"Chaos-Tage" 1996 in Hannover
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage det Abg. Frau Stokar von Neuforn (GRÜNDE), eingegangen am 6. 11. 1996 Betr.: „Chaos-Tage“ 1996 in Hannover Nach den schweren Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und Polizei zu den „Chaos-Tagen“ 1995 in Hannover mußte der hannoversche Polizeipräsident Sander zurück- treten, ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß wurde eingesetzt und das Niedersäch- sische Gefahrenabwehrgesetz verschärft. Die neuen gesetzlichen Grundlagen im Gefahten- abwehrgesetz, wie der auf maximal vier Tage verlängerte Unterbindungsgewahrsam, die bis zum Aufenthaltsverbot erweiterte Platzverweisung und die Einrichtung von polizeilichen Kontrollstellen ohne zeitliche und örtliche Beschränkung und ohne richterliche Genehmi- gung, wurden von den Gesetzesverfassern als unerläßlich zur polizeilichen Bewältigung künftiger „Chaos-Tage“ bezeichnet. Mit einer Verbotsverfügung wurden vom 26. 7. bis 5. 8. 1996 „in den Gebieten der Landes- hauptstadt Hannover und des Landkreises Hannover alle Veranstaltungen, die zur Durch- führung oder als Bestandteile der sogenannten ‚Chaos-Tage‘ geplant sind oder der \Veran- staltung ‚Chaos-Tage‘ zuzurechnen sind, verboten“. „Die Zeit“ kommentiert in ihrer Ausga- be vom 2. 8. 1996 die Verbotsverfügung wie folgt: „Die Verbotsverfügung gegen die Chaos- Tage 96 bestätigt die schlimmsten Befürchtungen: Aussehen und Verhalten von Menschen reichen nun aus, sie aus der Stadt zu jagen. Die Polizisten achten auf Menschen, ‚die typische farbige Punkfrisuren‘ tragen und ‚das natürliche Pietät- und Schamempfinden bewußt‘ ver- letzen. Das heißt zum Beispiel, daß im fernen Atlanta eine Kathrin Rutschow mit ihren neontoten Haaren für Deutschland wohl Gold errudern darf, in diesen Tagen aber kaum in Hannover spazieren gehen könnte.“ Zur Durchsetzung der Verbotsverfügung wurde eine leerstehende Liegenschaft der Bundes- wehr zur Gemeinschaftssammelunterkunft (Gesa) umgerüstet. Die Gesa wurde für die Auf- nahme von 2000 Gefangenen vorbereitet. Nach Aussage des Einsatzleiters Gesa soll die polizeiliche Gefangenensammelstelle bis über die EXPO hinaus vorgehalten werden. Im übrigen sollte der Hofgang für die Gefangenen in der ehemaligen Wehrmachtskaserne unter deutlich erkennbarem Hakenkreuz stattfinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Einrichtung von Konttollstellen in der Zeit vom 26. 7. bis 5. 8. 1996 a) Wie viele Konttollstellen wurden im o.g. Zeitraum von der Polizeidirektion Hanno- ver eingerichtet? b) Wo und für wie lange wurden die Kontrollstellen jeweils eingerichtet? ec) Wie viele Personen wurden an den Kontrollstellen durchsucht, und welche Gegen- stände wurden dort beschlagnahmt? d) Wie lautet die schriftliche Begründung zur Anordnung der Kontrollstellen? Drucksache 13/2666
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666 e) Welche Absprachen gab es mit anderen Bundesländern zur Einrichtung von Kon- trollstellen und Zurückweisung von Jugendlichen, die nach Hannover reisen wollten? & Welche Absprachen gab es mit dem Bundesgrenzschutz zur Einrichtung von Kon- trollstellen und Zurückweisung von Jugendlichen sowohl an Bahnhöfen als auch an Grenzübergängen? g) Wie viele Personen wurden auf dem Universitätsgelände und in Universitätsgebäuden kontrolliert und/oder festgenommen? Gab es diesbezüglich Absprachen mit dem Präsidium der Universität, und wenn ja, welche? 2. Anwendung der Platzverweisung nach $ 17 NGefAG in der Zeit vom 26. 7. bıs 5. 8. 