Umweltschutzbericht

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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode | Drucksache 10/256

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Antwort auf eine Große Anfrage‘)
— Drucksache 10/125 —

Der Niedersächsische Sozialminister Hannover, den 23. 9.1982

Betr.: Umweltschutzbericht

Das wachsende Verständnis für die Grenzen der Belastbarkeit unserer Umwelt und die
Erkenntnis der Gefahr ihrer Zerstörung hat die Bereitschaft vieler Mitbürger zu umwelt-
gerechtem Verhalten geweckt. Die Landesregierung ist bemüht, diese Entwicklung
durch sachliche Information über alle Fragen des Umyeltschutzes zu fördern. Sie ist
sich bewußt, daß ihre umweltpolitischen Ziele, wie sie if einzelnen in der Antwort auf
die Große Anfrage der CDU-Fraktion im Januar dieses Jahres dargestellt wurden, nur zu
verwirklichen sind, wenn die überwiegende Mehrheit dar Bürger diese Ziele bejaht und
den Staat bei seinen Bemühungen zur Verbesserung ded Umweltschutzes tatkräftig un-
terstützt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

*) Siehe Stenographischen Bericht über die 5. Sitzung Seite 277
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Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/256

Zu Fragen 1 und 2.

Der Umweltschutzbericht soll die grundsätzlichen Zusammenhänge im Bereich der
Umwelt darstellen, über wesentliche Umweltprobleme unseres Landes unterrichten und
einen Überblick über Aktivitäten der Landesregierung in wichtigen Bereichen des Um-
weltschutzes geben. Die Landesregierung will damit interessierten Bürgern, Vereinen,
Schulen, Verbänden und Behörden bei ihren Bemühungen um den Schutz unserer
Umwelt sachliche Grundlagen liefern. Hierbei kommt es der Landesregierung darauf
an, möglichst viel an Breitenwirkung zu erzielen, also insbesondere auch den Bürger an-
zusprechen, der sich bisher nicht oder nicht intensiv mit der Umweltschutzproblematik
befaßt hat. Durch Bilder und Grafiken wird die große Fülle von Informationen veran-
schaulicht, damit auch dem Laien die ökologischen Zusammenhänge aufgezeigt wer-
den. Farbtafeln regen den Leser an, sich Kapitel für Kapitel in die Probleme hineinzu-
arbeiten. Diese Form eines Umweltberichtes haben auch andere Länder gewählt. Die
vor kurzem erschienenen Berichte der Länder Hessen, Saarland und Hamburg lehnen
sich in der Gestaltung eng an das niedersächsische Vorbild an.

Um möglichst viele Bürger für den Umweltschutz zu interessieren und ihr Engagement
zu wecken, galt es, ihnen die Schönheit der Natur, die zu schützen ist, nahezubringen;
es galt aber auch, die Gefahren, die der Umwelt drohen, in Wort und Bild darzustellen.
Im Hinblick darauf sind zum Beispiel alle in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten
Tierarten erwähnt (vgl. S. 17 ff. des Umweltschutzberichts) und am Beispiel des Rück-
gangs des Bestandes der Rotbauchunke und des Weißstorches kartografisch dargestellt.
Die von der Luftverunreinigung (vgl. S. 30 ff. des Berichts) und Lärmbelastung (vgl. S.
40 des Berichts) ausgehenden Gefahren sind ausführlich beschrieben und durch Schau-
bilder ergänzt worden. Die Verschmutzung der niedersächsischen Gewässer ist auf der
„‚Gewässergütekarte Niedersachsen“ (vgl. S. 54 des Berichts) und auf der Karte „Bela-
stung der niedersächsischen Oberflächengewässer durch Chlorid“ dargestellt. Die Ge-
fahren ungeordneter Abfallbeseitigung (vgl. S. 68 des Berichts) sind ebenso beschrie-
ben wie die Gefahren, die dem Boden drohen.

