Bau der Elbebrücke in Neu Darchau

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1894

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/1508 —

Betr.: Bau der Elbebrücke in Neu Darchau

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Grill, Dr. Martens (CDU) vom 17. 5. 1991

Entgegen der Antwort auf die letzte Kleine Anfrage zur Verkehrsentschließung Nord-
ostniedersachsen hat der niedersächsische Verkehrsminister offensichtlich doch die Not-
wendigkeit der Elbeüberquerung bei Neu Darchau als richtig angesehen.

Nach dem nunmehr vorgelegten Entschließungsantrag der Landtagsfraktionen der SPD
und der Grünen ist im Zuge der Prüfung und Planung eines Nationalparks Elbtalaue
ein Planungsstopp von den beiden Koalitionsfraktionen gefordert worden.

Demgegenüber hat der Landtag in großer Übereinstimmung der Rückgliederung des
Amtes Neuhaus zugestimmt, und die Landesregierung ist z. Z. dabei, die von allen
Fraktionen geforderte schnelle Realisierung zur Rückgliederung durch einen Staatsver-
trag mit Mecklenburg-Vorpommern zu betreiben. In diesem Zusammenhang wird es
auch notwendig sein, das Amt Neuhaus verkehrsmäßig besser anzubinden. Dazu zählt
auch eine Ablösung des derzeitigen Fährbetriebes, der in einem nicht unerheblichen
Maße die Bürger bei ihren täglichen Lebensabläufen belastet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist beabsichtigt, den von den Koalitionsfraktionen geforderten Planungsstopp ggf.
auf die Planung der Elbebrücke in Neu Darchau anzuwenden?

2. Falls nein: Hält die Landesregierung im Zuge ihrer eigenen Rückgliederungsbemü-
hungen betr. Amt Neuhaus eine erhebliche Beschleunigung der Planungen für not-
wendig, und wie wird sie diese ggf. umsetzen?

3, Wird sie Initiativen ergreifen, um in bezug auf die Elbequerung bei Neu Darchau
auch beim Bund eine zeitlich schnellere Realisierung zu erreichen?

4. Hält sie es für möglich, die Planung bzw. den Bau dieser Brücke auch bei schnelist-
möglicher Realisierung mit den Belangen des Naturschutzes und der Gewässerrein-
haltung der Elbe in Einklang zu bringen?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22. 8. 1991
für Wirtschaft, Technologie und Verkehr
— 17 — 57.00 —

Eine neue Elbebrücke bei Neu Darchau würde erwa in der Mitte zwischen der vorhande-
nen Elbebrücke bei Lauenburg und der im Bau befindlichen Brücke bei Dömitz liegen
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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1894

 

und die Distanz zwischen diesen Übergängen (rd. 60 km) halbieren. Neben überörtli-
chen Aspekten würde dadurch auch die verkehrliche Anbindung des östlich der Elbe
liegenden Amtes Neuhaus an das Land Niedersachsen wesentlich verbessert werden
können.

Die Landesregierung hat im November 1990 in ihrer Antwort auf die Frage Nummer 6
der Kleinen Anfrage betreffend „Anbindung des Landkreises Lüchow-Dannenberg an
das zu entwickelnde einheitliche deutsche Verkehrsnetz‘‘ (Drs 12/189) ihre Bereitschaft
bekundet, Wünsche nach einer weiteren Brücke über die Elbe im Bereich von Neu Dar-
chau positiv aufzunehmen. Auch die Antworten der Landesregierung zu nachfolgenden
Anfragen über Verkehrsprobleme in Nordostniedersachsen enthalten keine hiervon ab-
weichende Aussagen.

Bereits Ende 1990 hat das Land den Bund auf die Notwendigkeit eines neuen Elbeüber-
ganges bei Neu Darchau hingewiesen und sowohl diesen als auch den auf niedersächsi-
scher Seite anschließenden Straßenabschnitt der Landesstraße 233 dem Bund zur Über-
prüfung mit dem Ziel der Aufnahme in den Gesamtdeutschen Verkehrswegeplan ge-
meldet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung die Kleine Anfra-
ge wie folgt:

Zu 1:

Zur Zeit gibt es noch keine konkreten Planungen für eine Elbebrücke bei Neu Darchau.

Zu 2:
Entfällt.

Zu 3:

Ja. Das Land wird als weiteren Schritt unverzüglich die Durchführung der erforderli-
chen Umweltverträglichkeitsprüfung einleiten, sobald der Bundesminister für Verkehr
den Bedarf und die Dringlichkeit des Projektes im Gesamtdeutschen Verkehrswegeplan
festgeschrieben hat.

Zu 4:

Die Landesregierung geht davon aus, daß der Bau einer Elbebrücke bei Neu Darchau
— abgesehen von unfallbedingten Ereignissen — die Gewässerqualität der Elbe —
wenn überhaupt — nur unwesentlich beeinträchtigt. Die Belange des Naturschutzes
werden in einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht werden, deren Ergebnis ab-
zuwarten bleibt.

In Vertretung

Kappert

2 (Ausgegeben am 3. 9. 1991)
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