1996 a) Wie viele Platzverweisungen wurden in dem oben genannten Zeitraum von der Poli- zeidirektion Hannover nach $ 17 Abs. 1 verhängt und wie viele nach $ 17 Abs. 2? b) Welche Kriterien enthielten die Ausführungsbestimmungen für die Verhängung von Platzverweisungen nach $ 17 Abs. 1 und $ 17 Abs. 2? c) Wie wurde insbesondere sichergestellt, daß Personen nicht allein aufgrund ihres „punktypischen“ Aussehens Platzverweisungen erhielten? d) Welche äußeren Merkmale und Verhaltensweisen rechtfertigten nach Ansicht der Polizeidirektion Hannover die Verhängung von Platzverweisungen nach $ 17 Abs. 1 und nach $ 17 Abs. 2? e) Wie bewertet die Polizeidirektion Hannover die Verhängung von Platzverweisungen mit den folgenden schriftlichen Begründungen: „Zugehörigkeit zur Punkszene. Der W. wurde mit neun anderen auf dem Bahnhof Hannover angetroffen.“ „Die Person ist seinem Äußeren nach der Punkszene zuzuordnen und hat keinen fe- sten Wohnsitz im LK Hannover.“ „O.g. Person hielt sich am Einsatzort mit zwei weiteren Personen auf. Aussehen + Kleidung entsprechen der ‚Punk‘-Szene.“ „O.g: Person hat Kontakt zur Punker-Szene. Es ist nicht auszuschließen, daß die Person an den Chaos-Tagen ’96 teilnehmen will.“ „Punkerähnliches Aussehen.“ „Punkertypisches Aussehen. Person wurde auf der Zonengrenze angetroffen.“ f}) In wie vielen schriftlichen Platzverweisungen wurde gar keine Begründung angege- ben? g) Wie viele Platzverweisungen wurden gegen Personen verhängt, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover haben? h) Wie viele Widersprüche wurden gegen die verhängten Platzverweisungen eingelegt? i) In wie vielen Fällen wurde den eingelegten Widersprüchen stattgegeben? j) Wie viele Platzverweisungen wurden von der Polizeidirektion Hannover von sich aus zurückgenommen, weil im Nachhinein festgestellt wurde, daß die Maßnahme nicht gerechtiertigt war? 3. Freiheitsbeschränkungen in der Zeit vom 26. 7. bis 5. 8. 1996 a) Gegen wie viele Personen wurden im o.g, Zeitraum freiheitsbeschränkende Maß- nahmen nach NGefAG verhängt?
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666
b) Wie viele freiheitsbeschränkende Maßnahmen dauerten bis zu acht Stunden, wie viele
acht bis 16 Stunden, wie viele bis 24 Stunden, wie viele bis 48 Stunden, wie viele über
48 Stunden, und wie häufig wurde der neu ins Gefahrenabwehrgesetz eingefügte
viertägige Unterbindungsgewahrsam verhängt? .
c) In wie vielen Fällen wurden die angeordneten £reiheitsbeschränkenden Maßnahmen
den in der Gesa bereitstehenden Richtern zur Überprüfung vorgelegt, jeweils nach '
welcher Zeit und mit welchem Ergebnis?
d) Wie viele freiheitsbeschränkende Maßnahmen wurden nach StPO verhängt?
e) Soll die ehemalige Wehrmachtskaserne weiterhin als polizeiliche Gefangenensammel-
stelle vorgehalten werden?
f) Gibt es diesbezügliche Absprachen mit der Liegenschaftsverwaltung der Bundeswehr,
und wenn ja, welche?
4. Speicherungen in polizeilichen Dateien
a) Wie viele polizeiliche Dateien wurden anläßlich der „Chaos-Tage“‘ 1996 eingerichtet,
und wie lautet die Bezeichnung und Beschreibung der Dateien?
b) Wie viele Personen wurden aufgrund der „Chaos-Tage“ 1996 in polizeilichen Dateien
gespeichert?
c) Trifft es zu, daß in der Gesa auch Personen in die polizeilichen Dateien aufgenom-
men wurden, deren Platzverweisung von Anfang an als offensichtlich nicht gerecht-
fertigte Maßnahme eingestuft wurden?
d) Wie viele Datensätze wurden an andere Dienststellen in und außerhalb Niedersach-
sens übermittelt und ggf. an welche?
e) Wie viele Datensätze wurden zwischenzeitlich gelöscht?
f) Gibt es eine Verknüpfung zu den Dateien anläßlich der „Chaos-Tage“ 1994 und
1995?
g) Wie viele Personen sind bei der Polizeidirektion Hannover mit Bezug auf die „Chaos-
Tage“ 1994, 1995 und 1996 derzeit noch gespeichert?
h) Zu wie vielen Personen, die anläßlich der „Chaos-Tage“ 1994, 1995 und 1996 weiter-
hin gespeichert sind, Hegen staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor?