Zur Information gehört daneben eine möglichst anschauliche Darstellung wichtiger In-
strumente und Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Der Bericht enthält
deshalb, um nur einige Beispiele zu nennen,

_ eine übersichtliche grafische Darstellung der Funktionsweise des in den vergangenen
Jahren erheblich ausgeweiteten „Lufthygienischen Überwachungssystems Nieder-
sachsen“ mit zur Zeit 25 Meßstationen, zu denien bis Mitte 1983 12 weitere hinzu-
kommen werden.

— eine Erläuterung des „Kernreaktor-Fernüberwachungssystems Niedersachsen“ , das
zur Zeit modernste System in dieser Art in der Bundesrepublik.

— erstmals eine Darstellung des Schallimmissionsplanes, mit dem die Möglichkeit er-
öffnet wird, die Lärmsituation in einer Gemeinde rasch zu begutachten, um mög-
lichst bereits bei der Bauplanung dem wirksam vorbeugenden Lärmschutz Rechnung

zu tragen.

— Ausführungen über den Aufbau eines Gewässerüberwachungssystems und die Tatsa-
che, daß der Anteil der vollbiologisch gereinigten kommunalen Abwässer sich in
Niedersachsen seit 1948 von 12 % auf 76 % erhöht hat.

— die erstmalige kartografische Darstellung der Salzbelastung der Flüsse in Niedersach-
sen. Am Beispiel der Salzbelastung der Werra und der Weser wird auch deutlich ge-
macht, daß Umweltprobleme überregional erkannt und beseitigt werden müssen.

_ die Kennzeichnung der Bemühungen, die wertvollen Feuchtgebiete zu erhalten und
auszuweiten, sowie große Flächen des Landes als Naturschutzgebiete auszuweisen.
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Der Umweltschutzbericht kann allerdings nicht alle Probleme und Lösungen, Planun-
gen und Aktivitäten lückenlos und umfassend einschließlich aller technischen Einzel-
heiten und möglichen Wechselwirkungen darstellen. Er würde sonst von Umfang und
Inhalt den Bürger nicht zur Lektüre anregen, sondern der Gefahr unterliegen, als „Da-
tenfriedhof“ abschreckend zu wirken. Bisher sind auf Anforderung über 8000 Exem-
plare des Umweltschutzberichtes der Landesregierung an unterschiedliche Interessenten:
verteilt worden. Der Empfängerkreis geht von Schulen bis hin zur Bürgerinitiative Um-
weltschutz, die allein 300 Exemplare angefordert hat. Dieses Ergebnis zeigt, daß der Be-
richt ein gelungener Kompromiß zwischen wissenschaftlichem Anspruch und allge-
meinverständlicher Darstellung ist. Es wäre deswegen auch ein Fehlschluß anzuneh-
men, daß Auslassungen im Umweltschutzbericht gleichbedeutend sind mit einer gerin-
geren Gewichtung dieser Bereiche durch die Landesregierung.

Dies wird auch daran deutlich, daß der Umweltschutzbericht, der letztlich einen —
auch breiteren — Einstieg in Fragen des Umweltschutzes ermöglichen soll, seine Ergän-
zung und Vertiefung durch weitere Information der Landesregierung findet. Hierzu
zählen nicht nur zahlreiche Presseinformationen zu aktuellen Problemen, sondern auch
Schriftenreihen, die in regelmäßiger Folge ausführlich über fachspezifische Fragen des
Umweltschutzes unterrichten. Diese werden dem fachlich interessierten Bürger, den
Fachbehörden und Fachverbänden zur Verfügung gestellt. Hervorzuheben sind die
Schriftenreihe „Umweltschutz in Niedersachsen“, von !denen zu Fragen der Lärmbe-
kämpfung und Luftreinhaltung seit 1976 bisher 7 Informationshefte erschienen sind.
Weiterhin wird auf die Schriften „Gewässerschutz in Niedersachsen“ , „Wassergüteda-
ter der Elbe“ und die Darstellung des „Kernreaktor-Fernüberwachungssystems“ und
des „Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen“ hihgewiesen.

Zu Frage 3.

