Personalsituation im niedersächsischen Strafvollzug

/ 5
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045

]77—6—_—\“ an

Antwort auf eine Große Anfrage
— Drucksache 11/3841 —

Betr.: Personalsituation im niedersächsischen Strafvollzug

Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 12. 4. 1989

In den letzten Jahren hat die niedersächsische Landesregierung über das in anderen Mi-
nisterien angestrebte Sparziel hinaus 5,5 % für den niedersächsischen Justizvollzug an
Stelleneinsparungen angepeilt.

Dies hatte entsprechende Auswirkungen im Zusammenhang mit der Frage der Neuein-
stellung von Personal. Verstärkt wurden deshalb Mitarbeiter zur Lückenfüllung sowohl
abgeordnet als auch versetzt.

Nunmehr steht die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf
39 Stunden pro Woche an, so daß erneut Eingriffe in die Arbeit des Vollzugspersonals
die Folge sind. Bereits jetzt zeichnet sich ab, daß die Personalräte von der Sorge erfüllt
sind, weder dabei beteiligt zu werden noch die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfül-
len. Problematisch wird dies für die vom Minister angestrebten neuen Aufgabenerfül-
lungen wie das soziale Training, die Betreuung von Suchtmittelabhängigen und nicht.
zuletzt die Arbeit mit den jungen U-Gefangenen. Auch stellt sich die Frage, inwieweit
die Behandlung von Aggressions- und Sexualdelinguenten durch Verkürzung der Ar-
beitszeit im Zusammenhang mit Personalstellenabbau vernachlässigt wird.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wie hoch ist das Einsparungsziel der Landesregierung, und wieviel hat das Einspa-
rungsziel bisher erbracht?

2. Wie viele Dreiviertelstellen (Pädagogen und Sozialarbeiter) sind derzeit noch im
niedersächsischen Justizvollzug vorhanden, und ist beabsichtigt, diese auf volle
Stellen anzuheben?

3. Wie soll die Arbeitszeitverkürzung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstal-
ten umgesetzt werden, und inwieweit ist eine Beteiligung der Personalvertretung
bisher erfolgt oder wird noch erfolgen?

4. Welche Auswirkungen hat die Arbeitszeitverkürzung und die Personaleinsparung
auf das Fortbildungsprogramm der Mitarbeiter?

5. Welche Auswirkungen hat die Arbeitszeitverkürzung und die Personaleinsparung
auf die gesteckten Ziele des sozialen Trainings, der Arbeit mit jungen U-Gefange-
nen, der Betreuung von Suchtmittelabhängigen und der Arbeit mit Aggressionstä-
tern und Sexualdelinquenten?

6. Wie viele Abgänge sind aufgrund Alters oder Krankheit in den nächsten Jahren
zu erwarten, und inwieweit wird hierfür Vorsorge bei der Neueinstellung getrof-
fen?

7. Wie viele Neueinstellungen hat es seit den gesteckten Einsparungszielen gegeben?

8. Wie viele Stunden gehen durch Dienstzeitverkürzung verloren und müssen aufge-
fangen werden?

9. Wie viele Tage sind die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erkrankt, und stimmt
die Landesregierung mit uns überein, daß der Krankenstand durch körperliche und
seelische Überlastung der Mitarbeiter wesentlich beeinflußt und verursacht wird?

10. Noch immer haben einige Justizvollzugsanstalten zu wenig Fachpersonal. In wel-
chen Bereichen fehlt das Fachpersonal, und wie will die Landesregierung dies ver-
bessern?
1

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045

Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 6. 6. 1989

Das Niedersächsische Landesministerium hat in seiner Sitzung am 7. 4. 1987 Einsparun-
gen im Personalbereich in Höhe von insgesamt 220 Mio. DM beschlossen. Das sind rd.
3,5 v.H. der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 insgesamt veranschlagten
Personalmittel.

Es trifft nicht zu, daß dem niedersächsischen Justizvollzug über diese Einsparungsquote
hinaus Stelleneinsparungen in Höhe von 5,5 v.H. auferlegt worden sind. Richtig ist
vielmehr, daß im Kapitel 11 05 statt 3,5 v.H. der Personalmittel weitere 2 Prozent-
punkte, mithin insgesamt rd. 5,5 v.H. eingespart werden sollen.