) Wie ist die Altersstruktur der Personen, die weiterhin in „Chaos-Tage“-Dateien ge-
speichert sind? ’
5. Einsatz verdeckt ermittelnder Beamter
a) Wie viele Polizeibeamte, die zur verdeckten Ermittlung eingesetzt wurden, waren
„punkähnlich“ verkleidet?
b) Welchen konkteten Auftrag hatten diese Polizeibeamten?
<) Wie erklärt die Polizeidirektion Hannover, daß’ die ausgegebenen Kennworte für
Polizeibeamte mit punkähnlicher Verkleidung teilweise an den Konttollstellen nicht
bekannt waren? "
d) Ist es hierduech zu Gefährdungen, Platzverweisungen oder Ingewahrsamnahmen von
verdeckt ermittelnden Beamten gekommen?
6. Juristische „Bewältigung“ der „Chaos-Tage“ 1996
a) Wie viele Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden im Zusammen-
hang mit den „Chaos-Tagen“ 1996 eingeleitet und wegen welcher Vorwürfe bzw.
Delikte?
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666 b) Gegen wie viele Beschuldigte richten sich die Verfahren, und wie viele Verfahren richten sich gegen unbekannte Täter? c) Wie viele Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich eingestellt, wie viele Anklagen und Strafbefehle gab es, wie viele Verfahren wurden durch Ge- richte eingestellt, wie viele Verurteilungen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen in welcher Höhe wurden verhängt, und in wie vielen Fällen kam es zu Freisprüchen? 7. Kosten des Polizeieinsatzes Welche Gesamtkosten sind dem Land Niedersachsen durch den Polizeieinsatz anläßlich der „Chaos-Tage“ 1996 entstanden? (Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten mit .\n- gabe der betriebswirtschaftlichen Grundkosten wird erbeten. Die Investitionskosten und Betriebskosten für die Gefangenensammelstelle sind gesondert auszuweisen). (An die Staatskanzlei übersandt am 12. 11. 1996 - 11/721 - 668) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Innenministerium Hannover, den 27. 1. 1997 - 21.1 - 12319/9.2 - Die Polizeidirektion Hannover hat mit Unterstützung von Polizeikräften aus ganz Nieder- sachsen und darüber hinaus einer Reihe anderer Bundesländer dafür Sorge getragen, daß die sog. Chaos-Tage 1996 nicht stattgefunden haben. Im Gegensatz zum Jahre 1995 hat es vor laufenden Kameras kein gewalttätiges Medienspektakel gegeben. Für diesen Einsatz ist des- halb der Polizei Anerkennung ausgesprochen worden, gleichwohl gab es auch kritische Stimmen zu einzelnen Einsatzmaßnahmen, von denen die Fragestellerin eine Presseäußerung zitiert hat. Die ständig von der Fragestellerin erhobene Behauptung, die versammlungsrechtliche Ver- botsverfügung der Polizeidirektion Hannover sei rechtswidrig, wird durch Wiederholung ® nicht richtiger. Auch ihre „rechtsmedizinischen“ Erklärungen, die Verfügung sei eine „spezifisch niedersächsische Form des Rinderwahns“ war nicht geeignet, das zuständige Verwaltungsgericht Hannover davon zu überzeugen, daß dieses Verbot offensichtlich rechtswidrig sei. Das Verwaltungsgericht ist im Gegenteil in seiner Entscheidung davon ausgegangen, daß die Verbotsverfügung geeignet war, drohenden Straftaten zu begegnen. Ausdrücklich hat das Gericht festgestellt, daß verfassungstechtliche Vorgaben nicht beein- trächtigt wurden. Die Fragestellung könnte im übrigen den Eindruck erwecken, es sei beabsichtigt gewesen, Personen unter dem Zeichen des „Hakenkreuzes“ in Gewahrsam zu nehmen. Insoweit ist