Krippenplätze in Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 15/3861 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 05.06.2007 Krippenplätze in Niedersachsen Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn wird in den ersten Lebensjahren gelegt. Die Aufmerksamkeit und die Anregungen, die ein Kleinkind erhält, entscheiden darüber, ob und wie es seine Potenziale entwickeln kann. In den ersten Jahren kommt es darauf an, die Lernmotivation des Kindes zu erhalten und zu fördern. Herkunftsbedingte Benachteiligungen können am leichtes- ten und wirksamsten in dieser Zeit ausgeglichen werden. Kindertageseinrichtungen kommt dabei eine große Bedeutung zu. So aussagekräftig wissenschaftliche Erkenntnisse auch sind, so entfal- ten sie in der Praxis noch nicht ihre volle Wirkung. Insgesamt fehlt es in der Summe an Kinderta- geseinrichtungen für unter Dreijährige. In Niedersachsen gibt es ein besonderes Handlungsdefizit. Niedersachsen droht im Ländervergleich abgehängt zu werden. Damit Kindertageseinrichtungen in der Lage sind, jedes Kind individuell zu fördern, muss sich auch die Qualität der Betreuungsangebote entsprechend der Auftragsdefinition in § 2 KiTaG signifikant verbessern. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der zeitlichen Betreuungsnotwendigkeiten, damit eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf erreicht wird. Das frühkindliche Fördern und Fordern sind der Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Bildungsbiografie. Deshalb regen Fachleute an, dass möglichst alle Kinder einen Kindergarten besuchen sollten, wozu auch Kinder mit Behinderungen gehören sollten. Wir fragen die Landesregierung: I. Vorhandene Plätze in Krippen nach dem KiTaG 1. Wie viele Krippen mit welcher Anzahl von Krippenplätzen gibt es, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen und aufgeschlüsselt nach – selbstständigen Tageseinrichtungen, – Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe und Kinder- garten, – Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe, Kindergarten und Hort, – Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe und Hort? 2. Wie viele der vorhandenen Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, stehen für eine Betreuungszeit montags bis freitags von – bis zu vier Stunden täglich, – bis zu fünf Stunden täglich, – bis zu sechs Stunden täglich, – bis zu sieben Stunden täglich, – mehr als sieben Stunden täglich zur Verfügung? 3. Wie viele Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, können montags bis freitags 1
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 – schon vor 7.30 Uhr und/oder – länger als bis 16.00 Uhr in Anspruch genommen werden? 4. Stehen Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, an Sonn- abenden und Sonntagen zur Verfügung? In welchem Umfang? 5. Wie viele Kinder im Alter von unter einem Jahr, von ein bis zwei Jahren und von zwei bis drei Jahren werden in den Tageseinrichtungen betreut? 6 Wie groß sind die Gruppen, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden? 7. Wie viele Kinder im Alter von bis zu drei Jahren werden in wie vielen altersgemischten Grup- pen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten betreut? In welchem täglichen Umfang werden hier Kinder im Alter von bis zu drei Jahren betreut, analog der Aufschlüsselung zu 2? 8. Wie vielen Anträgen auf Änderung der Betriebserlaubnis zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindergartengruppen wurde seit dem Inkrafttreten des TAG stattgegeben (alters- gemischte Gruppen)? Und wie viele Kindergartengruppen wurden seit dem TAG in Krippen umgewandelt? 9. Wie viele integrative Krippen gibt es in Niedersachsen? 10. Wie hoch sind die tatsächlichen monatlichen Betriebskosten für einen Krippenplatz im Lan- desdurchschnitt nach Aufschlüsselung der Betreuungszeit wie unter 2. mit Angabe des Min- dest- und des Höchstwertes? 11. Wie oft und in welcher Höhe werden darüber hinaus Beiträge wie Essensgeld erhoben? 12. Wie hoch sind die von den Eltern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, zu entrichtenden monatlichen Beiträge nach Aufschlüsselung der Betreuungszeit wie unter 2? 