Legionärskrankheit in Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 12/882 — Betr.: Legionärskrankheit in Niedersachsen Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Groth, Frau Bührmann, Frau Kruse, Gabriel, Frau Hartwig, Schuricht, Schwarz, Frau Tönsing (SPD) vom 7. 2. 1991 Das Bundesgesundheitsamt hat bereits vor Jahren auf die zunehmenden Gefahren durch die Legionärskrankheit hingewiesen. Erst im letzten Jahr haben zwei Erkrankun- gen deutscher Touristen mit tödlichem Ausgang auf der Urlaubsinsel Ischia, über die in den Medien berichtet wurde, die schwerwiegenden Folgen dieser Krankheit verdeut- licht. Legionellen sind Bakterien, die natürlicher Bestandteil der Mikroflora des Süßwassers sind. Erst seit wenigen Jahren weiß man, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen eine schwere Lungenentzündung — die sogenannte Legionärskrankheit — hervorrufen können, die unbehandelt häufig tödlich endet. Die Infektionen werden durch Einatmen von legionellenhaltigen Aerosolen aus der Umwelt ausgelöst. Die Gefahren sollen von Warmwasserversorgungsanlagen ausgehen. So hat eine soeben veröffentlichte Untersuchung des Hygieneinstituts der Universität Münster ergeben, daß im Duschwassersystem von 88% der untersuchten kommunalen Hallenbäder Legionellen nachweisbar waren. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie wird die epidemiologische Situation der Legionärserkrankungen für Niedersach- sen eingeschätzt bzw. gibt es Möglichkeiten und Verfahren, sich hierüber Erkennt- nisse zu beschaffen? 2. Welche Empfehlungen werden für Krankenhäuser, Betreiber von Hallenbädern u.a. zur Minimierung des Legionelleninfektionsrisikos gegeben? 3. Wie werden die Gefahren für private Haushalte eingeschätzt; gibt es entsprechende Empfehlungen? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 25. 3. 1991 — Z7T1 — 01 425/01 — Es ist seit einigen Jahren bekannt, daß in ungenügend erhitztem Warmwasser Legionel- len auftreten können. Diese können über die Atemluft in die Lunge gelangen, wenn Drucksache 12/1169
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1169 Wasser fein zerstäubt und in einatmungsfähiger Form vorliegt, etwa durch Duschköpfe oder durch die Perlatoren der Wasserhähne. Diese Tatsache ist durch mehrere Untersu- chungen bestätigt worden; die in der Kleinen Anfrage zitierte Untersuchung ist daher nicht zu überraschenden Ergebnissen gekommen. Legionellen sind weltweit verbreitete Umweltbakterien, die ihren natürlichen Standort in Süßgewässern und feuchten Böden haben. Sie sind bei Temperaturen von nahe Null Grad Celsius bis ca. 50 Grad Celsius lebensfähig. In einem Temperaturbereich zwischen 50 und 60 Grad Celsius werden sie innerhalb einiger Stunden, zwischen 60 und 70 Grad Celsius innerhalb einiger Minuten und über 70 Grad Celsius innerhalb von Sekunden abgetötet. Dies vorangeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt: Zu 1: Legionellen konnten in über zwei Drittel aller Wasserproben gefunden werden, die die Staatlichen Medizinaluntersuchungsämter Hannover und Braunschweig in Kranken- häusern und Hallenbädern gezogen haben. Ein erhöhtes Infektionsrisiko ist aufgrund epidemiologischer Untersuchungen aber erst bei einer Legionellenzahl von über 1000 pro ml anzunehmen. Diese Werte sind bei den gezogenen Proben nicht erreicht worden. Die Legionärskrankheit ist neben dem Pontiac-Fieber auf Legionelleninfektionen zu- rückzuführen. Durch Legionellen hervorgerufene Krankheiten treffen in der Regel Per- sonen, die bereits eine geschwächte Immunabwehr aufweisen, etwa im Rahmen schwe- rer anderer Erkrankungen oder bei fortgeschrittenem Alter. Die Krankheitshäufigkeit kann wegen des Fehlens gesicherten Materials nur grob geschätzt werden. Die vorliegen- den Schätzungen gehen von 5000 bis 8000 an der Legionärskrankheit erkrankten und von ca. 500 bis 800 an dieser Krankheit gestorbenen Personen in den alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Jahr aus. Das Niedersächsische Sozialministerium hat den Krankenhausträgern empfohlen, in vermehrtem Maße die inzwischen optimierten Untersuchungsmöglichkeiten der Staatli- chen Medizinaluntersuchungsämter zur Legionellen-Diagnostik wahrzunehmen. Damit könnten mehr Erkenntnisse über das Auftreten von Legionellen-Erkrankungen in Nic- dersachsen gewonnen werden. Zu 2: Legionellen können insbesondere über eine sachgerechte Temperaturführung des Lei- tungswassers reduziert werden. Wo möglich, sollte Kaltwasser verwendet werden. Warmwasser ist alternativ a) bei mindestens 60 Grad C zu speichern und zu verteilen, b) diskontinuierlich auf mindestens 70 Grad C zu erhitzen, und die Leitungen sind da- mit zu spülen, c) in Durchlauferhitzern zu erwärmen. Hier spielt die Erwärmungstemperatur keine Rolle, sofern sicher ist, daß das erwärmte Wasser unmittelbar verbraucht wird und nicht in der Leitung stagniert, d) in der Vorerwärmung (über 70 Grad C) legionellenfrei zu machen. In diesem Fall kann das Warmwasser danach bei jeder beliebigen Temperatur nicht nur verteilt, sondern auch gespeichert werden.
Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1169 Maßnahmen zur Desinfektion unter Verwendung chemischer Desinfektionsmittel oder Maßnahmen zur Vermeidung einer Aerosolbildung sind zur Minderung des Infektions- tisikos weitgehend untauglich. In Krankenhäusern und Altenheimen sollte Warmwasser in gewissen Zeitabständen auf das Vorhandensein von Legionellen untersucht werden. Die staatlichen Medizinalunter- suchungsämter in Niedersachsen sind bereit und in der Lage, die notwendigen Untersu- chungen vorzunehmen und zur Legionellenvermeidung zu beraten. Das Infektionsrisiko in Hallenbädern ist aufgrund des Benutzerkreises geringer. Das In- fektionsrisiko durch die Duschen in den Bädern kann durch Erhitzen des Warmwassers in zweiwöchigem Abstand auf 70 Grad C und das Durchspülen der Duschköpfe mit dem erhitzten Wasser für 3 bis 5 Minuten nahezu ausgeschaltet werden. Zu 3: Legionellen lassen sich auch in ungenügend erhitztem Warmwasser von privaten Haus- halten regelmäßig nachweisen. Sie können vermieden werden, wenn Durchlauferhitzer eingesetzt werden oder das Wasser im Warmwasserspeicher auf 60 Grad C und in den Zirkulations- und Stichleitungen der Warmwassersysteme auf 55 Grad C erhitzt wird. Hiller (Ausgegeben am 16. 4. 1991) 3