festzustellen, daß, nachdem das Innenministerium von diesem herausgemeißelten, in seinen Umrissen aber noch erkennbarem Symbol Kenntnis erlangt hatte, die Aufforderung erteilt worden ist, dieses unkenntlich zu machen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zula: Entgegen ursprünglichen Planungen wurden keine Kontrollstellen gem. $ 14 NGefAG ein- gerichtet. Kontrollstellen sind Sperren von öffentlichen Straßen und Plätzen, an denen je- dermann angehalten werden kann, um seine Identität zu prüfen sowie ihn selbst und seine mitgeführten Sachen, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, zu durchsuchen (vgl. Riegel,
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Die en innen terre Polizeiliche Personenkontrolle, Seite 34, Rasch, ME, $ 9 Randnummer 18, Wagner, PolG NW, $ 9). Eine verstärkte Polizeipräsenz auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stellt für sich genom- men keine Kontrollstelle im Sinne des NGefAG dar, selbst wenn Identitätsfeststellungen nach $ 13 NGefAG vorgenommen werden. Zulbbisd: Entfallen. ZuleundE£ Das Bundesinnenministerium und die Innenminister der Länder wurden fernschriftlich gebeten, insbesondere in der Zeit vom 1. 8. bis 5. 8. 1996 folgendes zu veranlassen: - intensive Aufklärung mit Blick auf die Anreise von Störern nach Hannover (Szenetreffs, Abfahrtsorte, Fahrtrouten), — anlaßbezogene Abfahrtkontrollen, — entsprechende Einreisekontrollen in das Bundesgebiet, — Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Teilnahme an der verbotenen Ver- sammlung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sowie zur Verfolgung von Rechts- verstößen in diesem Zusammenhang, — Mitteilung polizeilicher Erkenntnisse an die Polizeidirektion Hannover (Einsatzabschnitt Aufklärung). Zulg: Es ist nicht bekannt, daß es Festnahmen oder Kontrollen auf dem Gelände oder in dem Gebäude der Universität Hannover gegeben hat. Diesbezügliche Absprachen mit dem Präsi- denten der Universität Hannover gab es nicht. Zwei Personen wurden in der Nähe des Uni- versitätsgeländes festgenommen. Zu 2a: In dem genannten Zeitraum wurden insgesamt 2040 Platzverweisungen ausgesprochen, davon 1831 gem. $ 17 Abs. 1 NGefAG und 209 gem. $ 17 Abs. 2 NGefAG. Zu 2b bis d: Den Einsatzbefehlen Nr. 1 und 2 zum Polizeieinsatz war als Anlage eine Handlungsanleitung für Polizeikräfte im Rahmen der Einsatzmaßnahmen beigefügt, die auch Gegenstand und Inhalt von Einsatzbesprechungen war (Anlage). Zu2e: Eine abschließend rechtliche Bewertung kann ohne die dazugehörigen Verwaltungsvorgänge nicht abgegeben werden. Ich verweise im übrigen auf die beigefügte Handlungsanleitung. Zu 2£ Die Beantwortung dieser Frage würde die Durchsicht der 2040 Verwaltungsvorgänge erfor- dern. Wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wird von der genauen Beant- wortung dieser Frage abgesehen. Es ist jedoch zutreffend, daß in Einzelfällen Platzverwei- sungen nicht schriftlich begründet worden sind. Zu2g: Vergleiche hierzu Sätze 1 und 2 meiner Antwort zu 2 £. Die diesbezüglichen Dateien sind bereits gelöscht. Drucksache 13/2666
