Medizinisches Untersuchungsamt Osnabrück
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Jordan, Roske (GRÜNE), eingegangen am 15. 11. 1996 Betr.: Medizinisches Untersuchungsamt Osnabrück Im Rahmen der Neuorganisation der Medizinischen Untersuchungsämter in Niedersachsen war geplant, das Medizinische Untersuchungsamt Osnabrück (MUA Osnabrück) aufzulösen und in eine andere Trägerschaft zu überführen. Lt. Presseberichten, so am 3. 10. 1996 in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, ist nun das Marienhospital Osnabrück neuer Träger des Labors. Die Zahl der vom Marienhospital übernommen Mitarbeiterinnen des ehemaligen MUA wird mit bis zu acht Personen angegeben. Bis zu 18 ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen einschließlich des bisherigen Leiters in den bezahlten Urlaub geschickt worden sein. Dem Land sind im Laufe des Verfahrens weitere Angebote zur Übernahme des MUA und seiner Aufgaben gemacht worden, die zum Teil höher waren als der jetzt mit dem Marien- hospital ausgehandelte Preis in Höhe von 1,5 Mio. DM für die Liegenschaft und weiterge- hender waren als die jetzt vom Marienhospital zugesicherte Zahl zu übernehmender Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter. Wir fragen die Landesregierung: 1. a) Wie viele der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Medizini- schen Untersuchungsamtes Osnabrück (MUA Osnabrück) sind vom neuen Träger der Labormedizin, dem Marienhospital Osnabrück, übernommen worden, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zur Zeit bezahlten Urlaub? b) Welche Gründe haben dazu geführt, daß ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MUA Osnabrück vom Marienhospital nicht übernommen wurden? 2. Wie viele ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MUA Osnabrück werden in den Bereich der Universität Osnabrück oder in andere Stellen im Bereich des Ministeri- ums für Wissenschaft und Kultur wechseln können? Welche Stellen werden dort im ein- zelnen ab welchem Zeitpunkt bereit gehalten werden? 3. Welche Aufgabe hat der ehemalige Leiter des MUA Osnabrück übernommen? 4. a) Wie verträgt sich der durch die Auflösung des MUA Osnabrück entstandene Über- hang an freigesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereich des MWK mit den dem MWK auferlegten (Personal-JSparmaßnahmen? b) Wie verträgt sich die geplante Umsetzung der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter in den MWK-Bereich mit den Zielen der Verwaltungsreform? c) Gibt es Pläne, die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MUA in andere Bereiche bei Landesbehörden, so. z. B. an das Niedersächsische Gesundheitsamt, zu versetzen?
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788 5. a) Welche Interessenten haben dem Land Niedersachsen Angebote zur Übernahme des ehemaligen MUA Osnabrück gemacht? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollten die Interessenten jeweils aus dem MUA übernehmen? c) Wie hoch waren die jeweiligen Kaufpreisangebote für Grundstück und Gebäude? 6. Aus welchen Gründen wurde das Gebäude an das Marienhospital verkauft und damit anderweitige Angebote, die über den Kaufpreis des Marienhospitals hinausgingen, so 2. B. der Laborgemeinschaft Dr. Wilhelm u. Kollegen, ausgeschlagen? 7. Welche der bisherigen Aufgaben des MUA Osnabrück sind beim Land geblieben, welche Aufgaben hat das Marienhospital Osnabrück übernommen? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die jetzigen, in der Stadt Osnabrück befindlichen Ka- pazitäten für die Labormedizin? Sieht die Landestegierung hier Überkapazitäten und die Gefahr, daß einzelne labormedizinische Institute und Einrichtungen nicht mehr wirt- schaftlich werden arbeiten können? 9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine Zusammenarbeit zwischen stationären Einrichtungen der Krankenversorgung in Osnabrück und Praxiseinrichtun- gen niedergelassener Labormediziner? (An die Staatskanzlei übersandt am 20. 11. 1996 - 11/721 - 672) Antwort der Landestegierung Niedersächsisches Sozialministetum Hannover, den 14. 3. 1997 - Z/1.1 - 01 425/01 (Z/4) - Zula: Zum 1. 10. 