Geplantes Munitionsdepot in der Nähe von Otter, Gemeinde Tostedt, und Wesseloh, Stadt Schneverdingen

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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/5431
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Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 10/5205 —

Betr.: Geplantes Munitionsdepot in der Nähe von Otter, Gemeinde Tostedt, und We-
seloh, Stadt Schneverdingen

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Ahrens, Möhrmann (SPD) vom 28. 11. 1985

Die Bezirksregierung Lüneburg hat nach Pressemitteilungen bestätigt, daß es einen
neuen Standort für ein geplantes Munitionsdepot der niederländischen Streitkräfte
gibt. Dieser Standort ist auf Kritik der Kommunen und betroffener Bürger gestoßen.
Das Depot liegt nach einer Skizze des Niedersächsischen Landvolks, die an betroffene
Landwirte verschickt wurde, in einem Gebiet, das vom Niedersächsischen Landesverwal-
tungsamt als besonders schützenswert eingestuft ist.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist sie bereit, sich gegenüber der Bundesregierung gegen dieses weitere Depot in ei-
nem schon stark militärisch belasteten Gebiet auszusprechen? Wenn nein, warum
nicht?

2. Wie rechtfertigt sie die Inanspruchnahme einer als ökologisch wertvoll eingestuften
Fläche?

3. Welche konkreten Auswirkungen hätte der Bau des Depots für Natur und Land-
schaft, Bevölkerung und schon heute militärisch stark belastete Kommunen?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 16. 1. 1986
— 54.2-353-15 260-1/N1 —

Die niederländischen Streitkräfte beabsichtigen, bei Tostedt, Landkreis Harburg, ein
vorgeschobenes Versorgungsdepot für die Einlagerung von Betriebsstoffen, Munition
und Gerät zu errichten. Im Jahre 1980 hat die Landesregierung auf Antrag des Bundes-
ministers der Verteidigung ein Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz
und dem Schutzbereichsgesetz eingeleitet, in dessen Verlauf geprüft werden soll, ob
das Vorhaben mit den raumordnerischen Belangen der dortigen Region vereinbar ist.
Aufgrund der bei dieser Prüfung aufgetretenen Bedenken mußten bereits zwei vorgese-
hene Standortvorschläge verworfen werden. Im wesentlichen waren hierfür ökologische
und bauleitplanerische Gründe ausschlaggebend.

Nach einer erneuten Umplanung der Depotanlage, an der u.a. auch die in dem Anhö-
rungsverfahren beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften mitgewirkt haben, ist
nunmehr ein Standort ca. 2,1 km südlich der Gemeinde Otter in Aussicht genommen.
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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/5431
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Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
wie folgt:

Zul:

Seit August 1985 wird für den Standortvorschlag südlich der Gemeinde Otter ein er-
neutes Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz und dem Schutzbe-
teichgesetz durchgeführt. Im Verlauf dieses Verfahrens werden neben den sonstigen in
81 Abs. 2 LBG bzw. $1 Abs. 3 SchBG aufgeführten möglichen Interessenkonflikten
insbesondere auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehend
geprüft und in den Abwägungsprozeß einbezogen werden. Das Ergebnis des Anhö-
rungsverfahrens wird in der abschließenden Stellungnahme der Landesregierung, die
diese dem Bundesminister der Verteidigung gegenüber abzugeben hat, zusammenge-
faßt werden. Diese Stellungnahme hat den Charakter eines gutachtlichen Votums.
Die Entscheidung, ob und ggf. wie das militärische Vorhaben realisiert werden wird,
trifft allein der Bundesminister der Verteidigung als Träger des Vorhabens.

Zu 2 und 3:

Die Planung über die Dislozierung militärischer Infrastruktureinrichtungen erfolgt zu-
nächst grundsätzlich nach verteidigungstaktischen Gesichtspunkten. Insbesondere bei
der Errichtung von Versorgungsdepots ist dabei — entsprechend ihrer Zweckbestim-
mung — eine möglichst gleichmäßige Verteilung dieser Anlagen über einen größeren
Raum von Bedeutung.

In Anbetracht dieser militärischen Grundforderung wird der dem laufenden Anhö-
rungsverfahren zugrunde liegende Standortvorschlag nach einer ersten Einschätzung
bei Beachtung entsprechender Auflagen als vertretbarer Kompromiß bewertet. Ab-
schließend kann die Planung erst nach Durchführung des anhängigen raumordneri-
schen Anhörungsverfahrens beurteilt werden, an dem auch die Naturschutzbehörden
beteiligt sind.

In der geplanten Versorgungsanlage sollen ausschließlich sog. „ruhende Bestände“ ge-
lagert werden, die in der Regel nur bei Ablauf der Haltbarkeitsfristen umgeschlagen

werden. Ein nennenswerter Verkehr würde daher nach Fertigstellung des Depots inner-
halb und zu der Anlage nicht stattfinden.

Dr. Möcklinghoff

2 (Ausgegeben am 31. 1. 1986)
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