Auf dem Weg zum Europäischen Binnenmarkt 1992 - Herausforderungen, Risiken und Chancen für die niedersächsische Wirtschaft

/ 16
PDF herunterladen
Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

7 — —. —. .,.

Antwort auf eine Große Anfrage
— Drucksache 11/3481 —

Betr.: Auf dem Weg zum Europäischen Binnenmarkt 1992 —
Herausforderungen, Risiken und Chancen für die niedersächsische Wirtschaft

Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP vom 18. 1. 1989

Im Dezember 1985 wurde die „Einheitliche europäische Akte“ von den Mitgliedsstaa-
ten der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet. Diese Akte enthält erstmalig umfas-
sende, substantielle Änderungen und Ergänzungen der gemeinschaftlichen Verfassung
seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957. Wirtschaftlich
wichtigster Punkt dieser Akte ist die Übereinkunft zur Vollendung des gemeinsamen
europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992. Dabei geht es um die Schaffung eines Rau-
mes „ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstlei-
stungen und Kapital gewährleistet ist” (Definition des Binnenmarktes in der Europäi-
schen Akte).

Die Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes gibt der wirtschaftlichen Entwicklung
in jedem Mitgliedsland neue Chancen. Sie birgt jedoch auch Risiken. Auf jeden Fall
stellt sie eine Herausforderung für Wirtschaft und Politik dar. Dies gilt auch für Nieder-
sachsen.

Daher fragen wir die Landesregierung:

I. Chancen und Risiken für die niedersächsische Wirtschaft

1. Welche Bedeutung hat die EG schon derzeit für die deutsche und insbesondere nie-
dersächsische Wirtschaft und für die Sicherung vorhandener sowie die Schaffung
neuer Arbeitsplätze?

2. Welche Wachstumsperspektiven und Chancen sind mit der Schaffung eines EG-Bin-
nenmarktes für die niedersächsische Wirtschaft insgesamt aller Voraussicht nach ver-
bunden?

3. Von welchen Bereichen der niedersächsischen Wirtschaft kann schon heute gesagt
werden, daß sie aufgrund ihrer starken Wetrbewerbsfähigkeit die Chancen eines ge-
meinsamen Binnenmarktes 1992 erfolgreich wahrnehmen können, und welche Be-
reiche werden dadurch vor neue Herausforderungen gestellt?

4. Sieht die Landesregierung besondere Gefahren durch Wertbewerbsverzerrungen
infolge unterschiedlicher Lohnkosten und Sozialvorschriften, beispielsweise für be-
stimmte Regionen wie die grenznahen Bereiche oder bestimmte Wirtschaftszweige
wie beispielsweise den Bereich der Spediteure?

5. Welche strukturellen Anspassungsprozesse sind für die niedersächsische Wirtschaft,
unterschieden nach Wirtschaftsbereichen, durch den EG-Binnenmarkt zu erwarten?
1

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

HT Tee ee nn

II. Herausforderungen für Wirtschaft und Politik

l. Welche Maßnahmen sind zur Realisierung des Binnenmarktes 1992 von der Politik
umzusetzen, und auf welchen Politikfeldern ist der Handlungsbedarf vordtinglich,
um Wetrbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft zu verhindern?

2. Welche Konsequenzen können sich für die Unternehmenspolitik, insbesondere der
kleineren und mittleren Unternehmen, aus dem Binnenmarkt ergeben?

3. Welche veränderten Qualifikationsanforderungen sind für die niedersächsischen Ar-
beitnehmer, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen, zu erwarten?

4. Welche Aktivitäten und Maßnahmen unternimmt die Niedersächsische Landesregie-
rung auf den verschiedenen Harmonisierungs- und Anpassungsfeldern, um die nie-
dersächsische Wirtschaft und deren Arbeitnehmer schon heute gezielt auf die Chan-
cen und Risiken, die der gemeinsame Markt bietet, vorzubereiten?

5. Welche Schwerpunkte sieht die Landesregierung für ihre zukünftigen Aktivitäten in
diesem Bereich?

Antwort der Landesregierung

Der Niedersächsische Minister Hannover, den 10. 3. 1989
für Bundes- und Europaangelegenheiten
— 12 — 01 425 —

Vorbemerkung

Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt und unterstützt das Ziel der Europäi-
schen Gemeinschaft, bis Ende 1992 den Europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen.
Der grenzenlose Zusammenschluß von 12 weit entwickelten Einzelmärkten mit über
320 Millionen Einwohnern verspricht neue Wachstumsimpulse für die gesamtwirt-
schaftliche Entwicklung in allen Mitgliedstaaten. Hierdurch könnten die Wettbewerbs-
fähigkeit der europäischen Wirtschaft verbessert, die Wachstumskräfte gestärkt, die Be-
schäftigungschancen erhöht und der Wohlstand vermehrt werden.