Die von der Landesregierung veröffentlichten Umweltschutzberichte sind im Rahmen
des „Interministeriellen Ausschusses für Umweltschutz“ von allen mit umweltrelevan-
ten Aufgaben betrauten Ministerien ressortübergreifend erarbeitet worden.

Der Bericht ist in folgende Hauptabschnitte geliedert:
— Darstellung in den Fachbereichen,

— Darstellung in den fachübergreifenden Bereichen und
— Staatliche Förderung.

In der Erkenntnis, daß Umweltschutz nicht isoliert in den Fachbereichen nebeneinan-
der dargestellt werden kann, wird in dem Hauptabschnitt „fachübergreifende Darstel-
lung“ am Beispiel

— der Raumordnung

— der Landschaft und Erholung

— des Städtebaues

— der Industrieansiedlung und

— der Energie

eine Gesamtbetrachtung der Probleme und Lösungsmöglichkeiten gegeben. Dabei wird
in besonderem Maße die Umweltgestaltung als übergreifende Aufgabe angesehen.
Durch langfristig angelegte Planung und Koordination räumlicher Nutzungen sind un-
ter dieser Zielsetzung Umweltschäden von vornherein auszuschließen oder auf ein Min-
destmaß zu begrenzen. Gerade die Inanspruchnahme der Landschaft durch Siedlung,
Verkehr und Wirtschaft erfordert sachkundige Planung, wenn die Natur als Lebens-
grundiage auf Dauer gesichert werden soll. Auf mehr als 30 Seiten sind diese Probleme
und ihre Lösungen dargestellt.
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Die Landesregierung sieht in der vorgesehenen Zuständigkeitsregelung gewährleistet,
daß der Umweltschutz als Fachaufgabe von den zuständigen Ressorts sachkundig fortge-
führt wird. Die verschiedenen Aufgaben des Umweltschutzes werden im Rahmen des
interministeriellen Ausschusses für Umweltschutz wirkungsvoll koordiniert, worauf
auch der Landesbeauftragte für Umweltschutz hinwirkt.

Zu Frage 4.

Zu den Aufgaben des Landesbeauftragten für Umweltschutz gehören nach dem Be-
schluß des Landesministeriums vom 23. Januar 1979 die Beratung des Landesministeri-
ums, des Ministerpräsidenten und der Minister auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Er
wird ferner bei der Information über die Umweltschutzpolitik der Landesregierung be-
teiligt. Die angeführte Pressemitteilung vom 17. Februar 1982 ist anläßlich der Unter-
richtung der Landespressekonferenz über die Arbeit des Landesbeauftragten für Um-
weltschutz im Jahre 1981 erschienen. Sowohl in der Pressemitteilung als auch mündlich
vor der Landespressekonferenz hat sich der Landesbeauftragte für Umweltschutz, Herr
Prof. Dr.-Ing. Redeker, nicht auf die Darstellung der Erfolge der Landesregierung auf
dem Gebiete des Umweltschutzes beschränkt; er ist vielmehr — gerade im mündlichen
Teil — auf niedersächsische Einzelprobleme eingegangen und hat darauf seine wichtig-
sten Anliegen für die künftige Arbeig entwickelt. Die von dem Landesbeauftragten bis-
lang geübte Beratungspraxis wird von der Landesregierung positiv beurteilt.

Zu Fragen 5 und 6.

Zur Verhinderung negativer Auswirkungen eines überhöhten oder unsachgemäßen Ein-
satzes produktionssteigernder und ertragssichernder Betriebsmittel wurden von der Lan-
destegierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Ich verweise hier insbesondere auf die
Bemühungen um eine gezielte organische und anorganische Düngung, die Vorberei-
tung einer Überdüngungsregelung für Gülle und Geflügelkot, die Einführung des obli-
gatorischen Sachkundenachweises für den überbetrieblichen Pflanzenschutz, die Inten-
sivierung der freiwilligen Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten und die Maßnahmen
zur Einführung des integrierten Pflanzenschutzes.

