Krippenplätze in Niedersachsen

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Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode                                                     Drucksache 15/4018 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 15/3861 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 05.06.2007 Krippenplätze in Niedersachsen Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn wird in den ersten Lebensjahren gelegt. Die Aufmerksamkeit und die Anregungen, die ein Kleinkind erhält, entscheiden darüber, ob und wie es seine Potenziale entwickeln kann. In den ersten Jahren kommt es darauf an, die Lernmotivation des Kindes zu erhalten und zu fördern. Herkunftsbedingte Benachteiligungen können am leichtes- ten und wirksamsten in dieser Zeit ausgeglichen werden. Kindertageseinrichtungen kommt dabei eine große Bedeutung zu. So aussagekräftig wissenschaftliche Erkenntnisse auch sind, so entfal- ten sie in der Praxis noch nicht ihre volle Wirkung. Insgesamt fehlt es in der Summe an Kinderta- geseinrichtungen für unter Dreijährige. In Niedersachsen gibt es ein besonderes Handlungsdefizit. Niedersachsen droht im Ländervergleich abgehängt zu werden. Damit Kindertageseinrichtungen in der Lage sind, jedes Kind individuell zu fördern, muss sich auch die Qualität der Betreuungsangebote entsprechend der Auftragsdefinition in § 2 KiTaG signifikant verbessern. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der zeitlichen Betreuungsnotwendigkeiten, damit eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf erreicht wird. Das frühkindliche Fördern und Fordern sind der Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Bildungsbiografie. Deshalb regen Fachleute an, dass möglichst alle Kinder einen Kindergarten besuchen sollten, wozu auch Kinder mit Behinderungen gehören sollten. Wir fragen die Landesregierung: I. Vorhandene Plätze in Krippen nach dem KiTaG 1. Wie viele Krippen mit welcher Anzahl von Krippenplätzen gibt es, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen und aufgeschlüsselt nach –  selbstständigen Tageseinrichtungen, –  Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe und Kinder- garten, –  Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe, Kindergarten und Hort, –  Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe und Hort? 2. Wie viele der vorhandenen Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, stehen für eine Betreuungszeit montags bis freitags von –  bis zu vier Stunden täglich, –  bis zu fünf Stunden täglich, –  bis zu sechs Stunden täglich, –  bis zu sieben Stunden täglich, –  mehr als sieben Stunden täglich zur Verfügung? 3. Wie viele Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, können montags bis freitags 1
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                          Drucksache 15/4018 –   schon vor 7.30 Uhr und/oder –   länger als bis 16.00 Uhr in Anspruch genommen werden? 4. Stehen Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, an Sonn- abenden und Sonntagen zur Verfügung? In welchem Umfang? 5. Wie viele Kinder im Alter von unter einem Jahr, von ein bis zwei Jahren und von zwei bis drei Jahren werden in den Tageseinrichtungen betreut? 6  Wie groß sind die Gruppen, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden? 7. Wie viele Kinder im Alter von bis zu drei Jahren werden in wie vielen altersgemischten Grup- pen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten betreut? In welchem täglichen Umfang werden hier Kinder im Alter von bis zu drei Jahren betreut, analog der Aufschlüsselung zu 2? 8. Wie vielen Anträgen auf Änderung der Betriebserlaubnis zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindergartengruppen wurde seit dem Inkrafttreten des TAG stattgegeben (alters- gemischte Gruppen)? Und wie viele Kindergartengruppen wurden seit dem TAG in Krippen umgewandelt? 9. Wie viele integrative Krippen gibt es in Niedersachsen? 10. Wie hoch sind die tatsächlichen monatlichen Betriebskosten für einen Krippenplatz im Lan- desdurchschnitt nach Aufschlüsselung der Betreuungszeit wie unter 2. mit Angabe des Min- dest- und des Höchstwertes? 11. Wie oft und in welcher Höhe werden darüber hinaus Beiträge wie Essensgeld erhoben? 12. Wie hoch sind die von den Eltern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, zu entrichtenden monatlichen Beiträge nach Aufschlüsselung der Betreuungszeit wie unter 2? 13. Wie hoch sind die Bau- und Einrichtungskosten für einen Krippenplatz im Landesdurch- schnitt? 14. Welche berufliche Qualifikation haben die Gruppenleiterinnen und -leiter von Krippengrup- pen? 15. Welche berufliche Qualifikation haben die Zweitkräfte bzw. weiteren Kräfte, die in Krippen eingesetzt werden? II.  Tagespflege 1. Wie viele „qualifizierte“ - d. h. in der Regel durch die Jugendämter oder freie Träger oder Bil- dungseinrichtungen geschulte - Tagespflegepersonen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, gibt es in Niedersachsen? 2. Wie viele dieser Tagespflegepersonen betreuen welche Anzahl von Kindern in welchem Al- ter? 3. Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen werden Kinder in Tagespflege be- treut? 4. Wie viele qualifizierte Tagesväter gibt es in Niedersachsen? 5. Wie viele Tagesmütter und Tagesväter haben eine pädagogische Qualifikation? 6. Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters? 7. In welcher prozentualen Höhe übernehmen Kommunen die Kosten für die Betreuung in Ta- gespflege? 2