Dieses ist im Hinblick auf den erheblichen Personalzuwachs, den alle Bereiche des Ju-
stizvollzuges seit 1975 erfahren haben, und den Rückgang der Belegungszahlen von
über 6 100 Gefangenen und Arrestanten im Jahresdurchschnitt 1983 auf rd. 5 120 im
Jahresdurchschnitt 1988 auch unter Berücksichtigung der am 1. 4. 1989 in Kraft getre-
tenen Arbeitszeitverkürzung vertretbar. Wesentliche Einschränkungen des Behand-
lungsvollzuges, namentlich des sozialen Trainings, der Betreuung und Behandlung von
Suchrmittelabhängigen, Aggressions- und Sexualdelinquenten sowie der Arbeit mit
jungen U-Gefangenen sind nicht zu befürchten.

Wie schon in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 22. 2. 1988
— Dres 11/2375 — muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß sich die Zahl der
Fachkräfte sämtlicher Dienste in der Zeit von 1975 bis zum Beginn der Sparmaßnahmen
im Jahre 1987 mehr als verdreifacht hatte, nämlich von genau 78 auf 240. Obwohl seit
Beginn der Sparmaßnahmen 16 Stellen der genannten Fachdienste in Abgang gestellt
oder gesperrt werden mußten, steht im Haushaltsjahr 1989 zur Erfüllung des Behand-
lungsauftrages nach dem Strafvollzugsgesetz mit insgesamt 224 Bediensteten noch im-
mer eine größere Zahl qualifizierter Fachkräfte zur Verfügung als zur Zeit der Höchstbe-
legung der Justizvollzugsanstalten im Jahre 1983 (191 Stellen, von denen Anfang des
Jahres 1983 nur 169 Stellen besetzt waren). Rechnerisch steht zur Zeit für die Betreuung
von je 23 Gefangenen ein Psychologe, Pädagoge oder Sozialarbeiter zur Verfügung,
während das Verhältnis im Jahre 1983 noch rd 1:32 betrug.

Auch einen Vergleich der Personalzahlen mit den. Zahlen der anderen Landesjustizver-
waltungen braucht Niedersachsen selbst nach Abschluß der Sparmaßnahmen nicht zu
scheuen. Bezogen auf die Jahresdurchschnittsbelegung sind im Haushaltsplan für 1989
für je 100 Gefangene durchschnittlich 58 Stellen sämtlicher Fachrichtungen veran-
schlagt. Lediglich in den Stadtstaaten Berlin (90 Stellen), Bremen (73 Stellen) und
Hamburg (70 Stellen) ist das Verhältnis der Zahl der Stellen zur Zahl der Gefangenen
günstiger als in Niedersachsen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Von der für das Justizressort festgelegten Einsparungsauflage von rd. 23,7 Mio. DM ent-
fallen 6,2 Mio. DM auf den Justizvollzug. Vom Volumen her ist die Einsparungsauflage
unter Einbeziehung der Stellen mit kw-Vermerk erfüllt. Am 1. 7. 1988 waren von den
23,7 Mio. DM 13,3 Mio. DM (davon Justizvolizug: rd. 3 Mio. DM) durch Stellen bzw.
Mitteleinsparungen erbracht. Weitere 10,4 Mio. DM (davon Justizvollzug: 2,6 Mio.
DM) sind durch kW-Vermerke bei 297 Stellen (Justizvollzug: 76 Stellen) abgedeckt.
2

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045

 

Für den lediglich durch kW-Vermerke abgedeckten Teil in Höhe von rd. 10,4 Mio. DM
sind inzwischen Stellen und Mittel im Betrag von 7,5 Mio. DM gesperrt, so daß noch
eine Deckungslücke in Höhe von 2,9 Mio. DM verbleibt, die in Höhe von rd. 1,3 Mio.
DM vom Justizvollzug zu schließen ist.

Zu 2:

Im niedersächsischen Justizvollzug sind zur Zeit noch je 3 Pädagogen und Sozialarbeiter
mit 3/4 der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt. Spätestens 5 Jahre nach der Einstel-
lung in den Justizvollzugsdienst, bei dringendem dienstlichen Bedürfnis oder beim
Vorliegen wichtiger persönlicher Gründe jedoch auch schon früher, wird mit den Be-
diensteten die Vollzeitbeschäftigung vereinbart.

Zu 3:

Die Arbeitszeitverkürzung wirkt sich im wesentlichen nur bei den Bediensteten des all-
gemeinen Justizvollzugsdienstes aus, die im Schichtdienst tätig sind. Sie wird umge-
setzt, indem die Bediensteten in jeder Woche eine Stunde weniger als bisher zum
Dienst eingeteilt werden oder, wo dieses ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und
Ordnung in der Anstalt sowie der Versorgung, Betreuung und, Behandlung der Gefan-
genen nicht möglich ist, indem den Bediensteten nach jeweils 8 Wochen Dienstleistung
mit 40 Wochenstunden zum Ausgleich der Mehrarbeit in dem notwendigen Umfang
Freizeit gewährt wird.