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666 ET 11ER Zu 2h: 124 Personen. Zum 2i Den Widersprüchen wurde in acht Fällen stattgegeben. Zu 2}: Die genaue Anzahl der zurückgenommenen Platzverweisungen ist nicht mehr feststellbar. Zu 3a: Es wurden 96 Personen in Gewahrsam genommen. Zu3bundc: Für die Beantwortung dieser Frage müßten ca. 2200 Verwaltungsvorgänge durchgeschen werden. Wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wird von der Beantwortung dieser Frage Abstand genommen. Zu 3d: 160 Personen wurden festgenommen. Zu3eundf: Nein. Der Bund bemüht sich, die Liegenschaft in der Schulenhurger Landstraße zu verkau- fen, so daß sie auf Dauer nicht zur Verfügung stehen wird. Zu 4a: Die Polizeidirektion Hannover richtete anläßlich der „Chaos-Tage“ 1996 drei Dateien ein: 1. Einsatzdatei Chaos-Tage 1996 Ilierbei handelte es sich um die eigentliche Einsatzdatei „Chaos-Tage“ 1996, in der alle Platzverweisungen pp. gespeichert wurden. 2. EiDok „Chans-Tage“ 1996 Diese Dateien wurden bei der polizeilichen Einsatzleitung und bei den Kinsatzabschnit- ten „Aufklärungen“, „Kontrollmaßnahmen“, „Schutz Stadt“ und „Folgemaßnahmen“ auf separaten nicht vernetzten Personalcomputern geführt. Die Datei diente ausschließ- lich der Dokumentation des Finsatzgeschehens. Personenbezngene Daten wurden nur vereinzelt, und wenn, bezogen auf Rinsatzmaßnahmen gespeichert, 3. NaSISte „Chaos-Tage“ 1996 Diese Datei diente der Kriminalfachinspektion 4 der Polizeidirektion ETannover zur Spei- cherung von Informationen und Hinweisen, die zur Lageeinschätzung und -beurteilung für den Staatsschutz bekannt wurden. Personenbezogene Daten sind nicht gespeichert worden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wurde beteiligt. Zutb: — Einsatzdatei „Chaos-Tage“ 1996 — ca. 2 000 personenbezogene Daten - EiDok „Chaos-Tage“ 1996 - ca. 30 personenbezogene Daten (geschätzt) — NaSISte „Chaos-Tage“ 1996 — keine (Datei kam nicht zum Tinsatz) 6
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Zu4c: Nein. Zu 4d: Als während des Einsatzes eine Verlagerung des Geschehens nach Bremen drohte, wurden in Hannover und Bremen gespeicherte personenbezogene Daten zwischen den verantwortli- chen Dienststellen ausgetauscht. Die aus Bremen gemeldeten personenbezogenen Daten wurden in der hiesigen Einsatzdatei „Chaus-Tage“ 1996 gespeichert. Da diese Datei mittler- weile physikalisch gelöscht wurde, und eine diesbezügliche Auswettung nicht stattgefunden hat, kann zu der Anzahl der Datenübermittlungen keine Stellung genommen werden. Aus den übrigen genannten Dateien sind keine Daten an andere Dienststellen in oder außerhalb Niedersachsens übermittelt worden. Zu4e Die Dateien sind bis auf die Datei EiDok „Chaos-Tage“ 1996 der Einsatzleitung gelöscht worden. In der Datei EiDok „Chaos-Tage“ 1996 der Einsatzleitung sind die personenbezo- genen Daten ebenfalls gelöscht worden. Zu4£ Lediglich in der Einsatzdatei „Chaos-Tage‘ 1996 waren personenbezogene Daten mit einem Bezug zu den „Chaos-Tagen“ 1995 gespeichert, nämlich über die Personen, die auch ande- tenorts bei vergleichbaren Ereignissen aufgetreten sind, sofern sie dabei mit Platzverweisun- gen oder freiheitsentzichenden Maßnahmen belegt worden oder als Verdächtige, Beschul- digte oder rechtskräftig Verutteilte in einem Ermittlungsverfahren oder als Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren genannt sind und bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie bei künftigen Ereignissen vergleichbarer Art wieder in Erscheinung treten werden. Es waren ca. 200 Personen betroffenen. Personenbezogene Daten mit einem