Die Landesregierung fordert die niedersächsische Wirtschaft — Unternehmer und Ar-
beitnehmer — auf, die sich aus dem Europäischen Binnenmarkt ergebenden Chancen
wahrzunehmen und sich den Herausforderungen zu stellen. Sie appelliert an alle Betei-
ligten, sich rechtzeitig auf die Erfordernisse des größeren Marktes einzustellen. Dabei
verkennt sie nicht die Risiken, die sich für einzelne Branchen und Regionen ergeben
können. Die Landesregierung wird durch flankierende Maßnahmen das ihre dazu bei-
tragen, daß Niedersachsen im europäischen Wettbewerb bestehen und die sich bieten-
den Vorteile optimal nutzen kann.

Die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes ist aber nur ein Teil des politi-
schen Integrationsprozesses Europas! Die Landesregierung tritt dafür ein, daß sich die
Europäischen Gemeinschaften weiter entwickeln zu einer Europäischen Union mit einer
föderalen Ordnung. Dabei gilt es insbesondere die demokratische Legitimation des zu-
sammenwachsenden Europas zu verstärken. Durch die Einheitliche Europäische Akte ist
die Stellung des Europäischen Parlaments verbessert worden. Ein weiterer Zuwachs an
Entscheidungskompetenzen ist erforderlich. Das Europäische Parlament, das im Juni
1989 zum 3. Mal direkt gewählt wird, muß die entscheidende politische Kraft der Euro-
päischen Gemeinschaften werden.
2

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

eg

I. Chancen und Risiken für die niedersächsische Wirtschaft

Zu Il. 1:

Zwischen der deutschen einschließlich der niedersächsischen Wirtschaft und den ande-
ren EG-Staaten besteht eine enge Verflechtung. Dies zeigt sich u.a. an dem hohen An-
teil, den sowohl die Exporte in die EG-Partnerländer als auch die Importe aus diesen
haben: Die Bundesrepublik Deutschland hat 1987 rd. 53 % ihrer Exporte in die übrige
Gemeinschaft geliefert und von dort Importe in prozentual gleicher Höhe bezogen.

Die Ausfuhren Niedersachsens in die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind von 8,47
Mrd. DM im Jahre 1975 auf 25 Mrd. DM im Jahre 1987 gestiegen. Der Anteil der Ex-
porte in die EG-Länder an der Gesamtausfuhr Niedersachsens erhöhte sich von 42,3 %
im Jahre 1975 auf 56 % im Jahre 1987. Im selben Jahr kamen 52 % der Importe nach

Niedersachsen aus den Staaten der Gemeinschaft. Der Wert dieser Einfuhren stieg von
6,3 Mrd. DM im Jahre 1975 auf 15 Mrd. DM im Jahre 1987.

Für 1988 sind die Gesamtjahresergebnisse noch nicht bekannt. Die bisher vorliegenden
Zahlen bestätigen jedoch diesen Trend.

Für den Durchschnitt aller Wirtschaftszweige läßt sich feststellen, daß im Jahre 1986 un-
gefähr jeder achte Arbeitsplatz unmittelbar oder mittelbar von der Ausfuhr in die EG
abhängig und generell jeder vierte Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland
ausfuhrbedingt war.

Der gemeinsame Markt ist damit von herausragender Bedeutung für die Sicherung vor-
handener sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowohl in der Bundesrepublik als
auch in Niedersachsen.

Eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für die deutsche und die niedersächsische
Wirtschaft ist der gemeinsamen Forschungsförderung durch die EG zuzumessen. Wäh-
rend das erste „Rahmenprogramm für die wissenschaftlich-technischen Tätigkeiten der
europäischen Gemeinschaft (1984 bis 1987)“ eine finanzielle Vorgabe von 4,5 Mrd.
ECU umfaßte, hat sich das Volumen für das zweite gemeinschaftliche „Rahmenpro-
gramm im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung 1987 bis 1991' be-
reits auf rd. 5,4 Mrd. ECU ausgeweitet. Diese Steigerung der für Zwecke der For-
schungsförderung der EG zur Verfügung stehenden Mittel macht die besondere Dyna-
mik deutlich, mit der die Europäische Gemeinschaft die Herausforderung der
wissenschaftlich-technologischen Entwicklung im Wettbewerb mit den USA und Japan
begegnen will. Dies läßt erwarten, daß der gemeinsame Europäische Binnenmarkt 1992
zu einer weiteren Steigerung der gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung von
Forschung und Technologie führen wird.

