Landesstraße 460 im Bereich Schulenburg
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5044 III EEE U ttkrrr ll lnl—n Antwort auf eine Kleine Anfrage — Drucksache 11/4565 — Betr.: Landesstraße 460 im Bereich Schulenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Aller (SPD) vom 2. il. 1989 Die Landesstraße 460 verbindet Springe mit Hildesheim. Sie berührt den Ort Schulen- burg und führt dann über Calenberg und Lauenstadt in Richtung Hildesheim. Im Zusammenhang mit Bauaktivitäten im Bereich der Landesstraße 460 (Sanierung der Leinebrücke und Überbrückung des Bahnüberganges in Rössing) stellt sich die Frage, ob, wie und wann flankierende Maßnahmen an der L 460 in den Aus- bzw. Umbau der Straße einbezogen werden sollen, die die örtlichen Verkehrsverhältnisse im Bereich Schulenburg wesentlich verbessern würden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sanierungs- bzw. Ausbauplanungen verfolgt sie für die L 460 im Bereich Schulenburg? 2. Wird die L 460 langfristig auf alter Trasse geführt? Wo sind Abweichungen von der jetzigen Straßenführung vorgesehen? 3, Wie wird erreicht, daß neben der Straßenverbindung von Schulenburg nach Calen- berg und Lauenstadt auf einem kombinierten Fuß- und Radweg entlang der L 460 die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird? 4. Mit welcher Priorität werden Rad- und Fußwegverbindungen verfolgt a) in Richtung Barnten/Rössing (wegen des Bahnhofs Barnten) und b) als Anschluß an den Radweg an der B 3? 5. Wann ist mit dem Abschluß der jeweiligen Planungen und wann mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministertum Hannover, den 21. 2. 1990 für Wirtschaft, Technologie und Verkehr — Z 1.2 — 57.00 — Im Westen ist die L 460 vom Steinkrug (B 217) bis Gestorf, ausgenommen ein Teilab- schnitt in der Ortsdurchfahrt Bennigsen (Bahnhof — südlicher Ortsausgang), verkehrs- gerecht ausgebaut. Der Abschnitt von Gestorf bis an den westlichen Rand von Schulen- burg ist mit Unterhaltungsmitteln instandgesetzt worden und damit in einem brauch- baren Zustand. Im Osten ist in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Neubau
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5044 der Bundesbahnstrecke Hannover—Gmünden die Ortsumgehung Emmerke geschaffen und im Raum Rössing der höhengleiche Bahnübergang beseitigt worden, so daß von der Bi bis westlich der DB-Strecke Hannover — Göttingen eine durchgehende neue Trasse vorhanden ist. Der Ausbau bzw. die Instandsetzung des Zwischenabschnittts ist durch die Planungen für die Rössingbachbrücke und die Forderungen für den Hochwas- serabfluß der Leine verzögert worden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1: — Die unter Denkmalschutz stehende dreibogige Leinebrücke wird z.Z. saniert. — Die Fahrbahn zwischen Schulenburg und Lauenstadt einschl. Radweg soll 1990 er- neuert werden, — Die Planungen für die Verlegung Rössingbachbrücke sind eingestellt worden. ‚Die Brücke soll an vorhandener Stelle erneuert werden. Der Baubeginn liegt noch nicht fest, weil zunächst Abstimmungen z.B. mit der Wasserwirtschaftsverwaltung durch- geführt werden müssen. Zu 2: Die unter Ziff. 1 aufgeführten Vorhaben werden auf vorhandener Trasse durchgeführt. Verlegungen sind nicht vorgesehen. Zu 3 und 4a: Im Zusammenhang mit bzw. als Ergänzung zu den unter Nr. 1 aufgeführten Maßnah- men soll zwischen Schulenburg und Rössing auch ein Radweg geschaffen werden. Die zwischen Schulenburg und Lauenstadt in einfacher Form vorhandenen Radwegeverbin- dungen sollen erneuert und ergänzt werden. Für den daran anschließenden. Abschnitt ist ein Planungsauftrag als Lückenschluß erteilt worden, und ein kleinerer Abschnitt wird mit der Erneuerung der Rössingbachbrücke erstellt. Der Baubeginn ist von der pla- nungsrechtlichen Sicherung und der Bereitstellung entspechender Haushaltsmittel ab- hängig. Im Zusammenhang mit der Beseitigung des Bahnüberganges in Rössing an der L 460 ist ein Radweg geschaffen worden. An der L 410 ist bis zum Bahnhof Barnten ein Radweg vorhanden, so daß die dringlichen Erfordernisse bedient werden. \ Zu 4b: Nach dem Radwegebedarfsplan des Landes Niedersachsen hat der Radweg an der L 460 von Schulenburg bis zur B 3 keine Priorität, so daß mittelfristig mit einer Realisierung durch das Land nicht zu rechnen ist. Zu 5: Auf die Ausführungen zu Nrn. 1 bis 4 wird verwiesen. Hirche 2 (Ausgegeben am 7. 3. 1990)