Golfanlage bei Hanstedt in der Nordheide

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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode

 

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 11/3415 —

Betr.: Golfaniage bei Hanstedt in der Nordheide

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Reckmann, Bartels, Dr. Ahrens (SPD) vom
9. 1. 1989

Eine Investmentgesellschaft möchte auf einer Fläche von 400 bis 500 ha im Landschafts-
schutzgebiet Garlstorfer Wald bei Hanstedt eine 54-Loch-Golfanlage sowie ein Sport-
und Freizeitzentrum für rund 100 Millionen DM errichten.

Naturschutzverbände weisen darauf hin, daß durch die Anlage des geplanten Golfplat-
zes eine der schönsten, abwechslungsreichsten und für Natur und Landschaft wertvoll-
sten Gebiete des Landkreises Harburg zerstört würde.

An anderer Stelle, wie zum Beispiel im Liechbachtal bei Obernkitchen, wurden bereits
mit Zustimmung der Landesregierung durch Golfplätze wertvolle Biotope vernichtet.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Planungen liegen vor, und wie ist der derzeitige Sachstand?

2. Welche schützenswerten bzw. unter Schutz stehenden Landschaftsteile sind be-
troffen?

3. Müßte der Flächennutzunsplan der Gemeinde geändert werden, und ist eine Ent-
lassung aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig bzw. würde die Landesregie-
tung ein derartiges Ansinnen unterstützen?

4. Würden die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild beein-
trächtigt werden?

5. Ist sichergestellt, daß die hohe Strukturvielfalt der vorhandenen Landschaftsteile
erhalten bleiben würde?

6. Mit welchen negativen Auswirkungen auf den Fremdenverkehr wäre zu rechnen
bzw. entsprechen die Planungen der Entwicklung eiries umwelt- und sozialverträg-
lichen Fremdenverkehrs?

7. Wird die Natur zugunsten von Kapitalinteressen vernachlässigt bzw. wird dem
Fremdenverkehr die wichtigste Existenzgrundlage, nämlich die intakte Natur,
entzogen?

8. Stößt der Fremdenverkehr in Teilen def Lüneburger Heide bereits heute an die
Grenzen der Leistungsfähigkeit des Narurhaushalts und der Akzeptanz durch die
einheimische Bevölkerung?

9. Würden mit der Durchführung touristischer Großprojekte die natürlichen Be-
schränkungen des Fremdenverkehrs durchbrochen und die Überfremdung der
Tourismusgemeinden vorangetrieben?

10. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung, die touristische Nutzung auf die
ökologische Empfindlichkeit des jeweiligen Gebietes abzustimmen?

Drucksache 11/4145
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4145

 

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 24. 5. 1989
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— 101.1 — 01425/22 — 229 —

Golfplatzplanungen, die das Gebiet von Landschaftsschutzgebieten berühren, setzen
voraus, daß insoweit die Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgehoben wird. Dies
geschieht durch Verordnung des Landkreises mit Zustimmung der oberen Naturschutz-
behörde (8 30 Abs. 7 NNatG). Soweit dieses Verfahren in der Vergangenheit durchlau-
fen wurde, stand — anders als in der Kleinen Anfrage behauptet — nie die Vernich-
tung wertvolier Biotope zur Debatte.

Im Bereich Hanstedt in der Nordheide ist eine private Gesellschaft mit einem Plan an
die Samtgemeinde herangetreten, eine Golfanlage und ein Freizeitzentrum zu errichten.
Der in Aussicht genommene Raum ist bisher nur grob umrissen und erstreckt sich von
Quarrendorf nach Nindorf von der L213 und L214 zum Garlstorfer und Toppenstedter
Wald.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:

Zu I:

Es liegen keine konkreten Planungen vor. Die Samtgemeinde hat jedoch eine Umwelt-
verträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben.

Zu 2:

Von dem Projekt werden Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Garlstorfer
Wald und weitere Umgebung“ betroffen.

Zu 3:

Das vorgesehene Großprojekt, nach den bisherigen Informationen neben einer 54-Loch-
Golfanlage ein Hotel mit 400 Betten mit Tennis- und Squash-Anlage und weiteren
Sportmöglichkeiten, würde dem Schutzzweck zuwiderlaufen, so daß die betroffenen
Flächen aus dem LSG entlassen werden müßten. Nach dem Bauplanungstecht ist zu-
mindest eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Die Entscheidungsfindung
ist mangels Planungsunterlagen noch nicht in Gang gesetzt worden.

Zu 4 bis 6:

Die Fragen können nicht beantwortet werden, weil die Planung des Vorhabens noch
nicht konkret ist.

Zu 7:

Die Landesregierung wird darauf achten, daß die Natur in dem Bereich weder vernach-
lässıgt noch dem Fremdenverkehr entzogen witd.
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Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4145

Zu 8:

Zur Heideblüte kann es insbesondere an Sonn- und Feiertagen zu Grenzsituationen bei
der Inanspruchnahme des Naturhaushalts kommen. Durch geeignete Schutzmaßnah-
men (u.a. eingezäunte Wanderwege) wird der Beeinträchtigung von Heideflächen ent-
gegengewirkt. Die einheimische Bevölkerung kennt die besonderen Belastungen zur
Zeit der Heideblüte. Sie unterstützt die Schutzmaßnahmen der Behörden. Der in der
Lüneburger Heide in der Vergangenheit entwickelte Fremdenverkehr wird von der Be-
völkerung akzeptiert, da er zu einer ihrer wesentlichen Einkommensquellen geworden
ist.

Zu 9:

Der mit der Entwicklung touristischer Großprojekte zwangsläufig verbundene Landver-
brauch ist aus der Sicht des Naturschutzes grundsätzlich negativ zu beurteilen. Die mit
der Fragestellung als Befürchtung geäußerte Entwicklung ist nicht auszuschließen.
Aber: Touristische Großprojekte wie Center-Parks schaffen eine besondere Angebots-
struktur im Fremdenverkehr. Sie tragen nicht zur Überfremdung der Tourismusgemein-
den bei, da Ausstattung und Angebot darauf ausgerichtet sind, die Gäste während der
Aufenthalte in einer nahezu geschlossenen Versorgung in den Ferienparks zu bedienen.
Gleichwohl wird man davon ausgehen müssen, daß die touristische Belastbarkeit des
Raumes Lüneburger Heide in den Spitzenzeiten die Grenzen der Naturverträglichkeit
erreicht, an manchen Stellen sogar bereits überschreitet.

Zu 10:

In nicht geschützten Bereichen werden die Naturschutzbehörden gemäß 856 NNatG
so techtzeitig beteiligt, daß sie die ökologischen Belange in die Planung einbringen
können. Im übrigen tragen die Naturschutzgebiets- und Landschaftsschutzgebietsver-
ordnungen der Forderung Rechnung.

Dr. Ritz

(Ausgegeben am 25. 7. 1989)
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