Dies wurde im einzelnen wiederholt in Antworten auf Landtagsanfragen oder sonstigen
Veröffentlichungen, insbesondere Pressemitteilungen des ML, dargelegt.

Die von Schwermetallbelastungen betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe wurden
durch Beratung — entsprechend Hinweisen des ML zur landwirtschaftlichen Nutzung
schwermetallbelasteter Böden und Pflanzen -— auf Möglichkeiten einer Kontamina-
tionsminderung hingewiesen.

Eine Sanierung belasteter Böden ist z. Z. noch nicht möglich. Die Landesregierung hat
deshalb ein umfangreiches Versuchsprogramm zur Problemlösung initiiert. Sobald die
ersten Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, ist eine Veröffentlichung vorgese-
hen.

Zu Frage 7.

Das Thema „Waldsterben“ wurde seit 1980 in verschiedenen Anfragen im Nieders.
Landtag (1980: Drs 9/1374 und 9/1724; 1981: Drs 9/2742, 1982: Drs 9/3381) behan-
delt. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung im Rahmen der diesjährigen Haus-
haltsdebatte, in ihrem Aufruf zum Tag der Umwelt sowie bei der Aktuellen Stunde des
Nieders. Landtages am 3. 6. 1982 ausführlich zu der Problematik geäußert.

Aus allen Verlautbarungen geht hervor, daß die in Niedersachsen seit Ende 1981 einge-
leiteten Untersuchungen über Ausmaß und Ursachen der mit SO2-Immissionen in Zu-
sammenhang gestellten Waldschäden bis heute nicht abgeschlossen sind.
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Bereits vor Bekanntgabe des Umweltberichtes hat die Landesregierung mit umfangrei-
chen Untersuchungen über die Zusammenhänge zwischen der Schadstoffbelastung der
Luft und dem Säuregehalt des Regens begonnen. Zur Zeit werden die Untersuchungen
in den Harburger Bergen, im Solling und im Hils durchgeführt. Durch den Einsatz mo-
dernster Meßgeräte wird dort die Veränderung des Säuregehaltes im Regen während ei-
ner Regenperiode aufgezeichnet. Anschließend werden die Regenwasserproben auf ihre
Inhaltsstoffe untersucht. Ein Vergleich der Inhaltsstoffe des Regenwassers mit den
Schadstoffgehalten der Luft läßt dann Rückschlüsse auf die maßgeblichen Verursacher
des sog. sauren Regens zu. Umfang und Art dieser Meßprogramme sind bisher einzigar-
tig in der Bundesrepublik. Erste Ergebnisse werden Ende d.). vorliegen.

Da bisher noch keine Ergebnisse vorliegen, konnten diese auch nicht im Umweltbericht
bekanntgegeben werden. Nach Abschluß der Untersuchungen wird dies selbstverständ-
lich geschehen.

Die Aktivitäten der Landesregierung zeigen, daß die fehlende Erwähnung der Probie-
matik des sauren Regens im Umweltbericht nicht gleichzusetzen ist mit fehlenden Be-
mühungen der Landesregierung, zur Lösung dieses internationalen Problems beizutra-
gen. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, daß Niedersachsen bisher als einzi-
ges Land den Schwefelgehalt im schweren Heizöl für Altanlagen auf 2 % begrenzt hat
und alle in den letzten Jahren in Betrieb gegangenen Gtoßkraftwerke mit einer Rauch-
gasentschwefelung ausgerüstet sind. i