13. Wie hoch sind die Bau- und Einrichtungskosten für einen Krippenplatz im Landesdurch- schnitt? 14. Welche berufliche Qualifikation haben die Gruppenleiterinnen und -leiter von Krippengrup- pen? 15. Welche berufliche Qualifikation haben die Zweitkräfte bzw. weiteren Kräfte, die in Krippen eingesetzt werden? II. Tagespflege 1. Wie viele „qualifizierte“ - d. h. in der Regel durch die Jugendämter oder freie Träger oder Bil- dungseinrichtungen geschulte - Tagespflegepersonen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, gibt es in Niedersachsen? 2. Wie viele dieser Tagespflegepersonen betreuen welche Anzahl von Kindern in welchem Al- ter? 3. Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen werden Kinder in Tagespflege be- treut? 4. Wie viele qualifizierte Tagesväter gibt es in Niedersachsen? 5. Wie viele Tagesmütter und Tagesväter haben eine pädagogische Qualifikation? 6. Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters? 7. In welcher prozentualen Höhe übernehmen Kommunen die Kosten für die Betreuung in Ta- gespflege? 2
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 8. Warum setzt die Landesregierung den Schwerpunkt auf den Ausbau der Tagespflege und nicht auf den Ausbau von Krippenplätzen? 9. Wie viele Mittel fließen aus dem 20-Millionen-Euro-Programm „zum Ausbau der Tagespflege“, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, ab? 10. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten mit Tagespflegevermittlungseinrichtungen werden durch das 20-Millionen-Euro-Programm zusätzliche Servicestellen eingerichtet? 11. Wo sind Doppelstrukturen zum bereits bestehenden System der Tagespflege entstanden? 12. Wie viele Großtagespflegestellen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, sind entstanden? III. Bildungsauftrag Der Bildungs- und Erziehungsauftrag nach § 2 KiTaG für Krippen macht - entsprechend dem Stand der Wissenschaft - besondere Aus- und Weiterbildungsangebote für das dort eingesetzte Fachper- sonal notwendig. 1. In welchem Umfang wird die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes im Alter von bis zu drei Jahren in der Ausbildung an Fachschulen berücksichtigt? 2. Welche Ansätze enthält die Ausbildung an den Fachschulen zur Lernpsychologie des Kindes im Alter von bis zu drei Jahren? 3. Wie ist die an den Fachschulen unterrichtete Methodik und Didaktik auf die besondere Situa- tion der Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Tageseinrichtungen ausgerichtet? 4. Welche Weiterbildungsangebote bestehen für die Fachkräfte zur Bildung und Erziehung der Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege? 5. Welche Institutionen bieten die Qualifikation für Tagespflegepersonen nach dem Curriculum des DJI an und in welchem Umfang? 6. An wie vielen vom Kultusministerium angebotenen Programmen und welchen Programmen können sich Kindertagesstätten in Niedersachsen beteiligen? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 28.08.2007 - 01 – 01 420 - Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, die in unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen wie Krippen, Kindergartengruppen, altersübergreifenden Gruppen u. a. aufgenommen werden können, ist im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet insofern nicht zwischen der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter oder über drei Jahren, zumal diese auch in altersübergreifenden Gruppen stattfinden kann. In der dazu ergangenen Durchführungsverordnung sind die so genannten Standards entsprechend den fachlichen Erfordernissen für die Betreuung kleinster Kinder (höherer Raumbedarf, kleinere Grup- pen) geregelt. Das Land zahlt den Trägern dazu eine Finanzhilfe ebenso wie für Kindergärten, und zwar in Höhe von 20 % der Kosten des Fachpersonals. Tagesbetreuung ist eine öffentliche Aufgabe, welche im Sozialgesetzbuch VIII näher geregelt ist. Die Gesamtverantwortung für die Schaffung und den Erhalt einer bedarfsgerechten Infrastruktur liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das Land hat die Tätigkeiten der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Die sächliche Zuständigkeit be- trifft in erster Linie Beratung, Förderung, Fortbildung sowie den Schutz von Kindern in Einrichtun- gen. 3
