Verzögerung des Neubaus einer zweiten Mensa an der Technischen Universität Braunschweig

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Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6015

Antwort auf eine Kleine Anfrage
— Drucksache 12/5822 -

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Sehrt (CDU) - Dis 12/5822

Betr.: Verzögerung des Neubaus einer zweiten Mensa an der Technischen Univer-
sität Braunschweig

Alle Beteiligten sind sich darüber einig, daß der Bau einer zweiten Mensa an der Techni-
schen Universität Braunschweig unabdingbar ist. Bekannt sind nicht nur die unzurei-
chenden Platzkapazitäten, die unzulänglichen Arbeitsbedingungen für die Bediensteten
des Studentenwerks, die völlig überalteten Gerätschaften der seit 1962 bewirtschafteten
Mensa der TU Braunschweig sowie die Beanstandungen örtlicher Behörden und des Ar-
beitsmediziners des Studentenwerks Braunschweig. Bekannt ist auch, daß die Auslegung
der Mensa auf 3500 Essen täglich schon lange nicht mehr dem Bedarf entspricht und daß
die ständige Überlast (bis zu 10000 Essen täglich) auf Kosten der Gesundheit des Perso-
nals des Studentenwerks und zu Lasten der Essensgäste geht, die teilweise eine dreiviertel
Stunde anstehen müssen, um endlich ein Essen zu erhalten.

Angesichts prognostizierter sinkender Studentenzahlen wurde das Vorhaben zunächst
zurückgestellt, angesichts tatsächlich steigender Studentenzahlen erging im Oktober 1990
ein Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur an das
Niedersächsische Wirtschaftsministerium, „da beabsichtigt ist, das Vorhaben zur näch-
sten (!) Mipla-Fortschreibung anzumelden, ... der Bauverwaltung den Auftrag zur Erstel-
lung der baufachlichen Unterlagen zu erteilen. Alle hierzu erforderlichen Unterlagen lie-
gen dort bereits vor.“ Dem Studentenwerk Braunschweig wurde der Baubeginn dann end-
lich im Dezember 1992 in Aussicht gestellt, doch jetzt wurde seitens des Niedersächsi-
schen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in einem Schreiben vom 5. Oktober
1993 mitgeteilt, daß „eine baubegleitende Mitfinanzierung im Jahre 1994 nicht darstell-
bar“ sei. Der Schwarze Peter für diese erneute Verzögerung wird seitens des Landes der
Bundesregierung zugeschoben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat die staatliche Bauverwaltung nach vorliegenden Unterlagen seit Oktober
1990 nahezu drei Jahre benötigt, um baureife Unterlagen vorzulegen?

2. Warum schiebt die Landesregierung die Verantwortung für den immer wieder verzö-
gerten Mensaneubau auf die Bundesregierung, statt selbst rechtzeitig geeignete Maß-
nahmen zu ergreifen?

3. Warum hat sie nicht in den Haushaltsjahren 1990 bis 1992, als Bundesmittel noch in
ausreichendem Maße zur Verfügung standen, dem Mensaneubau in Braunschweig
Priorität eingeräumt?

4. Warum nutzt sie nicht freiwerdende Komplementärmittel des Landes, die aufgrund
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geringerer Bundeszuschüsse anfallen, für eine Vorfinanzierung des Bauvorhabens?
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5. Warum hat sie sich nicht umgehend um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Bundes bemüht, um einen zügigen Bauanfang sicherzustellen?

6. Welche Sofortmaßnahmen zugunsten des Mensaneubaues wird die Landesregierung
ergreifen, um einen umgehenden Baubeginn zu gewährleisten?

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 27. 1. 1994
für Wissenschaft und Kultur
- 401 - 01420/5 - 12/5822 -

Die jetzige Landesregierung hat die Planung einer zweiten Mensa in der Beethovenstraße
und die Sanierung der alten Mensa in der Katharinenstraße nachhaltig vorangetrieben.

So wurde bereits am 2. 7. 1991 beschlossen, beide Vorhaben in die Dringlichkeitsliste C
aufzunehmen (zusätzliche Hochschulbauten, Investorenmodelle); in den Haushalt 1992
wurde eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung aufgenommen.

. Auf der Grundlage des im November 1992 abgeschlossenen Planungsvertrages mit der
NILEG legte diese am 28. 7. 1993 eine Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) mit einem
vorgesehenen Baubeginn zum 1. 4. 1994 und einer Bauzeit von 18 Monaten vor. Das
Bauvolumen beträgt 24,7 Mio. DM, für die Ersteinrichtung sind 1,330 Mio. DM vorge-
sehen. Ein Baubeginn zu dem vorgesehenen Zeitpunkt ist aber nicht mehr möglich, da die
Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung durch den Bund nicht vorliegen.

Voraussetzung für einen Baubeginn im November/Dezember 1993 wäre gewesen, daß
der Planungsvertrag mit der NILEG bis zum Juli 1992 hätte unterschrieben werden kön-
nen. Seit Mai 1992 lag der Text des Vertrages vor. Dann ließ jedoch der Bund am 8.7.
1992 die Verabschiedung des 22. Rahmenplans scheitern, indem er völlig unzureichende
Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bereitstellte. Über den weiteren Fort-
gang der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe entstand dadurch eine tiefgreifende
Verunsicherung, so daß sich die abschließende Unterzeichnung des Vertrages seitens des
Landes bis November 1992, also um vier Monate verzögerte. Infolgedessen war es der NI-
LEG nicht mehr möglich, die HU-Bau bis März 1993 vorzulegen. Nach den Regeln der
Rahmenplanung zum 23. Rahmenplan konnte die Einstufung des Vorhabens in die Ka-
tegorie I (Realisierung in 1994) schon vom Wissenschaftsrat nicht mehr vorgenommen
werden.

