Entweichungen aus dem Maßregelvollzug in Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/5616 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Markus Brinkmann, Stefan Klein, Dr. Silke Lese- mann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD), eingegangen am 08.01.2013 Entweichungen aus dem Maßregelvollzug in Niedersachsen In den vergangenen Monaten gab es vermehrt Mitteilungen über Entweichungen von Patientinnen und Patienten aus dem Maßregelvollzug in Niedersachsen. Teilweise wurden diese Entweichungen durch die bauliche Situation in den Kliniken begünstigt. Beim Verkauf der ehemaligen Landeskrankenhäuser wurden mit den Erwerbern umfangreiche Ver- einbarungen über Investitionsmaßnahmen in den einzelnen Häusern getroffen. Für eine politische Einschätzung der Entweichungen ist es von Interesse, ob es einen Zusammen- hang zwischen der baulichen Situation und der personellen Ausstattung gibt. Angesichts dessen fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Entweichungen gab es in den einzelnen psychiatrischen Kliniken des Maßregelvoll- zugs in Niedersachsen seit 2008 (bitte getrennt nach Klinken und Jahren aufführen)? 2. Wie viele zusätzliche besondere Vorkommnisse gab es in den einzelnen psychiatrischen Kli- niken des Maßregelvollzugs in Niedersachsen seit 2008 (bitte getrennt nach Klinken und Jah- ren aufführen)? 3. Was waren die Ursachen für die jeweiligen Entweichungen? 4. Mit welchen Maßnahmen haben die jeweiligen Klinikbetreiber auf die Entweichungen rea- giert? 5. Wie kontrolliert das Land im Rahmen seiner Aufsichtspflichten die Einhaltung der vertragli- chen, tarifrechtlichen und rechtlichen Regelungen in den jeweiligen Kliniken, und zu welchen Ergebnissen führen diese Kontrollen? 6. Wurden die Investitionsverpflichtungen aus den Kaufverträgen in den jeweiligen Kliniken er- füllt, und in welche Maßnahmen wurde investiert (bitte getrennt nach Kliniken und Maßnah- men aufschlüsseln)? 7. Sind die nach der Personalverordnung Psychiatrie erforderlichen Personalzahlen erreicht, und wie bildet sich das in den einzelnen Berufsgruppen in den jeweiligen Klinken ab (Anteile PVPsych im Pflege- und Erziehungsdienst, Sozialdienst, ärztlichen Dienst etc.)? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.01.2013 - II/72 - 1557) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.02.2013 für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - 406.31 – 41 588-20 - Jede Entweichung aus dem Maßregelvollzug ist für die Landesregierung und den Einrichtungsträ- ger besonderer Anlass für eine intensive Untersuchung der Ursachen sowie zur Feststellung even- tueller Sicherheitslücken. Das ist ein ständiger, dynamischer Prozess, der ganz wesentlich dazu 1
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5616 beigetragen hat, die Sicherheitslage im niedersächsischen Maßregelvollzug in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu verbessern. Trotz regelmäßiger Risikoanalysen und Sicherheitsüberprü- fungen in den zehn Maßregelvollzugseinrichtungen kann es jedoch keine Garantie für eine absolute Sicherheit geben. Fachlich wird zwischen sogenannten aktiven Entweichungen (Überwindung eines Hindernisses mit oder ohne Gewalt gegenüber Sachen oder Personen) und „passiven Entweichungen“ (Locke- rungsmissbräuche, wie z. B. eine nicht rechtzeitige Rückkehr vom Ausgang oder Urlaub bei Patien- tinnen und Patienten mit entsprechendem Lockerungsstatus) differenziert. Die Anzahl der Entweichungen aus den Maßregelvollzugseinrichtungen muss im Zusammenhang mit der Zahl der untergebrachten forensisch-psychiatrischen Patientinnen und Patienten sowie mit den Rechtsgrundlagen ihrer Unterbringung bewertet werden. Während die Gesamtzahl der Unter- bringungen nach §§ 63, 64 StGB insgesamt von 2008 bis 2012 um 55 zugenommen hat, sind die Unterbringungen nach § 64 StGB