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                           Drucksache 15/4018 8. Warum setzt die Landesregierung den Schwerpunkt auf den Ausbau der Tagespflege und nicht auf den Ausbau von Krippenplätzen? 9. Wie viele Mittel fließen aus dem 20-Millionen-Euro-Programm „zum Ausbau der Tagespflege“, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, ab? 10. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten mit Tagespflegevermittlungseinrichtungen werden durch das 20-Millionen-Euro-Programm zusätzliche Servicestellen eingerichtet? 11. Wo sind Doppelstrukturen zum bereits bestehenden System der Tagespflege entstanden? 12. Wie viele Großtagespflegestellen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, sind entstanden? III. Bildungsauftrag Der Bildungs- und Erziehungsauftrag nach § 2 KiTaG für Krippen macht - entsprechend dem Stand der Wissenschaft - besondere Aus- und Weiterbildungsangebote für das dort eingesetzte Fachper- sonal notwendig. 1. In welchem Umfang wird die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes im Alter von bis zu drei Jahren in der Ausbildung an Fachschulen berücksichtigt? 2. Welche Ansätze enthält die Ausbildung an den Fachschulen zur Lernpsychologie des Kindes im Alter von bis zu drei Jahren? 3. Wie ist die an den Fachschulen unterrichtete Methodik und Didaktik auf die besondere Situa- tion der Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Tageseinrichtungen ausgerichtet? 4. Welche Weiterbildungsangebote bestehen für die Fachkräfte zur Bildung und Erziehung der Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege? 5. Welche Institutionen bieten die Qualifikation für Tagespflegepersonen nach dem Curriculum des DJI an und in welchem Umfang? 6. An wie vielen vom Kultusministerium angebotenen Programmen und welchen Programmen können sich Kindertagesstätten in Niedersachsen beteiligen? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium                                         Hannover, den 28.08.2007 - 01 – 01 420 - Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, die in unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen wie Krippen, Kindergartengruppen, altersübergreifenden Gruppen u. a. aufgenommen werden können, ist im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet insofern nicht zwischen der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter oder über drei Jahren, zumal diese auch in altersübergreifenden Gruppen stattfinden kann. In der dazu ergangenen Durchführungsverordnung sind die so genannten Standards entsprechend den fachlichen Erfordernissen für die Betreuung kleinster Kinder (höherer Raumbedarf, kleinere Grup- pen) geregelt. Das Land zahlt den Trägern dazu eine Finanzhilfe ebenso wie für Kindergärten, und zwar in Höhe von 20 % der Kosten des Fachpersonals. Tagesbetreuung ist eine öffentliche Aufgabe, welche im Sozialgesetzbuch VIII näher geregelt ist. Die Gesamtverantwortung für die Schaffung und den Erhalt einer bedarfsgerechten Infrastruktur liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das Land hat die Tätigkeiten der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Die sächliche Zuständigkeit be- trifft in erster Linie Beratung, Förderung, Fortbildung sowie den Schutz von Kindern in Einrichtun- gen. 3
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                          Drucksache 15/4018 Die Novellierungen des Sozialgesetzbuches VIII durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) und das Kinder- und Jugendhilfe- weiterentwicklungsgesetz (KICK) aus dem Jahr 2005 hatten bereits die Verbesserung der Betreu- ungssituation der unter Dreijährigen zum Ziel. Ebenfalls wurde die Kindertagespflege als eine Form der Betreuung insbesondere für die unter Dreijährigen aufgewertet. Danach sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bis zum Jahr 2010 ein bedarfsge- rechtes Betreuungsangebot für diese Altersgruppe zu schaffen und jährlich über den Ausbaustand zu berichten. Inzwischen wurden an vielen Orten Initiativen zum Ausbau in Gang gesetzt, die bis heute aber statistisch zuverlässig noch nicht erfasst werden konnten. Zum Stichtag 01.10.2005 wurden in Niedersachsen 19 475 Kinder unter drei Jahren in Kinderta- gesstätten betreut (Versorgungsquote 9,3 %). In allen Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt wurden 22 340 Kinder dieser Altersgruppe betreut (Versorgungsquote 10,7 %). Zum Stichtag 01.10.2002 wurden 13 243 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut (Versorgungs- quote 5,7 %). In