Mangelhafte Unterrichtsversorgung der Grundschule Altwarmbüchen
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4494 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/4236 — Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Schneider (Isernhagen) (CDU) — Drs 12/4236 Betr.: Mangelhafte Unterrichtsversorgung der Grundschule Altwarmbüchen Eitern der Grundschule Altwarmbüchen haben mich auf die mangelhafte Unterrichts- versorgung an dieser Schule hingewiesen. Demgegenüber hat die Landesrdgierung wie- derholt in großformatigen Zeitungsanzeigen versprochen, „Schluß mit kätastrophalen Unterrichtsausfällen‘‘ zu machen. Ministerpräsident Schröder (SPD) hat dazu in seiner Regierungserklärung gesagt: „Wir alle wissen nämlich, wie sehr es an der Versorgung insbesondere in den Grundschulen hapert. Wir sind diejenigen, die den zahllosen EI- terninitiativen, die auf den von der früheren Regierung verursachten Mangel hingewie- sen haben, nicht einfach nur nichtssagende Schreiben schicken, sondern die auch etwas #4 tun. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrer-Soll-Stunden standen der Grundschule Altwarmbüchen zum Schuljahresbeginn 1991/92 und zum Schulhalbjahreswechsel 1991/92 zu? 2. Wie viele Lehrerstunden hat die Grundschule Altwarmbüchen zu den genannten Zeitpunkten wirklich erhalten, wie war dementsprechend die prozentuale Unter- tichtsversorgung? 3, Wie viele Lehrer-Soll-Stunden stehen der Grundschule Altwarmbüchen durch die Neuberechnung der Unterrichtsversorgung und durch die drastische Kürzung der Pflichtstundentafel an Grundschulen zum Schuljahresbeginn 1992/93 zu? 4. Wie viele Lehrerstunden hat die Grundschule Altwarmbüchen zum Schuljahresbe- ginn 1992/93 wirklich erhalten, wie hoch ist entsprechend der Neuberechnung die prozentuale Unterrichtsversorgung? 5. Wird die Grundschule Altwarmbüchen umgehend die fehlenden Unterrichtsstun- den erhalten, um mindestens eine 100prozentige Unterrichtsversorgung zu er- reichen? 6. Wenn nein, warum nicht? 7. Warum fühlt sich die Landesregierung an ihre genannten politischen Selbstver- pflichtungen zur Unterrichtsversorgung im Hinblick auf die Grundschule Altwarm- büchen nicht mehr gebunden?
Niedersächsischer Landtag -— Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4494 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 8. 2. 1993 — 01 — 01 420/5 — 12/4236 — Zu 1 und 2: Die rechnerische Unterrichtsversorgung an der Grundschule Altwarmbüchen wurde im Schuljahr 1991/92 wie folgt ermittelt: Schüler | Klassen == reque asse garten Grundschule 504 1531| 22,1 105, insgesamt en Schulkinder- garten Grundschule 516 - 21,5 insgesamt Zu 3 und 4: Zum Schuljahresbeginn 1992/93 ist folgende Unterrichtsversorgung ermittelt worden: Schulkinder- garten Schüler Grundschule insgesamt Die in der Frage genannte „Kürzung der Pflichtstundentafel“ hat auf die Lehrer- Soll-Stunden und damit die rechnerische Unterrichtsversorgung keinen Einfluß. Die Berechnung der Lehrer-Soll-Stunden ist vielmehr im Erlaß zur Unterrichtsversorgung (abschließend) geregelt. Trotz der Kürzung der Pflichtstundenzahl wurde durch die Neuberechnung der Unterrichtsversorgung der Bedarf an Lehrer-Soll-Stunden nicht „gekürzt“, sondern für die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen insgesamt um 17700 Stunden erhöht. Deswegen sind die Prozentwerte vom 1.9.1992 nicht mit denen im vorherigen Schuljahr 1991/92 vergleichbar. Würde der alte Erlaß (,‚Faktorenerlaß‘‘) noch gelten, wäre die technerische Unterrichtsversorgung zum 1.9.1992 für fast alle Schulformen höher, und zwar im Landesdurchschnitt aller Schulen um 1,5 Prozentpunkte. Die fünfzügige Grundschule Altwarmbüchen war nach dem bisherigen „Faktorener- laß“ gegenüber ein- und zweizügigen Grundschulen mit gleichgroßen Klassen benach-