wegen Alkohol- oder Drogenabhängigkeit überproportional - von durchschnittlich 333 im Jahr 2008 auf durchschnittlich 455 im Jahr 2012 - angestiegen. Im Gegen- satz zu den unbefristeten Unterbringungen nach § 63 StGB sind Unterbringungen nach § 64 StGB zeitlich grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt (§ 67 d Abs. 1 StGB). Diese Befristung hat starken Einfluss auf den Ablauf der therapeutischen Behandlungsprozesse und die Gewährung von Voll- zugslockerungen, die gesetzlich geregelt und notwendig sind, um einzelne Behandlungsergebnisse unter realistischen Bedingungen zu erproben. Die entsprechende Zunahme der Vollzugslockerun- gen bei den Unterbringungen nach § 64 StGB korreliert daher mit dem relativ hohen Anteil der pas- siven Entweichungen infolge von Lockerungsmissbräuchen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Übersicht der Entweichungen forensischer Patientinnen/Patienten aus den Maßregelvollzugsein- richtungen in den Jahren 2008 bis 2012: Jahr durchschnittliche Belegung Anzahl der davon passive Entweichungen laut Stichtagsstatistik Entweichungen (Lockerungsmissbräuche) 2008 1 245 Patientinnen/Patienten 69 50 2009 1 255 Patientinnen/Patienten 71 55 2010 1 251 Patientinnen/Patienten 54 41 2011 1 285 Patientinnen/Patienten 70 54 2012 1 300 Patientinnen/Patienten 89 73 Details zu den Entweichungen in den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen und zu den sonsti- gen besonderen Vorkommnissen (d. h. regelwidrige Ereignisse, wie z. B. tätliche Übergriffe auf das Personal und/oder andere Patientinnen/Patienten oder missglückte Entweichungsversuche) erge- ∗) ben sich aus der anliegenden Zusammenstellung . Zu 3 und 4: Die Ursachen für die zu Ziffer 1 und 2 aufgeführten Entweichungen waren sehr unterschiedlich und ergaben sich primär aus den krankheitsbedingten Störungen und Verhaltensmustern der entwiche- nen Patienten und Patientinnen. In sieben Fällen wurden aktive Entweichungen in den Jahren 2008 bis 2012 durch bauliche Gege- benheiten begünstigt, die zuvor nicht als Sicherheitslücken erkannt worden waren. Diese Sicher- heitslücken wurden auf Anweisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Fa- milie, Gesundheit und Integration umgehend durch geeignete bauliche und technische Maßnahmen geschlossen. Hinsichtlich der übrigen Entweichungen und besonderen Vorkommnisse erfolgte jeweils eine sorg- fältige Analyse und Aufbereitung der Ereignisse durch die Vollzugsleitungen mit den Behandlungs- ∗) Aus technischen Gründen (Lesbarkeit) ist die Anlage nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. 2
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5616 teams. Außerdem werden alle besonderen Vorkommnisse in den Maßregelvollzugseinrichtungen regelmäßig und systematisch im Rahmen der fachlichen Supervision bearbeitet. Zu 5: Das Land ist in jeder der beliehenen Maßregelvollzugseinrichtungen durch 14 Landesbedienstete personell präsent und übt damit die Vollzugsleitung und Kontrolle nach § 5 a Niedersächsisches Maßregelvollzugsgesetz (Nds. MVollzG) unmittelbar aus. Das MS kommt seinen Aufsichtspflichten über die landeseigenen und die beliehenen Maßregelvoll- zugseinrichtungen u. a. durch folgende Instrumente und Maßnahmen nach: – Verpflichtung der Einrichtungen zum sofortigem Bericht bei besonderen Vorkommnissen, – Verpflichtung der Einrichtungen zum monatlichen Bericht zur aktuellen Belegungsentwicklung, – Verpflichtung der Einrichtungen zum monatliche Bericht zur aktuellen Personalausstattung, – Verpflichtung der Einrichtungen zur Belegungssteuerung und zu vollzugsorganisatorischen Maßnahmen, – Dienstaufsicht über die Krankenhausleitungen des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen (MRVZN) in Moringen, Brauel und Bad Rehburg, – Dienstaufsicht über die Vollzugsleitungen der sieben beliehenen