Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4184
Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/4054 —
Betr.: Ölunfall auf der Jade bei Wilhelmshaven
Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Adam, Schack (SPD) vom 15. 6. 1989
Rund 10000 Liter schweren Heizöls sind am 8. Juni 1989 durch einen Fehler bei Repara-
turarbeiten am Löschkopf der Nord-West-Ölleitung in Wilhelmshaven in die Jade ge-
flossen und haben das Wattenmeer und Strände verunreinigt.
Der bei der Feuerwehr in Wilhelmshaven gebildete Ölalarm-Einsatzstab sprach nach
Presseberichten von einem „mittelschweren Ölunfall‘‘, der nicht als Katastrophe, aber
auch nicht als Kleinigkeit behandelt wurde.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Hat dieser Ölunfall Erkenntnisse ergeben, ob der Tiefwasserhafen Wilhelmshaven
mit dem richtigen Rettungsgerät ausgestattet ist?
2. Stimmt es, daß die Ölbekämpfungsschiffe „Eversand‘, „Mellum‘ und „‚Empos“
aufgrund ihres Tiefganges im Wattengebiet nicht eingesetzt werden konnten?
3. Warum waren keine flachgehenden Spezialschiffe rechtzeitig im Einsatz, so daß nur
eines der Schiffe mit einem Tiefgang von 1,50 m im Wattgebiet vor der Küste Burja-
dingens manövtieren konnte?
4. Ist beabsichtigt, aufgrund der Erkenntnisse aus dem Vorfall in der Region um den
Ölhafen Wilhelmshaven zusätzliche Vorkehrungen für einen Unfall, z.B. durch die
Stationierung von flachgehenden Spezialschiffen in Wilhelmshaven, zu treffen?
Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 20. 7. 1989
— Z4 — 01425/11 — 121 —
Nach der Ölunfallkatastrophe des Tankers „‚Torrey Canyon“ haben der Bund und die
Küstenländer im Jahre 1975 ein Verwaltungsabkommen über die Bekämpfung von Öl-
verschmutzungen abgeschlossen. Danach wird bei großen Verschmutzungen der Ge-
wässer, Strände und Ufer im Bereich der deutschen Nordsee- und Ostseeküste (Hohe
See und Küstengewässer einschließlich der Flußmündungsbereiche) eine Einsartzlei-
tungsgruppe aus Beauftragten des Bundes und der vom Öl bedrohten Länder gebildet,
die die zur Abwehr drohender Gefahren notwendigen Maßnahmen anordnet. Die
Kosten werden nach einem festen Schlüssel aufgeteilt, an dem der Bund mit 50 % und
Niedersachsen mit 25 % beteiligt ist.
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Im Rahmen dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist ein umfangreiches Geräte-
beschaffungsprogramm zur Ölunfallbekämpfung beschlossen worden, das Investitionen
von td. 180 Mio. DM vorsah. Hiervon sind rd. 150 Mio. DM verausgabt worden.
Auch diese Beschaffungskosten werden nach dem gleichen Schlüssel auf den Bund und
die Küstenländer verteilt.
Bisher konnten 20 Ölbekämpfungsschiffe in Dienst gestellt werden — entweder Neu-
bauten oder mit Ölaufnahmeeinrichtungen umgerüstete Schiffe. Zur Flugüberwachung
der See wurden zwei Flugzeuge der Bundesmarine ausgerüstet und zur Ölunfallbe-
kämpfung vom Lande aus weiteres Gerät gekauft. Hierzu gehören drei Spezialtransport-
fahrzeuge für den Einsatz im Watrtengebiet, die Anfang 1989 in Dienst gestellt wurden.
