Niedersächsischer Landtag — Eifte Wahlperiode Drucksache 11/4097
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3699 —
Betr.: Verfassungsverständnis des Herrn Innenministers
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Milde, Bartling, Schmalstieg, Glogowski (SPD)
vom 14. 3. 1989
In der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. 2. 1989 wurde in der
Aktuellen Stunde unter den Punkten „Ausscheiden des Oberstaatsanwalts Jeserich
als Sonderermittler im Ministerium des Innern‘ — Antrag der Fraktion der FDP,
Drs 11/3537 — und „Fortsetzung der Sonderermittlungen im Ministerium des Innern“
— Antrag der Fraktion der CDU, Dis 11/3538 — über die Tätigkeit des Mitarbeiters
der CDU-Fraktion Dr. Gerhold im Innenministerium gesprochen. Der Herr Innenmini-
ster rechtfertigte diesen Tatbestand und erklärte u.a.: „„Aber es gibt auch überhaupt
keinen Grund anzunehmen, hier sei Unzulässiges passiert, hier sei etwas nicht in
Ordnung.“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Schließt sie sich der rechtlichen Betrachtung des Herrn Innenministers an?
2. Sind Herrn Dr. Gerhold vor dem 1. 1. 1989 Akten — insbesondere aus den Abtei-
lungen 2 und 4 — zur Einsicht überlassen worden?
3. Aus welchen Gründen konnten die Arbeiten, die Dr. Gerhold im Innenministerium
ausgeführt hat, während er noch Mitarbeiter der CDU-Fraktion war, nicht von
einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Innenministeriums wahrgenommen
werden?
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 27. 6. 1989
— 12.1 —03 —
Ja. Es bestand die Absicht, Herrn Dr. Gerhold die Leitung einer neuzubildenden Abtei-
lung zu übertragen. Rechtliche Bedenken, Hertn Dr. Gerhold in die Gestaltung der
Abteilung einzubeziehen, gab es nicht. Im übrigen hatte Herr Dr. Gerhold mich per-
sönlich beraten.
Zu 2:
In der Zeit bis zum 1. 1. 1989 harte Herr Dr. Gerhold sich durch Einsichtnahme in Ak-
ten auf seine künftige Aufgabe vorbereitet. Gegenüber dem Hause sollte er vor Wirk-
samwerden seines Anstellungsvertrages nicht tätig werden. Soweit ersichtlich, ist dies
auch nicht — zumindest nicht gezielt — geschehen.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4097
Zu 3:
Wie sich aus den Antworten zu 1. und 2 ergibt, führte Herr Dr. Gerhold keine Aufga-
ben für das Ministerium aus, während er noch Mitarbeiter der CDU-Fraktion war. Seine
Beteiligung an den Vorbereitungen von Pressekonferenzen am 22. 11., 1. 12. und
22. 12. 1988 erfolgte seinerzeit in der Form einer persönlichen Beratung des Ministers
des Innern, allerdings auch unter dem Gesichtspunkt seiner zukünftigen Verantwor-
tung für das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sämtliche dem Innenministe-
rium obliegenden Aufgaben wurden von Bediensteten des Hauses erledigt.
Stock
2 (Ausgegeben am 11. 7. 1989)