Präventiv-polizeiliches Gesamtkonzept für Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4220 Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/4013 — Betr.: Präventiv-polizeiliches Gesamtkonzept für Niedersachsen Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Trittin (Grüne) vom 12. 6. 1989 Nach dem Runderlaß 24/25-01447/1 wurde ein „weiterführendes präventiv-polizeili- ches Gesamtkonzept für Niedersachsen entwickelt, das bestehende Aktivitäten einbe- zieht, neue Alternativen aufzeigt und alle Maßnahmen miteinander so verbindet, daß ein höherer Wirkungsgrad an polizeilicher Prävention erreichbar wird‘. Es steht zu ver- muten, daß ein solches Konzept ein weiterer Schritt ist weg von der tatbezogenen und hin zu einer täterbezogenen Arbeit der Polizei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einrichtungen gibt es in Niedersachsen, die sich mit präventiven Maßnah- men im polizeilichen Zusammenhang beschäftigen? 2. Wie sehen vor diesem Hintergrund Erfahrungen und Konzepte von Einrichtungen wie PPS in Hannover aus? 3. In welchem Umfang, nach welchen Kriterien und mit welchen Erfahrungen im prä- ventiv-polizeilichen Bereich werden in Niedersachsen a) Kontaktbereichsbeamte und b) Jugendpolizisten schwerpunktmäßig eingesetzt? 4. Wie hoch ist der Anteil von Fuß- und Wagenstreifen an den Gesamtaufgaben der Polizei, und welche Funktion haben sie im Rahmen vorbeugender polizeilicher Maß- nahmen? 5. Gibt es für Niedersachsen Kriminalitätsatlanten oder ähnliches, die als Grundlage präventiv-polizeilicher Ermittlungstätigkeit genutzt werden bzw. genutzt werden könnten? 6. Gibt es bei der Erprobung präventiv-polizeilicher Konzepte eine Arbeitsteilung Zwi- schen den Bundesländern? Wenn ja, in welchen Bereichen ist die niedersächsische Polize: vorwiegend tätig? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 26. 7. 1989 — 24.4 — 01425/02 01447 /ı — Die hohe Kriminalitätsbelastung vergangener Jahre, insbesondere der strukturelle Wan- del zu vermehrt organisierten Delikts- und Täterstrukturen, z.B. in der nationalen und internationalen Rauschgiftdelinquenz, erforderte auch in Niedersachsen eine verstärkte repressive Bekämpfung der Kriminalität und Konzentration der verfügbaren personel- len und materiellen Möglichkeiten in diesem Bereich. 1
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4220 Eine moderne effektive Kriminalitätsbekämpfung muß darüber hinaus auch alle geeig- neten Möglichkeiten zur Verhinderung von Straftaten, von Personen- und Vermögens- schäden ausschöpfen. Bei einer Vielzahl von Deliktsarten, insbesondere den Straftaten gegen relativ ungesi- chertes Eigentum, können häufig schon mit geringem Aufwand potentielle Gefahren deutlich verringert werden. Es ist zu verhindern, daß der gefährdete Bürger resigniert, Kriminalitätsfolgen als unab- weisbar und schicksalhaft bewertet. Statt dessen muß sein Sicherheitsempfinden, seine Aufmerksamkeit und sein Bemühen um eigenverantwortliche Sicherheitsmaßnahmen gestärkt werden. Dies ist primäres Ziel des Polizeilichen Präventionskonzepts. Es wird zu einer verbesserten Information und Kommunikation zwischen Bürger und Polizei führen, das gegenseitige Vertrauen stärken und das Bewußtsein schärfen für die individuellen Möglichkeiten einer angemessenen Vorbeugung in personeller und mate- rieller Hinsicht. Insoweit sind Vermutungen, daß