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Die Novellierungen des Sozialgesetzbuches VIII durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) und das Kinder- und Jugendhilfe- weiterentwicklungsgesetz (KICK) aus dem Jahr 2005 hatten bereits die Verbesserung der Betreu- ungssituation der unter Dreijährigen zum Ziel. Ebenfalls wurde die Kindertagespflege als eine Form der Betreuung insbesondere für die unter Dreijährigen aufgewertet. Danach sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bis zum Jahr 2010 ein bedarfsge- rechtes Betreuungsangebot für diese Altersgruppe zu schaffen und jährlich über den Ausbaustand zu berichten. Inzwischen wurden an vielen Orten Initiativen zum Ausbau in Gang gesetzt, die bis heute aber statistisch zuverlässig noch nicht erfasst werden konnten. Zum Stichtag 01.10.2005 wurden in Niedersachsen 19 475 Kinder unter drei Jahren in Kinderta- gesstätten betreut (Versorgungsquote 9,3 %). In allen Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt wurden 22 340 Kinder dieser Altersgruppe betreut (Versorgungsquote 10,7 %). Zum Stichtag 01.10.2002 wurden 13 243 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut (Versorgungs- quote 5,7 %). In allen Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt wurden 14 374 Kinder dieser Al- tersgruppe betreut (Versorgungsquote 6,2 %). Das heißt, dass innerhalb von nur drei Jahren die Anzahl der betreuten Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesstätten um 47 % und in Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt um 55 % gesteigert werden konnte. Diese statistischen Angaben erwachsen aus den bereits von den Vorgängerregierungen praktizierten bewährten Erhe- bungsverfahren und beruhen auf den Angaben der Träger. Mit dem Programm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ werden diese Bemühungen des Ausbaus von der Landesregierung unterstützt, um insbesondere Plätze in der Kindertagespfle- ge zu schaffen. Mit der Qualifizierung von Tagespflegepersonen, der Einrichtung von Familien-und Kinder-Service-Büros und der Übernahme von 20 % der Kosten für die Kindertagespflege selbst (entsprechend der Finanzhilfe des Landes für Kindertageseinrichtungen) werden die für das Platz- angebot zuständigen Kommunen beim Ausbau unterstützt. Seit der Einführung des Elterngeldes für maximal 14 Monate - bzw. maximal 28 Monate bei Halbie- rung der Geldleistung - nach der Geburt des Kindes wird der Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige unabweisbar: Es soll keine Lücke entstehen zwischen der Elternzeit und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren, welche die Integration von Frauen in das Erwerbsleben gefährden würde. Unter Beachtung dieser Zielsetzung hat beim Ausbau die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebotes oberste Priorität, um den Bildungs- und Betreuungsbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Da im frühesten Kindesalter die wichtigsten Grundlagen für die Entfaltung der körperlichen, geisti- gen und emotionalen Fähigkeiten gelegt werden, müssen die Rahmenbedingungen für die Betreu- ung der unter Dreijährigen, vor allem der sehr jungen Kinder unter zwei bzw. zweieinhalb Jahren, entsprechend den heutigen Erkenntnissen über die Entwicklung des Bindungsverhaltens, der kog- nitiven und emotionalen Entwicklung gestaltet werden. Ein nachhaltiges Fortbildungsprogramm zur Vorbereitung der Fachkräfte auf die Bildung und Betreuung der unter Dreijährigen ist erforderlich, auch deshalb, weil den Fachkräften mehr und mehr Aufgaben der Elternberatung zuwachsen bzw. die Einrichtungen sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Das frühere Landesjugendamt, Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tages- pflege für Kinder), jetzt Referat 31 im Kultusministerium, hat bereits eine Reihe von stark nachge- fragten Fortbildungen veranstaltet; ebenso bieten inzwischen die freien