Midgard AG in Nordenham

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1282

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/243 —

Betr.: Midgard AG in Nordenham

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kempmann (Grüne) vom 27. 9. 1990

Die Midgard AG betreibt in Nordenham und Blexen Hafenanlagen, über die auch mili-
tärische Güter umgeschlagen werden, wie jetzt die Giftgasgranaten aus Rheinland-
Pfalz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist das Land Niedersachsen an der genannten Firma bzw. „Töchtern“ oder „Müt-
tern“ dieser Firma beteiligt, und wer ist sonst in welchem Umfang beteiligt?

2. Sind Mitglieder der Landesregierung oder Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des
Landes in Organen der in Frage 1 benannten Firmen vertreten?

3. Wenn ja, welche Funktion füllen die betroffenen Personen im Rahmen ihrer Tätig-
keit für die Landesregierung aus, und welche Funktionen erfüllen sie im Rahmen
ihrer Tätigkeit für die o.g. Firmen?

4. Hat das Land in der Vergangenheit Zuschüsse an o.g. Firmen gezahlt?
5. Sind für die Zukunft Zuschüsse geplant oder von o.g. Firmen beantragt?

6. Wenn ja, wofür und in welcher Größenordnung, und wann soll darüber entschieden
werden?

7. Sind Personen nach Frage 3 an den Entscheidungen beteiligt?

8. Wenn ja, in welcher Form, und wie bewertet die Landesregierung dies unter Berück-
sichtigung der Bestimmungen des Beamtenrechts?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16. 4. 1991
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
— 17 — 57.00 —

Die Firma Midgard Deutsche Seeverkehrs-AG unterhält und betreibt in Nordenham
und Blexen im Auftrage und für Rechnung der Hugo Stinnes AG den einzigen deut-
schen privaten Seehafen mit öffentlicher Umschlagsverpflichtung. In diesem öffent-
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lichen Hafen werden u.a. auch militärische Güter — mit abnehmender Tendenz —
umgeschlagen. Im September 1990 wurden dort Giftgasgranaten von Nato-Streitkräf-
ten verladen.

Namens der Landesregierung werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zul:

Das Land Niedersachsen ist an der genannten Firma bzw. deren Töchtern oder Müttern
nicht beteiligt. Die Firma Midgard DSAG ist eine Betriebsführungsgesellschaft der Fir-
ma Stinnes AG, die zum VEBA-Konzern gehört.

Zu 2:

Mitglieder der Landesregierung sind in den Organen der vorgenannten Firmen nicht
vertreten. Lediglich der Abteilungsleiter 4 des MW ist seit 11. 4. 1989 Mitglied des Auf-
sichtsrats der Firma Midgard DSAG, Nordenham. Die Genehmigung für die Nebentä-
tigkeit ist während der Amtszeit des bis 21. Juni 1990 im Amt gewesenen Ministers er-
teilt worden.

Zu 3:

Als Aufsichtsratsmitglied der Firma Midgard DSAG obliegen diesem die Aufsichtsfunk-
tionen des im Aktiengesetz festgelegten Umfanges.

Zu 4:

Das Land hat 1972 bzw. 1974 aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der re-
gionalen Wirtschaftsstruktur einen Infrastrukturmittelzuschuß zur Herrichtung einer
Kaifläche in Höhe von 1,56 Mio. DM gezahlt.

Zu 5:

Die Firma Midgard DSAG muß ihre Hafeninfrastrukturanlagen in Blexen und Norden-
ham sanieren und durch weitere Neubauten so wettbewerbsfähig machen, daß sie ihre
Aufgabe als Versorger der Wirtschaft der Unterweserregion erfüllen kann. Hierfür sind
Gesamtinvestitionen von rd. 75 Mio. DM im Infrastrukturbereich und 30 Mio. DM im
Suprastrukturbereich erforderlich.

Die Firma Midgard hat hierzu einen namhaften Zuschuß des Landes beantragt, über
den noch nicht entschieden ist. Es ist hier zu berücksichtigen, daß die Firma Midgard
DSAG mit dem Betrieb des Hafens Nordenham bislang die aufwendige Unterhaltung
der kostenträchtigen Infrastrukturanlagen im aggressiven Seewasserbereich ohne Zu-
schüsse der öffentlichen Hand durchgeführt hat. Diese Aufgabe obliegt sonst in allen
deutschen Seehäfen der öffentlichen Hand. Lediglich der Betrieb der Suprastrukturan-
lagen wird privatrechtlich durchgeführt.

Die jetzt anstehende Sanierung und Neuinvestition der Hafeninfrastrukturanlagen wür-
de ohne Zuschuß der öffentlichen Hand die Konkurtenzsituation dieses öffentlichen
Hafens gegenüber seinen Mitbewerbern so stark tangieren, daß die Firma Stinnes AG
möglicherweise gezwungen wäre, den Hafen zu schließen und die Aufgaben der Versor-
gung der Wirtschaft der Unterweserregion der öffentlichen Hand zu überlassen. Mit
Hilfe eines Zuschusses könnte der Scehafen Nordenham als Privathafen fortgeführt wer-
den, ohne daß die öffentliche Hand mit Folgekosten wie bei seinen Landeshäfen bela-
stet würde.
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Zu 6:

Das Landeskabinett hat noch nicht darüber entschieden, ob und ggf. in welcher Grö-
ßenordnung es der Firma Midgard DSAG einen Infrastrukturkostenzuschuß gewähren
will.

Zu 7:

Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes werden eingehalten. Eine sach-
gerechte Entscheidung ist dadurch sichergestellt, daß das Kabinett über die Frage eines
Zuschusses des Landes entscheidet.

Zu 8:
Enrfällt.

Dr. Fischer

(Ausgegeben am 3. 5. 1991) 3
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