Im Zeitraum von 1981 bis 1988 sind allein aus den von der Generaldirektion XII zu
vergebenden Forschungsmitteln insgesamt rd. 138 Mrd. ECU an alle Länder der Bun-
desrepublik Deutschland vergeben worden. Niedersachsen hatte hieran einen Anteil
von rd. 14,11 Mio. ECU, das sind fast 30 Mio. DM. Diese Mittel kommen sowohl der
Wirtschaft als auch den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
zugute. Obwohl diese Summe nur etwa 10 % des nach Niedersachsen fließenden Volu-
mens an direkter Projektförderung des Bundesministers für Forschung und Technologie
im Jahre 1987 ausmacht, liegt die besondere Bedeutung dieser Fördermittel in dem
Zwang zur grenzüberschreitenden Kooperation. Für viele Hochschulen und Unterneh-
men der Wirtschaft hat dies bereits in.der Vergangenheit dazu geführt, im Hinblick
auf den Europäischen Binnenmarkt 1992 wertvolle grenzüberschreitende Kontakte auf
den Gebieten Forschung und Technologie zu knüpfen.
3

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735
m III nö nn

Zu I. 2:

Die Vollendung des EG-Binnenmarktes wird allen Mitgliedsländern erhebliche Wachs-
tumschancen eröffnen. Nach dem im Auftrage der EG-Kommission erstellten soge-
nannten Cecchini-Bericht wird der gesamtwirtschaftliche Nutzen in der Gemeinschaft
auf 4,25 bis 6,5 % des Bruttoinlandprodukts geschätzt. Das bedeutet einen auf der Ba-
sis von 1988 errechneten wirtschaftlichen Vorteil von zwischen 170 und 250 Mrd. ECU.
In Verbindung hiermit wird ein Wachstumsschub erwartet, der ein mehr an Arbeits-
plätzen zwischen 2 und 5 Millionen bringen könnte — je nachdem, welche flankieren-
den wirtschaftspolitischen Maßnahmen innerhalb der EG ergriffen werden.

Neben den Chancen sind aber auch gewisse Risiken nicht von vornherein auszuschlie-
ßen. Obwohl die positiven Wirkungen des Binnenmarktes überwiegen und relativ breit
gestreut sein werden, dürften vor allem in der Anfangsphase in einigen Regionen und
Branchen Anpassungsprobleme auftreten. Diese Anpassungsprobleme werden in den
. Bereichen am stärksten sein, in denen der Schutz bislang am größten war — in der Bun-
desrepublik Deutschland z.B. auf dem Versicherungs- und dem Verkehrsmarkt.

Genereli läßt sich jedoch feststellen, daß der Markt der Bundesrepublik Deutschland
in der Vergangenheit immer schon offener gewesen ist als der anderer Mitgliedstaaten.
Wegen unseres nur niedrigen Außenschutzes hat hier immer schon ein starker Wertbe-
werb gehertscht. Die deutsche Wirtschaft ist deshalb gut auf den schärfer werdenden
Wettbewerb vorbereitet. Das gilt auch für Niedersachsen.

Über diese allgemeinen Aussagen hinaus können derzeit noch keine konkreteren Pro-
gnosen zu möglichen Wachstumsperspektiven und Chancen der niedersächsischen
Wirtschaft abgegeben werden.

Der Europäische Rat hat mit Beschluß vom 2./3. 12. 1988 die EG-Kommission beauf-
tragt, ihre Analyse der makroökonomischen Folgen des Binnenmarktes (der erwähnte
Cecchini-Bericht) um eine Untersuchung der regionalen Auswirkungen zu ergänzen.
Erste Ergebnisse werden für das zweite Halbjahr 1989 erwartet. Daneben beabsichtigt
die EG-Kommission, wie auch der Bundesminister für Wirtschaft, sektor- und bran-
chenspezifische Untersuchungen in Auftrag zu geben.

Auch die Landesregierung hat einzelne Untersuchungen in Auftrag gegeben bzw. plant
dergleichen (vgl. unten II. 4).

Nach Vorliegen der Ergebnisse werden sich auch auf Niedersachsen bezogen konktetere
Prognosen abgeben lassen.

Die Landesregierung wird auch die in jüngster Zeit bekannt gewordenen Thesen eines
Arbeitspapieres der volkswirtschaftlichen Abteilung der Norddeutschen Landesbank
und die vom Bundesvorstand der SPD in Auftrag gegebene Studie des Fotschungsinsti-
tuts empirica GmbH Köln in ihre Überlegungen einbeziehen. Sie spricht sich allerdings
deutlich gegen schwarzmalerische Weitergabe von vermeintlichen Erkenntnissen aus
diesen Materialien aus.

Nach Auffassung der Landesregierung steht es keinesfalls fest, daß sich die Dynamik
des Europäischen Binnenmarktes „eindeutig nach Süden verlagert“, wie es nach Presse-
meldungen in dem erwähnten Arbeitspapier der Nord LB angenommen worden sein
soll. Außerdem haben niedersächsische Unternehmen bereits bewiesen, daß sie trotz
unserer unbestreitbaren geographischen Randlage innerhalb der EG auf den Märkten
der Mitgliedstaaten erfolgreich sind. Diese Märkte nehmen eindeutig Spitzenpläne in
der Rangfolge der niedersächsischen Exportländer ein. Anzeichen dafür, daß sich das
durch die zu erwartenden Handelserleichterungen im Zuge der Vollendung des Binnen-
marktes ändern könnte, sieht die Landesregierung nicht.
4

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

I nn

Zur empirica-Studie ist heute schon festzustellen, daß sie zwar dem Norden insgesamt
Probleme bescheinigt, aber gerade die gute Position Niedersachsens im Ländervergleich
betont und belegt, daß unsere Wirtschaft für den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt
gut gerüstet ist.