Ausführungen über Probleme einer rein ökonomisch orientierten Forstwirtschaft hätten
im Umweltbericht jeder praktischen Grundlage entbehrt. Es gehört zum Allgemeingut
der praktischen Forstwirtschaft, daß sich im Walde ökonomische und ökologische Ziele
grundsätzlich harmonisieren lassen. In der heutigen Zeit stehen die Nutz-, Schutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes gleichrangig nebeneinander. Zahlreiche ökologische
Maßnahmen werden durch gezielte und behutsame Biotopgestaltungen von allen Forst-
verwaltungen in Ergänzung rein wirtschaftlicher Tätigkeit vollzogen. Hätte die prakti-
sche Forstwirtschaft auch in ihrem ökonomischen Bestreben ökologische Sachverhalte
nicht schon immer einbezogen, wäre ein allgemeiner Ertragsrückgang die unausweichli-
che Folge gewesen. Spätestens seit Wirksamwerden der „langfristigen, regionalen wald-
baulichen Planung für die niedersächsischen Landesforsten“ (RdErl. vom 15. 2. 1974 —
Nds. MBl. 5. 427 —) mit praktischen Auswirkungen auf die Walderneuerungsplanung
auch des niedersächsischen Nichtstaatswaldes nach der Sturmkatastrophe 1972 ist es
schon vom Ansatz her verfehlt, in der Forstwirtschaft einen Konflikt zwischen Ökono-
mie und Ökologie zu suchen.

Zu Frage 8.

Den Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie hat die Landesregierung in der Er-
kenntnis seiner schwerwiegenden Problematik in einem besonderen Kapitel auf Seite
130 des Berichtes ausführlich dargestellt. Sie vertritt hierzu die Auffassung, daß eine le-
benswerte Umwelt nicht nur aus finanziell meßbaren Vorteilen besteht. Industrialisie-
rung kann nur bei Erhaltung einer gesunden Umwelt verantwortet werden. Sie hat dort
ihre Grenze, wo Umweltschäden drohen, welche die Lebensbedingungen der Menschen
verschlechtern.

Die Landesregierung hielt es nicht für angebracht, einzelne Sanierungsvorhaben in dem
alle Bereiche des Umweltschutzes umfassenden Bericht darzustellen. Sie hat dies aus ak-
tuellen Anlaß anhand zahlreicher Presseinformationen und in Antworten auf parla-
mentarische Anfragen getan. So hat sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg.
Zempel im Mai 1982 ausführlich zu den mit der Preussag vereinbarten Sanierungsmaß-
nahmen in der Bleihütte Nordenham Stellung genommen. Dabei konnte darauf hinge-
wiesen werden, daß durch die bereits getroffenen Maßnahmen eine deutliche Verringe-
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rung der Schwermetallimmissionen erreicht worden ist. Eine weitere Senkung der
Schwermetallbelastung wird mit Abschluß aller Sanierungsmaßnahmen erwartet.

Zu Frage 9.

Die Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo-
den sind generell auf Seite 30 und folgende dargestellt und umfassend in den Heften
der Schriftenreihe „Umweltschutz in Niedersachsen — Reinhaltung der Luft —“ ent-
halten. Auf die Schriftenreihe wird ausdrücklich im Umweltbericht im Kapitel Luft
„Grofßräumige Immissionsmessungen“ (Seite 35) hingewiesen, wie das auch bereits ın
den früheren Umweltberichten geschehen ist. Eine Übernahme der Informationen aus
der Schriftenreihe hätte — auch in gekürzter Fassung — den Umfang des Umweltbe-
tichts gesprengt.

Zu Frage 10.

Im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die vermutlichen
Auswirkungen von geplanten Wasserentnahmen sehr genau untersucht und je nach Er-
gebnis der Untersuchung die höchstzulässige Entnahmemenge auch unter Berücksichti-
gung landespflegerischer Aspekte festgelegt. Dieses Gebot der Abwägung verschiede-
ner konkurrierender Interessen am Wasser hat die Landesregierung ausdrücklich auf
S. 50 erwähnt. Danach müssen geplante wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Einklang
mit den Erfordernissen der Raumordnung, d.h. auch der Landespflege stehen.

Zu Frage 11.
Nein. Dies wäre aus den bereits dargestellten Gründen ein Fehlschluß.

Die Bedeutung des Abwasserabgabengesetzes ist im übrigen differenziert zu sehen. Bei
einer Darstellung seiner positiven Aspekte hätten auch die Mängel und die Verbesse-
rungsbedürftigkeit des Gesetzes nicht verschwiegen werden dürfen.

Zu Frage 12.