Träger der Tageseinrich- tungen für ihre Fachkräfte entsprechende Fortbildungen an. Als gezielte Hilfestellung für die Praxis wird die Veröffentlichung „Damit die Kleinen nicht untergehen“ durch das Niedersächsische Kul- tusministerium soeben aktualisiert. Die Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen getroffen und auf den Weg gebracht, die dazu beitragen, die Betreuungs- und Bildungssituation der Kinder im Alter von unter drei Jahren zu verbessern. Sie wird auch künftig in ihren Anstrengungen für die Verbesserung der Startchancen der Kinder in Niedersachsen nicht nachlassen. So wollen Bund, Länder und Kommunen die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bis zum Jahr 2013 verdreifachen und für rund 35 % der Kinder entsprechende Angebote schaffen. Die Landesregierung wird auch diesen weiteren Aus- bauprozess unterstützen und sich zu gegebener Zeit im Landtag für eine Bereitstellung der erfor- derlichen zusätzlichen Haushaltsmittel einsetzen. 4
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zur vorhandenen Datenlage bei der Beantwortung der gestellten Fragen ist Folgendes anzumer- ken: In Niedersachsen werden statistische Daten im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht gem. § 47 SGB VIII und zur Beantragung der Finanzhilfe des Landes zu den Personalkosten zum Stichtag 01.10. eines jeden Jahres erhoben. Grundlage der so genannten Personal- und Platzzahlmeldun- gen (PPM) sind Angaben der Träger von Einrichtungen zur Anzahl der Kinder, Anzahl der Gruppen, Betreuungszeiten etc. Mit Verabschiedung des KICK wurde die Erfassung der Daten zur Erstellung einer jährlichen Bundesstatistik zu den Bereichen Kindertagesstätten und Kindertagespflege im SGB VIII vollständig verändert. So ist eine Erfassung der Kindertagespflege mit konkreten Angaben der örtlichen Jugendhilfeträger erst seit 2006 möglich. Die erste Auswertung dieser veränderten Datenlage erfolgte in 2007 mit Daten zum Stichtag 15.03.2006. Die erfassten Daten der Bundes- statistik unterscheiden sich von denjenigen des Kultusministeriums (PPM) hinsichtlich der Stichtage wie der erfassten Merkmale, sodass die Beantwortung der einzelnen Fragen mit unterschiedlichen Datensätzen erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage namens der Landesregierung im Einzel- nen wie folgt: Zu I - Vorhandene Plätze in Krippen nach dem KiTaG: Zu 1: Zu den Fragen der Krippen als selbstständige Tageseinrichtungen oder als Teil einer Kindertages- stätte in Kombination mit anderen Gruppenarten aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegen keine Angaben vor. Nachstehende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Kinder in ins- gesamt 312 Krippengruppen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stich- tag 01.10.2005. Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Krippengruppen am 01.10.2005: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Anzahl der Gruppen Stadt Braunschweig 260 22 Stadt Salzgitter 26 2 Stadt Wolfsburg 269 21 Landkreis Gifhorn 41 3 Landkreis Goslar 140 11 Landkreis Göttingen 339 26 Landkreis Helmstedt 0 0 Landkreis Northeim 27 2 Landkreis Osterode 13 1 Landkreis Peine 14 1 Landkreis Wolfenbüttel 53 5 Landkreis Diepholz 0 0 Landkreis Hameln-Pyrmont 45 4 Region Hannover 354 26 Landkreis Hildesheim 142 11 Landkreis Holzminden 0 0 Landkreis Nienburg 22 2 Landkreis Schaumburg 53 5 Stadt Hannover 958 68 Landkreis Celle 33 3 Landkreis Cuxhaven 25 2 Landkreis Harburg 83 7 Landkreis Lüchow-Dannenberg 0 0 5