Bezug zu den „Chaos-Tagen“ 1994 sind nicht gespei- chext worden. Zu4g: Keine. Zu4hbisi Entfällt. Zu5a Es:sind Polizeibeamtinnen und -beamte in ziviler Kleidung zur verdeckten Aufklärung einge- setzt worden, die sich bekleidungsmäßig in die Gesamtszene einpaßten. Zu5b: Siehe Antwort zu 5a. Zu5c Das im Einsatzbefehl festgelegte Kennwort ist im Rahmen der Umsetzung aus nicht nach- vollziehbaren Gründen nicht allen Einsatzkräften bekannt geworden. Zuädd: Zur Frage der Gefährdung: nein; zur Frage nach Platzverweisungen oder Ingewahrsamnah- men: es ist nicht auszuschließen, daß es wegen der fehlenden Kenntms des Kennwortes zu Drucksache 13/2666
Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666 polizeilichen Eingriffsmaßnahmen gegen Polizeikräfte gekommen ist. Konkrete Einzelfälle sind nicht bekannt. Zu6abisc: Anläßlich des Einsatzes wurden von seiten der Polizeidirektion Hannover folgende Straf- und Owi-Verfahren eingeleitet bzw. bearbeitet: Tatbestand Anzahl der Verfahren personenbezogen nicht personenbezogen Verstoß gp. $ 27 Versammlungsgesetz 133 - Verstoß gg. das Betäubungsmittelgesetz 28 - Verstoß gg. das Waffengesetz 16 1 Beleidigung 13 - Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte 11 _ ® Hausfriedensbruch 10 - Sachbeschädigung - 6 ® Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 4 - Diebstahl 3 1 Verstoß gg. das Fernmeldeanlagengesetz 4 - Gefährliche Körperverletzung - 2 Gemeinschädliche Sachbeschädigung - 2 Gefangenenbefretung 1 - Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten - 1 Verabredung zu einem Verbrechen 1 - ® Ordnungswidrigkeitenanzeigen gemäß $ 29 Versammlungsgesetz 351 - ® $ 111 OWIG (Falsche Namensangabe) 2 - $ 118 OWIG (Belästigung der Allgemeinheit 1 - Anläßlich der „Chaos-Tage“ 1996 sind bei der Staatsanwaltschaft Hannover insgesamt 147 Ermittlungsverfahren anhängig gewesen. 39 von ihnen sind an auswärtige Staatsanwalt- schaften abgegeben worden, in 22 Verfahren kam es zu Einstellungen, Anklage ist in acht Fällen erhoben worden. Zu einer Verurteilung kam es in einem Fall. Gegenstand der schwerwiegendsten Anklage ist die Verabredung zu einem Verbrechen der schweren Brand- stiftung. Den Angeklagten wird vorgeworfen, aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses zur Herstellung von Molotowcocktails Benzin gestohlen und in zehn mit Lappen umwickelten Flaschen gefüllt zu haben, um damit in der darauf folgenden Nacht die PI Linden der Poli- zeidirektion Hannover anzugreifen und in Brand zu setzen. Um die Kleine Anfrage weiter ins einzelne gehend beantworten zu können, müßten alle 147 Verfahrensakten dem Ge- schäftsgang, insbesondere der Förderung bei Gericht entzogen werden und einzeln ausge- wertet werden. Da dies mit der ohnehin großen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften nicht zu vereinbaren wäre, wird davon Abstand genommen. Entsprechendes gilt für den Sachstand der Bußgeldverfahren.