Die Sonderabfallbeseitigung durch private Firmen wird im Abschnitt 5.3 „Industrieab-
fälle (Sonderabfälle)“ behandelt. Es wird dort ausdrücklich ausgeführt, daß sich die
Sonderabfallbeseitigung auf privatwirtschaftlicher Basis bewährt habe. Da sich die Pri-
vatfirmen bisher den wechselnden Bedingungen auf dem Sonderabfaltmarkt schnell
und flexibel angepaßt hätten, könne sich jeder Abfallerzeuger heute seines Abfalls auf
geordnetem Wege entledigen. Die Landestegierung werde daher weiterhin privatwirt-
schaftlichen Lösungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft und insbesondere bei der
Sonderabfallbeseitigung den Vorrang vor einer staatlich gelenkten Organisation geben.

Auch die Kontrolle der abgelagerten Sonderabfälle ist im Abschnitt 5.3 angesprochen
worden: Alle Betriebe, bei denen Sonderabfälle entstehen, sind ebenso zum Nachweis
mittels Begleitschein verpflichtet wie die Beförderer und die Beseitiger dieser Abfälle.
Die mit Hilfe der EDV ausgewerteten Begleitscheine dienen der lückenlosen Überwa-
chung der Abfallströme vom Erzeuger bis zum Beseitiger. Dieser in Niedersachsen ein-
geschlagene Weg wird ständig verbessert, um eine gezieltere Auswertung der gespei-
cherten Daten zu erreichen und somit die Beratung der zuständigen Behörden für die

Überwachung zu erleichtern.

Zu Frage 13.

Das Kapitel über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete gibt nach vorausgehender
Darstellung der sachlichen Problematik einen begründeten Überblick über die Zielset-
zung für die Ausweisung weiterer Schutzgebiete. Eine darüber hinausgehende Darle-
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gung der vorgeschenen Maßnahmen hinsichtlich Fachpersonal, Mittel und Zeitraum
hätte den von der Landesregierung bewußt gewählten Rahmen gesprengt.

Die Annahme, daß den jetzt bestehenden Naturschutzgebieten durch staatliche Pro-
gramme und Pläne Gefahren drohen, ist von wenigen Ausnahmen abgesehen unzutref-
fend. Im Gegenteil weist das neue Landesraumordnungsprogramm bedeutend mehr
und bedeutend größere Vorranggebiete bzw. Gebiete mit besonderer Bedeutung für
Natur und Landschaft aus, als derzeit naturschutzrechtlich geschützt sind. Die vollstän-
dige Integration der Naturschutzverwaltung in die allgemeine Landesverwaltung hat si-
chergestellt, daß die bestehenden Naturschutzgebiete von allen staatlichen Planungen
respektiert werden. Das schließt nicht aus, daß in einzelnen wenigen Fällen neue Abwä-
gungen den Vorrang eines anderen Anspruchs ergeben haben.

Zu Frage 14.

In Bildern und anderen anschaulichen Darstellungen sieht die Landesregierung ein
wirksames Mittel zur Auflockerung des Textes. Damit wird zugleich eine inhaltlich not-
wendige Ergänzung erreicht. Die Erfahrung zeigt, daß es für den Erfolg einer Informa-
tionsschrift wichtig ist, dem Leser Lösungen für Probleme darzustellen, die vorbildlich
sind.

Selbstverständlich ist es im Rahmen einer Informationsschrift nicht möglich, die gesam-
te Fülle der Probleme und möglicher Lösungen durch Bilder darzustellen, so daß diese
nur für Einzelprobleme repräsentativ sein können.

In dem Abschnitt über die Aufgaben städtebaulicher Planung z.B. wurde herausge-
stellt, wie wichtig der Erlebniswert unserer Städte ist. Es kommt darauf an, den unver-
wechselbaren Charakter einer jeden Stadt und eines jeden Dorfes zu erhalten und aus-
zubauen, um den dort lebenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Ort,
an dem sie leben, zu identifizieren und ihn als Heimat zu empfinden. Die Landesregie-
rung möchte mit den Bildern dieses Abschnittes belegen, was die Städte und Gemein-
den unseres Landes in unterschiedlicher aber eindrucksvoller Weise auf diesem Gebiet
in der Vergangenheit geleistet haben.

