Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3868
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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3588 —
Betr.: Globale Minderausgabe im Nachtragshaushalt
Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Aller (SPD) vom 16. 2. 1989
In dem am 15. Februar 1989 verabschiedeten Nachtragshaushalt ist bei Kapitel 13 02
Titel 972 01 eine „Globale Minderausgabe‘‘ von 23,5 Mio. DM ausgebracht worden.
In gleicher Höhe wurde ein Teil der den Hochschulen des Landes auferlegten Kürzun-
gen bei den Personalausgaben aufgehoben. Nach dem Runderlaß des Wissenschaftsmi-
nisters vom 13. 12. 1988 — 405-04-021 (89) — hatten die Hochschulen bei den Perso-
nalausgaben im Jahre 1989 insgesamt 27315500 DM einzusparen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bleiben die Kürzungsauflagen bei den Hochschulen im Umfang von 3,815 Mio. DM
aufrechterhalten? Haben die Hochschulen noch weitere Kürzungsauflagen? Wenn
Ja, in welcher Höhe?
2. In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung die globale Minderausgabe zu er-
wirtschaften?
3. Werden den Hochschulen des Landes neue Kürzungsauflagen entsprechend
„ihrern‘ Anteil an den 23,5 Mio. DM auferlegt?
Antwort der Landesregierung
Der Niedersächsische Minister Hannover, den 26. 4. 1989
für Wissenschaft und Kunst
— 401 — 01 420/5 —
Das Landesministerium hat am 31. Januar 1989 seinen Beschluß über die Einsparaufla-
gen im Hochschulbereich vom 2. Juni 1987 (RdErl. des Ministes für Wissenschaft und
Kunst [MWK] vom 5. 6. 1987 — Nds. MBl. S. 659 —) für die Jahre 1989 bis 1991
suspendiert. Gleichzeitig hat es beschlossen, den Haushaltsausgleich durch eine globale
Minderausgabe zu Lasten des Epl. 13 herbeizuführen.
Mit RdErl. des MWK vom 14. 2. 1989 wurde daraufhin die den Hochschulen mit RdEltl.
vom 13. 12. 1988 für das Hj. 1989 mitgeteilte Einsparauflage in Höhe von 27,3 Mio.
DM aufgehoben.
Die Einsparauflage für das Jahr 1988 in Höhe von 23,5 Mio. DM ist im Haushaltsplan
1989 durch Kürzung der Personalkostenansätze umgesetzt worden.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3868
Entsprechend waren im 1. Nachtrag 1989 auch nur Ansatzkürzungen in Höhe von 23,5
Mio. DM wieder rückgängig zu machen. Die dadurch entstandene Deckungslücke ist
durch die Veranschlagung einer globalen Minderausgabe in gleicher Höhe bei Kapitel
13 02 Titel 972 01 ausgeglichen worden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Es gibt keine Kürzungsauflagen im Hochschulbereich.
Zu 2:
Die globale Minderausgabe ist, wie die Veranschlagung im Epl. 13 verdeutlicht, im
Landeshaushalt insgesamt zu erwirtschaften. Dies erfordert keine besonderen Bewitt-
schaftungsmaßnahmen.
In Vertretung
Dr. Schreiber
2 (Ausgegeben am 12. 5. 1989) _