ein solches Konzept auf konkrete Täterstrukturen, Tatverdächtige angelegt ist, unzutreffend. Intensive täterorientierte Ermittlungen sind dem Bereich der repressiven Kriminalitäts- bekämpfung zuzuordnen, dort sind sie allerdings aber auch unverzichtbar. Zu 1: Das gesamtpolizeiliche Präventionsmodell wird auf.der Grundlage der bestehenden Or- ganisationsstrukturen und Zuständigkeitsregelungen der Polizei des Landes Niedersach- sen eingerichtet. Die Federführung liegt bei der Kriminalpolizei. Das Landeskriminalamt unterhält auf Landesebene die für die präventive Kriminalitäts- bekämpfung erforderlichen zentralen Einrichtungen. Bei den Schutz- und Kriminalpolizeiinspektionen sowie Abteilungen Kriminal- und Schutzpolizei der Polizeidirektionen werden „Präventionskommissionen‘‘ gebildet. Kernstück der „Präventionskommission‘ ist die „‚Präventionsgruppe‘, die sich eben- falls aus Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei zusammensetzt. Diesen Organisationseinheiten obliegt es — gezielt Informationen über das aktuelle präventable Kriminalitätsgeschehen zu ge- winnen, — im regionalen Bereich schwerpunktmäßig Präventionsvorschläge zu entwickeln, — Präventionskonzepte zu initiieren und festzulegen, — die Form der Durchführung feststehender Bundes- und Landesprogramme unter Be- rücksichtigung regionaler, kriminalgeografischer sowie zeitlicher und deliktischer Brennpunkte zu beschließen, — außerpolizeiliche Behörden, Einrichtungen und Institutionen zu unterstützen und gef. einzubeziehen, — eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit auf Basis der erarbeiteten Präventionskon- zepte zu betreiben. Die so erarbeiteten und aufeinander abgestimmten präventiven Maßnahmen werden dann sowohl von der Schutz- als auch von der Kriminalpolizei evtl. unter Beteiligung außerpolizeilicher Institutionen fortlaufend umgesetzt.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4220 Eingebunden in das Präventionskonzept sind die seit langem existenten Institutionen der Kriminalpolizeilichen Beratung und Vorbeugung, die jeweiligen Kriminalpolizeili- chen Beratungsstellen am Sitz der Kriminalpolizeiinspektionen, Abteilung Kriminalpo- lizei in den Polizeidirektionen, die Spezialisten der Prävention in der Kriminalitätsbe- kämpfung, die Beauftragten für Jugendsachen und die Beauftragten für die vorbeugen- de Kriminalitätsbekämpfung, und nicht zuletzt die „Zentralstelle für vorbeugende Kri- minalitätsbekämpfung und Jugendsachen‘‘ im Landeskriminalamt Niedersachsen. Weitere Institutionen der polizeilichen Prävention in den Bereichen Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind die „Verkehrssicherheitskommissionen‘ und spezielle Funk- tionsträger der Schutzpolizei, Sachbarbeiter für Umweltschutz und Gefahrenabwehr. Schwerpunkte der Aufgabenstellung sind u.a. Analysen der Unfallursachen, Maßnah- men zur Bekämpfung der Verkehrsdelinquenz, der Verkehrsberuhigung und gezielten -überwachung sowie umfangreiche Tätigkeiten im Bereich der vorbeugenden Bekämp- fung der Umweltkriminalität bis hin zum Gefahrguttransport auf der Straße. Zu 2: Das ‚„Präventionsprogramm Polizei/Sozialarbeiter‘‘ (PPS) besteht seit 1979 und wurde nach der Modellphase im Jahre 1982 durch Kabinettsbeschluß Dauereinrichtung. Ziel des PPS ist, die oftmals im Vorfeld der Kriminalität gelegenen vielfältigen psycho- logischen