Zu 1. 3:

Die mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes verbundenen Wachstumsimpulse werden
vorrangig den Unternehmen zugute kommen, die durch Marktnähe und Flexibilität ih-
te Leistungsfähigkeit bewiesen und die auch bislang schon Exporterfahrungen gesam-
melt haben. Durch ihre EG-weiten Beziehungen haben Großunternehmen teilweise ei-
nen Startvorteil. Durch die Beseitigung der Grenzformalitäten und der technischen
Schranken wird andererseits aber auch die Schwelle vom reinen Inlandsbetrieb zum ex-
portorientierten Unternehmen gesenkt. Die Stärken des Mittelstandes — Kundennähe,
höhere Flexibilität, örtliche Verfügbarkeit und individuelle Leistungsbereitschaft —
werden im einheitlichen Markt gefragt sein. Das gilt auch für den Bereich des öffentli-
chen Auftragswesens in der EG, dessen Liberalisierung die Landesregierung begrüßt;
diese Liberalisierung wird einerseits zur Verschärfung des Wettbewerbs im Inland füh-
ren, gibt andererseits unseren leistungsstarken Unternehmen aber die Möglichkeit, sich
europaweit um Aufträge zu bewerben. Aufgrund des wachsenden Wertbewerbsdrucks
werden die großen Firmen außerdem verstärkt versuchen, durch eine Verringerung der
Fertigungstiefe Kostenersparnisse zu erreichen: auch dies kann die Betätigungsfelder für
kleinere und mittlere Unternehmen erweitern.

Zu den einzelnen Branchen;

Die zu erwartenden zum Teil deutlichen Verbrauchssteuersenkungen für Kraftfahrzeu-
ge in den anderen europäischen Ländern dürften die Absatzchancen auch der nieder-
sächsischen Automobilindustrie beträchtlich verbessern. Desgleichen wird der Auslands-
absatz der chemischen und kunststoffverarbeitenden Industrie durch die geplanten
Verbrauchssteuersenkungen in den EG-Nachbarländern begünstigt werden.

Die Bereiche Maschinenbau und feinmechanische und optische Industrie erwarten
ebenfalls positive Auswirkungen.

Besondere Chancen bieten sich ferner z.B.

__ im Bereich Luftverkehr wegen der zu erwartenden Angebote neuer Flugverbindun-
gen und dem stärkeren Wettbewerb hinsichtlich der Tarife. Der Flughafen Hanno-
ver hat Kapazitätsreserven, die genutzt werden können.

__ Im Bereich Fremdenverkehr durch weitere Erleichterungen der Bewegungsfreiheit
für Touristen und bessere Rahmenbedingungen (Ferienstaffelung in Europa, be-
schleunigte Bereitstellung von bleifreiem Benzin). Niedersachsen verfügt über eine
gut ausgebaute Tourismusinfrastruktur.

__ Im Bereich der Telekommunikation durch Öffnung der nationalen Telekornmunika-
tionsmärkte. Ein Flächenland wie Niedersachsen kann durch den Ausbau der Kom-
munikationinfrastruktur eine stärkere Anbindung an die Zentren erlangen und wird
dadurch konkurrenzfähiger. Es muß jedoch darauf geachtet werden, daß bei den Ta-
rifen „die Fläche‘ nicht weiterhin benachteiligt wird.

Die niedersächsischen Seehäfen, zumal wenn diese um den Dollarthafen ergänzt wer-
den, können sich aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer flexiblen Hafenwirtschaft
innerhalb eines gemeinsamen Binnenmarktes gut behaupten. Diese Aussage ist aber in
Frage gestellt, wenn nur — wie vorgesehen — der grenzüberschreitende Verkehr zu den
europäischen West- und Südhäfen dereguliert wird. Die niedersächsischen Seehäfen
würden dann erheblich in ihrer Wettbewerbsposition geschwächt, wenn ihr Zu- und
5

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

m———m mm m en

Ablaufverkehr anderen Bedingungen unterläge als der grenzüberschreitende Verkehr
zu den Westhäfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam.

Das Straßenverkehrsgewerbe gehört nach derzeitiger Stand nicht zu den Bereichen, de-
nen aufgrund ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine günstige Prognose ausgestellt werden
kann. Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr der EG ist das deutsche Gewerbe
ohne durchgreifende Harmonisierung der Wertbewerbsbedingungen, insbesondere im
Bereich der verkehrsspezifischen Abgaben (Kraftfahrzeugsteuern, Mineralölsteuern,
Weggebühren), z.Z. deutlich schlechter gestellt als seine Hauptkonkurrenten. Um die
Belastungsunterschiede zu verringern, ist in der Bundesrepublik Deutschland die Ein-
führung einer Straßenbenutzungsgebühr beabsichtigt, die mit einer Kraftfahrzeugsteu-
ersenkung für die bundesdeutschen Verkehrsunternehmen verbunden werden soll.

