Förderung von Kindertagesstättenplätzen im Landkreis Soltau-Fallingbostel
Nieder chsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5908 .—_MngIg7777 nn Antwort auf eine Kleine — Drucksache 12/5398 - Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Hoops (Bündnis 90/Die Grünen) - Drs 12/5398 Betr.: Förderung von Kindertagesstättenplätzen im Landkreis Soltau-Fallingbostel Das zum 1. Januar d.J. in Kraft getretene Landes-Kita-Gesetz sichert Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren ab dem 1. Januar 1996 einen Kindergartenplatz zu. Die Kommunen sind verpflichtet, den Bedarf an Plätzen festzustellen und zu decken. Nachdem in den Jahren vor 1990 der Bereich Kindertagesstätten vernachlässigt worden ist, ist ein im Umfang er- heblicher Neubau von Kita-Plätzen erforderlich. Mit dem 1990 aufgelegten Kindergar- tensofortprogramm leistet das Land eine erhebliche finanzielle Unterstützung der Ge- meinden beim erforderlichen Neubau von Kindertagesstätten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche finanziellen Leistungen hat das Land in der Zeit von 1982 bis 1990 für Kin- dertagesstätten im Landkreis Soltau-Fallingbostel erbracht a) zur Finanzierung investiver Maßnahmen, b) zur Personalkostenförderung? 2. Welche finanziellen Leistungen hat das Land (entsprechende aufgeschlüsselt) jeweils in den Jahren 1991 und 1992 erbracht? 3. Den Bau wie vieler Kita-Plätze hat das Land im Kreis Soltau-Fallingbostel seit 1990 ge- fördert? Für wie viele weitere Plätze ist eine Landesförderung bewilligt bzw. beantragt? Um welche Projekte handelt es sich im einzelnen? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 17. 12. 1993 -01 -01 420/5 - 12/5398 — Zula: In der Zeit bis 1989 förderte das Land insgesamt den Bau von Kindertagesstättenplätzen lediglich im Rahmen der Zonenrandförderung mit nur geringen Mitteln. Daraus ergibt sich, daß in diesem Zeitraum keine Förderung des Baues von Kindertagesstätten durch das Land im Landkreis Soltau-Fallingbostel erfolgte.
Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5908 Erst ab 1989 erfolgte eine landesweite Förderung durch ein Programm, das von 1989 bis 1992 gelten sollte, mit einem Volumen von 16 Mio. DM. Grundlage dafür waren unver- öffentlichte Richtlinien vom 19.6.1989. Danach wurde ein Platz in einem Neu- oder Er- weiterungsbau mit 2500 DM gefördert. Die jetzige Landesregierung erhöhte dann 1990 in der Vorlaufphase zu ihrem Sofortpro- gramm die Gesamtsumme um 5,5 Mio. DM. Die Förderung investiver Maßnahmen an Kindertagesstätten im Landkreis Soltau-Fal- lingbostel konnte ab. 1989 erfolgen. Durch die Umorganisation im neu errichteten Nie- ders. Landesjugendamt können diese Fördermittel z.Z. jedoch nur für den Zeitraum ab 1990 ermittelt werden. Im Jahre 1990 lag die Fördersumme bei 62 500 DM für die Schaf- fung von 25 Plätzen in Walsrode-Vorbrück. Zulb: Im Bereich der Personalkostenförderung ist bis 1986 keine Kostenbeteiligung durch das Land erfolgt. Lediglich Zuschüsse zu den Elternbeiträgen für Fünfjährige wurden ge- währt. Erst seit dem 1.8.1986 werden Zuwendungen zu den Aufwendungen für pädago- gische Fachkräfte