Not- und Problemsituationen der bei der Polizei um Hilfe und Rat nachsu- chenden Bürger zu lösen. PPS ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Hannover und für die Nachbarstädte Lan- genhagen und Laatzen. PPS befaßt sich im wesentlichen mit folgenden Problembereichen (zugrunde liegen 924 Neufälle aus dem Jahre 1988, die persönlich betreut und beraten wurden): — mit akuten Familienkonflikten (z.B. Familienstreitigkeiten, Erziehungsprobleme, mißhandelte Frauen mit ihren Kindern, abgängige Kinder und Jugendliche): 26 % — mit Menschen mit psychiatrischen Problemen und Suchtproblemen sowie hilflosen Menschen: 22% -- mit Menschen in tiefen Lebenskrisen, die Selbsttötungsabsichten äußern oder bereits versucht haben, sich das Leben zu nehmen: 20 % — mit Menschen in Beziehungsnöten (Partnerkonflikte, Einsamkeits-, Verlust- und Trennungsprobleme): 18% — mit Tatverdächtigen und Opfern von Straftaten: 14%. Vergleicht man die verschiedenen Problembereiche des Jahres 1988 mit statistischen Auswertungen des Jahres 1980, sind einschneidende Veränderungen nicht zu bemer- ken. Auffallend ist der erhebliche Anstieg der Fallzahlen im Laufe der Jahre. Im Jahre 1980 betreute PPS 760 Menschen persönlich, die gleiche Anzahl wurde telefo- nisch beraten. Bei vergleichbaren Dienstzeiten erteichte PPS 1987 seinen bisher höch- sten Beanspruchungsgrad: 1030 Menschen wurden persönlich betreut und beraten, wei- tere 2200 telefonisch beraten. PPS hat auf die erheblich gestiegene Inanspruchnahme mit einer Differenzierung und Ausweitung der Hilfen reagiert. So wurde im Januar 1984 die Gruppenarbeit „Gewalt gegen Frauen, Hilfe nach Vergewaltigung‘‘ gegründet, im November 1985 die AB- Maßnahme zur aktuellen und nachgehenden Betreuung von Suizidgefährdeten, in der zwei Sozialarbeiter beschäftigt sind. Zum 1. 3. 1989 wurde ein türkischer Berufsprakti- kant eingestellt, um den türkischen Hilfesuchenden eine bessere Hilfe und Unterstüt- zung anzubieten (15% des Fallaufkommens).
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4220 Im PPS leisten die Sozialarbeiter unmittelbare Krisenhilfe und Kurzzeitbetreuung, um eine Zuspitzung der Problematik zu verhindern. Bei Bedarf wird an andere Einrichtun- gen vermittelt, die längerfristige Betreuungen gewährleisten, wie z.B. Familienhilfe, Fachberatungsstellen und Kliniken, Frauenhäuser usw. Die Klientel kommt zu 80% durch Vermittlung der Schutz- oder Kriminalpolizei auf freiwilliger Basis zum PPS. Hierbei sind zwei entscheidende Arbeitsgrundsätze von Be- deutung, die für die Bildung einer echten Vertrauensbasis zwischen betroffenen Bür- gern und PPS unabdingbar sind: Es gilt der strenge Grundsatz der gegenseitigen Nichteinmischung zwischen Polizei und Sozialarbeitern, wodurch eine Aufgabenvermischung vermieden wird. Zum anderen ist eine beiderseitige Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmun- gen, z.B. Schweigepflicht, unabdingbar. Zusammenfassend läßt sich feststellen: — PPS sieht jeden Hilfesuchenden in seinen psychosozialen Zusammenhängen und versucht, ein unmittelbares, bedürfnisgerechtes Hilfsangebot zu unterbreiten. — Die hohe Zahl der Fallzuweisungen durch die Schutz- und Kriminalpolizei (insge- samt 80%) belegt, daß eine Sensibilisierung der Beamten im Hinblick auf die psy- chosozialen Not- und Krisensituationen von Menschen stattgefunden hat, und die