In den für Niedersachsen besonders wichtigen Märkten für Agrarprodukte gibt es kaum
neue Expansionsmöglichkeiten. Es geht vor allem darum, bestehende Marktanteile zu
halten oder sie auf Kosten anderer auszudehnen.

Gemessen an den Strukturdaten stehen die niedersächsischen Erzeuger im Bundesver-
gleich mit an vorderster Stelle. Insbesondere die Veredelungswirtschaft zählt zu den
weıtbewerbsfähigsten Sektoren der niedersächsischen Landwirtschaft. Ihre Produktions-
und Vermarktungsvorteile liegen längerfristig in den in der räumlichen Konzentration
begründeten günstigen Vermarktungsstrukturen und der Nähe zu großen Verbraucher-
zentren.

Allerdings haben Erzeugerstufe und nachgeordneter Bereich noch Strukturnachteile ge-
genüber wichtigen EG-Partnern. Die dort bestehenden Wertbewerbsvorteile durch
Größeneffekte bei Produktion und Absatz (z.B. Molkereien) können auch durch Ko-
operation und Abstimmung des Produktionsprogrammes ausgeglichen werden.

Darüber hinaus gilt es, den hohen Qualitätsstandard deutscher Lebensmittel weiter zu
steigern, um auch auf standortfremden Märkten wetrbewerbsfähige Produkte anzubie-
ten. Jedoch muß parallel dazu der Entwicklung zu einem gespaltenen Markt entgegen-
gewirkt werden. Eine verbesserte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ist notwen-
dig, damit die Lebensmittel, die nach deutschen Vorschriften hergestellt werden, nicht
mit solchen, die billigere Substitute enthalten, verwechselt werden können. Die betref-
fenden Wirtschaftszweige werden insbesondere durch intensive Verbraucheraufklärung
die Erhaltung der Marktanteile der traditionellen deutschen Produkte betreiben.

Zu I. &:

Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder haben auf die Faktoren hingewie-
sen, die sich als nachteilig erweisen könnten. Dazu zählen die in der Bundesrepublik
Deutschland relativ hohen Lohn- und Lohnnebenkosten, kurze Arbeitszeiten, relativ
hohe Unternehmenssteuern, relativ hohe Umweltschutz-, Transport-, Energie- und
Kommunikationskosten sowie eine hohe staatliche Regulierungsdichte. Diese Nachteile
treffen die Bundesrepublik Deutschland insgesamt. Anpassungen sind erforderlich!

Nach Auffassung der Landesregierung muß jedoch bei der Verwirklichung des europäi-
schen Binnenmarktes das hohe Niveau der sozialen Sicherheit, des Arbeitsrechtes und
des Arbeitsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland erhalten werden. Grundsätz-
lich ist darauf hinzuwirken, daß nationale Rechtsvorschriften in Mitgliedstaaten mit ei-
nem niedrigeren Schutz- und Beteiligungsniveau schrittweise dem höheren Niveau in
anderen Mitgliedstaaten anzupassen sind und die Anwendung höherer Schutzniveaus
in den einzelnen EG-Ländern möglich bleibt. Die wirtschaftlichen Vorteile, die vom
europäischen Binnenmarkt für Wachstum und Beschäftigung ausgehen, müssen daher
genutzt werden, sowohl das soziale Sicherungssystem in der Bundesrepublik Deutsch-
land zu sichern als auch die sozialen Sicherungssysteme schwächerer Mitgliedstaaten
entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung behutsam anzuheben.
6

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

III nn

Die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben auf Initiative Nie-
dersachsens die Bundesregierung einstimmig gebeten, einen Bericht über die absehba-
ren Auswirkungen des EG-Binnenmarktes auf die einzelnen Bereiche des sozialen Sı-
cherungssystems in der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Arbeits- und
Mitbestimmungsrechts, vorzulegen.

In grenznahen Bereichen kann es anfänglich infolge unterschiedlicher Kosten und noch
nicht harmonisierter Vorschriften zu Wertbewerbsverzerrungen kommen. Auch wird
die Wertbewerbssituation der im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr tätigen
deutschen Unternehmer durch niedrigere Löhne und Lohnnebenkosten in anderen EG-
Mitgliedstaaten zusätzlich belastet. Die Chancen der ausschließlich als Spediteure
(88 407 ff. HGB) tätigen Unternehmer dürften demgegenüber durch diese Faktoren
kaum beeinträchtigt werden.

