"150-Millionen-DM-Sonderprogramm im Kampf gegen organisierte Verbrechen"

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Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2308

   

Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. von Bredow (CDU), eingegangen am 29. 8. 1996

Betr.: „150-Millionen-DM-Sonderprogramm im Kampf gegen organisiertes Verbre-
chen“

Mit Interesse habe ich in der Halbzeit-Bilanz der SPD-Landtagsfraktion unter dem Titel
„Ehrlich gesagt‘ die Behauptung zur Kenntnis genommen, es gebe ein „150-Millionen-DM-
Sonderprogramm im Kampf gegen organisiertes Verbrechen“.

Bereits in der Antwort der Landestegierung vom 28. 7. 1993 auf eine von mir gestellte Klei-
ne Anfrage zur Freisetzung tatverdächtiger Gewaltverbrecher durch die Justizbehörden
mußte die Landesregierung auf entsprechende Tragen einräumen, daß sie lediglich ein So-
fortprogramm im Umfang von 70 Millionen DM (verteilt über die Jahre 1994 bis 1996) vor-
gelegt habe. Auch aus der Antwort der Landestegierung vom 30, 9. 1993 auf eine weitere zu
diesem Thema von mir gestellte Frage wurde mir wörtlich bestätigt, daß „die Landesregic-
rung für die Jahre 1994 bis 1996 ein Sonderprogramm Innere Sicherheit mit einem Gesamt-
volumen von 70 Mio. DM beschlossen“ habe. 150 Mio. DM seien dadurch zu errechnen,
daß „eine umzusetzende Kürzungsanflage in Höhe von insgesamt 87,2 Mio. DM für die
Jahre 1994 bis 1996 ... entfallen“ sei

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält sie die erneut aufgestellte Behauptung der SPD-Landtagsfraktion, es gebe ein 150-
Millionen-DM-Sonderprogramm, angesichts der eigenen früheren Antworten der Lan-
desregierung auf meine Anfragen für „Ehrlich gesagt“?

2. Trifft es zu, daß die zusätzlichen 70 Mio. DM im Jahre 1994 eine Steigerung des Ausga-
bevolumens des Polizeihaushalts um 1,1 % und 1995 und 1996 um jeweils 1,3 % bedeu-
ten?

3. Hält die Landesregierung diese Steigeningsraten angesichts dessen für angemessen, daß
die Kriminalität (Zahl der erfaßten Straftaten) 1995 um rund 15 % höher liegt als 1989?

(An die Staatskanzlei übersandt am 4. 9. 1996 — 11/721 — 598)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Innenministerrum Ilannover, den 27. 9. 1996
— 22.2 — 042021 - .

Wie bereits ausführlich in der Antwort der Landestegierung vom 30. 9. 1993 auf die Kleine
Anfrage vom 12. 8. 1993 — Drs 12/5270 — dargelegt wurde, sind insgesamt 150 Mio. DM
zusätzlich für die Jahre 1994 bis 1996 im Rahmen der Aufstellung des IIaushaltsplanentwur-
fes 1994 zur Verfügung gestellt worden. Die Einzelmaßnahmen, aus denen sich dieser Betrag
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zusammensetzt, sind in der genannten Antwort detailliert aufgezeigt worden. Zur Verdeutl-
chung soll hier lediglich nochmals erwähnt werden, daß ohne das Entfallen der betreffenden
Kürzungsauflage in Höhe von insgesamt 87,2 Mio. DM die Zurverfügungstellung von insge-
samt 70 Mio. DM im Polizeibereich lediglich zu einer Reduzierung dieser Kürzungsauflage in
Ilöhe des auf die Landespolizei entfallenden Anteils von 56,8 Mio. DM geführt hätte. Iis
bedeutet insoweit keinen Unterschied, ob eine Kürzungsauflage entfällt oder ob zusätzliche
Mittel bereitgestellt werden. Es ist daher auch korrekt und ehrlich, diese Maßnahmen finan-
ziell in eine Summe zusammenzufassen und mit einem gemeinsamen Oberbegriff zu verse-
hen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie
folgt:

Zul:

Ja, weil 150 Mio. DM zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden.
Zu 2: ”

Ja.

Zu 3:

 

Ja, da diese Steigerungsraten nur cinen Teilbereich der Gesamtsteigerung der Haushalte der
Landespolizei widerspiegeln. Das Gesamtvolumen des Polizeihaushalts 1995 liegt um rd.
36,3 % höher als 1989.

Glogowski

 

2 (Ausgegeben am 4. 11. 1996)
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