1996 war für 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — einschließlich der drei Aus- zubildenden — des Medizinischen Untersuchungsamtes Osnabrück (MUA) die Weiter- beschäftigung zu sichern. Davon sind sechs Personen — einschließlich der drei Auszubilden- den - jetzt beim Marienhospital Osnabrück (MHO) beschäftigt Für drei Personen ist das Umsetzungsverfahren zu anderen Beschäftigungstellen noch nicht abgeschlossen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 c) wird verwiesen. Zuib: Im Mai 1995 haben Vertreter des MHO anläßlich einer Besprechung im Niedersächsischen Sozialministerium (MS) Interesse an der Übernahme des Gebäudes des MUA und eines Teils des Personals geäußert. Dieses Interesse bestand bei Abschluß des Kaufvertrages im Juni 1996 über die Liegenschaft des MUA weiter. Im Juli 1996 hat die mit der Erstellung des Personalumsetzungskonzepts für das MUA Os- nabrück beauftragte Bezirksregierung Weser-Ems mitgeteilt, daß die MUA-Beschäftigten einen Wechsel an das MHO ablehnen würden. Für diese Entwicklung mitentscheidend: — der Entwurf eines Überleitungsvertrages des MHO, der die Möglichkeit der Kündigung auch bereits unkündbarer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei wesentlicher Einschrän- kung oder Auflösung des Laborbetriebes vorsah,
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788 - der Wunsch, ortsnah im Bereich des bisherigen Arbeitgebers „Land“ weiterbeschäftigt zu bleiben, - der nicht zustandegekommene Wechsel des Leiters des MUA Osnabrück zum MHO und die seinerzeit nicht geklärte Chefarztfrage beim MHO. In einigen Fällen hat sich nach intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten doch noch ein Wechsel zum MHO erreichen lassen. Zu 2: Von den ehemaligen Beschäftigten des MUA Osnabrück sind jetzt beschäftigt: — 14 Personen bei der Universität Osnabrück und — drei Personen bei der Fachhochschule Osnabrück. Folgende Stellen sind mit Wirkung vom 1. 10. 1996 von Kapital 05 42 in den Geschäftsbe- teich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) umgesetzt worden: an die Universität Osnabrück (Kapitel 06 14): - eine Stelle der BesGr. A 13 (höherer Dienst) — drei Stellen der VergGr. Vb (Ärztlicher Dienst pp.) — zwei Stellen der VergGr. VIb (Ärztlicher Dienst pp.) von denen eine Stelle nur mit einer Halbtagskraft besetzt werden darf — zwei Stellen der Lohngruppe 4 (Labordienst); an die Fachhochschule Osnabrück (Kapitel 06 33): - 1,5 Stellen der VergGr. VIII (Verwaltungsdienst) - eine Stelle der Lohngr. 5a (Sonstiger Dienst). Zu 3: Der Leiter des ehemaligen MUA Osnabrück ist gemäß $ 109 Abs. 2 Niedersächsisches Be- amtengesetz (NBG) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Zud4aundb: Für von Verwaltungsreform-Maßnahmen betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gemäß der Vereinbarung über die sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform vom 8. 3. 1995 (Nds. MBl. S. 486) vorrangig eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Dienstort zu sichern. Für die von der Universität und der Fachhochschule Osnabrück übernommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das MS anerkannt, daß eine Versetzung an einen ande- ren Dienstort nicht zumutbar ist. Bei den übernommenen Reform-Betroffenen handelt es sich überwiegend um teilzeitbeschäftigte Frauen. Auch in den übrigen Fällen liegen Hinde- tungsgründe entsprechend Nr. 7 der o. a. Vereinbarung vor. Da die Universität und die Fachhochschule Osnabrück über freie Stellen zur Übernahme der Reform-Betroffenen nicht verfügten, waren die erforderlichen Stellen umzusetzen. Durch die Stellenumsetzungen wird die nach $ 9 Haushaltsgesetz (HG) 1995/1996 bzw. HG 1997/1998 für die Landesverwaltung festgelegte Auflage zur Stelleneinsparung insofern nicht berührt, als sich die Gesamtzahl der einzuspatenden Stellen nicht ändert. Die an die Universität bzw. die Fachhochschule Osnabrück gewechselten Beschäftigten sollen dort nach entsprechender Einarbeitung im Zuge der Fluktuation freiwerdende geeignete Stellen beset- zen, so daß die vom MUA in den Geschäftsbereich des MWK umgesetzten Stellen sukzes- sive wegfallen können.
