Forschung im Auftrag des Pentagon
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Druckssche 11/5244 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/4805 — Betr.: Forschung im Auftrag des Pentagon Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Trittin (Grüne) vom 4. 1. 1990 Nach US-Quellen wurden in den vergangenen Jahren größere Summen des US-Vertei- digungsministeriums für Forschungsvorhaben in Niedersachsen ausgegeben. So erhielt die Firma Amersham Buchler GmbH & Co. KG in Braunschweig einen Auf- | trag in Höhe von 46 000 Dollar für „Drugs, Biological & Official Reagents“. Das Max- Planck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen erhielt wenigstens im Jahre 1981 50 000 US-Dollar, im Jahre 1985 49 000 Dollar. Die Universität Hannover erhielt in den vergangenen fünf Jahren wenigstens 28.000 Dollar. Aufgrund dieser mehr oder weniger zufälligen Informationen liegt die Vermutung na- he, daß eine Zusammenarbeit mit dem Pentagon bzw. Auftragsforschung für das Pen- tagon in Niedersachsen durchaus nicht unüblich ist. Die Frage nach weiteren For- schungsprojekten unter Finanzierung von anderen aus- oder inländischen militärischen Stellen schließt sich nahezu zwingend an. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen hinsichtlich Thematik, Dauer, Finanzierung etc. liegen ihr in bezug auf die in der Einleitung genannten Komplexe vor? 2. Wie kann die Landesregierung ausschließen, daß die hier betriebene Forschung als Grundlage für die spätere Produktion chemischer Waffen oder anderer militärischer (Massen-)Vernichtungsmittel dient? 3. Laut Satzung der die Max-Planck-Institute tragenden „Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.“ betreiben die Max-Planck-Institure „die wissen- schaftliche Forschung frei und unabhängig“. Wie beurteilt die Landesregierung den militärischen Forschungsauftrag an das Max-Planck-Institut Göttingen unter dem Gesichtspunkt der o.a. Satzungsbestimmung der Max-Planck-Gesellschaft? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die militärische Forschungsfinanzierung der Uni- versität Hannover unter dem Aspekt der Unabhängigkeit ziviler Forschung? 5. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, sich über etwaige weitere gegenwär- tige und künftige militärische Finanzierungen an niedersächsischen Max-Planck-In- stituten, Universitäten oder privaten Einrichtungen zu unterrichten, und wie ge- denkt sie diese Informationsmöglichkeiten zur Aufklärung der Öffentlichkeit oder anderweitig zu nutzen? 6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über weitere von amerikanischen bzw. anderen ausländischen oder inländischen militärischen Dienststellen finanzier- te Forschungsaufträge an Max-Planck-Institute, Universitäten oder private Einrich- tungen in Niedersachsen vor? 7. Wie will die Landesregierung vor diesem Hintergrund künftig sicherstellen, daß zivi- le Forschungseinrichtungen nicht zu abhängigen Auftragsnehmern von Rüstungsin- teressen werden bzw. wie begründet sie ggf. eine Auffassung, daß diese Gefahr aus der geschilderten Sachlage heraus nicht bestehe? ti
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5244 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26. 4. 1990 für Wissenschaft und Kunst — 401 — 01 420/5 — Das amerikanische Verteidigungsministerium fördert neben verteidigungsbezogener Forschung auch freie Grundlagenforschung, die keinen Geheimhaltungsauflagen unterliegt. Die entsprechenden Forschungsergebnisse der freien Grundlagenforschung können ohne Einschränkung in wissenschaftlichen Zeitschriften und auf Kongressen veröffentlicht werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Der Landesregierung liegen folgende Informationen vor: — Die Firma Amersham Buchler GmbH & Co. KG in Braunschweig hat keine Gelder vom amerikanischen Verteidigungsministerium für Forschungszwecke erhalten. Die Firma betreibt in Braunschweig auch keine eigene Forschung. Es sind lediglich Radiopharmazeutika bzw. klinische Reagenzien an US-Militärbe- hörden in der Bundesrepublik Deutschland geliefert worden, die ausschließlich für medizinisch-diagnostische Zwecke benötigt werden. Entsprechende Lieferungen haben auch Bundeswehr-Krankenhäuser erhalten. — Das Max-Planck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen betreibt seit über 30 Jahren Grundlagenforschung auf dem Gebiet des Fluglärms. Dabei wird ver- sucht, die grundlegenden Mechanismen der Schallerzeugung durch Strömungen aufzuzeigen und zu verstehen. Derartige Kenntnisse bilden die physikalische Grundlage für die Minderung von Hubschrauberlärm, Propellerlärm, Turbinen- lärm, Tieffluglärm, Lärm von Windkraftanlagen etc. In der Zeit von 1981 bis 1984 hat das Max-Planck-Institut für Strömungsforschung pro Jahr 49450 US-Dollar und von 1988 bis 1990 pro Jahr 49600 US-Dollar vom amerikanischen Verteidigungsministerium als Teilfinanzierung im Rahmen eines längerfristigen Forschungsvorhabens des Instituts erhalten. Die Forschungsarbeiten waren bereits aufgenommen, als die amerikanische Förderung einsetzte. Die For- schungsarbeiten wären aber auch ohne die Förderung durch das Pentagon ausgeführt worden; sie hätten lediglich einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen. Die Forschungsergebnisse sind auf mehreren Kongressen in Ost und West — z.B. auch in Warschau und Novosibirsk — vorgetragen und in Zeitschriftenartikeln und Kongressberichten dokumentiert worden. — An der Universität Hannover sind keine Forschungsarbeiten mit finanzieller Unter- stützung des amerikanischen Verteidigungsministeriums durchgeführt worden. Zu 2: Aus den Ausführungen zu 1. ergibt sich, daß die dort genannten Forschungsarbeiten nicht geeignet sind, als Grundlage für die spätere Produktion chemischer Waffen oder anderer militärischer (Massen-)Vernichtungsmittel zu dienen.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5244 Zu 3: Das Max-Planck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen hat die Durchführung der vom amerikanischen Verteidigungsministerium mitfinanzierten Forschungsarbeiten von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: — Hineinpassen des Themas in das Grundlagen-Forschungsprogramm des Instituts, — Festlegung des Themas durch das Institut selbst, — keine Geheimhaltungsvorschriften, — freie und sofortige Möglichkeit zur Veröffentlichung aller Ergebnisse in wissenschaft- lichen Zeitschriften und auf Kongressen. Die durch die Satzung der Max-Planck-Gesellschaft vorgeschriebene Freiheit und Unab- hängigkeit der Forschung sind bei den genannten Forschungsarbeiten somit in vollem Umfang gewährleistet worden. Zu &: Wie bereits zu 1. ausgeführt, sind Forschungsarbeiten der Universität Hannover durch das amerikanische Verteidigungsministerium nicht finanziell unterstütze worden. Zu 5: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß an niedersächsischen Universitäten, Max-Planck-Instituten oder sonstigen Forschungsinstituten verteidi- gungsbezogene Forschungsarbeiten durchgeführt werden. Zu 6: Keine. Zu 7: Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß in Niedersachsen zivile Forschungseinrich- tungen zu abhängigen Auftragnehmern von Rüstungsinteressen werden. In Vertretung Dr. Schreiber (Ausgegeben am 17. 5. 1990) 3