Bau eines Radweges an der B 27 von Göttingen nach Stockhausen, Gemeinde Friedland

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2247

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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/2067 —

Betr.: Bau eines Radweges an der B 27 von Göttingen nach Stockhausen, Gemeinde
Friedland

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Senff (SPD) vom 27. 1. 1988

In Beantwortung meiner Anfrage, Drs 10/4591, zum Bau des Radweges entlang der
B 27 zwischen Göttingen und Stockhausen erklärte die Landesregierung, das notwendi-
ge Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt werde im August 1984 eingelei-
tet, der Planfeststellungsbeschluß für Ende 1985 erwartet. Diese Termine wurden nicht
eingehalten. Bis heute gibt es keinen Planfeststellungsbeschluß.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist für diese Verzögerungen aus welchen Gründen verantwortlich?

2. Wann soll der 2. Bauabschnitt gebaut werden?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Hannover, den 1. 3. 1988
Technologie und Verkehr
— 01.2 — 57.00 —

Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau des Radweges entlang der
Bundesstraße 27 zwischen Garteschenke und Stockhausen, km 4,442 bis km 8,042, wur-
de vom Straßenbauamt Gandersheim am 15. 8. 1984 bei der Bezirksregierung Braun-
schweig beantragt.

Erste Abstimmungsgespräche der Bezirksregierung Braunschweig führten zu erhebli-
chen Planänderungen, die eine Erstellung neuer Ausbaupläne nach sich zogen und die
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erst am 20. 6. 1985 zuließen.

Im Rahmen des Erörterungstermins am 30. 9. 1986 wurden insbesondere Einwendun-
gen bezüglich der Querschnittsgestaltung und der Beeinträchtigung der Versuchsfelder
der Uni Göttingen (Verrieselungsflächen) vorgetragen. Die Gespräche und Verhand-
lungen der Bezirksregierung mit der Stadt Göttingen, dem Landkreis Göttingen, der
Polizei, dem BUND und dem Straßenbauamt Gandersheim zur Überwindung der vor-
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2247

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genannten Einwendungen waren sehr schwierig und zeitraubend und konnten erst im
Januar 1988 abgeschlossen werden.

Der Planfeststellungsbeschluß für dieses Bauvorhaben wird nach Aussage der Bezirksre-
gierung Braunschweig im März/ April 1988 vorliegen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie
folgt:

Zu I:

Siehe hierzu vorstehende Ausführungen.

Zu 2:

Das Bauvorhaben ist im Bauprogramm 1988 mit einem Gesamtkostenansatz von 1854
Mio. DM ausgewiesen. Von einem Baubeginn in der 2. Hälfte 1988 ist auszugehen.

Hirche

(Ausgegeben am 11. 3. 1988)
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