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666 Zu6abisc: Die betriebswirtschaftlichen Kosten des Polizeieinsatzes betrugen 34,1 Mio. DM, Stand: 14. 1. 1997. Zusammenstellung der Einsatzkosten 1. Personalkosten 1.1 Niedersachsen 21007 763,50 DM 1.2 auswärtige Bundesländer 8183 016,- DM 2. Mehrkostenpauschale analog MKP-BGS a) Vollzugsbeamte 2271 360,- DM b) med. D., Verw.-beamte, Tarifpers. 77 630,- DM 3. Mehrkosten für An- und Abmarsch 1 266 840,— DM #4. Sachkosten, die nicht in den Mehrkostenpauschalen enthalten sind: Mieten (518 01) 45011,34 DM Herrichten d. Unterkünfte (517 01) 56 262,53 DM Heizungskosten u. Versorg. (51759) 169 111,50 DM Reinigungskosten (517 19) 97 865,95 DM Dienst. Außenstehender (538 01) 576 115,57 DM IuK, Fernmelde- und Elt-Bereich (TG 69/99) 256 066,68 DM übrige Sachkosten (547 85) 133 530,43 DM 1333 964,00 DM Einsatzgesamtkosten 34 140 573,50 DM Gesa Kosten Betriebskosten: 724376,01 DM Investitionskosten: 79 333,69 DM Gesamt: 803 709,70 DM Glogowski
Drucksache 13/2666
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode
voreg Bundozuqyuuuosıad
"Sumaysıads 7 Öunssep3 ınz vouuyeuyewaßjoy 9viaan (1) ge +
Gumtduplodg 49p Bunssuuero »
v3 ue Bungruusqn) pun (einunog) yuyasıapaiy Jaua vaßınay
vaßomn Stuy HVON (W218 » (HMO GtL
uoA Bungnig yaeu Dunssenu2] Jeßuaysoa ')66 pun (HyPHN Gt 8) GunspmoAazuad 31185) Ko yuawaßyy
Gunyddiogn 'yolyau seyayßgzieaun yoeu (HVj0HN IZ $) sobe] llnnnuncn Punöpiol Jap vaßuspjag
VOSYIRU Sp IneIqy wunz sıq ewyeuwessyemdßuj pp Oneg xew nyTetösspbaiiydcedgjüdin 19d "une soßısseinzun'g]'z}
DuyerwWessyemsßuf Yaanp Bunsjemsazjerg „op Gunzyosyaung 108 suaneyudA voßupım-sbunupıo voyuyaa sayasıdAyyund -
sıu6913 WOP U9eU Sabe] SOp FpuF :BUnstamaazjeIg Jap Joneg "XeW sop Hundtpuaag nz Bunsopsoyny » voßunseyiasjyaIsgqy
juaßtona Inw BunsiamiaAazjeıg J0p UI GunzgasIsajsug jwaöunsssneawyeuglgt -
jusgqabue Jhupaqun Bunsi3waAazelg . (vaßunuyAazjneuo, jenafewagqia
sap Gunuyspsny ayaııaz pun (Nunduuasg) Gunzunsßag aydıuney RE pun -ppg) VonYJLEWMOG JOp WIOZ] UI ‘or wayelgenyg
" SvRonlN zes» INDAYLUHYEZH 30z Bungaysaunien » UOA UBLYyRHIW -
. \ saROUueH SIH/NPue LWUap
HVRONSVS » (oBey4y-AQZ) ua1ıbqeumeg »| .2poypun aaouueH 47
13P ui (J9SSOJPEINEJUON
SımO 9v $ Gunpueydg voyajsunp DUI0Y JOPO) d
wWATONSALBS -sGunuuoyra sauıo Bunsynjyding zusuyoM J2j83] Ura%
15unGtuajuoßjozuy HVPONn GLS» nz y2} wObIıpurgsnZ2 ve Bunsynnz » pun uoyassny SOydsıdAl -
SUIBINL UN (LI EZS » vayacg von Bbunyansydung - . ıg’z vapıam
DVBON, IN (LIIZZS * L9UOSID. Won Öunyansysing - DIS9jUN vucy Puycupdt
“ J0t
INZ VOWYRUgLWODLO-] DUINIOPIOND “uawyausıo)
{HMO Err $- Dunwiwwsuy aygnapouf) Dpudyoıs Bueyuvwwesnz ug 69 | uoypaamung” wop my UOonyY/
mg f HSOASL FG WAITGER -Iorponsbunwwurson vobab Dımo9r 5 \ “ua ßbupmsßunuplg voyayıyanısbunwwessda
gorsiaa) vanaxbıptmsßunupıg von BunßjopaA Otmos 1aysyas| "WATOIIS 4 69} 8 uoa GunbgoJ1oA pun ybmqrumuytjdd uausjoglan Jaure
UAYUIUBJ9 10P Bunigig Jauto Bunßesag 7 uaıyej39 von syamay | 'DVi3OnL UN (I EIS « 182 GunISISISIINUDP] * ve vojjom unjessaupy "wo
ogeÖueuS]LUosIAd Anz Jysıyg ge] OASsSsazsSs$»
"UBSIBMNZUy yUnysny Jap VayEIN MAI FIP I3PO "yoıpals) yIıs uajeysaa L
1yajjdsyunysny aıp in) abejpumdsjy9eyg aıp ne Js! ueduenaA jne - HYjBaN (9 2158 + "Buny3ssonaualye9d "dd vaddnıBuauosıad
/ yamgeuorye)39 | 32P0 awuguoyny 'sUmS 'Syundg
Pawayaıs Fysınuay9 3ıp ID} USIyE;3H von bung] - SYIBON (1) ZH 8 « sop vowyey wı Bunßesjog.» Faıyaw JBPO Sulazuig
EEE Se TEEN
. (uJowyeuyeyg : jleyaoaydng
sus}jeylaä
uspppunIbaqussyejaß pun (HyJ39N Li 8) sIogssashunuwesuy (Ds1a\ Sl $) s3yoqssasbungwwesisä sau PUNJÄISJUI WOP 0A
"36, Sbejsoeyn,, I5p yaıjygejue vsülgeugeuzjesuig J9p vawyeg ul Syeaytozljog An} Dunyla]ueSs üunjpueH
aberın usbeppumdsstyrsu D7
sbeTuy JOAOUUEH UOIPSNPIOZIOF
10