Ermittlungen gegen Wulff und Glaeseker: Wie gelangen interne Erkenntnisse an die Medien?
Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/5249 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Johanne Modder (SPD), eingegangen am 21.08.2012 Ermittlungen gegen Wulff und Glaeseker: Wie gelangen interne Erkenntnisse an die Medien? In den vergangenen Tagen sind erneut Interna der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover im Zusammenhang mit der sogenannten Wulff-Affäre an die Öffentlichkeit gelangt. So zi- tieren die Nachrichtenmagazine SPIEGEL und FOCUS in ihren jeweiligen Ausgaben vom 20. Au- gust 2012 aus dem Vernehmungsprotokoll Christian Wulff vom 29. Juni 2012. Darin äußert sich der ehemalige Bundespräsident und Niedersächsische Ministerpräsident über sein Verhältnis zu sei- nem langjährigen Sprecher Olaf Glaeseker. In der o. g. FOCUS-Ausgabe wird zudem noch aus dem Protokoll der Vernehmung des ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und heutigen EU-Kommissars Günther Oettinger zitiert. Dieser war laut FOCUS „vor wenigen Wochen“ von der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Glaeseker-Verfahren befragt worden. Vor diesen aktuellen Enthüllungen gab es bereits einen anderen Fall. Ende Juni 2012 war von dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Jürgen Lendeckel, öffentlich beklagt worden, dass interne Ermittlungsergebnisse aus dem Verfahren gegen Wulff auf unbekannte Art und Weise an die Medien weitergereicht worden waren. Damals ging es um die Information, Wulff habe entge- gen der üblichen Praxis das Preisgeld in Höhe von 10 000 Euro für den ihm im November 2011 verliehenen Leo-Baeck-Preis nicht gespendet. Dieses hatte wiederum der SPIEGEL in seiner Aus- gabe vom 25. Juni 2012 offenbart. Lendeckel äußerte wenige Tage später auf Nachfrage der Wo- chenzeitung DIE ZEIT die Vermutung, der „Maulwurf“ könne aus den Reihen der Staatsanwalt- schaft, der Polizei oder aus dem politischen Apparat kommen. Man habe bereits die Prüfung wegen des Anfangsverdachts eines Geheimnisverrats begonnen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Vermutung des Sprechers der Staatsanwaltschaft, dass eine oder mehrere Personen bei Staatsanwaltschaft, Polizei und/oder dem „politischen Apparat“ (Zitat Lendeckel) die Medien offensichtlich mit internen Ermittlungsergebnissen und augenscheinlich sogar internen Schriftstücken aus den Ermittlungsakten Christian Wulff be- ziehungsweise Olaf Glaeseker versorgt haben? 2. Sind Mitglieder der Landesregierung über die Ermittlungsfortschritte der Staatsanwaltschaft Hannover in den o. g. Ermittlungsverfahren in den vergangenen Monaten auf dem Laufenden gehalten worden? 3. Wenn ja, um welche Mitglieder der Landesregierung handelt es sich? 4. Gibt es eine oder mehrere Anweisungen der Landesregierung welcher Art auch immer - mündlich oder schriftlich - an die Adresse der Strafverfolgungsbehörden, die Landesregie- rung über die Ermittlungen gegen die Herren Wulff und/oder Glaeseker zu informieren? 5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass über ihre Mitglieder bzw. über die Ministerien mit Kenntnis und Billigung der Hausspitze interne Informationen an die Medien gelangt sind? 6. Sind vonseiten der Landesregierung Maßnahmen ergriffen worden, um weiteren „Geheimnis- verrat“ (Zitat Lendeckel) von Details aus den Ermittlungsakten Wulff beziehungsweise Glae- seker zu unterbinden, beispielsweise durch die Abforderung schriftlicher Erklärungen von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern? 1
