Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4207
Antwort auf eine Kleine, Anfrage
— Drucksache 11/3854 —
Betr.: Anhaltende Kampagne der Landsmannschaft der Oberschlesier gegen politi-
schen Flüchtling aus Polen
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Trittin, Kempmann (Grüne) vom 3. 5. 1989
Die Landsmannschaft der Oberschlesier setzt ihre Kampagne gegen einen bei der Göt-
tinger Stadtverwaltung beschäftigten polnischen Flüchtling fort. Der als politischer
Flüchtling anerkannte Pole arbeitet dort aufgrund seiner Sprachkenntnisse in der Aus-
siedlerbetreuung. Nachdem bereits die Kreisgruppe der Oberschlesier im vergangenen
Jahr diesen Mitarbeiter diffamiert hatte, hat sich nunmehr nach dem Landesverband
auch die Bundeshauptversammlung dieser Vertriebenenorganisation der Kampagne
gegen den Berreffenden angeschlossen: „Die speziellen Sorgen und Probleme der
Deutschen, die jahrelang von kommunistischen Behörden unterdrückt wurden, können
von einem polnischen Asylanten nicht immer verstanden werden.‘ Deshalb wurde von
der Stadt Göttingen die Ablösung dieses Mitarbeiters verlangt. Diesem Ansinnen ver-
schloß sich die Stadt kategorisch.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie die anhaltende antipolnische Kampagne der Landsmannschaft
gegen einen allseits als fähig beurteilten Mitarbeiter in der Aussiedlerbetreuung?
2. In welcher Form hat sie auf die Landsmannschaft eingewirkt, von dieser Kampagne
abzulassen?
3. Warum hat sie es bis heute unterlassen, sich deutlich vor die Entscheidung der Göt-
tinger Stadtverwaltung zu stellen?
4. Welche Konsequenzen gedenkt sie aus diesem erneuten Vorfall in einer Kette von
Skandalen in und um die schlesischen Landsmannschaften hinsichtlich der Förde-
rung der Landsmannschaft aus Steuermitteln wie ihres Auftretens beim diesjährigen
Schlesiertreffen zu ziehen?
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Ministerium . Hannover, den 17. 7. 1989
für Bundes- und Europaangelegenheiten
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Die Stadt Göttingen hat für die Zeit vom 16. 1. 1989 bis 15. 1. 1990 zwei ABM-Kräfte,
die die deutsche und polnische Sprache beherrschen, für die soziale Betreuung von Aus-
siedlern im Sozialamt der Stadt Göttingen eingestellt. Zu ihren Aufgaben gehören ins-
besondere Dolmetscherdienste, Hilfen bei der Wohnraumbeschaffung, bei der Woh-
nungseinrichtung, bei Einkäufen und Behördengängen sowie sonstige persönliche Hil-
fen. Hoheitliche Tätigkeiten werden nicht wahrgenommen.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4207
Die Inanspruchnahme der beiden städtischen Aussiedlerbetreuer geschieht auf freiwilli-
ger Basis. Derjenige, der dieses Hilfsangebot nicht annehmen will, kann mit einer Per-
son seines Vertrauens die zuständigen Sachbearbeiter aufsuchen, ohne daß eine der bei-
den ABM-Kräfte eingeschaltet wird.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der niedersächsi-
schen Landesregierung wie folgt:
Zu Il:
Die in der zitierten Äußerung der Bundeshauptversammlung der Landsmannschaft der
Oberschlesier zum Ausdruck kommende Abqualifizierung eines asylberechtigten Polen
wird von der Landesregierung mißbilligt.
Zu 2:
Die Landesregierung wirkt weder auf die genannte Landsmannschaft noch auf irgend-
eine andere gesellschaftliche Organistion wegen deren politischen Äußerungen oder
Verhaltensweisen ein.
Zu 3:
Die Organisations- und Personalhoheit liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der
Stadt Göttingen. Die Niedersächsische Landesregierung sieht keinen Anlaß, auf Perso-
nalentscheidungen der Stadt Göttingen — in welcher Form auch immer — Einfluß zu
nehmen.
Zu 4:
Die Landsmannschaft der Oberschlesier wird vom Land Niedersachsen nicht institutio-
nell gefördert. Das Schlesiertreffen wird allein von der Landsmannschaft Schlesien ge-
tragen.
In Vertretung
Fischer
2 (Ausgegeben am 9. 8. 1989)