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Anzahl der Gruppen Landkreis Lüneburg 82 7 Landkreis Osterholz 27 2 Landkreis Rotenburg 9 1 Landkreis Soltau-Fallingbostel 20 2 Landkreis Stade 43 4 Landkreis Uelzen 15 1 Landkreis Verden 46 4 Stadt Delmenhorst 58 5 Stadt Emden 54 4 Stadt Oldenburg 332 27 Stadt Osnabrück 44 3 Stadt Wilhelmshaven 40 3 Landkreis Ammerland 57 5 Landkreis Aurich 38 3 Landkreis Cloppenburg 13 1 Landkreis Emsland 0 0 Landkreis Friesland 0 0 Landkreis Grafschaft Bentheim 116 10 Landkreis Leer 10 1 Landkreis Oldenburg 72 6 Landkreis Osnabrück 0 0 Landkreis Vechta 0 0 Landkreis Wesermarsch 0 0 Landkreis Wittmund 15 1 Niedersachsen 3 988 312 Zu 2: In Bezug auf die in der Fragestellung genannte Differenzierung liegen keine Angaben vor, da die Bundesstatistik die Zahl der Krippenplätze nach Betreuungsdauer nicht erhebt. Die PPM ermittelt die Anzahl der Kinder mit der Betreuungsdauer in Krippengruppen nach den Kategorien vormittags, nachmittags und ganztags. Dies wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Betreute Kinder in Krippengruppen nach Betreuungszeiten (Stand: 01.10.2005): Landkreis/kreisfreie Stadt ganztags vormittags nachmittags Stadt Braunschweig 203 57 Stadt Salzgitter 26 Stadt Wolfsburg 245 24 Landkreis Gifhorn 14 27 Landkreis Göttingen 286 53 Landkreis Goslar 51 89 Landkreis Helmstedt Landkreis Northeim 15 12 Landkreis Osterode 13 Landkreis Peine 14 6
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt ganztags vormittags nachmittags Landkreis Wolfenbüttel 53 Landkreis Diepholz Landkreis Hameln-Pyrmont 38 7 Region Hannover 227 127 Landkreis Hildesheim 66 76 Landkreis Nienburg 22 Landkreis Schaumburg 25 19 9 Stadt Hannover 885 64 9 Landkreis Celle 27 6 Landkreis Cuxhaven 15 10 Landkreis Harburg 67 16 Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüneburg 60 22 Landkreis Osterholz 15 12 Landkreis Rotenburg (Wümme) 9 Landkreis Soltau-Fallingbostel 20 Landkreis Stade 28 15 Landkreis Uelzen 15 Landkreis Verden 15 31 Stadt Delmenhorst 44 14 Stadt Emden 41 13 Stadt Oldenburg 53 260 19 Stadt Osnabrück 44 Stadt Wilhelmshaven 25 15 Landkreis Ammerland 57 Landkreis Aurich 11 27 Landkreis Cloppenburg 13 Landkreis Emsland Landkreis Friesland Landkreis Grafschaft Bentheim 74 30 12 Landkreis Leer 10 Landkreis Oldenburg 72 Landkreis Osnabrück Landkreis Vechta Landkreis Wesermarsch Landkreis Wittmund 15 Niedersachsen 2 636 1 263 89 7
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zu 3: Hierzu liegen keine Angaben vor. Zu 4: Über Öffnungszeiten an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen in Kindertagesstätten liegen keine Angaben vor. Zu 5: Zur gewünschten Differenzierung nach Jahrgängen liegen keine Angaben vor. Insgesamt wurden in Niedersachsen (zum Stichtag 01.10.2005) 22 340 Kinder im Alter unter drei Jahren in Tagesein- richtungen betreut. Die Altersaufteilung liegt nur mit der Differenzierung unter zwei Jahren und zwei bis 3 Jahre vor. Gesamt davon im Alter davon im Alter unter 2 Jahre 2 bis 3 Jahre Kinder in Tageseinrichtungen insgesamt 22 340 3 403 18 937 Kinder in Kindertagesstätten insgesamt 19 475 3 030 16 445 Zu 6: Die Größe der Gruppen ist gemäß § 7 Abs. 2 KiTaG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr.1 der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KTtaG) festgelegt. Danach beträgt die Grö- ße der Gruppe in Krippen höchstens 15 Kinder, bei mehr als 7 Kindern unter zwei Jahren in der Gruppe jedoch höchstens 12 Kinder. Zu 7: Die Anzahl der Gruppen wird nicht nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst, angegeben sind die Anzahl der Kinder in altersübergreifenden Gruppen zum Stichtag 01.10.2005. Zur Betreu- ungszeit entsprechend Frage 2 liegen keine Angaben vor. Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen am 01.10.2005: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Stadt Braunschweig 96 Stadt Salzgitter 20 Stadt Wolfsburg 52 Landkreis Gifhorn 2 Landkreis Goslar 55 Landkreis Göttingen 72 Landkreis Helmstedt 34 Landkreis Northeim 21 Landkreis Osterode 0 Landkreis Peine 6 Landkreis Wolfenbüttel 51 Landkreis Diepholz 9 Landkreis Hameln-Pyrmont 70 Region Hannover 155 Landkreis Hildesheim 79 Landkreis Holzminden 30 Landkreis Nienburg 10 Landkreis Schaumburg 23 Landeshauptstadt Hannover 170 8