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788 nn Zudc: Von den 39 Beschäftigten des ehemaligen MUA sind außer den schon genannten Personen jetzt beschäftigt — zwei Personen beim Landeskrankenhaus Osnabrück - zwei Personen beim Amt für Agrarstruktur — zwei Personen bei der Außenstelle Osnabrück der Bezirksregierung Weser-Ems — eine Person beim Staatsarchiv Osnabrück. Fünf Mitarbeiterinnen befinden sich im Erziehungsurlaub. Sie sind unter Aufrechterhaltung ihrer Beurlaubung an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) versetzt worden mit der Zusage, nach Beendigung ihres Urlaubs bei einer Dienststelle im Raum Osnabrück beschäftigt zu werden. Zwei Beschäftigte sollen an das NLGA versetzt werden. Die Personalverttetungen haben ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme verweigert. Das MS hat die Einigungsstelle angeru- fen, deren Entscheidung noch aussteht. Für eine Mitarbeiterin ist das Verfahren zur beabsichtigten Umsetzung an die Fachhoch- schule Osnabrück noch nicht abgeschlossen. Zu 5a: Angebote zur Übernahme des ehemaligen MUA lagen zunächst vom MHO, später auch von einer ärztlichen Praxisgemeinschaft aus Osnabrück vor. Zu5b: Das MHO hatte das Interesse an der Übernahme von zehn bis 15 Beschäftigten genannt, die Praxisgemeinschaft war an der Übernahme von bis zu zehn Beschäftigten interessiert. Zudc: Als Kaufpreis wurde mit dem MHO ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. DM vereinbart, der — auf einem Verkehrswertgutachten des Staatshochbauamtes basierend - dem vollen Wert gemäß $ 63 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) entspricht. Das Kaufpreisangebot der Praxisgemeinschaft betrug 2 Mio. DM. Zu 6: Das Kaufinteresse des MHO datiert vom Mai 1995. Die ärztliche Praxisgemeinschaft aus Osnabrück hat ihr Interesse an der Übernahme oder Teilübernahme der Liegenschaft im Juni 1995 bekundet. Da diese Praxisgemeinschaft in ihrem Schreiben den Gedanken einer Kooperation mit dem MHO erwähnte, wurde sie vom MS fernmündlich sowohl über die Verkaufverhandlungen mit dem MHO informiert als auch auf eine Kooperationsmöglichkeit mit dem MHO verwiesen, Ein solches Kooperationsangebot wurde dem MHO im Novem- ber 1995 von der Praxisgemeinschaft angetragen. Die zwischen der Liegenschaftsverwaltung und dem MHO geführten Verkaufsverhandhun- gen haben im Juni 1996 zum Abschluß eines Kaufvertrages geführt. Bis zu diesem Vertragsabschluß ist die o. g. Praxisgemeinschaft nicht auf ihr im Juni 1995 bekundetes Kaufinteresse zurückgekommen, Das konkrete Kaufangebot wurde erst im Sep- tember 1996 — nach dem Vertragsabschluß mit dem MHO - unterbreitet. Zu 7: Die Dienstaufgaben des ehemaligen MUA Osnabrück, wie sie in den Abschnitten I und II des Runderlasses (RdErl.) des MS vom 15. 3. 1990 (Nds. MB. S. 277), geändert durch den
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788 RdErl. d. MS vom 30. 9. 1992 (Nds. MBl. 5. 1456) genannt sind, sind vollständig auf das NLGA übergegangen. Die in Abschnitt III Nr. 13 a.a.O. genannte besondere Dienstaufgabe des ehemaligen MUA Osnabrück, die „Krankenhaushygiene (Fortbildung von Krankenhaus- fachpersonal, Methodenentwicklung)“ obliegt jetzt ebenfalls dem NLGA. Das MHO führt im übrigen und in Konkurrenz mit anderen freien Labotträgern im Raum Osnabrück Untersuchungen im Auftrag von Krankenhäusern durch. Dabei handelt es sich zum Teil um Untersuchungen, die früher vom ehemaligen MUA wahrgenommen wurden. Auch im übrigen Landesbereich ist es üblich, daß Krankenhausuntersuchungen ortsnah durch freie Laborträger wahrgenommen werden. Zu 8: Die Frage der Wirtschaftlichkeit einzelner labormedizinischer Institute und Einrichtungen kann von der Landesregierung nicht bewertet werden; hier handelt es sich um eine freie Betätigung im Markt. Zu 9: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Möglichkeiten solcher Zusammenarbeit zu prüfen und zu bewerten. Dr. Weber (Ausgegeben am 3. 4. 1997)