Einsatz von Ölbekämpfungsschiffen in Niedersachsen

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Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6164

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/6028 —

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Adam, Collmann (SPD) — Drs 12/6028

Betr.: Einsatz von Ölbekämpfungsschiffen in Niedersachsen

Auf Grund der zunehmenden Belastung der Meere, Wasserstraßen und Häfen ist der ko-
ordinierte Einsatz von Ölbekämpfungsschiffen weiterhin dringend notwendig.

In Fachkreisen wird die Befürchtung geäußert, daß mit Landesmitteln finanzierte und pri-
vat bereederte Ölbekämpfungsschiffe von der niedersächsischen Nordseeküste abgezogen
werden könnten, um in der Östsee eingesetzt zu werden. Eine Verlegung würde nicht nur
die bisherigen Bemühungen Niedersachsens zur Ölbekämpfung schwächen, sondern auch
den Interessen der in diesem Bereich tätigen Unternehmen entgegenstehen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Ölbekämpfungsschiffe sind von Land und Bund in niedersächsischen Küsten-
gewässern und Wasserstraßen eingesetzt?

2. Sind der Landesregierung Aktivitäten niedersächsischer Unternehmen zur Bereederung
des Ölbekämpfungsschiffes „Ihor“ bekannt?

. Welche Erfahrung hat sie mit den privar bereederten Ölbekämpfungsschiffen gemacht?
. Wie werden diese Konzepte beurteilt?

. Wird die „Thor“ derzeit als Ölbekämpfungsschiff eingesetzt?

N now

. Wie ist der Einsatz der Ölbekämpfungsschiffe in Niedersachsen koordiniert?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 2. 3. 1994

— 109 - 01425/7/2 - 50 -

Die Bundesregierung und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein arbeiten seit 1975 auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens
bei der Bekämpfung von Ölverschmurzungen auf See und an der Küste zusammen. Zur
Organisation der gemeinsamen Ölunfallbekämpfung wurden verschiedene gemeinsame
Einrichtungen geschaffen und entsprechende Organisationsstrukturen aufgebaut. Mittler-
weile haben die Partner des Verwaltungsabkommens für rund 200 Mio. DM Bekämp-
fungsgerät einschließlich 21 Schiffen beschafft oder umgerüstet.
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Die Schiffe werden in Mehrzwecknutzung, zum größten Teil und soweit es möglich ist,
durch öffentliche Dienststellen bereedert. Es war jedoch norwendig, einige Olbekämp-
fungsschiffe auch von privaten Firmen bereedern zu lassen. Dadurch ist es möglich, nicht
nur einen Teil der hohen Wartungs- und Unterhaltungskosten aufzufangen, sondern
auch die Schiffe laufend in Betrieb zu halten und ihre ständige Einsatzfähigkeit zu garan-
tieren. Der Einsatz zur Ölschadensbekämpfung hat dabei absolute Priorität, d. h. jede an-
dere Nutzung ist auf Verlangen sofort abzubrechen und das Schiff für den Einsatz zur Öl-
schadensbekämpfung zur Verfügung zu stellen. In den Bereederungsverträgen wurden
verbindliche Zeiten für die Einsarzbereitschaft vorgeschrieben, die sich je nach Schiffstyp
und Einsatzort unterscheiden. Das Einsatzgebiet für private Nutzungen ist mit der zu-
ständigen Behörde abzustimmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zul:

Im Bereich der niedersächsischen Küstengewässer sind die nachfolgenden Ölbekämp-
fungsfahrzeuge eingeserzt:

— LMS „Kopersand“ (Betreiber: StAIK Norden)

— LMS „Jansand“ (Betreiber: StAIK Norden)

- KS „Thor“ (Betreiber: Firma Adalbert Janssen, Wilhelmshaven)

- KS „Eversand“ (Betreiber: Bundesmarine, Wilhelmshaven)

-— MS „Transporter II“ (Betreiber: Firma Jade-Dienst GmbH; Wilhelmshaven)
- MS „ÖSK I" (Betreiber: StAWA Brake)

— SB „Nordsee“ (Betreiber: WSA Emden)

— GS „Mellum“ (Betreiber: WSA Wilhelmshaven)

— GS „Scharhörn“ (Betreiber: WSA Cuxhaven)

Ab Sommer 1994 wird zusätzlich zu den o.g. Bekämpfungsfahrzeugen der Katamaran
„Knechtsand“ (Betreiber: Firma T & S, Bremerhaven) in Cuxhaven stationiert. Ferner
stehen für die niedersächsischen Gewässer noch die in Bremerhaven stationierten Fahr-
zeuge „MPOSS“ und „Westensee“, die von der Firma T & $ betrieben werden, zur Ver-
fügung sowie in Hamburg das TMS „Marcus“.

Zu 2:

Nach dem Konkurs der Firma Jade-Dienst GmbH & Co. KG wurde die Bereederung der
„I[hor“ von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgeschrieben. Nach Auswertung der An-
gebote wurde der Firma Adalbert Janssen, Wilhelmshaven, die „Thor“ und weiteres Öl-
wehrgerät zur Bereederung übergeben.

Zu 3:

Generell sind die Erfahrungen mit privat bereederten Schiffen in Niedersachsen gut. Die
Bereederung durch Privatfirmen erfordert allerdings einen höheren Verwaltungsaufwand.
Ein Teil der hohen Wartungs- und Unterhaltungskosten kann auf die privaten Unter-
nehmen verlagert werden. Die erwünschte Mehrzwecknutzung, die die Unterhaltungs-
kosten reduziert, läßt nur in begrenztem Umfang eine Bereederung durch öffentlich-
rechtliche Institutionen zu. Die private Bereederung birgt naturgemäß Risiken, vor allem
im Falle einer wirtschaftlich schlechten Lage der beauftragten Firma, so daß der Bereede-
rung durch öffentliche Institutionen der Vorzug zu geben ist.
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Zu 4:

Auf Grund der begrenzten finanziellen Mittel und die geringen Einsatzmöglichkeiten der
öffentlichen Hand ist die Einbindung der privaten Wirtschaft in die Bereederung von Öl-
bekämpfungsschiffen unumgänglich.

Zu 5:
Ja.
Zu 6:

Bei Einsätzen unterhalb der sogenannten ELG-Schwelle (Ölunfälle unter 50 m? Öl; ver-
schmurzte Ufer- und Böschungslänge unter 3 km) wird der Einsatz von der zuständigen
Bezirksregierung koordiniert.

Bei Unfällen und Einsätzen oberhalb der ELG-Schwelle erfolgt die Einsatzkoordinierung
im gesamten deutschen Nord- und Ostseebereich durch die Einsatzleitungsgruppe
(ELG), die sich aus Vertretern der Küstenländer und des Bundesverkehrsministeriums zu-
sammensetzt. Die Beschlüsse der ELG werden über die Bezirksregierung umgesetzt. Die
dadurch entstehenden Kosten werden von der Partnergemeinschaft entsprechend dem
Kostenschlüssel finanziert. Bei allen Einsätzen wird die Einsarzleitung von den Sonder-
stellen des Bundes und der Länder fachlich beraten und unterstützt.

Griefahn

(Ausgegeben am 29. 3. 1994) 3
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