Infragestellen des Englischunterrichts an Hauptschulen durch Kultusminister Horrmann

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3697

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3491 —

Betr.: Infragestellen des Englischunterrichts an Hauptschulen durch Kultusminister
Horrmann

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kaiser (SPD) vom 30. 1. 1989

Einem Pressebericht zufolge hat Herr Kultusminister Horcmann die Frage aufgeworfen,
ob es sinnvoll sei, daß 85 % der Hauptschülerinnen und Haupischüler Englisch lernen
müssen, während nur 15% der Hauptschülerinnen und Hauptschüler zur Realschule
übergehen. Demgegenüber enthalten die vom Kultusminister erlassenen Rahmenricht-
linien für den Englischunterricht folgende Aussage:

„In einer Zeit zunehmender internationaler Kontakte hat die Kenntnis einer Fremd-
sprache besondere Bedeutung; Tourismus, Massenkommunikationsmittel und inter-
nationale Arbeitsplatzsuche bringen uns immer wieder in Berührung mit Menschen
anderer Länder. Die Kenntnis von Femdsprachen födert die Aufgeschlossenheit ge-
genüber den Angehörigen fremder Sprachgemeinschaften, und sie vergrößert die
beruflichen Möglichkeiten der jungen Menschen. Englisch spielt in der Welt eine
besondere Rolle, weil es nicht nur in vielen Ländern Landessprache ist, sondern auch
häufig als Verständigungsmittel zwischen Menschen dient, die jeweils die Mutter-
sprache des Partners nicht verstehen. ...“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Widerspruch zwischen den in den niedersächsischen Rahmenrichtlinien
für Hauptschulen beschriebenen Aufgaben und Zielen des Englischunterrichts und
der Frage des niedersächsischen Kultusministers zu erklären, weshalb es notwendig
sei, daß 85% der Hauptschüler Englisch lernen müssen?

2. Ist der niedersächsische Kultusminister tatsächlich der Auffassung, daß die große
Mehrheit der Hauptschülerinnen und Hauptschüler künftig nicht mehr die Fremd-
sprache Englisch lernen soll?

3. Beabsichtigt der niedersächsische Kultusminister, vom Hamburger Abkommen zur
Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens aus dem Jahre 1965 abzu-
rücken, in dem sich die Länder verpflichtet haben, für die Hauptschule eine Fremd-
sprache — in der Regel Englisch — festzulegen?

4. Ist das „Infragestellen‘‘ des Erlernens einer Fremdsprache in der Hauptschule ein
Beitrag des niedersächsischen Kultusministers zur oftmals geforderten Stärkung der
Hauptschule in Niedersachsen, oder verfolgt er andere Ziele? Wie verträgt sich die
These des Kultusministers mit dem gesetzlichen Bildungsauftrag?

5. Ist die Aussage, ca. 15% der Hauptschülerinnen uund Hauptschüler wechselten zur
Realschule, richtig? Wie groß ist ggf. tatsächlich die Zahl der Übergänge?
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6. Hat der Herr Kultusminister tatsächlich dafür plädiert, daß im Fach Englisch die
Landeskunde Amerika nicht so ausführlich betrieben werden müsse wie bisher? Ist
ihm bekannt, daß die Rahmenrichtlinien für Englisch an der Hauptschule über-
haupt keine Landeskunde Amerika enthalten?

7. Welche Auswirkungen hätte der Verzicht auf die Fremdsprache in der Hauptschule

a) für die Aufnahmemöglichkeiten und Chancen in den verschiedenen berufsbil-
denden Schulen,

b) für die Berufs- und Arbeitsplatzchancen (nicht zuletzt auch mit Blick auf den
Binnenmarkt Europa)?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Kultusminister Hannover, den 28. 2. 1989
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Der pointierte und verkürzt weitergegebene Pressebericht, auf den die Kleine Anfrage
sich wohl bezieht, hat vereinzelt zu Mißdeutungen geführt.

Die in die Kleine Anfrage aufgenommene Aussage von Seite 5 der Rahmentichtlinien
zu Aufgaben und Zielen des Faches Englisch in der Hauptschule gibt die Einschätzung
der Bedeutung dieses Faches für die Hauptschüler richtig wieder, sie entspricht der
Grundauffassung der Landesregierung und damit auch der des Kultusministers dieses
Landes.

Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Zu l:
Das Fach Englisch ist und bleibt Teil des Pflichtunterrichts für die Hauptschule.

Nach wie vor gibt es jedoch in den meisten Bundesländern und auch in Niedersachsen
die Möglichkeit der Abwahl dieses Faches für die Schülerinnen und Schüler, die Gefahr
laufen, bei zusätzlicher Belastung durch das Fach Englisch die Hauptschule ohne Ab-
schluß verlassen zu müssen. Diese Möglichkeit der Abwahl bleibt auch in Niedersachsen
bestehen, sie wird z.Z. von weniger als 3% der Hauptschüler wahrgenommen. Da je-
doch nach den jüngsten Statistiken immer noch etwas mehr als 10 % aller Schülerinnen
und Schüler diese Schule ohne einen Hauptschulabschluß verlassen, ergibt sich die Fra-
ge, ob nicht einzelnen dieser Schülerinnen und Schüler durch die frühzeitige Abwahl
des Faches Englisch ein Hauptschulabschluß hätte ermöglicht werden können.

Von allen Hauptschülern eines Jahrgangs wechseln z.Z. etwa 30 % in eine freiwillige
Klasse 10; von diesen wiederum erwerben etwas mehr als die Hälfte den Sekundarab-
schluß I — Realschulabschluß —.

Zu 2:

Nein.
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Nein.

Zu 4:

Aus den bisher erteilten Antworten geht hervor, daß diese Frage von falschen Vorausset-
zungen ausgeht.

Zu 5:

Etwa 15 % der Schülerinnen und Schüler der vorangehenden Klasse 9 der Hauptschule
erwerben auf dem Weg über die freiwillige Klasse 10 an der Hauptschule einen Sekun-
darabschluß I — Realschulabschluß —.

Zum 1. 8. 1988 waren es darüber hinaus 0,1% der Hauptschüler, die nach der Verord-
nung über den Wechsel der Schulform im Sekundarbereich I von der Hauptschule zur
Realschule wechselten.

Von diesen Schülerinnen und Schülern gingen 56 in die nächsthöhere Klasse über, 72
wechselten zur Realschule unter Wiederholung der zuletzt besuchten Klassenstufe.

Zu 6:

Nein. Der Niedersächsische Kultusminister hat vielmehr gefragt, welchen Stellenwert
die Landeskunde Amerika — besonders für Hauptschüler — haben sollte. Hintergrund
dieser Fragestellung ist die Grundüberlegung, welche Sprechintentionen, Situationen
und Sachthemen besonders geeignet sind, die Bewältigung elementarer Gesprächssitua-
tionen zu ermöglichen und zu erleichtern.

Landeskundliche Fragen werden im Englischunterricht der Realschule zum Unterrichts-
gegenstand (Kapitel 3.5), in den Hauptschulrahmenrichtlinien wird unter Punkt 3.3
die Möglichkeit eröffnet, auch landeskundliche Fragen anzusprechen.

Zu 7:

Da diese Landesregierung nicht daran denkt, den Englischunterricht in der Hauptschule
abzuschaffen bzw. seine Absicherung u.a. durch den Grundsatzerlaß in Frage zu stel-
len, erübrigt sich die Beantwortung dieser hypothetischen Frage.

Horrmann

(Ausgegeben am 29. 3. 1989) 3
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