Legionärskrankheit in Niedersachsen

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/882 —

Betr.: Legionärskrankheit in Niedersachsen

Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Groth, Frau Bührmann, Frau Kruse, Gabriel,
Frau Hartwig, Schuricht, Schwarz, Frau Tönsing (SPD) vom 7. 2. 1991

Das Bundesgesundheitsamt hat bereits vor Jahren auf die zunehmenden Gefahren
durch die Legionärskrankheit hingewiesen. Erst im letzten Jahr haben zwei Erkrankun-
gen deutscher Touristen mit tödlichem Ausgang auf der Urlaubsinsel Ischia, über die
in den Medien berichtet wurde, die schwerwiegenden Folgen dieser Krankheit verdeut-
licht.

Legionellen sind Bakterien, die natürlicher Bestandteil der Mikroflora des Süßwassers
sind. Erst seit wenigen Jahren weiß man, daß sie unter bestimmten Voraussetzungen
eine schwere Lungenentzündung — die sogenannte Legionärskrankheit — hervorrufen
können, die unbehandelt häufig tödlich endet.

Die Infektionen werden durch Einatmen von legionellenhaltigen Aerosolen aus der
Umwelt ausgelöst. Die Gefahren sollen von Warmwasserversorgungsanlagen ausgehen.
So hat eine soeben veröffentlichte Untersuchung des Hygieneinstituts der Universität
Münster ergeben, daß im Duschwassersystem von 88% der untersuchten kommunalen
Hallenbäder Legionellen nachweisbar waren.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung:

1. Wie wird die epidemiologische Situation der Legionärserkrankungen für Niedersach-
sen eingeschätzt bzw. gibt es Möglichkeiten und Verfahren, sich hierüber Erkennt-
nisse zu beschaffen?

2. Welche Empfehlungen werden für Krankenhäuser, Betreiber von Hallenbädern u.a.
zur Minimierung des Legionelleninfektionsrisikos gegeben?

3. Wie werden die Gefahren für private Haushalte eingeschätzt; gibt es entsprechende
Empfehlungen?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 25. 3. 1991
— Z7T1 — 01 425/01 —

Es ist seit einigen Jahren bekannt, daß in ungenügend erhitztem Warmwasser Legionel-
len auftreten können. Diese können über die Atemluft in die Lunge gelangen, wenn

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Wasser fein zerstäubt und in einatmungsfähiger Form vorliegt, etwa durch Duschköpfe
oder durch die Perlatoren der Wasserhähne. Diese Tatsache ist durch mehrere Untersu-
chungen bestätigt worden; die in der Kleinen Anfrage zitierte Untersuchung ist daher
nicht zu überraschenden Ergebnissen gekommen.

Legionellen sind weltweit verbreitete Umweltbakterien, die ihren natürlichen Standort
in Süßgewässern und feuchten Böden haben. Sie sind bei Temperaturen von nahe Null
Grad Celsius bis ca. 50 Grad Celsius lebensfähig. In einem Temperaturbereich zwischen
50 und 60 Grad Celsius werden sie innerhalb einiger Stunden, zwischen 60 und 70 Grad
Celsius innerhalb einiger Minuten und über 70 Grad Celsius innerhalb von Sekunden
abgetötet.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Legionellen konnten in über zwei Drittel aller Wasserproben gefunden werden, die die
Staatlichen Medizinaluntersuchungsämter Hannover und Braunschweig in Kranken-
häusern und Hallenbädern gezogen haben. Ein erhöhtes Infektionsrisiko ist aufgrund
epidemiologischer Untersuchungen aber erst bei einer Legionellenzahl von über 1000
pro ml anzunehmen. Diese Werte sind bei den gezogenen Proben nicht erreicht
worden.

Die Legionärskrankheit ist neben dem Pontiac-Fieber auf Legionelleninfektionen zu-
rückzuführen. Durch Legionellen hervorgerufene Krankheiten treffen in der Regel Per-
sonen, die bereits eine geschwächte Immunabwehr aufweisen, etwa im Rahmen schwe-
rer anderer Erkrankungen oder bei fortgeschrittenem Alter. Die Krankheitshäufigkeit
kann wegen des Fehlens gesicherten Materials nur grob geschätzt werden. Die vorliegen-
den Schätzungen gehen von 5000 bis 8000 an der Legionärskrankheit erkrankten und
von ca. 500 bis 800 an dieser Krankheit gestorbenen Personen in den alten Ländern der
Bundesrepublik Deutschland im Jahr aus.

Das Niedersächsische Sozialministerium hat den Krankenhausträgern empfohlen, in
vermehrtem Maße die inzwischen optimierten Untersuchungsmöglichkeiten der Staatli-
chen Medizinaluntersuchungsämter zur Legionellen-Diagnostik wahrzunehmen. Damit
könnten mehr Erkenntnisse über das Auftreten von Legionellen-Erkrankungen in Nic-
dersachsen gewonnen werden.

Zu 2:

Legionellen können insbesondere über eine sachgerechte Temperaturführung des Lei-
tungswassers reduziert werden. Wo möglich, sollte Kaltwasser verwendet werden.
Warmwasser ist alternativ

a) bei mindestens 60 Grad C zu speichern und zu verteilen,

b) diskontinuierlich auf mindestens 70 Grad C zu erhitzen, und die Leitungen sind da-
mit zu spülen,

c) in Durchlauferhitzern zu erwärmen. Hier spielt die Erwärmungstemperatur keine
Rolle, sofern sicher ist, daß das erwärmte Wasser unmittelbar verbraucht wird und
nicht in der Leitung stagniert,

d) in der Vorerwärmung (über 70 Grad C) legionellenfrei zu machen. In diesem Fall
kann das Warmwasser danach bei jeder beliebigen Temperatur nicht nur verteilt,
sondern auch gespeichert werden.
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Maßnahmen zur Desinfektion unter Verwendung chemischer Desinfektionsmittel oder
Maßnahmen zur Vermeidung einer Aerosolbildung sind zur Minderung des Infektions-
tisikos weitgehend untauglich.

In Krankenhäusern und Altenheimen sollte Warmwasser in gewissen Zeitabständen auf
das Vorhandensein von Legionellen untersucht werden. Die staatlichen Medizinalunter-
suchungsämter in Niedersachsen sind bereit und in der Lage, die notwendigen Untersu-
chungen vorzunehmen und zur Legionellenvermeidung zu beraten.

Das Infektionsrisiko in Hallenbädern ist aufgrund des Benutzerkreises geringer. Das In-
fektionsrisiko durch die Duschen in den Bädern kann durch Erhitzen des Warmwassers
in zweiwöchigem Abstand auf 70 Grad C und das Durchspülen der Duschköpfe mit
dem erhitzten Wasser für 3 bis 5 Minuten nahezu ausgeschaltet werden.

Zu 3:

Legionellen lassen sich auch in ungenügend erhitztem Warmwasser von privaten Haus-
halten regelmäßig nachweisen. Sie können vermieden werden, wenn Durchlauferhitzer
eingesetzt werden oder das Wasser im Warmwasserspeicher auf 60 Grad C und in den
Zirkulations- und Stichleitungen der Warmwassersysteme auf 55 Grad C erhitzt wird.

Hiller

(Ausgegeben am 16. 4. 1991) 3
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