Mangelnde Deichsicherheit
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1476 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/854 — Betr.: Mangelnde Deichsicherheit Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Engstler (CDU) vom 23. 1. 1991 Bei der Herbstdeichschau Ende Oktober 1990 wurde festgestellt, daß der Deich in Höhe von Cäciliengroden, einer Siedlung am Westrand des Jadebusens, um 0,73 m zu niedrig ist. Die Deichhöhe beträgt dort nur 6,27m über Normalnull (NN). Die Sollhöhe ist 7,0m. Die Zeit der Winterstürme ist angebrochen. Die Sorgen vieler Bürger aus Cäciliengro- den wegen der Schwachstelle an dem Deich, der ihre Siedlung schützt, sind nur zu ver- ständlich. Obwohl die Gefahr für die Deichsicherheit erkannt ist, ist sie bisher nicht gebannt. Der 8,3 km lange Deichabschnitt zwischen Wilhelmshaven-Mariensiel und Dangast soll in acht bis zehn Jahren für rund 35 Mio. DM nach den Plänen des Staatlichen Amtes für Wasser und Abfall in Brake erhöht werden. Der Beginn dieser Maßnahme war — soweit mir bekannt — für 1990 vorgesehen. Bisher ist jedoch nichts geschehen. Es sind nicht einmal zur Beseitigung der Schwachstelle provisorische Schutzmaßnahmen (z.B. Aufhöhung des abgesackten Deiches mit Sandsäcken) vorgenommen worden. Die Verzögerung soll auf das noch nicht abgeschlossene Planfeststellungsverfahren und die noch nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung zurückzuführen sein, so daß jetzt praktisch ein Deichbaustopp vorliegt. Ich frage die Landesregierung: t. Wie ist der Stand des Verfahrens? 2. Was soll geschehen, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt, daß sich die notwendigen Deicherhöhungsmaßnahmen nicht umweltverträglich durchführen lassen? 3. Hält es die Landesregierung für verantwortbar, darauf zu vertrauen, daß der Deich in Höhe der Ortschaft Cäciliengroden trotz der erheblichen Schwachstelle, die dort durch Absackungen entstanden ist, den Bürgern dieses Orts bei den nächsten Sturm- fluten noch ausreichenden Schutz vor dem „Blanken Hans‘ gewährt? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 27. 5. 1991 — 604 — 01425/11 — 0 — Für die bisher noch nicht erhöhte und verstärkte Deichstrecke zwischen Mariensiel und Dangast ist der III. Oldenburgische Deichband Träger der Deicherhaltung. Im Bereich
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1476 Cäciliengroden beträgt die Soll-Deichhöhe NN +7,00 m. Die vorhandene geringste Deichhöhe wurde in diesem Bereich mit NN + 6,19 m ermittelt. Im laufenden Küsten- schutzprogramm gehört diese Deichstrecke zu den inzwischen vordringlichen Vorha- ben, deren erster Bauabschnitt im nächsten Jahr begonnen werden soll. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im einzelnen wie folgt: Zu I: Die Bauplanung und die Genehmigungsunterlagen zur Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes von Mariensiel bis Cäciliengroden werden derzeit erarbeitet. Dabei werden auch die Fragen der Umweltverträglichkeit untersucht. Der III. Oldenburgische Deichband wird die erforderlichen deich- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen noch in diesem Jahr beantragen. Zu 2: Die Erhöhung und Verstärkung des Deiches in der vorhandenen Trasse ist notwendig, um die Sicherheit des Hinterlandes vor Sturmfluten gewährleisten zu können. In den Planungen wird untersucht, wie das Vorhaben den technischen Anforderungen entspre- chend mit möglichst geringen Eingriffen in Natur und Landschaft verwirklicht werden kann. Im Genehmigungsverfahren werden für unvermeidliche Eingriffe i.S. von 87 NNatG Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Grundlage eines landschaftspflege- rischen Begleitplanes festgelegt. Zu 3: Für den Bereich der Ortslage Cäciliengroden besteht eine akute Sturmflutgefährdung zur Zeit noch nicht. Zur Beurteilung möglicher Risiken sind die eingetretenen Wasser- stände der Sturmfluten vom 13. 3. 1906 und 16. 2. 1962 heranzuziehen. Die gemesse- nen extremen Wasserstände betragen HHThw (1906) = NN +5,50 m HThw (1962) = NN +5,25 m. Ein Vergleich dieser Wasserstände mit der vorhandenen niedrigsten Deichhöhe von NN + 6,19 m zeigt, daß noch ein Freiraum für den Wellenauflauf besteht. Der Wellenauf- lauf ist aber infolge des Deichvorlandes und der Leelage der Deichstrecke gering. Der Soll-Deichhöhe von NN + 7,00 m liegt ein maßgebender Sturmflutwasserstand von NN + 6,20 m zugrunde. Dieser nach 1976 festgelegte Bernessungswasserstand berücksich- tigt den bekannten säkularen Meeresspiegelanstieg von rd. 25 cm/100 Jahren, also die Entwicklung bis über das Jahr 2050 hinaus, wenn keine klimatologischen Verändenun- gen infolge eines erhöhten Treibhauseffektes mit einem zusätzlichen Meeresspiegelan- stieg eintreten. Griefahn 2 (Ausgegeben am 10. 6. 1991)