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5249 7. Hat der jetzige Sprecher des Kultusministeriums und ehemalige Stellvertreter von Olaf Glae- seker in der Staatskanzlei, Roman Haase, seine Äußerung gegenüber dem SPIEGEL („Es ist für mich nicht vorstellbar, dass Wulff nicht wusste, dass Glaeseker Sponsoren eingeworben hat, und dass er damit nicht einverstanden war.“ Ausgabe vom 20. August 2012, Seite 19) mit Kenntnis, Billigung und/oder nach Absprache mit der jeweiligen Hausspitze etwa von Kultus- ministerium und/oder Staatskanzlei gemacht? (An die Staatskanzlei übersandt am 29.08.2012 - II/72 - 1466) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 27.09.2012 - 4110 I – 401. 244 - Der Landesregierung ist an einer konsequenten Verfolgung und Aufklärung von Straftaten gelegen. Dementsprechend unterstützt sie die Staatsanwaltschaften, die sich wegen des herrschenden Le- galitätsprinzips allein an Wahrheit und Gerechtigkeit zu orientieren haben. Daraus wiederum folgt, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre Ermittlungen ohne Ansehung der Person und unter sorgfäl- tiger Beachtung von Recht und Gesetz führen. Dies gilt nicht nur für die Ermittlungen selbst, in tat- sächlicher wie in rechtlicher Hinsicht, sondern auch für den Umgang mit Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren und zudem sowohl für die Staatsanwaltschaften als auch für die Landesregie- rung. Dementsprechend wird die Verschwiegenheitspflicht, die für Beamte, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Richter und andere Personen des öffentlichen Dienstes und gemäß § 6 des Niedersäch- sischen Ministergesetzes u. a. auch für die Mitglieder der Landesregierung gilt, sowohl von den Ermittlungsbehörden als auch von den Mitgliedern der Landesregierung beachtet. Die Verschwiegenheitspflicht beinhaltet - von gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen -, dass die o. g. Personen über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt ge- wordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren haben. Die Verschwie- genheitspflicht gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamten- oder Beschäftigungsverhältnisses. Aus dieser Pflicht ergibt sich, dass Erkenntnisse aus Ermittlungsverfahren nicht an Medienvertreter gelangen dürfen, sofern diese Auskünfte nicht gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Niedersächsischen Justizministeriums vom 12.08.2011 (1270 - ÖA.5), VORIS 22610 00 00 11 002, oder aufgrund der Pressegesetze, z. B. § 4 NPresseG, erteilt werden dürfen oder müssen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens werden Akteninhalte regelmäßig zahlreichen Personen in zulässiger Weise bekannt. Dies gilt auch für die in dem Komplex Wulff/Glaeseker anhängigen Er- mittlungsverfahren. Auch in diesem haben etliche Personen und Stellen Zugriff auf die Verfahrens- akten bzw. sind etlichen Personen und Stellen Auszüge daraus zur Kenntnis gegeben worden: Aufseiten der Ermittlungsbehörden haben Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft zwangsläufig Aktenin- halte zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt namentlich für die mit dem Verfahren unmittelbar befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Pressesprecherinnen und Pressesprecher, Rechtspflegerin- nen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Kanzleikräfte und Systemadministratoren. Ein vergleichbarer Personenkreis des Landeskriminalamtes hat ebenfalls Zugriff auf die Akteninhal- te. Sofern gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen sind, legt die Staatsanwaltschaft die Akten je nach Zuständigkeit dem Amtsgericht oder dem Landgericht vor. Auch dort muss neben den mit dem Verfahren befassten Richterinnen und Richtern ein weiterer Personenkreis, der dem der 2
