Blei- und Cadmiumbelastung in Nordenham - Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz von Menschen und Umwelt?

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Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode                                                       Drucksache 15/3109 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 24.05.2006 Blei- und Cadmiumbelastung in Nordenham - Was unternimmt die Landesregierung zum Schutz von Menschen und Umwelt? Das Land lasse fast alle Messstellen zur Erfassung der Blei- und Cadmiumbelastung im Umfeld der Nordenhamer Blei- und Zinkhütte abbauen, berichtete die Nordwest-Zeitung am 03.03.2006. Ledig- lich die Messstellen im Nahbereich der Emissionsschwerpunkte sollen erhalten bleiben. Die Kreis- zeitung Wesermarsch vom 07.03.2006 berichtete unter Bezugnahme auf einen Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen über nach wie vor hohe Blei- und Cadmiumbelastungen im Umkreis der Nordenhamer Hüttenbetriebe Metaleurop und Xstrata und des Umschlagbetriebs Mi- gard-Nord in Nordenham-Blexen. Vor allem im Frühjahr und Herbst seien die Belastungen teilweise so hoch, dass Schafe und Rinder im Stall bleiben müssten. Neben historischen Belastungen der Böden nannte ein Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer auch aktuell über den Grenzwerten lie- gende Immissionen als Ursache der Probleme. Außerdem sei es nach einem Filterbrand bei der Firma Metaleurop im vergangenen Jahr zu sehr hohen Blei- und Cadmiumbelastungen gekommen. Blei und Cadmium sind toxische Stoffe, die im menschlichen und tierischen Organismus angerei- chert werden und dort eine Reihe von Krankheiten verursachen können. In Abhängigkeit vom pH- Wert wird im Boden angereichertes Cadmium und Blei gelöst und von Nutzpflanzen aufgenommen bzw. gelangt in das Grundwasser. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum lässt sie welche Messstellen abbauen? 2. Welche Messstellen bleiben erhalten? 3. Wer nimmt aktuell und zukünftig welche Messungen wo und in welchem Umfang vor? 4. Von wem, wo und in welcher Form werden die gemessenen Werte veröffentlicht? 5. Wann und in welcher Weise wird die Landesregierung über Überschreitungen der Grenzwerte der Schwermetallbelastungen in Nordenham informiert? In welcher Weise kommt die Landes- regierung ihrer Aufsichtspflicht nach? 6. In welchem Radius um die oben genannten Emissionsschwerpunkte wird der aktuelle Grenz- 3 wert der Bleibelastung der Luft von 0,5 Mikrogramm/m Luft regelmäßig oder zeitweise nicht eingehalten und wo wird der unter bestimmten Umständen im Radius von 1 km zulässige er- 3 höhte Grenzwert von 1 Mikrogramm/m Luft nicht ständig eingehalten? 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Ursachen und Quellen der aktuellen Blei- und Cadmiumimmissionen in den Nordenhamer Stadtteilen Blexen und Friedrich-August- Hütte vor? 8. Welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um vor allem diffuse Emissionen künftig zu vermin- dern? 9. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Kontamination des Bodens mit Blei und Cadmium in den seit Jahren bekannten Immissionsschwerpunkten in Nordenham vor? 10. In welchem Radius zu den Emissionsschwerpunkten werden die Vorsorgewerte der Bundes- Bodenschutzverordnung überschritten (falls möglich bitte kartografisch darstellen)? 11. Wann und mit welchen Ergebnissen sind Untersuchungen des Grundwassers auf Belastun- gen mit Blei und Cadmium durchgeführt worden? 1
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                               Drucksache 15/3109 12. In welcher Weise kommen die Verursacher der Bodenbelastungen ihren Verpflichtungen zur Beseitigung der nach dem 01.03.1999 eingetretenen Belastungen gemäß § 4 Abs. 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes nach? 13. Gemäß Artikel 8 der EU-Richtlinie 1999/30 EG „über Grenzwerte für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft“ müssen der Öffentlichkeit aktuelle Informationen über den Gehalt der Luft mit den genannten Schadstoffen zur Verfügung gestellt werden. Wie wird die Landesregierung dieser Informationspflicht gerecht? Welche Stelle informiert die Öf- fentlichkeit über welches Medium? 14. Sind sämtliche Messdaten der Öffentlichkeit zugänglich, und wo können diese ggf. eingese- hen werden? 15. In welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen sind Untersuchungen von im Bereich der Immissionsschwerpunkte angebautem Obst und Gemüse durchgeführt worden bzw. werden aktuell durchgeführt, und auf welche Weise wurde und wird vor dem Verzehr evtl. belasteten Gemüses gewarnt? 16. Gegebenfalls mit welchem Ergebnis wurden bzw. werden Untersuchungen an Wildtieren hin- sichtlich etwaiger Belastungen mit Blei und Cadmium durchgeführt? 17. Mit welchen Ergebnissen wurden und werden aus der Umgebung der emitierenden Betriebe stammende Nutztiere, insbesondere deren Innereien, in denen sich Blei und Cadmium anrei- chern können, auf einen erhöhten Blei- und/oder Cadmium-Gehalt untersucht? 18. Wie wurde und wird sichergestellt, dass Innereien von Nutztieren mit ggf. erhöhten Blei- und Cadmiumgehalten nicht für den menschlichen Verzehr freigegeben werden? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über gesundheitliche Belastungen der Be- völkerung in Nordenham durch Schwermetallbelastungen vor? (An die Staatskanzlei übersandt am 31.05.2006 - II/72 - 534) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Umweltministerium                                          Hannover, den 18.08.2006 - 17 -01425/7/05-003 - Im Einwirkungsbereich der Hüttenanlagen in Nordenham werden seit 1976 die Niederschlagsim- missionen von Staub, Blei, Kadmium und Zink gemessen. In Abstimmung mit dem Staatlichen Ge- werbeaufsichtsamt Oldenburg werden Probenahme und Analytik im Rahmen einer Eigenüberwa- chung durch den Betreiber der Hüttenanlagen, die Firma Metaleurop Weser GmbH, durchgeführt. Die Messergebnisse werden anschließend von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung und Gefahrstoffe (ZUS LG) des Staatl. GAA Hildesheim anhand von Parallelmessungen und Kon- trollproben überprüft. Die ZUS LG wertet die Messdaten aus und erstellt seit 1979 jährlich einen umfassenden Bericht über die Schwermetall-Immissionsbelastung im Raum Nordenham. Neben den Messungen der Niederschlagsimmissionen werden zudem von der Firma Metaleurop Weser GmbH an einer sehr hüttennahen Messstelle Schwebstaubproben (PM10) gezogen. Diese Schwebstaubproben werden auf die Inhaltsstoffe Blei und Kadmium mit dem Ziel einer Bewertung anhand des Grenzwertes für Blei gemäß der Richtlinie 1999/30 EG des Rates vom 22.04.1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (ABl. EG Nr. L 163/41) und der Zielwerte für Kadmium gemäß der Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (ABl. EG Nr. L 23/3) analy- siert. Die Ergebnisse dieser Messungen werden in dem o. g. Bericht der ZUS LG ebenfalls darge- stellt. 2
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Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                       Drucksache 15/3109 Seit Beginn der 70er-Jahre besteht darüber hinaus ein umfangreiches Untersuchungsprogramm zur Flächenbelastung im Nahgebiet der Blei- und Zinkhütte, das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (vormals Weser-Ems) im Auftrag des ML durchgeführt wird und zukünftig vom Nie- dersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Zusam- menarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fortgeführt wird. Es werden Nutzungs- empfehlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe in den jeweiligen Vegetationsperioden veröf- fentlicht. Seit Anfang der 90er-Jahre hat das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung, NLfB (heu- te: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, LBEG) im Auftrag des MU für Nordenham eine Datenbasis im Hinblick auf die Bodenbelastung erarbeitet. Diese wurde im Jahr 2000 nach Auftrag von der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Wesermarsch in Abstimmung mit dem NLfB durch das Ing.-Büro INFOCUS an die Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenver- ordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 (BGBl. I S. 1554) angepasst. Im Zuge dieser Arbeiten wurde eine Neubewertung der Belastungsdaten vor dem Hintergrund des in der BBodSchV verankerten Bewertungskonzeptes vorgenommen, und es wurden in 2001 zusätzliche Bodenbelastungsunter- suchungen durchgeführt. Bei dem erwähnten Filterbrand im Jahr 2005 ist es laut messtechnischer Untersuchung zu keinen signifikant erhöhten Blei- oder Kadmiumimmissionen gekommen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Durchführung emissionsmindernder Maßnahmen bei der Firma Metaleurop, insbesondere durch die Inbetriebnahme des Badschmelzverfahrens im Jahr 1996, zu einer deutlichen Reduzierung der Immissionsbelastung durch Blei- und Kadmiumnieder- schläge im Raum Nordenham geführt hat. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Anlagenbedingte Immissionen sind dort zu kontrollieren, wo Immissionswertüberschreitungen zu besorgen sind. Die Anzahl der Messstellen und ihre räumliche Verteilung wurden daher regelmäßig an die rückläufige Entwicklung der Schwermetallbelastung angepasst. Insbesondere wurden in den hüttenferneren Bereichen, in denen die Immissionswerte für Schadstoffdepositionen der TA Luft deutlich unterschritten werden, Messstellen abgebaut. Zu 2: Die Anzahl der Messstellen wird in dem Umfang erhalten, dass eine flächenhafte Beurteilung der Belastung, insbesondere im Nahbereich zu den Emittenten, weiterhin gewährleistet ist. Auf Mess- stellen, die dauerhaft eine Unterschreitung der Immissionswerte gemäß TA Luft zeigen, wird ver- zichtet. Zu 3: Derzeit werden von der Firma Metaleurop Weser GmbH 20 Niederschlagsmessstellen betrieben. Vom Land Niedersachsen, d. h. von der ZUS LG, werden zur Qualitätssicherung parallel zu den Messungen der Firma Metaleurop Weser GmbH an sieben Messstellen Kontrollmessungen durch- geführt. Es werden die Staubmassendeposition sowie die Blei- und Kadmiumdepositionen gemes- sen. Zu 4: Die Ergebnisse der Niederschlagsuntersuchungen und die Untersuchungen im Schwebstaub wer- den von der ZUS LG jährlich in einem Bericht dargestellt. Dieser Bericht wird dem Umweltministeri- um sowie den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden (Staatliches Gewerbeauf- sichtsamt Oldenburg, Stadt Nordenham) zugeleitet und anschließend der Öffentlichkeit zur Verfü- gung gestellt. Zu 5: Überschreitungen des Grenzwertes für Blei und des Zielwertes für Kadmium im Schwebstaub tre- ten in Nordenham nicht auf. Überschreitungen der Depositionswerte gemäß 4.5.1 der Technischen 3
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