Notgedrungen tritt dadurch sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Alternative
der Umsetzung in den Anstalten eine Personalverdünnung ein, die aber angesichts der
eingangs genannten Zahlen insgesamt noch hingenommen werden kann. Der Verlust
an Arbeitszeit im allgemeinen Justizvollzugsdienst beträgt infolge der am 1. 4. 1989
in Kraft getretenen Arbeitszeitverkürzung insgesamt rd. 78000 Stunden. Das ent-
spricht der jährlichen Arbeitsleistung von rd. 50 Bediensteten.

Gemäß $ 75 Abs. 1 Nr. 1 des Nieders. Personalvertretungsgesetzes (Nds. PersVG) be-
stimmt der Personalrat bei der Festsetzung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen
Arbeitszeit einschließlich der Pausen mit. Soweit hier Änderungen gegenüber den bis-
herigen Dienstplänen eingetreten sind, haben die Anstaltsleiter den jeweiligen örtli-
chen Personalrat zu beteiligen. Fälle, in denen dieses nicht beachtet worden ist, sind
bisher nicht bekanntgeworden.

In den Fällen, in denen es die Anstaltsleiter für zweckmäßig gehalten haben, die Ar-
beitszeitverkürzung durch Einsparung ganzer Dienstposten oder die Verringerung des
Personaleinsatzes an bestimmten Tagen umzusetzen, ohne die Dienstzeiten zu ändern,
besteht keine gesetzliche Pflicht zur Beteiligung der Personalvertretung. Diese ist je-
doch im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und
Personalrat auch hier geboten. Schon im Dezember des vergangenen Jahres sind die An-
staltsleiter deshalb angewiesen worden, die Personalvertretungen möglichst frühzeitig
im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach $ 1a Nds. PersVG bei der Um-
setzung der Arbeitszeitverkürzung zu beteiligen.

Zu 4:

Kürzungen im Fortbildungsprogramm für das Jahr 1989, die auf die Arbeitszeitverkür-
zung zurückzuführen wären, sind bisher nicht vorgesehen und nach den derzeitigen Er-
kenntnissen auch später nicht erforderlich.

Zu 5:

Wie bereits unter 3. ausgeführt worden ist, müssen bei den Justizvollzugsanstalten ins-
gesamt ca. 78000 Stunden eingespart werden, um zunächst die am 1. 4. 1989 in Kraft
3

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045

 

getretene Arbeitszeitverkürzung ohne Anordnung von Mehrarbeitsstunden umsetzen
zu können. Wie in der übrigen Landesverwaltung soll dabei nach Möglichkeit erreicht
werden, daß auch jeder Justizvollzugsbedienstete wöchentlich in den Genuß einer ge-
ringeren Arbeitszeit als bisher kommt. Für die in therapeutischen und sonstigen Be-

« handlungsmaßnahmen eingesetzten Vollzugsbediensteten bedeutet dieses in der Regel,
daß das Behandlungsangebot zunächst um eine Stunde in der Woche reduziert werden
muß.

Im Wechselschichtdienst führt der Rückgang der Gefangenenzahlen nicht gleichzeitig
auch zur Freisetzung von Personal, weil bestimmte Anstaltsbereiche und Dienstposten
schon aus Sicherheitsgründen unabhängig von der Gefangenenbelegung stets mit der-
selben Zahl von Bediensteten besetzt werden müssen. Die einzige Möglichkeit, hier
Personal einzusparen und so die Folgen der Arbeitszeitverkürzung aufzufangen, besteht
in der Schließung von Anstalten und Anstaltsteilen. Dies ist, wie die Beispiele Ostero-
de, Winsen/Luhe, Hameln, Hannover/Steintorfeldstraße und Lingen /Freigängerabtei-
lung zeigen, in den Jahren 1987 und 1988 geschehen. Die darin liegenden Ressourcen
sind nunmehr ausgeschöpft. Deshalb ist beabsichtigt, in den Entwurf des Haushalts-
plans für das Haushaltsjahr 1990 30 zusätzliche Stellen aufzunehmen.

Unabhängig von der jeweiligen Personalsituation hängt die Einführung neuer oder die
Ausweitung bestehender Behandlungsprogramme und -methoden sehr stark auch von
der Bereitschaft der Bediensteten ab, neben den hergebrachten Aufgaben des Vollzuges
zusätzlich Aufgaben im Rahmen von Behandlungsprogrammen wahrzunehmen. Die
Praxis hat gezeigt, daß dieses bei entsprechender Motivation der Mitarbeiter durchaus
möglich ist und bei den Betroffenen im Ergebnis zumeist nicht zu einem Gefühl der
Überforderung, sondern eher zu einem höheren Maß an beruflicher Zufriedenheit und
damit auch zu einer Steigerung der Leistungsbereitschaft geführt hat.’