Zu 1. 5:

Eine verläßliche Aussage über mögliche strukturelle Anpassungsprozesse ist heute noch
nicht möglich, da sich nicht abschätzen läßt, wie flexibel die verschiedenen Branchen
und Unternehmen sich den neuen Gegebenheiten gegenüber verhalten werden und
welche Vorbereitungen in den einzelnen Unternehmen schon getroffen worden sind.

Für Niedersachsen ist jedoch besonders wichtig, daß sich die EG auch nach Vollendung
des Binnenmarktes nicht protektionistisch abschottet gegenüber Drittländern. Es beste-
hen in Niedersachsen beispielsweise gute Handelsbeziehungen zu den skandinavischen
EFTA-Ländern. Eine stärkere Orientierung auf Osteuropa könnte neue Wachstumsfel-
der erschließen. Daher muß es im Interesse Niedersachsens liegen, dafür zu sorgen, daß
kein „Europrotektionismus“ entsteht.

Im besonders betroffenen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr der EG wird durch
den schärfer werdenden Wettbewerb des gemeinsamen Binnenmarktes eine leichte
Tendenz zur Unternehmenskonzentration zu befürchten sein. Im übrigen ist davon
auszugehen, daß die deutschen Unternehmen zur Verfestigung ihrer internationalen
Geschäftsbeziehungen und zur Verbesserung ihrer Wertbewerbslage noch mehr als bis-
her Niederlassungen im EG-Ausland gründen werden.

Die Landwirtschaft ist einer der am weitesten integrierten Sektoren in der EG. Der An-
passungsprozeß im Binnenmarkt vollzieht sich daher sowohl im Erzeugungs- wie auch
stärker im nachgelagerten Bereich; auf Grund der sehr unterschiedlich ausgeprägten Be-
ziehungen (z.B. stark bei Molkereien, schwach bei Mühlen) beider Bereiche zueinan-
der, sind die Tendenzen nicht einheitlich. Insgesamt wird aber eine bessere Abstim-
mung zwischen Produzenten und Vermarktern angestrebt, die zu einer höheren Wert-
bewerbsfähigkeit führt.

Die östliche Teilregion Niedersachsens — das Zonenrandgebiet — gehört seit dem Ende
des zweiten Weltkrieges zum peripheren Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die
Grenze zur DDR zerschneidet viele gewachsene Wirtschaftsverbindungen. Standorte,
die vor der Teilung Deutschlands als zentrale Gebiete in der Mitte eines einheitlichen
Wirtschaftsgebietes viele Standortvorteile aufwiesen, sind in eine Randlage gerückt. Die
notwendige Konsequenz dieser Entwicklung war und bleibt die besondere Förderung
von Wirtschaft und Kultur im Zonenrandgebiet. Die sich unter Umständen durch die
Realisierung des europäischen Binnenmarktes verschärfende Randlage des Zonenrand-
gebietes erfordert nach Auffassung der Landesregierung auch in Zukunft einen beson-
deren regionalpolitischen Förderstatus. Die Landesregierung wird sich deshalb entschie-
den dafür einsetzen, daß dieser Förderstatus auch in Zukunft für das gesamte Zonen-
tandgebiet bestehen bleibt.
7

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

= een

Zu II. ı:

Die Realisierung des europäischen Binnenmarktes erfordert zunächst die Verabschie-
dung von fast 300 Gesetzen (Richtlinien und Verordnungen) auf EG-Ebene. Diese Ar-
beiten sind relativ weit gediehen. Bis Ende 1988 hat die EG-Kommission dem Minister-
rat 90 % der hierfür notwendigen Vorschläge zugeleitet. Der Ministerrat hat im glei-
chen Zeitraum rd. ein Drittel der vorgeschlagenen Maßnahmen verabschiedet. In einem
zweiten Schritt müssen anschließend fast alle 300 EG-Gesetze in nationales Recht um-
gesetzt werden.

Das genannte Gesetzespaket umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche:

— Angleichung bzw. gegenseitige Anerkennung der unterschiedlichen nationalen Nor-
men, Standards und technische Anforderungen.

— Freizügigkeit für abhängig Erwerbstätige und Selbständige.

— Freiheit des Dienstleistungsverkehrs im Versicherungswesen und für Finanzleistun-
gen.

— Liberalisierung des Kapitalverkehrs.

— Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte.

— Harmonisierung der Mehrwertsteuer und bestimmter Verbrauchssteuern.
— Liberalisierung des Verkehrsmarktes.

— Wegfall der Warenkontrollen an den Binnengrenzen der EG.

Die Landesregierung wird im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte weiterhin dafür eintre-
ten, daß die anstehenden Harmonisierungs- und Liberalisierungsmaßnahmen nicht zu
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten unserer Wirtschaft führen. Durch Art. 2 des Ratifi-
zierungsgesetzes zur Einheitlichen Europäischen Akte ist die Beteiligung der Länder im
Rahmen des Bundesratsverfahrens in EG-Angelegenheiten verbessert worden. Die sich
daraus ergebenden Einflußmöglichkeiten auf die Haltung der Bundesregierung im Mi-
nisterrat der EG wird die Landesregierung verstärkt nutzen.