Arbeit von PPS von der Mehrzahl der Beamten als hilfreich, entlastend und effizient empfunden wird. — PPS leistet primär Krisenhilfe mit dem Ziel, sich anbahnende Eskalationen zu ver- hindern, und ist hier in verstärktem Maße präventiv tätig. — Die hohe Zahl der Hilfesuchenden (1988 = 924 neue Klienten, 1738 neue Telefon- beratungen, des weiteren 943 persönliche und 2026 telefonische Kontakte zu bereits bekannten Klienten) belegt, daß die hilfe- und ratsuchenden Bürger PPS anneh- men, und PPS hiermit eine wesentliche Lücke im psychosozialen Versorgungsnetz Hannovers füllt. Zu 3: Seit 1977 werden zur Verwirklichung einer größeren Bürgernähe in Niedersachsen Kon- taktbearnte eingesetzt. Sie sind in Städten über 20000 Einwohnern bestellt und zuständig für fest zugewiesene Kontaktbereiche, in denen sie 10000 bis 12000 Bürger betreuen. Insgesamt sind bisher 279 Beamte der Schutzpolizei mit dieser Aufgabe betraut. Die bisherigen Erfahrungen sind gut. Kontaktbeamte haben wesentlich zur Stärkung persönlicher Kontakte und zur Vertrauensbildung beigetragen. Ihr Betätigungsfeld sind Altenheime, Kindergärten, Schulen, Vereine und Verbände. Sie kümmern sich um die Schulwegsicherung, um die Verkehrsunfallverhütung und um den Umweltschutz. Ziel- gruppen sind insbesondere Bürger, die durch die Gefahren des Straßenverkehrs oder durch Straftaten besonders gefährdet sind. Die präventiv-polizeiliche Wirkung des Kontaktbeamten wird hoch eingeschätzt, meß- bar ist sie allerdings nicht. Jugendpolizisten gibt es in Niedersachsen bei der Schutz- und Kriminalpolizei nicht. Zu &: Frage 4 ist so nicht zu beantworten, da eine statistische Erfassung der Funkstreifentätig- keit nicht erfolgt.
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4220 Die durchgeführten Fuß- und Fahrradstreifen werden jedoch erfaßt. Sie sind ab einer gewissen Mindeststärke der Dienstabteilung fest vorgeschrieben und Bestandteil des Dienstplanes. 1988 wurden 601 794,5 Stunden Fuß- und Radstreifendienst geleistet. Die Funktion der Fuß- und Radstreifen im präventiven Bereich besteht in der sichtbaren Präsenz und vor allem in der Tatsache, daß die Beamten leichter vom Bürger ange- sprochen werden können. Hinsichtlich der sichtbaren Präsenz gilt dies natürlich auch für den Funkstreifenwagen. Zu 5: Für den Bereich Niedersachsens gibt es keine Kriminalitätsatlanten im eigentlichen Sin- ne. Die Auswertung der Kriminalpolizeilichen Meldedienste und insbesondere der Poli- zeilichen Kriminalstatistik ermöglicht aber entsprechende Planungsdaten. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse finden bei den präventiv-polizeilichen Tätigkei- ten Berücksichtigung. Zu 6: Innerhalb der Kommission Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung, an der alle Landes- kriminalämter und das Bundeskriminalamt beteiligt sind, wurde eine Aufgabenvertei- lung wie folgt vorgenommen: Verteilung der Aufgaben zur Betreuung der Kriminalitätsbereiche und zur kriminali- stisch-kriminologischen Forschung Das LKA Niedersachsen ist zuständig für Diebstahl von/aus/an Fahrzeugen und Kraft- fahrzeugen. Verteilung der sicherungstechnischen Bereiche Das LKA Niedersachsen ist zuständig für a) Fahrzeugsicherungen gem. $ 38a StVZO b) Elektrische Gefahrenmeldeanlagen — ausgenommen Freilandüberwachungseinrichtungen —. In Vertretung Dr. Diekwisch (Ausgegeben am 11. 8. 1989)