Mangelhafte Unterrichtsversorgung der Grundschule Altwarmbüchen

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4494

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/4236 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Schneider (Isernhagen) (CDU) —
Drs 12/4236

Betr.: Mangelhafte Unterrichtsversorgung der Grundschule Altwarmbüchen

Eitern der Grundschule Altwarmbüchen haben mich auf die mangelhafte Unterrichts-
versorgung an dieser Schule hingewiesen. Demgegenüber hat die Landesrdgierung wie-
derholt in großformatigen Zeitungsanzeigen versprochen, „Schluß mit kätastrophalen
Unterrichtsausfällen‘‘ zu machen. Ministerpräsident Schröder (SPD) hat dazu in seiner
Regierungserklärung gesagt: „Wir alle wissen nämlich, wie sehr es an der Versorgung
insbesondere in den Grundschulen hapert. Wir sind diejenigen, die den zahllosen EI-
terninitiativen, die auf den von der früheren Regierung verursachten Mangel hingewie-
sen haben, nicht einfach nur nichtssagende Schreiben schicken, sondern die auch etwas

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tun.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrer-Soll-Stunden standen der Grundschule Altwarmbüchen zum
Schuljahresbeginn 1991/92 und zum Schulhalbjahreswechsel 1991/92 zu?

2. Wie viele Lehrerstunden hat die Grundschule Altwarmbüchen zu den genannten
Zeitpunkten wirklich erhalten, wie war dementsprechend die prozentuale Unter-
tichtsversorgung?

3, Wie viele Lehrer-Soll-Stunden stehen der Grundschule Altwarmbüchen durch die
Neuberechnung der Unterrichtsversorgung und durch die drastische Kürzung der
Pflichtstundentafel an Grundschulen zum Schuljahresbeginn 1992/93 zu?

4. Wie viele Lehrerstunden hat die Grundschule Altwarmbüchen zum Schuljahresbe-
ginn 1992/93 wirklich erhalten, wie hoch ist entsprechend der Neuberechnung die
prozentuale Unterrichtsversorgung?

5. Wird die Grundschule Altwarmbüchen umgehend die fehlenden Unterrichtsstun-
den erhalten, um mindestens eine 100prozentige Unterrichtsversorgung zu er-
reichen?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Warum fühlt sich die Landesregierung an ihre genannten politischen Selbstver-
pflichtungen zur Unterrichtsversorgung im Hinblick auf die Grundschule Altwarm-
büchen nicht mehr gebunden?
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Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 8. 2. 1993
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Zu 1 und 2:

Die rechnerische Unterrichtsversorgung an der Grundschule Altwarmbüchen wurde im
Schuljahr 1991/92 wie folgt ermittelt:

Schüler | Klassen ==
reque asse
garten

Grundschule 504 1531| 22,1 105,
insgesamt

en
Schulkinder-
garten
Grundschule 516 - 21,5

insgesamt

 

Zu 3 und 4:

Zum Schuljahresbeginn 1992/93 ist folgende Unterrichtsversorgung ermittelt worden:

Schulkinder-
garten

Schüler

Grundschule
insgesamt

 

Die in der Frage genannte „Kürzung der Pflichtstundentafel“ hat auf die Lehrer-
Soll-Stunden und damit die rechnerische Unterrichtsversorgung keinen Einfluß. Die
Berechnung der Lehrer-Soll-Stunden ist vielmehr im Erlaß zur Unterrichtsversorgung
(abschließend) geregelt. Trotz der Kürzung der Pflichtstundenzahl wurde durch die
Neuberechnung der Unterrichtsversorgung der Bedarf an Lehrer-Soll-Stunden nicht
„gekürzt“, sondern für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen insgesamt
um 17700 Stunden erhöht.

Deswegen sind die Prozentwerte vom 1.9.1992 nicht mit denen im vorherigen Schuljahr
1991/92 vergleichbar. Würde der alte Erlaß (,‚Faktorenerlaß‘‘) noch gelten, wäre die
technerische Unterrichtsversorgung zum 1.9.1992 für fast alle Schulformen höher, und
zwar im Landesdurchschnitt aller Schulen um 1,5 Prozentpunkte.

Die fünfzügige Grundschule Altwarmbüchen war nach dem bisherigen „Faktorener-
laß“ gegenüber ein- und zweizügigen Grundschulen mit gleichgroßen Klassen benach-
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teiligt. Nach der Schülerzahl vom 1.9.1992 wären nach dem „Faktorenerlaß“ 529 Leh-
rer-Soll-Stunden ermittelt worden (einschließlich 26 Stunden nach dem sog. Mindest-
ansatz für 6 Kinder im Schulkindergarten), während sich aufgrund der Neuberechnung
insgesamt 558 Stunden ergeben. Entsprechend beträgt die rechnerische Unterrichtsver-
sorgung 92,8% , während bei der gleichen Anzahl verfügbarer Lehrer-Ist-Stunden nach
dem bisherigen Berechnungsverfahren 97,9%, in den Grundschulklassen 99,0%, er-
mittelt worden wären.