allen Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt wurden 14 374 Kinder dieser Al- tersgruppe betreut (Versorgungsquote 6,2 %). Das heißt, dass innerhalb von nur drei Jahren die Anzahl der betreuten Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesstätten um 47 % und in Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt um 55 % gesteigert werden konnte. Diese statistischen Angaben erwachsen aus den bereits von den Vorgängerregierungen praktizierten bewährten Erhe- bungsverfahren und beruhen auf den Angaben der Träger. Mit dem Programm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ werden diese Bemühungen des Ausbaus von der Landesregierung unterstützt, um insbesondere Plätze in der Kindertagespfle- ge zu schaffen. Mit der Qualifizierung von Tagespflegepersonen, der Einrichtung von Familien-und Kinder-Service-Büros und der Übernahme von 20 % der Kosten für die Kindertagespflege selbst (entsprechend der Finanzhilfe des Landes für Kindertageseinrichtungen) werden die für das Platz- angebot zuständigen Kommunen beim Ausbau unterstützt. Seit der Einführung des Elterngeldes für maximal 14 Monate - bzw. maximal 28 Monate bei Halbie- rung der Geldleistung - nach der Geburt des Kindes wird der Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige unabweisbar: Es soll keine Lücke entstehen zwischen der Elternzeit und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren, welche die Integration von Frauen in das Erwerbsleben gefährden würde. Unter Beachtung dieser Zielsetzung hat beim Ausbau die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebotes oberste Priorität, um den Bildungs- und Betreuungsbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Da im frühesten Kindesalter die wichtigsten Grundlagen für die Entfaltung der körperlichen, geisti- gen und emotionalen Fähigkeiten gelegt werden, müssen die Rahmenbedingungen für die Betreu- ung der unter Dreijährigen, vor allem der sehr jungen Kinder unter zwei bzw. zweieinhalb Jahren, entsprechend den heutigen Erkenntnissen über die Entwicklung des Bindungsverhaltens, der kog- nitiven und emotionalen Entwicklung gestaltet werden. Ein nachhaltiges Fortbildungsprogramm zur Vorbereitung der Fachkräfte auf die Bildung und Betreuung der unter Dreijährigen ist erforderlich, auch deshalb, weil den Fachkräften mehr und mehr Aufgaben der Elternberatung zuwachsen bzw. die Einrichtungen sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Das frühere Landesjugendamt, Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tages- pflege für Kinder), jetzt Referat 31 im Kultusministerium, hat bereits eine Reihe von stark nachge- fragten Fortbildungen veranstaltet; ebenso bieten inzwischen die freien Träger der Tageseinrich- tungen für ihre Fachkräfte entsprechende Fortbildungen an. Als gezielte Hilfestellung für die Praxis wird die Veröffentlichung „Damit die Kleinen nicht untergehen“ durch das Niedersächsische Kul- tusministerium soeben aktualisiert. Die Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen getroffen und auf den Weg gebracht, die dazu beitragen, die Betreuungs- und Bildungssituation der Kinder im Alter von unter drei Jahren zu verbessern. Sie wird auch künftig in ihren Anstrengungen für die Verbesserung der Startchancen der Kinder in Niedersachsen nicht nachlassen. So wollen Bund, Länder und Kommunen die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bis zum Jahr 2013 verdreifachen und für rund 35 % der Kinder entsprechende Angebote schaffen. Die Landesregierung wird auch diesen weiteren Aus- bauprozess unterstützen und sich zu gegebener Zeit im Landtag für eine Bereitstellung der erfor- derlichen zusätzlichen Haushaltsmittel einsetzen. 4
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                         Drucksache 15/4018 Zur vorhandenen Datenlage bei der Beantwortung der gestellten Fragen ist Folgendes anzumer- ken: In Niedersachsen werden statistische Daten im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht gem. § 47 SGB VIII und zur Beantragung der Finanzhilfe des Landes zu den Personalkosten zum Stichtag 01.10. eines jeden Jahres erhoben. Grundlage der so genannten Personal- und Platzzahlmeldun- gen (PPM) sind Angaben der Träger von Einrichtungen zur Anzahl der Kinder, Anzahl der Gruppen, Betreuungszeiten etc. Mit Verabschiedung des KICK wurde die Erfassung der Daten zur Erstellung einer jährlichen Bundesstatistik zu den Bereichen Kindertagesstätten und Kindertagespflege im SGB VIII vollständig verändert. So ist eine Erfassung der Kindertagespflege mit konkreten Angaben der örtlichen Jugendhilfeträger erst seit 2006 möglich. Die erste Auswertung dieser veränderten Datenlage erfolgte in 2007 mit Daten zum Stichtag 15.03.2006. Die erfassten Daten der Bundes- statistik unterscheiden sich von denjenigen des Kultusministeriums (PPM) hinsichtlich der Stichtage wie der erfassten Merkmale, sodass die Beantwortung der einzelnen Fragen mit unterschiedlichen Datensätzen erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage namens der Landesregierung im Einzel- nen wie folgt: Zu I - Vorhandene Plätze in Krippen nach dem KiTaG: Zu 1: Zu den Fragen der Krippen als selbstständige Tageseinrichtungen oder als Teil einer Kindertages- stätte in Kombination mit anderen Gruppenarten aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegen keine Angaben vor. Nachstehende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Kinder in ins- gesamt 312 Krippengruppen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stich- tag 01.10.2005. Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Krippengruppen am 01.10.2005: Landkreis/kreisfreie Stadt        Anzahl der Kinder      Anzahl der Gruppen Stadt Braunschweig                        260                      22 Stadt Salzgitter                           26                       2 Stadt Wolfsburg                           269                      21 Landkreis Gifhorn                          41                       3 Landkreis Goslar                          140                      11 Landkreis Göttingen                       339                      26 Landkreis Helmstedt                          0                      0 Landkreis Northeim                         27                       2 Landkreis Osterode                         13                       1 Landkreis Peine                            14                       1 Landkreis Wolfenbüttel                     53                       5 Landkreis Diepholz                           0                      0 Landkreis Hameln-Pyrmont                   45                       4 Region Hannover                           354                      26 Landkreis Hildesheim                      142                      11 Landkreis Holzminden                         0                      0 Landkreis Nienburg                         22                       2 Landkreis Schaumburg                       53                       5 Stadt Hannover                            958                      68 Landkreis Celle                            33                       3 Landkreis Cuxhaven                         25                       2 Landkreis Harburg                          83                       7 Landkreis Lüchow-Dannenberg                  0                      0 5
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                     Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt       Anzahl der Kinder     Anzahl der Gruppen Landkreis Lüneburg                        82                      7 Landkreis Osterholz                       27                      2 Landkreis Rotenburg                        9                      1 Landkreis Soltau-Fallingbostel            20                      2 Landkreis Stade                           43                      4 Landkreis Uelzen                          15                      1 Landkreis Verden                          46                      4 Stadt Delmenhorst                         58                      5 Stadt Emden                               54                      4 Stadt Oldenburg                         332                      27 Stadt Osnabrück                          44                       3 Stadt Wilhelmshaven                       40                      3 Landkreis Ammerland                       57                      5 Landkreis Aurich                          38                      3 Landkreis Cloppenburg                     13                      1 Landkreis Emsland                          0                      0 Landkreis Friesland                        0                      0 Landkreis Grafschaft Bentheim           116                      10 Landkreis Leer                            10                      1 Landkreis Oldenburg                       72                      6 Landkreis Osnabrück                        0                      0 Landkreis Vechta                           0                      0 Landkreis Wesermarsch                      0                      0 Landkreis Wittmund                        15                      1 Niedersachsen                         3 988                     312 Zu 2: In Bezug auf die in der Fragestellung genannte Differenzierung liegen keine Angaben vor, da die Bundesstatistik die Zahl der Krippenplätze nach Betreuungsdauer nicht erhebt. Die PPM ermittelt die Anzahl der Kinder mit der Betreuungsdauer in Krippengruppen nach den Kategorien vormittags, nachmittags und ganztags. Dies wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Betreute Kinder in Krippengruppen nach Betreuungszeiten (Stand: 01.10.2005): Landkreis/kreisfreie Stadt         ganztags      vormittags    nachmittags Stadt Braunschweig                   203              57 Stadt Salzgitter                       26 Stadt Wolfsburg                      245              24 Landkreis Gifhorn                      14             27 Landkreis Göttingen                  286              53 Landkreis Goslar                       51             89 Landkreis Helmstedt Landkreis Northeim                     15             12 Landkreis Osterode                                    13 Landkreis Peine                        14 6