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5249 Staatsanwaltschaft entspricht, Einblick in Verfahrensakten nehmen und hat dies im Komplex Wulff/Glaeseker auch getan. Verteidigern und Verfahrensbevollmächtigten verleiht die Strafprozessordnung Akteneinsichtsrech- te, die ihnen auch in dem in Rede stehenden Komplex in mindestens sieben Fällen gewährt worden sind, in einem Fall auszugsweise. Mit einer Ausnahme wurde die Akteneinsicht mittels Übersen- dung von digitalen Aktendoppeln gewährt. Dazu wurden die verschlüsselten Daten auf CD ge- brannt, das jeweilige Passwort zur Datenentschlüsselung wurde gesondert übermittelt. Beistände der in dem Verfahrenskomplex Wulff/Glaeseker vernommenen Zeugen haben, auch das entspricht einem üblichen Verfahrensgang, Verschriftungen der digitalen Tonaufzeichnungen der Zeugenvernehmungen erhalten. Protokolle einzelner Zeugenvernehmungen sind zudem von der Staatsanwaltschaft Hannover dem Generalstaatsanwalt in Celle übergeben worden. Von dort wiederum hat auch der Justizminister ei- nen Teil der Protokolle erhalten. Dem Niedersächsischen Justizministerium ist darüber hinaus unter Einhaltung des Dienstweges von dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Hannover über den Generalstaatsanwalt in Celle mehrfach schriftlich berichtet worden. Neben den schriftlichen Berichten gab es vereinzelt auch mündliche und fernmündliche Unterrichtungen von Mitarbeitern des Niedersächsischen Justizministeriums durch die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Hannover und den sachbearbeitenden Dezer- nenten der Staatsanwaltschaft Hannover. Die genannten Unterrichtungen des Niedersächsischen Justizministeriums, sowohl initiativ als auch auf Nachfrage, erfolgten auf der Grundlage der geltenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 08.10.2007 des Niedersächsischen Justizministeriums über die Berichtspflichten in Straf- und Buß- geldsachen („Berichts-AV“, 4107 - S2.27), VORIS 33200. Diese regelt, dass dem Justizministerium in Strafsachen zu berichten ist, die in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von außergewöhnlicher Bedeutung sind. Dies ist nach der Berichts-AV u. a. dann der Fall, wenn wegen der Person oder der Stellung von Verfahrensbeteiligten im öffentlichen Leben das Verfahren von öffentlichem Inte- resse ist. Die Berichts-AV beinhaltet auch, dass der Bericht auf dem Dienstwege, in besonders eili- gen oder bedeutsamen Fällen vorab telefonisch oder persönlich, und damit über den General- staatsanwalt zu erstatten ist. Die Unterrichtung durch die Staatsanwaltschaften gegenüber dem Generalstaatsanwalt und dem Justizminister und deren entsprechendes Recht, Unterrichtung verlangen zu können, ist im Übrigen Ausfluss der in § 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes gesetzlich normierten Dienstaufsicht. Andere Ministerien wurden in dem Komplex Wulff/Glaeseker nicht unterrichtet. Zur Erforschung des Sachverhalts wurde indessen durch die Ermittlungsbehörden Kontakt zu Mitarbeitern der Nieder- sächsischen Staatskanzlei, zum Staatsministerium Baden-Württemberg sowie zum Bundespräsidi- alamt aufgenommen. Diesen Stellen wurden anlässlich dort vorzunehmender Ermittlungshandlun- gen im erforderlichen Umfang Akteninhalte zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der Tatsache, dass interne Erkenntnisse aus den Ermittlungsverfahren im genannten Komplex mehrfach an die Medien geraten sind, hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungs- verfahren gegen Unbekannt (sogenannte UJs-Verfahren) eingeleitet. In diesem Zuge hat sie zahl- reiche Personen ermittelt bzw. aufgelistet, die in den jeweils fraglichen Zeiträumen Zugang zu allen bzw. zu den wesentlichen Informationen aus den Ermittlungsverfahren hatten. Die Ermittlungen in den UJs-Verfahren dauern an. Aus diesem Grunde können und dürfen Er- kenntnisse zum Inhalt und zum jeweiligen Verfahrensstand im Einzelnen nicht dargelegt werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft - weder in dem Komplex Wulff/Glaeseker noch in den ge- gen Unbekannt geführten Verfahren - dürfen durch Veröffentlichungen, auch durch die Beantwor- tung parlamentarischer Anfragen, nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist stets die verfas- sungsrechtlich garantierte uneingeschränkte Geltung der Unschuldsvermutung zu beachten. Dies gilt für die konkret benannten Verfahren ebenso wie für jedes andere Ermittlungsverfahren auch. Auskünfte aus Ermittlungs- und Strafverfahren dürfen durch die Staatsanwaltschaften nach den §§ 475 und 478 StPO nur beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erteilt werden. Nach § 475 StPO dürfen einer Privatperson und sonstigen Stellen über einen Rechtsanwalt Auskünfte 3