geleistet. Dies geschah so, daß je Beschäftigungsstunde einer Gruppen- leiterin oder freigestellten Leiterin eines Kindergartens rd. 90 DM jährlich als sog. Sockel- betrag gezahlt wurde; eine Berücksichtigung der Zweitkräfte erfolgte nicht. Ab 1.1.1989 wurde der Haushaltsansatz um 85 v.H. erhöht und der Sockelbetrag aufgestockt. \ Die aufgewandten Landesmittel für die Personalkostenförderung im Landkreis Soltau- Fallingbostel können für die Jahre 1986 bis 1990 aus den in der Antwort zu 1 a angege- benen Gründen zur Zeit nicht angegeben werden. Zu 2: Ab dem 1.1.1991 beteiligt sich das Land entsprechend dem Erlaß vom 20.12.1990 (Nds. MBl. 1991 S. 50) an den Kosten für jeden Kindergartenplatz mit 5000 DM, bei Umbau- und Erweiterungsbauten mit 3000 DM. Dafür wurden auf Landesebene im Jahre 1991 37 Mio. DM, 1992 59 Mio. DM und 1993 51 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Dem Landkreis Soltau-Fallingbostel wurden aus diesen Mitteln 1991 935.000 DM zur Schaffung von 215 Plätzen bewilligt. 1992 hat die Fördersumme 1580 000 DM für 316 Plätze betragen. Für die Fachkräfteförderung hat das Land 1991 und 1992 aufgrund des RdErl. vom 21.12.1990 (Nds. MBl. 1991 S. 52) für die wöchentliche Beschäftigungsstunde der Kin- dertagesstätten- und Gruppenleiterinnen eine Pauschale von 175 DM jährlich gezahlt. Für Gruppen, die ab 1.8.1990 neu eingerichtet wurden, betrug die Summe 650 DM, da- bei wurden auch die Personalausgaben der zweiten Kraft einbezogen, Seit dem 1.1.1993 übernimmt das Land 20 v.H. der Personalausgaben für Leitungs- und Gruppenkräfte. Das ist im Regelfall das Dreifache der bisherigen Fördersätze. Zu 3: Seit 1990 wurde der Bau von 781 Kita-Plätzen gefördert. Darüber hinaus sind bisher für weitere 125 Plätze Landesfördermittel beantragt worden. Die einzelnen Projekte sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. tv
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5908 ne r—1797132737 11711 mm mm Landesförderung für die Schaffung von Kindertagesstätten im Landkreis Soltau-Falling- bostel ab 1990 1990: Landesförderung 25 Plätze in Walsrode-Vorbrück 62 500 DM 1991: 40 Plätze in Munster - St. Michael 120000 DM 75 Plätze in Flecken-Langwedel 375000 DM 25 Plätze im KKr.A Walsrode, Hangweg 75000 DM 30 Plätze in Walsrode (Stadt), Südcamp 90000 DM für die Umwandlung in einen Kindergarten 50000 DM 40 Plätze in der Freien Kiga.Init. Benefeld in Bomlitz 200 000 DM 5 Plätze in Flecken Ahlden 25000 DM 215 Plätze insgesamt 1992: 100 Plätze in Walsrode (Stadt), Am Waldbad 500000 DM 50 Plätze in Walsrode-Düshorn 250000 DM 25 Plätze in der Gemeinde Essel 125 000 DM 66 Plätze in Soltau (Stadt) 330000 DM 50 Plätze in der Gemeinde Schwarmstedt-Bothmer 250000 DM 25 Plätze in der Gemeinde Hackenstorf 125000 DM 316 Plätze insgesamt In 1993 wurden bereits gefördert: 100 Plätze in Fallingbostel 500000 DM 25 Plätze in der Gemeinde Bispingen 125000 DM 100 Plätze in der Gemeinde Rethem 500000 DM Weiter sind für 1993 geplant: 25 Plätze in der Gemeinde Wietzendorf 75 Plätze in Munster-Breloh und für 1994 25 Plätze in der Gemeinde Schwarmstedt. Wernstedt (Ausgegeben am 21. 1. 1994)