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Landkreis Celle 29 Landkreis Cuxhaven 60 Landkreis Harburg 35 Landkreis Lüchow-Dannenberg 24 Landkreis Lüneburg 29 Landkreis Osterholz 25 Landkreis Rotenburg 18 Landkreis Soltau-Fallingbostel 79 Landkreis Stade 45 Landkreis Uelzen 0 Landkreis Verden 97 Stadt Delmenhorst 2 Stadt Emden 13 Stadt Oldenburg 29 Stadt Osnabrück 100 Stadt Wilhelmshaven 3 Landkreis Ammerland 5 Landkreis Aurich 0 Landkreis Cloppenburg 0 Landkreis Emsland 75 Landkreis Friesland 69 Landkreis Grafschaft Bentheim 20 Landkreis Leer 8 Landkreis Oldenburg 12 Landkreis Osnabrück 25 Landkreis Vechta 45 Landkreis Wesermarsch 1 Landkreis Wittmund 3 Niedersachsen 1 806 Zu 8: Die Anzahl der Anträge auf Änderung der Betriebserlaubnis wird nicht erfasst. Es können aber Aussagen zur Entwicklung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen gemacht werden. Zum Stichtag 01.10.2005 wurden insgesamt 1 806 Kinder unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen betreut, am 01.10.2004 waren es 879 Kinder. Die Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr somit mehr als verdoppelt. Ebenfalls nicht erfasst wird die Anzahl der in Krippen umgewandelten Kindergartengruppen. Vom 01.10.2004 bis zum 01.10.2005 hat sich die Anzahl der Krippengruppen von 276 auf 312 er- höht; das ist ein Zuwachs um 36 Gruppen. Zu 9: Die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder findet in Niedersachsen überwiegend in integrativen Kindergartengruppen statt. Diese Gruppen können auch altersüber- greifend arbeiten. Behinderte Kinder im Alter bis zu drei Jahren werden vorrangig im Rahmen der ambulanten Frühförderung betreut. 9
Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zu 10: Angaben zu den tatsächlichen monatlichen Betriebskosten für einen Krippenplatz nach Aufschlüs- selung unterschiedlicher Betreuungszeiten liegen nicht vor. Da die Anzahl der Kinder in einer Krip- pengruppe nach dem Alter variiert (siehe Antwort zu Frage 6), kann nicht von einer festen Betriebs- kostengröße ausgegangen werden. Die monatlichen Betriebskosten bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden und einer Gruppengröße von 15 Kindern belaufen sich nach Angaben eines großen kommunalen Trägers bezogen auf eigene Einrichtungen auf ca. 770 Euro; die Studie des Deutschen Jugendinstitutes schätzt diese Kosten auf 740 Euro. Wird die Gruppengröße reduziert, erhöhen sich die monatlichen Betriebskosten. Zu 11: Die Entscheidung über einen zusätzlich zum Elternbeitrag erhobenen Beitrag für die Verpflegung wird in eigener Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers, der jeweiligen Gemeinde oder des Trägers getroffen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Zu 12: Angaben zur Höhe der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen differenziert nach Betreuungszeiten liegen nicht vor. In Niedersachsen gibt es auf der Grundlage des KiTaG ein breites Spektrum in der Elternbeitragsgestaltung aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für die Beitragsregelung. Seit 01.08.2007 ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Zu 13: Nach den Berechnungsgrundlagen der kommunalen Spitzenverbände zum geplanten Krippenaus- bau werden die zusätzlich zu schaffenden Krippenplätze zu 39 % als Neubau und zu 61 % als Um- bau/Ausbau von bestehenden Kindertagesstätten einzurichten sein. Genaue Angaben zu Bau- und Einrichtungskosten für einen Krippenplatz im Landesdurchschnitt liegen nicht vor. Die geschätzten Mittelwertszahlen betragen für den Neubau 36 000 Euro pro Platz. Für die Umwandlung eines Kin- dergartens in eine für unter Dreijährige taugliche Einrichtung setzen die kommunalen Spitzenver- bände 80 000 Euro an. Zu 14: Gemäß § 4 Abs. 2 KiTaG ist für die Gruppenleitung die Qualifikation einer sozialpädagogischen Fachkraft erforderlich. Für Fachkräfte mit einer gleichwertigen Ausbildung kann eine Ausnahme zu- gelassen werden. Zu 15: Gemäß § 4 Abs. 3 KiTaG muss in jeder Gruppe, auch in Krippengruppen, eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft regelmäßig tätig sein. Sie soll in der Regel Erzieherin (Erzieher) mit staatlicher Anerkennung sein, sie kann auch Kinderpflegerin (Kinderpfleger) oder Sozialassistentin (Sozialassistent) sein. Auch hier können bei einer gleichwertigen Ausbildung Ausnahmen zugelas- sen werden. Zu II - Tagespflege Zu 1: In Niedersachsen gibt es 2 408 Tagespflegepersonen (Bundesstatistik Stichtag 15.03.2006), die in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig sind. 10