räumen des Umweltministeriums Gelegenheit zu geben, für sich zu werben? 4. Wann haben Veranstaltungen mit dem FrauenFinanzService im Niedersächsischen Um- weltministerium stattgefunden? 5. In welchen anderen Ministerien haben Veranstaltungen mit der Firma FrauenFinanzSer- vice stattgefunden? 6. In welchen anderen öffentlichen Instutitionen haben Veranstaltungen mit der Firma FrauenFinanzService stattgefunden? 7. Gibt die Landesregierung, insbesondere das Umweltministerium, auch anderen Makler- firmen die Gelegenheit, in ihren Räumen Vorträge zu halten oder gar für ihre Produkte zu werben? 8. Hält es die Landesregierung mit den Aufgaben von Frauenbeauftragten für vereinbar, Finanzmaklerfirmen Gelegenheit zur Werbung zu verschaffen? 9. In welcher Höhe sind aus den Kassen des Landes bislang Honorare an Maklerinnen der Firma FrauenFinanzService oder ähnlichen Firmen gezahlt worden? 10. Ist den Teilnehmerinnen an einem Vortrag von Angehörigen der Firma FrauenFinanz- Service bekannt gewesen, daß es bei dieser Firma um ein Unternehmen handelt, das Ver- sicherungen, Bausparverträge, Finanzierungen, Kapitalanlagen und Immobilien vermit- teln will? (An die Staatskanzlei übersandt am 16. 1. 1997 - 11/721 - 717)
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2794 m nn Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 14. 3. 1997 - 109 - 01425/7/10 - 24 - Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verpflichtet die Dienststellen, Beschäftigte, die eine Beurlaubung oder eine Ermäßigung der Arbeitszeit beantragen, aus- drücklich auf die beamten-, arbeits- und versorgungsrechtlichen Folgen hinzuweisen. Die Informationspflicht soll gewährleisten, daß die Beschäftigten umfassend über die Auswir- kungen aufgeklärt werden. Neben der Beratung in jedem Einzelfall kommt das Niedersächsi- sche Umweltministerium dieser Verpflichtung durch ein Angebot an allgemeinen Informati- onsveranstaltungen zu dieser Thematik nach. Für beamtete Beschäftigte hatte die Frauenbe- auftragte bereits 1995 eine Veranstaltung durchgeführt. Für die übrigen Beschäftigtengrup- pen hat 1996 die Fortbildungsveranstaltung „Zusatzversorgungsrecht im öffentlichen Dienst (VBL)“ stattgefunden. Im Fortbildungsprogramm 1997 wird das Thema „Altersvorsorge für Frauen“ angeboten. Für diese Themen konnten kompetente und anerkannte Fachleute als Referentinnen und Referenten gewonnen werden. Im Zuge der Vorbereitung des Jahresfortbildungsprogramms 1997 wurde das Thema „Altersvorsorge für Frauen“ am 26. 8. 1996 vom Umweltministerium mit der in Betracht gezogenen Referentin vorbesprochen. Beide Seiten waren darüber einig, daß im Rahmen einer derartigen Veranstaltung weder für die Firma, in der die Referentin tätig ist, noch für ein bestimmtes Produkt geworben wird. Nur unter dieser Voraussetzung ist es zu der ver- einbarten Zusammenarbeit gekommen. Die Absprachen werden vertraglich abgesichert. Wie bei allen Fortbildungsveranstaltungen des Niedersächsischen Umweltministeriums bisher üblich, wird auch an der vorgesehenen Veranstaltung eine Bedienstete des für Fortbildung zuständigen Referates teilnehmen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu: Ja. Zu 2 und 3: Aus der Vorbemerkung ergibt sich, daß sich diese Fragen nicht stellen. Zu 4 und 5: Es haben keine Veranstaltungen stattgefunden. Im Niedersächsischen Umweltministerium ist eine Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesellschafterin des FrauenFinanzService als Refe- rentin vorgesehen. Zu 6: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Von einer Erhebung bei allen in Frage kommenden anderen öffentlichen Institutionen wurde wegen des damit verbundenen unverhältnismäßi- gen Aufwandes abgesehen. Zu 7: Nein. Zu 8: Ich verweise auf die Antwort zu Nr. 3.
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2794 a rr——L a nn Zu 9: Siehe Antwort zu den Fragen 4 bis 6. Zu 10: Den Teilnehmerinnen ist aus dem Fortbildungsprogramm 1997 ersichtlich, daß es sich bei der Referentin um eine Finanzberaterin handelt. In Vertretung Schulz (Ausgegeben am 4. 4. 1997) 3