Zur Zeit werden die vorhandenen Einrichtungen zur Ölunfallbekämpfung komplet-
tiert. Insbesondere sollen Amphibienfahrzeuge zur Ölbekämpfung auf den Wartflä-
chen, die hierfür speziell mit Mitteln des Bundesministers für Forschung und Technolo-
gie entwickelt worden sind, beschafft werden. Das Beschaffungsprogramm wird damit
zum Jahresende zu einem qualifizierten vorläufigen Abschluß gebracht werden. Die In-
vestitionen der nächsten Jahre gelten der Bestandserhaltung und Modernisierung.
Durch die dezentrale Stationierung der 20 modernen Ölbekämpfungsschiffe entlang
der gesamten deutschen Küste werden kurze Anfahrwege erreicht, so daß nach Ölunfäl-
len unverzüglich die Bekämpfungsmaßnahmen aufgenommen werden können. Das ist
wichtig, um den Schaden möglichst klein zu halten und möglichst viel Öl dort wieder
einzusammeln, wo es ausgetreten ist.
Der Ölunfall in der Jade war ein untypischer Unfall, weil er nicht von einem Schiff son-
dern von der Nordwestölleitung (NWO) ausging. Auch die Größe der Ölmenge, die
von der NWO als Verursacher mit maximal 10 t angegeben worden ist und damit we-
sentlich unter dem üblichen Schwellenwert von 50 t Öl liegt, läßt erkennen, daß es sich
hier um einen Sonderfall handelte.
Im Hinblick auf die ökologisch sensitiven Strand- und Wattengebiete, die durch das
Schweröl gefährdet waren, wurde aber eine Einsatzleitungsgruppe (ELG) gebildet, die
Ölunfallschiffe (Mellum, Eversand und MPOSS) einsetzte, die von Haubschraubern
koordiniert wurden. Nur durch Luftaufklärung ist zu erkennen, wo die Schiffe am ef-
fektivsten eingesetzt werden können, d.h. wo die auf dem Wasser treibende Ölschicht
am dicksten ist. Mit Hilfe des computergesteuerten Drift- und Ausbreitungsmodells des
Deutschen Hydrographischen Instituts in Hamburg wurden ständig Prognosen über
Ausbreitung und Verdriftung des Ölteppichs erarbeitet.
Dadurch gelang es, mit den drei Schiffen rd. 9500 I Öl in nahezu reiner Form einzu-
sammeln. An Land wurden weitere 300 ! mit Landfahrzeugen erfaßt, so daß insgesamt
rd. 9800 1 Öl wieder aufgenommen wurden. Das testliche Öl hat sich in sehr dünnen
Schichtdicken auf dem Wasser ausgebreitet und ist dann mit technischem Gerät nicht
mehr einzusammeln. Je dünner dieser Ölfilm ist, um so schneller baut er sich auch ab.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:
Zu I:
“.
Ja. Vor allem die Eversand, die in Wilhelmshaven stationiert ist war in’kurzer Zeit an
der Unfallstelle und für diesen Fall hervorragend ausgerüstet.
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Zu 2:
Die Schiffe „‚Eversand‘ und „Mellum‘ sind speziell für die Ölunfallbekämpfung auf
Hoher See konzipiert. Sie sind in der Lage, in begrenztem Umfang Öl von einem Hava-
tisten zu leichtern.
Dagegen ist die „MPOSS‘ wegen ihres geringen Tiefganges von 1,5 m für den Einsatz
im Wattenmeer konstruiert.
Bei der Bekämpfung des Ölunfalls in der Jade sind die 3 genannten Schiffe entspre-
chend eingesetzt worden.
Zu 3:
Neben der MPOSS war ein wattgängiges Spezialtransportfahrzeug im Einsatz. Die zur
Ölbekämpfung im Flachwasser ausgerüsteten Landungsboote Kopersand und Janssand
waren in Alarmbereitschaft. Die örtliche Lage der Ölverschmutzung und der Stand der
Bekämpfung machte aber die Anforderung weiterer flachgehender Schiffe nicht erfor-
derlich.
Zu 4:
Nein.
In Vertetung
Dr. Cromme
(Ausgegeben am 3. 8. 1989)