Es bestand allerdings die Hoffnung, daß mit dem 23. Rahmenplan wieder „normale“ Ver-
hältnisse, zumindest hinsichtlich der Verfahrensabläufe, einkehren würden, d.h. ein -
Nachmeldeverfahren (Stichtag 1. 9. 1993) möglich würde. Die NILEG hat daher auf
ausdrücklichen Wunsch der Landesregierung die HU-Bau so zügig erarbeitet, daß im
Nachmeldeverfahren die Höherstufung in die Kategorie I hätte beantragt werden können
und der verabredete Baubeginn zum 1. 4. 1994 möglich geworden wäre. Da jedoch auch
der 23. Rahmenplan nicht termingerecht im Juli, sondern erst im Oktober 1993 verab-
schiedet wurde, war der Bund erneut nicht bereit, ein Nachmeldeverfahren durchzu-
führen. Aufgrund der völlig unzureichenden Bundesmittel wäre ein derartiges Vorhaben
auch zur Farce geraten. Die mangelnde Dotierung zweier aufeinanderfolgender Rahmen-
pläne durch den Bund hat der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau erheblichen Schaden
zugefügt. Dazu zählt auch die eingetretene Verzögerung beim Neubau der zweiten Men-
sa für die TU Braunschweig.
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Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zul:

Die staatliche Bauverwaltung ist lediglich im Rahmen der Vorplanungen tätig geworden.
Die HU-Bau wurde von der NILEG als Generalübernehmerin erstellt. Unter der Voraus-
setzung einer ausreichenden Dotierung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau seitens
des Bundes wäre — wie in der Vorbemerkung ausgeführt - ein Baubeginn Ende 1993
möglich geworden. Bei einem Gebäude mit kompliziertem Ausbaustandard wie der Men-
sa in Braunschweig kann ein Zeitraum von drei Jahren vom Beginn der Planung bis zum
Baubeginn als hervorragendes Ergebnis angesehen werden.

Zu 2:

Während die vorherige Landesregierung auf die wachsende Zahl der Studierenden nicht
reagierte, vielmehr unabweisbar norwendige Hochschulbaumaßnahmen nicht in Angriff
nahm, ist die jetzige Landesregierung alsbald nach Amtsantritt tätig geworden. Auf die
Darstellung des Zeitablaufs in der Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.

Zu 3:

Ein größeres Hochschulbauvorhaben kann nicht aus dem Stand, sondern erst bei Vorlie-
gen von ausgereiften Planungsunterlagen realisiert werden. In diesem Zusammenhang ist
auch auf $ 24 Landeshaushaltsordnung (LHO) hinzuweisen. Im übrigen kam es bereits
1992 zur „Vollbremsung“ des Hochschulbaus durch den Bund.

Zu 4:

Die Landesregierung finanziert bereits eine ganze Reihe nicht in die Kategorie I (Realisie-
rung) eingestufter Hochschulbauvorhaben vor: u.a. Erwerb und Herrichtung des Haupt-
verwaltungsgebäudes der Firma Continental AG für die Universität Hannover (113,215
Mio. DM), Ausbau der Universität Lüneburg, 1. BA (35,058 Mio. DM) und Herrich-
tung und Ausstattung des Instituts für Mikrotechnik an der TU Braunschweig (12,620
Mio. DM). Die Fortführung der Vorfinanzierung des Bundesanteils bei der Maßnahme
„Conti“ war Voraussetzung dafür, daß überhaupt noch innerhalb der vorgegebenen Bun-
desfinanzierung mit dem 23. Rahmenplan neue Bauvorhaben begonnen werden können,
u.a. der Um- und Erweiterungsbau für die Universitätsbibliothek der TU Braunschweig
(22,246 Mio. DM). Hinzu kommt die Vorfinanzierung des Landes bei Maßnahmen der
höchsten Dringlichkeitsstufe (Kategorie I) in Höhe von insgesamt rd. 84 Mio. DM.

Zu:

Im Grundsatz ist der Bund nicht mehr bereit, einer Vorfinanzierung von Hochschulbau-
vorhaben durch die Länder durch die Erteilung von Unbedenklichkeitserklärungen zuzu-
stimmen. Nach den Kriterien, die der Bund für Ausnahmen von diesem Grundsatz an-
wendet, besteht im Falle der zweiten Mensa keinerlei Aussicht, eine derartige Zustim-
mungserklärung zu erhalten.

Zu 6:

Die Höherstufung in die Kategorie I (Realisierung) wird vom Land nunmehr zum
24. Rahmenplan (Realisierung 1995) angemeldet, so daß ein Baubeginn im Novem-
ber/Dezember 1994 denkbar wäre. Voraussetzung wäre aber, daß der Bund ab 1995 die
Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mit deutlich erhöhten Bundesmitteln ausstattet.

Schuchardt

(Ausgegeben am 14. 2. 1994) 3
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