Dies ist u. a. geschehen mit einer Aufnahme aus dem Sanierungsgebiet der Stadt Ha-
meln, die ein Studien- und Modellvorhaben aus dem Gebiet der Stadtsanierung unter
Bundes- und Landesbeteiligung ist.

Zu Frage 15.

Generell hat die Landesregierung die Problematik der Industrieansiedlung in einem be-
sonderen Kapitel auf Seite 130 dargestellt. Sie hat hierin das Ziel zum Ausdruck ge-
bracht, die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern, das Bevölkerungseinkommen,
das Arbeitsplatzangebot und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand anzuheben.

Im Bericht wurde dargelegt, daß in Niedersachsen eine interministerielle Arbeitsgruppe
bereits bei den ersten Gesprächen über neue Industrieansiedlungsvorhaben die Belange
des Umweltschutzes in den Entscheidungsprozeß einbringt. Dabei kommt es darauf an,
sämtliche mit dem Einzelprojekt verbundenen Probleme, insbesondere auf dem
Immissions-, Abwasser- und Abfallsektor mit dem Unternehmen vorzuklären ohne den
gesetzlich vorgeschriebenen Entscheidungsprozeß vorwegzunehmen. Insgesamt sind
auf diese Weise im niedersächsischen Küstenbereich Industrien entstanden, deren Maß-
nahmen zum Schutz der Umwelt als ausreichend angesehen werden können.

Zu Frage 16.

Die Landesregierung hat im Bericht herausgestellt, daß alle urnweltrelevanten Vorha-
ben — etwa Industrialisierungsvorhaben — die Umweltveränderungen oder ihre Ver-
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träglichkeit mit der Umwelt erkennen lassen müssen. Wo die Grenze der Verschlechte-
rung der Lebensbedingungen der Menschen liegt, bedarf der Prüfung im Einzelfall. Die
zu beachtenden Faktoren sind so vielfältig, daß eine allgemeingültige, alle Faktoren
umfassende Definition nicht möglich ist. So sind zum Beispiel für den Bereich der Luft-
reinhaltung und des Lärmschutzes die zulässigen Immissionswerte bundeseinheitlich
festgelegt. Zusätzlich sind die ökologischen Zusammenhänge und Wechselwirkungen
zwischen Boden, Wasser und Luft zu beachten. Hierbei können im Einzelfall ökologi-
sche Gutachten notwendig sein, in anderen Fällen reichen die rechtlich vorgeschriebe-
nen Planungs- und Genehmigungsverfahren aus.

Zur Situation im Unterelberaum hat die Landesregierung aufgrund einer Großen An-
frage „Gewässer- und Umweltschutz im Unterelberaum“ im Februar 1981 ausführlich
Stellung genommen. Im übrigen werden zur Zeit umfangreiche ökologische Untersu-
chungen im Unterelbe- und Küstenraum im Auftrag der Umweltminister der 4 nord-
deutschen Länder durchgeführt. Die Ergebnisse werden in künftige taumbedeutsame
Planungen einfließen.

Zu Frage 17.

Grundsätzlich ist die Landesregierung der Auffassung, daß in zukünftigen Umweltbe-
richten weitere Bereiche des Umweltschutzes einer fachübergreifenden Darstellung zu-
gänglich gemacht werden können. Dort, wo neue Erkenntnisse sichtbar werden, wird
die Landesregierung den Bericht ergänzen und aktualisieren, ohne die Lesbarkeit des
Berichtes einem „Vollständigkeitspeffektionismus“ zu opfern. Für den fachlich interes-
sierten Bürger wird sie darüber hinaus ihre Veröffentlichungen zu den einzelnen Fach-
bereichen beibehalten. i

8 (Ausgegeben am 20. 10. 1982)
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