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt      ganztags vormittags nachmittags Landkreis Wolfenbüttel              53 Landkreis Diepholz Landkreis Hameln-Pyrmont            38         7 Region Hannover                    227       127 Landkreis Hildesheim                66        76 Landkreis Nienburg                            22 Landkreis Schaumburg                25        19         9 Stadt Hannover                     885        64         9 Landkreis Celle                     27         6 Landkreis Cuxhaven                  15        10 Landkreis Harburg                   67        16 Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüneburg                  60        22 Landkreis Osterholz                           15        12 Landkreis Rotenburg (Wümme)                    9 Landkreis Soltau-Fallingbostel                20 Landkreis Stade                     28        15 Landkreis Uelzen                    15 Landkreis Verden                    15        31 Stadt Delmenhorst                   44        14 Stadt Emden                                   41        13 Stadt Oldenburg                     53       260        19 Stadt Osnabrück                     44 Stadt Wilhelmshaven                 25                  15 Landkreis Ammerland                           57 Landkreis Aurich                    11        27 Landkreis Cloppenburg                         13 Landkreis Emsland Landkreis Friesland Landkreis Grafschaft Bentheim       74        30        12 Landkreis Leer                      10 Landkreis Oldenburg                           72 Landkreis Osnabrück Landkreis Vechta Landkreis Wesermarsch Landkreis Wittmund                            15 Niedersachsen                    2 636     1 263        89 7
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                            Drucksache 15/4018 Zu 3: Hierzu liegen keine Angaben vor. Zu 4: Über Öffnungszeiten an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen in Kindertagesstätten liegen keine Angaben vor. Zu 5: Zur gewünschten Differenzierung nach Jahrgängen liegen keine Angaben vor. Insgesamt wurden in Niedersachsen (zum Stichtag 01.10.2005) 22 340 Kinder im Alter unter drei Jahren in Tagesein- richtungen betreut. Die Altersaufteilung liegt nur mit der Differenzierung unter zwei Jahren und zwei bis 3 Jahre vor. Gesamt           davon im Alter davon im Alter unter 2 Jahre      2 bis 3 Jahre Kinder in Tageseinrichtungen insgesamt                             22 340            3 403              18 937 Kinder in Kindertagesstätten insgesamt                             19 475            3 030              16 445 Zu 6: Die Größe der Gruppen ist gemäß § 7 Abs. 2 KiTaG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr.1 der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KTtaG) festgelegt. Danach beträgt die Grö- ße der Gruppe in Krippen höchstens 15 Kinder, bei mehr als 7 Kindern unter zwei Jahren in der Gruppe jedoch höchstens 12 Kinder. Zu 7: Die Anzahl der Gruppen wird nicht nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst, angegeben sind die Anzahl der Kinder in altersübergreifenden Gruppen zum Stichtag 01.10.2005. Zur Betreu- ungszeit entsprechend Frage 2 liegen keine Angaben vor. Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen am 01.10.2005: Landkreis/kreisfreie Stadt           Anzahl der Kinder Stadt Braunschweig                            96 Stadt Salzgitter                              20 Stadt Wolfsburg                               52 Landkreis Gifhorn                              2 Landkreis Goslar                              55 Landkreis Göttingen                           72 Landkreis Helmstedt                           34 Landkreis Northeim                            21 Landkreis Osterode                             0 Landkreis Peine                                6 Landkreis Wolfenbüttel                        51 Landkreis Diepholz                             9 Landkreis Hameln-Pyrmont                      70 Region Hannover                             155 Landkreis Hildesheim                          79 Landkreis Holzminden                          30 Landkreis Nienburg                            10 Landkreis Schaumburg                          23 Landeshauptstadt Hannover                   170 8
