Schließung von Zweigstellen der Landeszentralbank in Niedersachsen

/ 2
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/1181

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— ‚Drucksache 11/863 —

Betr.: Schließung von Zweigstellen der Landeszentralbank in Niedersachsen

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Biel, Frau Lemmermann, Radloff, Swieter
(SPD) vom 25. 3. 1987

Nach uns vorliegenden Informationen wird von der Landeszentralbank die Schließung
mehrerer Zweigstellen geplant. Konkret soll die Schließung der Zweigstellen in Ostero-
de, Peine, Norden und Nordhorn vorgesehen sein.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind ihr diese oder andere Planungen bekannt, und welche Zweigstellenschließun-
gen stehen bevor?

2. Wie bewertet die Landesregierung diese Absichten unter struktur- und arbeitsmarkt-
politischen Gesichtspunkten?

3. Wird die Landesregierung auf die Schließungsabsichten Einfluß nehmen mit dem
Ziel, die Zweigstellen zu erhalten?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hannover, den 2. 6. 1987
der Finanzen
— 23 — 20 500 — 21 —

Die Anfrage betrifft eine Entscheidung im Bereich der Landeszentralbank in Nieder-
sachsen (LZB). Die LZB ist eine Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, die
ihrerseits eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Auf
der Grundlage der mir von der LZB übermittelten Informationen beantworte ich die
Fragen wie folgt:

Zu il:

Nach Mitwirkung des Hauptpersonalrats der Deutschen Bundesbank sollen die Zweig-
stelle Peine zum 31. August 1987 und die Zweigstelie Norden zum 31. Oktober 1987
geschlossen werden. Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank kann die Weiter-

‚ führung dieser kleinen Zweigstellen nicht verantworten, da die dann aus sicherheits-
technischen und organisatorischen Gründen erforderlichen umfangreichen Investitio-
nen angesichts der geringen Betriebsleistung und der zu erwartenden Geschäftsentwick-
lung nicht zu rechtfertigen gewesen wären.
1

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/1181
en

Die Schließung der Zweigstellen Nordhorn und Osterode ist in absehbarer Zeit nicht
beabsichtigt. Allerdings wird die Deutsche Bundesbank bei weiter abnehmender Bean-
spruchung dieser Zweiganstalten erneut deren dauerhafte Lebensfähigkeit prüfen
müssen, denn sie hat bei der Unterhaltung ihres Zweiganstaltennetzes auch die Ge-
sichtspunkte Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen.

Zu 2:

Die Deutsche Bundesbank berücksichtigt bei ihren Überlegungen stets die regionale
Wirtschafts- und Verwaltungsstruktur und ist bestrebt, die Wirtschafts- und damit auch
die Arbeitsmarktpolitik in den einzelnen Regionen im Rahmen ihres gesetzlichen Auf-
trages zu unterstützen. Bei der Schließung der Zweigstellen Peine und Norden handelt
es sich um Reaktionen auf strukturpolitische Prozesse: Die spärliche Nutzung dieser
Zweigstellen durch die Kreditinstitute der dortigen Räume und den dadurch bedingten
Rückgang der Betriebsleistung.

Mit der Schließung dieser Zweigstellen ist kein Verlust, sondern lediglich eine Verlage-
rung von Arbeitsplätzen verbunden. Die wenigen Mitarbeiter der betroffenen Zweig-
stellen werden — unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Wünsche — von benach-
barten oder anderen Zweiganstalten der Landeszentralbank in Niedersachsen weiter be-
schäftigt; arbeitsmarktpolitische Folgen ergeben sich insoweit nicht.

Zu 3:

Die Kompetenz für die Schließung von Zweigstellen der LZB liegt beim Zentralbankrat®
der Deutschen Bundesbank. In den aktuellen Fällen sieht die Landesregierung ange-
sichts der Ausführungen der LZB keinen Anlaß, Gegenvorstellungen zu erheben.

Breuel

2 (Ausgegeben am 18. 6. 1987)
2