Maßregelvollzugseinrichtun- gen, – regelmäßige Besuche der Maßregelvollzugseinrichtungen und Dienstbesprechungen mit den Vollzugsleitungen, Pflegedienstleitungen und Sicherheitsbeauftragten sowie mit Vertretern der beliehenen Krankenhausträger, – regelmäßige Teilnahme an Supervisionsveranstaltungen der Leitungskräfte im Maßregelvoll- zug. Darüber hinaus wird die Abrechnung aller Kosten der beliehenen Maßregelvollzugseinrichtungen im Auftrage des MS zentral durch das MRVZN Moringen kontrolliert und durchgeführt. Die regelmäßigen Kontrollen der Maßregelvollzugseinrichtungen haben bisher keine gravierenden Verstöße gegen rechtliche und/oder vertragliche Verpflichtungen ergeben. Vereinzelt wurden kurzfristige Unterschreitungen der verbindlichen Vorgaben für die bedarfsge- rechte Personalausstattung festgestellt, die fachaufsichtliche Interventionen und finanzielle Sankti- onen nach Maßgabe der Vergütungsvereinbarung für Leistungen des Maßregelvollzugs zur Folge hatten. Zu 6: Die Träger der ehemaligen Niedersächsischen Landeskrankenhäuser sind ihren Investitionsver- pflichtungen bisher nachgekommen und verhalten sich somit vertragskonform. Den Maßregelvollzug betreffen lediglich die Investitionszusagen des Psychiatrieverbundes Olden- burger Land gGmbH und der Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen gGmbH für jeweils 36 Behandlungs- plätze des Regelvollzugs in den forensischen Abteilungen der von ihnen erworbenen Kliniken in Wehnen/Bad Zwischenahn und Königslutter. Für diese Investitionsmaßnahmen wurde vereinbart, dass die Krankenhausträger in Vorleistung treten und nach Inbetriebnahme eine Refinanzierung durch das Land durch Zahlung eines Investitionszuschlags auf den jeweiligen Maßregelvollzugs- pflegesatz über einen Zeitraum von fünf Jahren erfolgt. Im AWO Psychiatriezentrum Königslutter wurden zum 01.10.2010 bereits 25 der 36 Behandlungs- plätze in Betrieb genommen. Die Baumaßnahmen für weitere elf Plätze sollen bis Ende des ersten Quartals 2013 abgeschlossen sein. Die mit dem Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH als Träger der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen/Bad Zwischenahn vereinbarte Errichtung von 36 Behandlungsplätzen des Regelvollzugs in der dortigen forensischen Abteilung wurde aufgrund einer veränderten Bedarfslage zunächst im gegenseitigen Einvernehmen verschoben und soll nun mit der Schaffung eines besonderen foren- 3
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5616 sisch-psychiatrischen Behandlungsbereichs für Jugendliche und Heranwachsende nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Maßregelvollzugsgesetz verbunden werden. Dabei handelt es sich um eine höchstrichterlich bestätigte gesetzliche Verpflichtung, für die zurzeit nur eine Station mit 15 Plätzen im MRVZN Moringen zur Verfügung steht. Nach dem aktuellen Planungsstand ist mit einem Bau- beginn bis zum Ende dieses Jahres zu rechnen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme dieses be- sonderen Behandlungsbereichs wird voraussichtlich im Jahr 2015 erfolgen. Zu 7: Bei den Maßregelvollzugseinrichtungen ist die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) nicht anzuwenden, da in diesen Einrichtungen nicht die Pflegesatzvorschriften des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung für die Personalbemessung gelten (§ 1 Abs. 2 Psych-PV). Mit Wirkung vom 01.01.2005 wurde - unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen des Maßregelvollzuges - eine besondere Pflegesatzsystematik mit eigenen Behandlungsbereichen und Personalschlüsseln für den Maßregelvollzug eingeführt, die nach Maß- gabe des MRV-Beleihungsakts auch für beliehenen Maßregelvollzugseinrichtungen gilt. Auf der Grundlage der Personalschlüssel dieser Pflegesatzsystematik ergaben sich für die thera- peutischen Berufsgruppen in