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5249 aus solchen Akten erteilt werden, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Abgeordnete sind als Privatpersonen im Sinne der Strafprozessordnung zu qualifizieren. Allein ein bloßes „großes öf- fentliches Interesse“ oder auch ein politisches Interesse lässt die Gewährung von Auskünften an Private und mithin auch ein Öffentlichmachen von Akteninhalten nicht zu. Zum Ausgang der genannten UJs-Verfahren kann und darf die Landesregierung nicht spekulieren. Es ist aber zu bedenken, dass hinsichtlich der Weitergabe interner Informationen, die ausschließ- lich oder auch Gegenstand der Ermittlungsverfahren im Komplex Wulff/Glaeseker sind, der Kreis der in Betracht kommenden Informanten groß ist, während die Ermittlungsmöglichkeiten nach der Rechtsprechung eingeschränkt sind. Es ist ebenfalls zu sehen, dass Inhalte von Akteninhalten nicht nur Angehörigen des öffentlichen Dienstes, sondern auch Verfahrensbeteiligten bekannt sind. Zu beachten ist zudem, dass am 12.09.2012 ein Buch von Bettina Wulff unter dem Titel „Jenseits des Protokolls“ erschienen ist, das sich auch mit Themen befasst, die Gegenstand staatsanwalt- schaftlicher Prüfungen waren oder aber noch werden können. Die Ermittlung eines Beschuldigten dürfte sich daher jedenfalls schwierig gestalten. Dies vorangeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Ausweislich der Medienveröffentlichungen und ausdrücklich auch des Vorworts der Anfrage hat der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover die Vermutung geäußert, der „Maulwurf“ könne aus den Reihen der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder aus dem politischen Apparat kommen. Er hat hingegen nicht, wie die Formulierung der Frage 1 der Anfrage suggeriert, erklärt, dass eine oder mehrere Personen bei der Staatsanwaltschaft, Polizei und/oder dem „politischen Apparat“ die Medien offensichtlich mit internen Ermittlungsergebnissen und internen Schriftstücken aus den Er- mittlungsakten versorgt haben. Im Übrigen wird - insbesondere zum Kreis der möglichen Informanten- auf das Vorwort Bezug ge- nommen. Zu 2: Dem Niedersächsischen Justizministerium ist, wie im Vorwort dargelegt, regelmäßig über den Sachstand berichtet worden. Die erste schriftliche Unterrichtung erfolgte vor Aufnahme der Ermitt- lungen im Januar 2012, die weiteren nach Einleitung der Ermittlungsverfahren. Im Übrigen wird auf das Vorwort verwiesen. Zu 3: Siehe Vorwort. Zu 4: Siehe Vorwort. Sofern Berichte nicht unaufgefordert, sondern auf schriftliche oder (fern-)mündliche Erlasse mit der Bitte um Unterrichtung durch das Niedersächsische Justizministerium ergingen, erfolgten auch die- se ausschließlich in Umsetzung der Berichts-AV. Zu 5: Die Landesregierung geht unter Berücksichtigung der im Vorwort erfolgten Ausführungen davon aus, dass über ihre Mitglieder mit Kenntnis und Billigung der Hausspitzen keine Inhalte aus Ermitt- lungsverfahren des Komplexes Wulff/Glaeseker an die Medien gelangt sind. Zu 6: Siehe zunächst Antwort zu Frage 5. Die Landesregierung hat von ihren Mitarbeitern keine schriftlichen Erklärungen abgefordert. 4
Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/5249 Im Übrigen wird auf das Vorwort verwiesen. Zu 7: Nein. Herr Haase wurde von einem Spiegel-Redakteur angerufen und gab das Zitat frei. Bernd Busemann 5 (Ausgegeben am 08.10.2012)