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                      Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt          Anzahl der Kinder Landkreis Celle                               29 Landkreis Cuxhaven                            60 Landkreis Harburg                             35 Landkreis Lüchow-Dannenberg                   24 Landkreis Lüneburg                            29 Landkreis Osterholz                           25 Landkreis Rotenburg                           18 Landkreis Soltau-Fallingbostel                79 Landkreis Stade                               45 Landkreis Uelzen                               0 Landkreis Verden                              97 Stadt Delmenhorst                              2 Stadt Emden                                   13 Stadt Oldenburg                               29 Stadt Osnabrück                              100 Stadt Wilhelmshaven                            3 Landkreis Ammerland                            5 Landkreis Aurich                               0 Landkreis Cloppenburg                          0 Landkreis Emsland                             75 Landkreis Friesland                           69 Landkreis Grafschaft Bentheim                 20 Landkreis Leer                                 8 Landkreis Oldenburg                           12 Landkreis Osnabrück                           25 Landkreis Vechta                              45 Landkreis Wesermarsch                          1 Landkreis Wittmund                             3 Niedersachsen                             1 806 Zu 8: Die Anzahl der Anträge auf Änderung der Betriebserlaubnis wird nicht erfasst. Es können aber Aussagen zur Entwicklung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen gemacht werden. Zum Stichtag 01.10.2005 wurden insgesamt 1 806 Kinder unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen betreut, am 01.10.2004 waren es 879 Kinder. Die Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr somit mehr als verdoppelt. Ebenfalls nicht erfasst wird die Anzahl der in Krippen umgewandelten Kindergartengruppen. Vom 01.10.2004 bis zum 01.10.2005 hat sich die Anzahl der Krippengruppen von 276 auf 312 er- höht; das ist ein Zuwachs um 36 Gruppen. Zu 9: Die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder findet in Niedersachsen überwiegend in integrativen Kindergartengruppen statt. Diese Gruppen können auch altersüber- greifend arbeiten. Behinderte Kinder im Alter bis zu drei Jahren werden vorrangig im Rahmen der ambulanten Frühförderung betreut. 9
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                         Drucksache 15/4018 Zu 10: Angaben zu den tatsächlichen monatlichen Betriebskosten für einen Krippenplatz nach Aufschlüs- selung unterschiedlicher Betreuungszeiten liegen nicht vor. Da die Anzahl der Kinder in einer Krip- pengruppe nach dem Alter variiert (siehe Antwort zu Frage 6), kann nicht von einer festen Betriebs- kostengröße ausgegangen werden. Die monatlichen Betriebskosten bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden und einer Gruppengröße von 15 Kindern belaufen sich nach Angaben eines großen kommunalen Trägers bezogen auf eigene Einrichtungen auf ca. 770 Euro; die Studie des Deutschen Jugendinstitutes schätzt diese Kosten auf 740 Euro. Wird die Gruppengröße reduziert, erhöhen sich die monatlichen Betriebskosten. Zu 11: Die Entscheidung über einen zusätzlich zum Elternbeitrag erhobenen Beitrag für die Verpflegung wird in eigener Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers, der jeweiligen Gemeinde oder des Trägers getroffen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Zu 12: Angaben zur Höhe der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen differenziert nach Betreuungszeiten liegen nicht vor. In Niedersachsen gibt es auf der Grundlage des KiTaG ein breites Spektrum in der Elternbeitragsgestaltung aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für die Beitragsregelung. Seit 01.08.2007 ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Zu 13: Nach den Berechnungsgrundlagen der kommunalen Spitzenverbände zum geplanten Krippenaus- bau werden die zusätzlich zu schaffenden Krippenplätze zu 39 % als Neubau und zu 61 % als Um- bau/Ausbau von bestehenden Kindertagesstätten einzurichten sein. Genaue Angaben zu Bau- und Einrichtungskosten für einen Krippenplatz im Landesdurchschnitt liegen nicht vor. Die geschätzten Mittelwertszahlen betragen für den Neubau 36 000 Euro pro Platz. Für die Umwandlung eines Kin- dergartens in eine für unter Dreijährige taugliche Einrichtung setzen die kommunalen Spitzenver- bände 80 000 Euro an. Zu 14: Gemäß § 4 Abs. 2 KiTaG ist für die Gruppenleitung die Qualifikation einer sozialpädagogischen Fachkraft erforderlich. Für Fachkräfte mit einer gleichwertigen Ausbildung kann eine Ausnahme zu- gelassen werden. Zu 15: Gemäß § 4 Abs. 3 KiTaG muss in jeder Gruppe, auch in Krippengruppen, eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft regelmäßig tätig sein. Sie soll in der Regel Erzieherin (Erzieher) mit staatlicher Anerkennung sein, sie kann auch Kinderpflegerin (Kinderpfleger) oder Sozialassistentin (Sozialassistent) sein. Auch hier können bei einer gleichwertigen Ausbildung Ausnahmen zugelas- sen werden. Zu II - Tagespflege Zu 1: In Niedersachsen gibt es 2 408 Tagespflegepersonen (Bundesstatistik Stichtag 15.03.2006), die in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig sind. 10
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