Vordringlicher Handlungsbedarf für die Politik besteht vor allem in den Bereichen, aus
denen bisher Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft erwachsen. Hierzu wird
auf die unter I.4 gemachten Ausführungen, insbesondere auf den Beschluß der Wirt-
schaftsministerkonferenz vom 12./13. 9. 1988 verwiesen. In diesen einmütig gefaßten
Beschluß sprechen sich die Wirtschaftsminister und -senatoren für

— eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung,
— verstärkte Anstrengungen zur Deregulierung der Märkte und

— ein verantwortliches Handeln der Tarifparteien einschließlich der Gestaltung flexi-
bler Arbeitszeitregelungen

aus,

Die Unternehmensbesteuerung bedarf deshalb noch einer weiteren Harmonisierung,
damit vor allem unsere mittelständischen Betriebe gleiche Startchancen in Europa ha-
ben. Erste Harmonisierungsergebnisse bei der Unternehmensbesteuerung sind drei Ge-
meinschaftsrichlinien zur Besteuerung von Kapitaleinlagen in Gesellschaften. Die EG-
Kommission hat weitere Vorschläge vorgelegt, über die noch zu entscheiden ist.

Als wichtiger Teil der Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung muß aber auch
die Abschaffung der Gewerbesteuer in der Bundesrepublik gesehen werden. Sie wirkt
wettbewerbsverzerrend, weil sie in den übrigen Ländern der EG überwiegend nicht er-
8

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735

le ——

hoben wird und daher den deutschen Unternehmen nicht unerhebliche Wettbewerbs-
nachteile bringt. Die Abschaffung der Gewerbesteuer hat deshalb hohe nationale Prio-
rität gerade im Hinblick auf den EG-Binnenmarkt.

Die im inernationalen Vergleich zu hohe Besteuerung der deutschen Unternehmen
witd bedauerlicherweise auch nach der letzten Stufe der Steuerreform 1990 fortbeste-
hen. Allerdings hat die Bundesregierung jetzt angekündigt, die Reform des Unterneh-
menssteuerrechts solle bis 1992 abgeschlossen sein.

In der Diskussion um die Arttraktitivität des Standortes Bundesrepublik Deutschland
spielt die Besteuerung zu Recht eine große Rolle. Deshalb wird sich die Landesregierung
auch in Zukunft für Schritte einsetzen, die den steuerlichen Abstand zwischen der Bun-
destepublik Deutschland und wichtigen Konkurrenzländern weiter verringern.

In der Umweltpolitik hat die Bundesrepublik Deutschland auf vielen Feldern innerhalb
Europas eine Vorreiterrolle übernommen. Dies dient dem Schutz unserer natürlichen
Lebensgrundlagen, führt aber dazu, daß sich die Produktion verteuert und die Wettbe-
werbssituation der deutschen Unternehmen beeinflußt wird.

Um die Chancengleichheit zwischen den Unternehmen wieder herzustellen, ist eine
europaweite Harmonisierung der Umweltvorschriften erforderlich. Dabei sollte man
sich nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner beschränken, sondern ein Niveau an-
streben, das den Belangen der Umwelt gerecht wird. Denn Umweltschutz belastet nicht
nur die Wirtschaft; er eröffnet den Unternehmen gleichzeitig neue Märkte für umwelt-
freundliche Technologien. Der Bedarf an diesen Technologien steigt ständig. Bundes-
deutsche Unternehmen einschließlich des Mittelstandes spielen eine wichtige Rolle als
Anbieter von Verfahren, Anlagen und Apparaten im Umweltschutz.

Dem Verzicht auf Kontrollen an den Binnengrenzen in der Europäischen Gemeinschaft
liegt der Ansatz zugrunde, daß alle Mitgliedsstaaten ihre Überwachungsmaßnahmen
auf Erzeuger und Verarbeiter von Lebensmitteln konzentrieren. Im Interesse eines wirk-
samen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelhersteller ist jedoch eine Lockerung
der intensiven Kontrollen von Lebensmitteln aus anderen Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Gemeinschaft erst dann vertretbar, wenn in allen Mitgliedstaaten Überwachungs-
maßnahmen durchgeführt werden, die in ihrem Ergebnis nicht hinter den in der Bun-
desrepublik Deutschland verlangten Kontrollen zurückbleiben.

Zu II. 2:

Ein einheitlicher europäischer Binnenmarkt eröffnet neue Absatzmöglichkeiten; dies
führt zu Produktionen in größeren. Stückzahlen und das wiederum zu Kostensenkun-
gen. Auf der Einkaufsseite werden die Kosten ebenfalls sinken. Der Wettbewerb wird
stärker werden.