Im Vergleich zum Schuljahresbeginn 1991/92 ist die Schülerzahl an der Grundschule
Altwarmbüchen um fast 2% zurückgegangen, während die Lehrer-Soll-Stunden jedoch
aufgrund der Neuberechnung um über 5% angestiegen sind.

Zu 5 und 6:

Aufgrund der wieder schr stark steigenden Schülerzahlen und der Erhöhung des aner-
kannten Unterrichtsbedarfs um 1,5 Prozentpunkte durch die Neuberechthung kann ım
Schuljahr 1992/93 an den allgemeinbildenden Schulen nur eine rechnerische Unter-
tichtsversorgung von 99,3% im Landesdurchschnitt erreicht werden.

An den Grundschulen beträgt die rechnerische Unterrichtsversorgung im; Landesdurch-
schnitt 97,6%, im Regierungsbezirk Hannover 97,4% und im Schulaufsichtsamt Han-
nover-Land HI 95,9%.

Es ist Aufgabe der Bezirksregierungen und Schulaufsichtsämter, an den ihnen unter-
stellten Schulen eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Sie werden zu
den nächsten Einstellungsterminen durch geeignete Personalmaßnahmen wie Abord-
nungen und Versetzungen und ggf. Zuweisung von Neueinstellungen die Unterrichts-
versorgung der Schulen im Schulaufsichtsamt an den durchschnittlichen Versorgungs-
stand des Regierungsbezirks anpassen.

Das zuständige Schulaufsichtsamt Hannover-Land IH hatte aus diesem Grunde zum
1.2.1993 eine Lehrkraft an die Grundschule Altwarmbüchen abordnen wollen. Die
Schulleitung hat dies nach einem Bericht der Bezirksregierung Hannover jedoch „aus
pädagogischen Gründen“ abgelehnt. Diese Entscheidung ist ebenso wie die Bildung ei-
ner zusätzlichen Klasse abweichend von der Bandbreite im 1. Schuljahrgang angesichts
der angespannten Unterrichtsversorgung dieser Schule nicht nachvollziehbar.

Im zweiten Schulhalbjahr 1992/93 wird die vakante Stelle einer Schulleiterin oder eines
Schulleiters an der Grundschule Altwarmbüchen besetzt werden. Damit wird die Un-
terrichtsversorgung der Schule so verbessert, daß sie voraussichtlich über dem Durch-
schnitt der Grundschulen des Schulaufsichtsamtes Hannover-Land III liegen wird. Ge-
gebenenfalls wird zum Beginn des nächsten Schuljahres ein weiterer Ausgleich der Un-
terrichtsversorgung erfolgen.

Zu 7:

Die Landesregierung verfolgt mit Nachdruck das Ziel, die Unterrichtsversorgung zu sta-
bilisieren. Wenn die rechnerische Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden
Schulen zum Schuljahresbeginn 1992/93 im Durchschnitt knapp unter 100 % liegt, ist
dies sowohl auf den anhaltenden starken Anstieg der Schülerzahlen als auch auf die
„ehrlichere‘ Berechnung des Unterrichtsbedarfs zurückzuführen.

Wegen der in den nächsten Jahren anhaltend stark steigenden Schülerzahl und der
schwierigen finanziellen Situation ist es nicht möglich, die im Schülertal 1990 erreichte
besonders günstige Situation in der Unterrichtsversorgung zu halten. Dazu wären ın
den nächsten Jahren über 10000 zusätzliche Lehrerstellen erforderlich. Hierfür reichen
die für den Landeshaushalt zu erwartenden Mittel bei weitem nicht aus. Dies ist keine

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besondere Situation in Niedersachsen, sondern gilt für alle, auch die finanziell besser-
gestellten Bundesländer.

Die Landesregierung hat in ihrer Regierungserklärung 1990 versprochen, daß jährlich
über den Ersatzbedarf hinaus Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden. Von 1990 bis
1992 geschah dies bereits im Umfang von 1750 zusätzlichen Stellen, darunter 1508 an
den allgemeinbildenden Schulen. Für 1993 sind im Haushalt 475 weitere neue Stellen
vorgesehen, von denen 360 auf die allgemeinbildenden Schulen entfallen.

Wernstedt

4 (Ausgegeben am 26. 2. 1993)
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