Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3574
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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/3064 —
Betr.: Schutz der Stadt Stade vor Abstürzen von Militärflugzeugen
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Fruck (Grüne) vom 2. 8. 1984
Beim Absturz eines Starfighters der Bundesluftwaffe wurden am 10. 7. 1984 in der Nä-
he von Stade zwei Menschen tödlich verletzt. Neben den ständigen und erheblichen Be-
lästigungen der Bevölkerung durch Tieffluglärm muß bei ähnlichen möglichen Abstür-
zen von Bundeswehrflugzeugen mit weiteren Menschenopfern gerechnet werden. Nur
wenige Kilometer von der jetzigen Absturzstelle entfernt befinden sich Industrieanla-
gen der Dow Chemical, deren Behälter und Leitungen beim Bersten lebensgefährliche
Gase freisetzen können, sowie das Kernkraftwerk bei Stadersand, bei dessen Beschädi-
gung des Druckbehälters mit radioaktiver Verseuchung der Umgebung gerechnet wer-
den muß.
Ich frage die Landesregierung:
l. Wie sind die Produktionsanlagen und Tanklager der Dow Chemical gegen einen
Flugzeugabsturz geschützt? Wie erfolgt insbesondere der Schutz der Chlorkugel der
Dow Chemical gegen Explosionsdruck oder Flugzeugabsturz?
2. Welche Katastrophenpläne bestehen für den Fall eines Flugzeugabsturzes auf die
Produktionsanlagen oder Tanklager der Dow Chemical, um die Bevölkerung zu
schützen? Welche Katastrophenpläne bestehen für den Fall, daß die Chlorkugel der
Dow Chemical zerstört wird? Wo werden diese Katastrophenpläne veröffentlicht?
3. Welche Maßnahmen sind getroffen worden bzw. sollen getroffen werden, damit ein
Flugzeugabsturz auf die Dow Chemical mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann?
4. Wie sind die Werke der Vereinigten Aluminium Werke (VAW) und der Alumi-
niumoxid Stade (AOS) gegen einen Flugzeugabsturz geschützt? Welche Katastro-
phenpläne gibt es für diesen Fall, und wo werden sie veröffentlicht?
5. Welche Katastrophenpläne sind für den Fall erstellt worden, daß das Stader Atom-
kraftwerk durch einen Flugzeugabsturz so beschädigt wird, daß Radioaktivität aus-
tritt? Wo werden diese Pläne veröffentlicht?
6. Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, damit ein Absturz eines Flugzeuges
auf das Stadtgebiet der Stadt Stade ausgeschlossen werden kann?
Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3574
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Antwort der Landesregierung
Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 20. 11. 1984
— 53,3 — 14600 —
Aus Anlaß des Absturzes eines Starfighters der Bundeswehr in der Nähe von Stade am
10. 7. 1984 hat der Abg. Fischer (Buxtehude) bereits am 11. 7. 1984 eine Kleine Anfra-
ge ähnlichen Inhalts an die Landesregierung gerichtet. Auf die Antwort der Landesre-
gierung hierauf vom 12. 10. 1984 (Drs 10/3337) kann deshalb weitgehend Bezug ge-
nommen werden.
Die einzelnen Fragen des Abg. Fruck vom 2. 8. 1984 (Drs 10/3064) beantworte ich
demgemäß namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1. und 2.
Auf die Antwort der Landesregierung zu den Einzelfragen 3. und 4. sowie 5. der Klei-
nen Anfrage des Abg. Fischer (Buxtehude) in der Drs 10/3337 wird verwiesen.
Die Katastrophenschutzpläne werden nicht veröffentlicht. Als komplexe innerbehördli-
che Arbeits- und Einsatzunterlagen sind sie dazu weder bestimmt noch geeignet. Des
weiteren stünde einer Veröffentlichung ihre Sicherheits- und Mißbrauchsempfindlich-
keit entgegen.
Eine Unterrichtung des Kreistages bzw. des Rats der kreisfreien Stadt über den Plan un-
ter diesen Einschränkungen sieht $ 5 Satz 2 NKatSG vor.
Zu 3.
Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu den Einzelfragen 1. und 2. der Drs
10/3337 wird verwiesen.
Zu 4. und 5.
Auf die Antwort zu den Einzelfragen 3. und 4. sowie 5. der Drs 10/3337 wird verwie-
sen.
‚Nach den bundeseinheitlichen Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in
der Umgebung kerntechnischer Anlagen vom 17. 10. 1977 (GMBI. S. 683 ff) ist für das
Kernkraftwerk Stade vom Landkreis ein besonderer Katastrophenschutzplan erstellt
worden. Über dessen wesentlichen Inhalt, die vorgesehenen behördlichen Maßnahmen
und über Verhaltensregeln sind die Einwohner in einem Umkreis von 10 km Anfang
1979 durch ein aufzubewahrendes Faltblatt „Basisinformation“ des Landkreises unter-
tichtet worden.
Zu 6.
Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu den Einzelfragen 1. und 2. der Dis
10/3337 wird verwiesen.
Dr. Möcklinghoff
2 (Ausgegeben am 18. 12. 1984)