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode teiligt. Nach der Schülerzahl vom 1.9.1992 wären nach dem „Faktorenerlaß“ 529 Leh- rer-Soll-Stunden ermittelt worden (einschließlich 26 Stunden nach dem sog. Mindest- ansatz für 6 Kinder im Schulkindergarten), während sich aufgrund der Neuberechnung insgesamt 558 Stunden ergeben. Entsprechend beträgt die rechnerische Unterrichtsver- sorgung 92,8% , während bei der gleichen Anzahl verfügbarer Lehrer-Ist-Stunden nach dem bisherigen Berechnungsverfahren 97,9%, in den Grundschulklassen 99,0%, er- mittelt worden wären. Im Vergleich zum Schuljahresbeginn 1991/92 ist die Schülerzahl an der Grundschule Altwarmbüchen um fast 2% zurückgegangen, während die Lehrer-Soll-Stunden jedoch aufgrund der Neuberechnung um über 5% angestiegen sind. Zu 5 und 6: Aufgrund der wieder schr stark steigenden Schülerzahlen und der Erhöhung des aner- kannten Unterrichtsbedarfs um 1,5 Prozentpunkte durch die Neuberechthung kann ım Schuljahr 1992/93 an den allgemeinbildenden Schulen nur eine rechnerische Unter- tichtsversorgung von 99,3% im Landesdurchschnitt erreicht werden. An den Grundschulen beträgt die rechnerische Unterrichtsversorgung im; Landesdurch- schnitt 97,6%, im Regierungsbezirk Hannover 97,4% und im Schulaufsichtsamt Han- nover-Land HI 95,9%. Es ist Aufgabe der Bezirksregierungen und Schulaufsichtsämter, an den ihnen unter- stellten Schulen eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Sie werden zu den nächsten Einstellungsterminen durch geeignete Personalmaßnahmen wie Abord- nungen und Versetzungen und ggf. Zuweisung von Neueinstellungen die Unterrichts- versorgung der Schulen im Schulaufsichtsamt an den durchschnittlichen Versorgungs- stand des Regierungsbezirks anpassen. Das zuständige Schulaufsichtsamt Hannover-Land IH hatte aus diesem Grunde zum 1.2.1993 eine Lehrkraft an die Grundschule Altwarmbüchen abordnen wollen. Die Schulleitung hat dies nach einem Bericht der Bezirksregierung Hannover jedoch „aus pädagogischen Gründen“ abgelehnt. Diese Entscheidung ist ebenso wie die Bildung ei- ner zusätzlichen Klasse abweichend von der Bandbreite im 1. Schuljahrgang angesichts der angespannten Unterrichtsversorgung dieser Schule nicht nachvollziehbar. Im zweiten Schulhalbjahr 1992/93 wird die vakante Stelle einer Schulleiterin oder eines Schulleiters an der Grundschule Altwarmbüchen besetzt werden. Damit wird die Un- terrichtsversorgung der Schule so verbessert, daß sie voraussichtlich über dem Durch- schnitt der Grundschulen des Schulaufsichtsamtes Hannover-Land III liegen wird. Ge- gebenenfalls wird zum Beginn des nächsten Schuljahres ein weiterer Ausgleich der Un- terrichtsversorgung erfolgen. Zu 7: Die Landesregierung verfolgt mit Nachdruck das Ziel, die Unterrichtsversorgung zu sta- bilisieren. Wenn die rechnerische Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 1992/93 im Durchschnitt knapp unter 100 % liegt, ist dies sowohl auf den anhaltenden starken Anstieg der Schülerzahlen als auch auf die „ehrlichere‘ Berechnung des Unterrichtsbedarfs zurückzuführen. Wegen der in den nächsten Jahren anhaltend stark steigenden Schülerzahl und der schwierigen finanziellen Situation ist es nicht möglich, die im Schülertal 1990 erreichte besonders günstige Situation in der Unterrichtsversorgung zu halten. Dazu wären ın den nächsten Jahren über 10000 zusätzliche Lehrerstellen erforderlich. Hierfür reichen die für den Landeshaushalt zu erwartenden Mittel bei weitem nicht aus. Dies ist keine Drucksache 12/4494
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4494 besondere Situation in Niedersachsen, sondern gilt für alle, auch die finanziell besser- gestellten Bundesländer. Die Landesregierung hat in ihrer Regierungserklärung 1990 versprochen, daß jährlich über den Ersatzbedarf hinaus Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden. Von 1990 bis 1992 geschah dies bereits im Umfang von 1750 zusätzlichen Stellen, darunter 1508 an den allgemeinbildenden Schulen. Für 1993 sind im Haushalt 475 weitere neue Stellen vorgesehen, von denen 360 auf die allgemeinbildenden Schulen entfallen. Wernstedt 4 (Ausgegeben am 26. 2. 1993)