Hierauf müssen sich die Unternehmen rechtzeitig einstellen. Es ist vor allem ihre Auf-
gabe, die Herausforderungen und Chancen des Binnenmarktes wahrzunehmen. Sie
müssen ihre Unternehmensstrategie überprüfen und ggf. anpassen. Eine Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit durch Produktionssteigerungen macht es norwendig, daß jedes
Unternehmen seinen Markt unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingun-
gen neu analysiert. Hierzu gehört zunächst die Prüfung, ob es lohnend ist, nach dem
Wegfall der Binnengrenzen europaweit tätig zu werden, sofern sich das Unternehmen
bisher auf den deutschen Markt beschränkt hat. Des weiteren wäre dann über den Auf-
bau eines europäischen Vertriebsnetzes zu entscheiden, z.B. durch die Gründung von
Tochtergesellschaften, die Errichtung eines Franchising-Systerns oder die Zusammenar-
beit mit Groß- und Einzelhändlern. Zur Ausnutzung zusätzlicher Marktchancen emp-
fiehlt es sich möglicherweise auch, die Kapitalbasis zu erweitern oder sich mit einem
anderen Unternehmen zusammenzuschließen bzw. zu kooperieren.
9

Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/3735
m nn nn

Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß in der Anfangsphase des Binnenmarktes An-
passungsprobleme auftreten können, die kleine und mittlere Unternehmen wegen ge-
tingerer Personal- und Sachkapazitäten stärker belasten werden als Großbetriebe. Ande-
rerseits ist die Flexibilität immer schon eine Stärke der kleineren und der mittleren Un-
ternehmen (KMU) gewesen. Es ist eher wahrscheinlich, daß es den KMU sogar besser
gelingt, sich auf die neuen Bedingungen sowohl auf der Angebots- als auch auf der
Nachfrageseite einzustellen als den Großbetrieben.

Zu II.3:

Die in den Artikeln 48 bis 51 des EWG-Vertrages vorgesehene Freizügigkeit der Arbeit-
nehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist bereits weitgehend verwirklicht.
Damit ergeben sich auch für die niedersächsischen Arbeitnehmer neue Wahlmöglich-
keiten und damit Chancen zur beruflichen Entwicklung.

Der Qualifikationsstand der deutschen Arbeitnehmer befindet sich nicht zuletzt auf-
grund des dualen Ausbildungssystems auf einem sehr hohen Niveau. Dieses uneinge-
schränkt zu erhalten ist ebenso wichtig, wie im Handwerk das Qualitätsniveau zu hal-
ten, u.a. unter Festhalten am Großen Befähigungsnachweis für Handwerksmeister und
ihre Zulassung. Diese Frage hat im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb
der Europäischen Gemeinschaft besondere Bedeutung. In einzelnen Berufsgruppen
könnten Anpassungen hinsichtlich der Qualitätsanforderung notwendig werden, die
teilweise bereits von den Bildungseinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und son-
stiger Institutionen wie Gewerkschaften usw. aufgegriffen werden. Eindeutige Untersu-
chungsergebnisse liegen jedoch bisher nicht vor. Daher können hierzu auch, keine kon-
kreten Aussagen gemacht werden.

Auch die Hochschulen müssen sich mit den Veränderungen auf dem europäischen Ar-
beitsmarkt befassen. Hierfür bestehen an den niedersächsischen Hochschulen bereits
zahlreiche auslandsbezogene Studienangebote.

Insbesondere sind folgende europabezogene Studiengänge (einschließlich Modellversu-
che) und Aufbau- und Ergänzungsstudien zu nennen:

— „Wirtschaftswissenschaften mit Ausrichtung auf die EG (EBS)“ — Fachhochschule
Osnabrück —.

— „Europäisches Elektronik-Studium (EES)'“ — Fachhochschule Osnabrück —.

— Modellversuch „Entwicklung auslandsbezogener Studienangebote an Fachhochschu-
len im Bereich Bauwesen, Raumnutzung und Ernährung“.

— Modellversuch „Austauschstudiengang Maschinenbau mit anerkanntem Teil in
Großbritannien (EMS)“ — Fachhochschule Osnabrück (Abschluß sowohl als
Diplomingenieur [FH] als auch als bachelor of engeneering).

— Ergänzungsstudiengang „Europäische Rechtspraxis‘' — Universität Hannover —.
— Aufbaustudiengang ‚„Montanwirtschaft‘‘ — TU Clausthal —.

Neben einer hohen fachlichen Qualifikation ist eine gute Fremdsprachenaus- und
-weiterbildung erforderlich. Die Landesregierung ist daher bemüht, das Fremdspra-
chenangebot in den niedersächsischen Schulen und Hochschulen ständig zu verbessern
und zu steigern. Daneben muß die europäische Dimension in der Aus- und Weiterbil-
dung berücksichtigt werden.

In Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium und der Landeszentrale für politische
Bildung bringt daher das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten in
Kürze Materialien zur Behandlung des Themas „Europa“ im Unterricht heraus.
10

Zur nächsten Seite