den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen zum 31.12.2012 fol- gende Personalquoten: Maßregelvollzugs- Ärzte/ Krankenpflege- Sozialdienst/ Funktions- einrichtung Psychologen und Erziehungs- Bewegungsthera- dienst/Ergothe- dienst pie rapie MRVZN Moringen 90,58 % 89,54 % 182,86 % 147,90 % MRVZN Brauel 105,46 % 80,54 % 135,04 % 209,99 % MRVZN 89,26 % 95,95 % 156,53 % 99,52 % Bad Rehburg AMEOS Klinikum 101,24 % 87,18 % 129,75 % 122,77 % Hildesheim AMEOS Klinikum 88,19 % 92,28 % 92,59 % 99,30 % Osnabrück Asklepios Fach- 96,35 % 91,19 % 75,64 % 160,87 % klinikum Göttingen AWO Psychiatrie- 96,64 % 89,44 % 94,77 % 166,09 % zentrum Königslutter Psychiatrisches 105,83 % 93,22 % 96,50 % 114,08 % Klinikum Lüneburg Karl-Jaspers-Klinik 105,23 % 92,72 % 102,63 % 139,96 % Wehnen Klinikum Region 95,92 % 91,77 % 62,80 % 124,58 % Hannover Wunstorf Aygül Özkan 4 (Ausgegeben am 22.02.2013)
Anlage zur Antwort der Niedersächsischen Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Markus Brinkmann, Stefan Klein, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD) 2008: Maßregelvollzugseinrichtung Brauel Göttingen Hildesheim Königslutter Lüneburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 2 1 1 1 1 1 1 Passive Entweichung 13 3 10 3 2 Sonstige Vorkommnisse 1 11 1 Maßregelvollzugseinrichtung Moringen Osnabrück Wehnen Wunstorf Fachabteilung Bad Rehburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 2 5 3 1 Passive Entweichung 2 5 1 1 3 1 6 Sonstige Vorkommnisse 7 2009: Maßregelvollzugseinrichtung Brauel Göttingen Hildesheim Königslutter Lüneburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 2 1 1 1 Passive Entweichung 19 2 2 2 3 6 2 Sonstige Vorkommnisse 1 1 Maßregelvollzugseinrichtung Moringen Osnabrück Wehnen Wunstorf Fachabteilung Bad Rehburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 4 1 1 5 Passive Entweichung 2 2 3 12 Sonstige Vorkommnisse 3 1 4 1 1 §453c StPO
Anlage zur Antwort der Niedersächsischen Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Markus Brinkmann, Stefan Klein, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD) 2010: Maßregelvollzugseinrichtung Brauel Göttingen Hildesheim Königslutter Lüneburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 1 1 1 4 1 1 Passive Entweichung 9 1 1 1 4 2 Sonstige Vorkommnisse 2 1 2 3 Maßregelvollzugseinrichtung Moringen Osnabrück Wehnen Wunstorf Fachabteilung Bad Rehburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 1 2 1 Passive Entweichung 2 1 4 3 13 Sonstige Vorkommnisse 15 1 3 1 2 1 2011: Maßregelvollzugseinrichtung Brauel Göttingen Hildesheim Königslutter Lüneburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 4 2 2 1 1 3 Passive Entweichung 13 2 1 1 2 2 5 Sonstige Vorkommnisse 1 1 1 1 Maßregelvollzugseinrichtung Moringen Osnabrück Wehnen Wunstorf Fachabteilung Bad Rehburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 2 Passive Entweichung 6 1 5 1 1 3 12 Sonstige Vorkommnisse 9 1 2 1 1
Anlage zur Antwort der Niedersächsischen Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Marco Brunotte, Ulla Groskurt, Markus Brinkmann, Stefan Klein, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz, Petra Tiemann und Ulrich Watermann (SPD) 2012: Maßregelvollzugseinrichtung Brauel Göttingen Hildesheim Königslutter Lüneburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 1 1 1 2 4 Passive Entweichung 13 1 4 4 2 2 Sonstige Vorkommnisse 1 1 2 1 Maßregelvollzugseinrichtung Moringen Osnabrück Wehnen Wunstorf Fachabteilung Bad Rehburg Rechtsgrundlage der § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § § 63 § 64 § 64 § Unterbringung StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a StGB StGB StGB 126a (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO (Alk.) (Drog.) StPO Aktive Entweichung 1 1 5 Passive Entweichung 1 3 10 4 8 21 Sonstige Vorkommnisse 12 1 1 1 1 1 3