Zu 6:

Vorsorge für den Ersatz von Vollzugsbediensteten, die aus Alters-, Krankheits- oder
sonstigen Gründen aus dem Dienst ausscheiden, kann nur bei den Angehörigen der
Laufbahnen getroffen werden, die im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ihre spä-
teren Aufgaben im Justizvollzug ausgebildet werden (allgemeiner Justizvollzugsdienst,
mittlerer Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten, gehobener Vollzugs- und Ver-
waltungsdienst). Die Angehörigen der übrigen Laufbahnen können in der Regel erst
ersetzt werden, nachdem entsprechende Stellen frei geworden sind. Hierbei handelt es
sich allerdings um Nachwuchskräfte, die aufgrund eines abgeschlossenen Studiums oder
einer abgeschlossenen sonstigen Ausbildung bereits nach einer kurzen Einweisung in
die Aufgaben des Justizvollzuges in der Lage sind, selbständige Tätigkeiten bei Justiz-
vollzugsanstalten wahrzunehmen.

Bis Ende 1991 ist mit ca. 170 Alters- und sonstigen Abgängen zu rechnen, davon ca.
160 Abgänge im allgemeinen Justizvollzugsdienst. Um die Einsparungsauflage erfüllen
zu können, ıst in den Jahren 1988 und 1989 jeweils nur die Hälfte des eigentlichen
Nachwuchsbedarfs im allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt worden. Für den
mittleren Verwaltungsdienst und den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst sind
keine Nachwuchskräfte eingestellt worden, weil in absehbarer Zeit jeweils nur mit 1 bis
2 Abgängen pro Jahr gerechnet werden muß.

Zu 7:

Seit Beginn der Sparmaßnahmen sind 79 Bedienstete in den Justizvollzugsdienst einge-
stellt worden, davon 68 Bedienstete des allgemeinen Justizvollzugsdienstes. Weitere 44
Nachwuchskräfte des allgemeinen Justizvollzugsdienstes sollen bis Ende dieses Jahres
eingestellt werden.
4

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045

 

Darüber hinaus sind insgesamt 101 Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe über-
nommen worden, davon 63 für die Laufbahn des allgemeinen Justizvollzugsdienstes,
21 für die Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes und 17 für die Laufbahn des ge-
hobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes.

Zu 8:

Durch die Arbeitszeitverkürzung zum 1. 4. 1989 sind im allgemeinen Justizvollzugs-
dienst rd. 78000 Arbeitsstunden verlorengegangen. Der Verlust weiterer rd. 39 000
Stunden wird ab 1. 4. 1990 hinzukommen, wenn die Arbeitszeit nochmals um eine hal-
be Stunde verkürzt wird.

Zu 9:

Eine Statistik über Krankheitstage wird nur für die Angehörigen des allgemeinen Justiz-
vollzugsdienstes und des Werkdienstes geführt.

In den Jahren von 1985 bis 1988 war durchschnittlich jeder Bedienstete an 15,5 Tagen
des Jahres krank. Über die Ursachen gibt es kein exaktes Material. Körperliche und seeli-
sche Überlastung wird allerdings regelmäßig zu einer höheren Anfälligkeit für Krank-
heiten führen. Es ist deshalb zu vermuten, daß die Krankheitsquote im allgemeinen Ju-
stizvollzugsdienst und Werkdienst wegen der hohen psychischen Belastung höher liegt
als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

Zu 10:

Wie bereits einleitend ausgeführt worden ist, ist der Justizvollzug des Landes Nieder-
sachsen im Vergleich mit den anderen Landesjustizverwaltungen auch weiterhin perso-
nell gut ausgestattet. Dieses gilt namentlich für die besonderen Fachdienste (Ärzte, Psy-
chologen, Pädagogen, Sozialarbeiter/-pädagogen).

Während in Niedersachsen ein Fachdienstangehöriger im Durchschnitt 23 Gefangene
zu betreuen hat, beträgt das Betreuungsverhältnis im Bundesdurchschnitt 1:30. Dieses
günstige Betreuungsverhältnis wird sich auch infolge der Sparmaßnahmen nicht wesent-
lich verschlechtern.

Obwohl gerade in den sozialwissenschaftlichen Bereichen nahezu unbegrenzte Möglich-
keiten für den Einsatz zusätzlichen Personals bestehen, kann nach alledem nicht unter-
stellt werden, daß im niedersächsischen Justizvollzug Fachpersonal fehlt.

Remmers

(Ausgegeben am 3. 7. 1989) 5
5